Kaution oder Eintrittsgeld

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Juskwe
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Beitrag von Juskwe » 24.05.2013, 00:24

es gibt aber auch die Differenz aus Kosten Geno-Anteil (der der Genossenschaft zugeführt wird, was ja auch vollkommen ok ist) und dem realen Kaufpreis, der vom Verkäufer (bisheriger Anteilsinhaber) verlangt wird
Bestreite ich nicht, wenn jemand wirklich so wahnsinnig ist für einen Anteil 30.000€ auszugeben ( +umschreibegebühren etc.), dann kann man dem auch nicht mehr helfen. Das geht nur mit Fahrer, also auch soweit ich weiß mehr als 600€ im Monat an den Funk abdrücken. Aber er tut es in dem Wissen, dass er den Anteil über Wert kauft. Der Anteil ist trotzdem nicht mehr Wert (falls er den an die Geno zurückgibt, wenn das so überhaupt geht), es sei denn es kommt wieder jemand, dem der Anteil 30.000Wert ist.
Aber es ist ja auch keine Kaution, würde der Hansa dir das als "30.000€ Kaution" verkaufen, so müsste er dir auch 30.000€ zurückzahlen wenn du alles nach Vertrag beendet und gekündigt hast.

arne13
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Beitrag von arne13 » 24.05.2013, 00:32

Uups,

sehe gerade, dass sich die Beiträge überschnitten haben. Gut, dann dürften sämtliche Unklarheiten ja beseitigt sein!

Gruß
Arne

Pirat
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Beitrag von Pirat » 24.05.2013, 07:48

Die GV hat nicht beschlossen, die Zahl der Anteile auf 600 zu fixieren.
Ende 2011, 604 Geschäftsanteile laut Geschäftsbericht.
IK, sag mir doch einfach, wie viel bekommt die Genossenschaft (aufgeteilt in Anteil+Aufnahmegebühr/Eintrittsgeld) und wie viel der Verkäufer ohne Rechnung.

Ganz komisch, in Essen laufen ähnliche Geschichten, nicht auf dem Niveau aber immerhin.
Zufall oder Gotenstraße?
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Anna Chronismus
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Beitrag von Anna Chronismus » 24.05.2013, 08:00

SindSieFrei? hat geschrieben:(...) startet mit 2 x 30.000 (Wagen+Anteil)
Fehlen da nicht noch € 10.000 Startgeld/Werbekostenzuschuß, die die Hansa-Genossenschaft gerne vom "neuen" Mitglied haben möchte?
(Spezieller Hinweis für IK: Das Fragezeichen wurde wiederum mit Bedacht gewählt.)
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Beitrag von Pirat » 24.05.2013, 08:13

Laut Geschäftsbericht, wesentlicher Grund fürs gute Ergebnis, Aufnahmeentgelte und Werbezuschüsse.

Langsam wird mir klar, warum so viele bereitwillig die „Weißen-Zettel“ unterschrieben haben.
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Beitrag von Anna Chronismus » 24.05.2013, 08:15

Pirat hat geschrieben:Zufall oder Gotenstraße?
Für Außenstehende: In der Hamburger Gotenstraße sitzt jener Prüfungsverband für Genossenschaften, der eine Reihe von genossenschaftlich organisierten Taxizentralen - in Hamburg neben Hansa auch "das taxi" (DT) - prüft und berät. Offensichtlich auch "Taxi Essen e.G.", wenn ich des Piraten Einlassung richtig deute.
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Beitrag von Pirat » 24.05.2013, 10:38

Mit Beschlüssen in einer GV ist das so eine Sache.
Eine GV kann auch Beschlüsse fassen, die eigentlich vom Gesetzgeber nicht erlaubt sind.
Wichtig ist nur, dass im nachträglich erstellten Protokoll nicht steht, Versammlungsleiter Herr xxx. vom PV.
Denn unter der Versammlungsleitung des Aufsichtsratsvorsitzenden können fehlerhafte Beschlüsse gefasst werden, ohne schwerwiegende Konsequenzen für den Betroffenen.
Da der durchschnittliche Genosse nicht weiß, „was geht“ und „was nicht“, bleibt bei ihm nur haften, „wir haben einen Beschluss gefasst“.
Nur bei gerichtlichen Auseinandersetzungen kann man mit solchen Beschlüssen nicht argumentieren.
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Beitrag von IK » 24.05.2013, 12:46

@ Pirat
Pirat hat geschrieben:Die GV hat nicht beschlossen, die Zahl der Anteile auf 600 zu fixieren.
Ende 2011, 604 Geschäftsanteile laut Geschäftsbericht.
Dass es laut Bericht 604 statt 600 Anteile gibt, ist richtig und ist trotzdem kein Widerspruch. Denn es gibt in der HFT eG interne Vorgänge, die zwar nicht streng geheim sind, aber trotzdem überflüssig ist, darüber hier zu reden. Ich schreibe hier auch nicht darüber, wann ich mit meinen Kindern das letzte mal auf einem Spielplatz war.
Pirat hat geschrieben:IK, sag mir doch einfach, wie viel bekommt die Genossenschaft (aufgeteilt in Anteil+Aufnahmegebühr/Eintrittsgeld) ...
Anna hat dir schon geantwortet und ich ergänze es noch gerne: Die eG bekommt 10.000 € bei dem ersten Anteil und 8.500 € bei jedem weiteten.
Pirat hat geschrieben:...und wie viel der Verkäufer ohne Rechnung.
Ob und wie viel der Verkäufer Geld ohne Rechnung bekommt, kannst du gerne bei denen nachfragen, die solche Deals gemacht haben. Allerdings werden sie schwer zu finden sein, denn wenn dir jemand beim Kaffeetrinken im Umschlag 5 € gibt, wird wohl keiner nachweisen können, dass dieser Geldtransfer stattgefunden habe. Aus meiner Sicht ist ein Käufer, der bei so hohen Summen Schwarzgeld zahlt, nicht beim Trost oder noch besser, er kann nicht rechnen. Aber Menschen machen Fehler, das wissen wir und wir wissen, dass das auch in der Zukunft so sein wird.
Pirat hat geschrieben:Laut Geschäftsbericht, wesentlicher Grund fürs gute Ergebnis, Aufnahmeentgelte und Werbezuschüsse.
Es ist doch die Sache der Genossen, wie die Genossenschaft an das Geld kommt. Warum sich die Außenstehenden darüber Kopf zerbrechen, bleibt mir rätselhaft. Und wenn die Genossen diese Praxis gut finden, dann ist alles im Butter. Oder? Allerdings gibt es Menschen, die glauben, dass eine Genossenschaft gar kein Geld braucht um die Förderung ihrer Mitglieder zu bewerkstelligen. Aber darüber muss man sich nicht lange unterhalten.
Pirat hat geschrieben:Langsam wird mir klar, warum so viele bereitwillig die „Weißen-Zettel“ unterschrieben haben.
Was ist dir klar geworden? Kannst du das konkret erklären?
Pirat hat geschrieben: Mit Beschlüssen in einer GV ist das so eine Sache ...
Ich finde es rührend, dass es immer wieder Nichtgenossen gibt, die sich grundlegenden Gedanken über die Rechtmäßigkeit der GV-Beschlüße (insbesondere der HFT eG) machen. Bei so viel Überwachung durch die Nichtgenossen ist die Rechtmäßigkeit wohl garantiert und die Genossen können sich der Kundenpflege widmen. :wink:
Anna hat geschrieben:Fehlen da nicht noch € 10.000 Startgeld/Werbekostenzuschuß, die die Hansa-Genossenschaft gerne vom "neuen" Mitglied haben möchte?
(Spezieller Hinweis für IK: Das Fragezeichen wurde wiederum mit Bedacht gewählt.)
Du machst Fortschritte und das will ich anerkennen. Der Unterschied zwischen dieser Frage und der Scheinfrage aus dem anderen Thread ist, dass die Scheinfrage vom Satz "Ich will nicht unfair sein..." begleitet war. So ein Begleitsatz ist der Hintergrund, welcher die Richtung der Frage entscheidet. Aber darüber will ich nich mehr viel schreiben. Die Sache dürfte sonnenklar sein. Und wer es anders sieht, dem sei seine Sichtweise geschenkt.

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Beitrag von Pirat » 24.05.2013, 19:37

@ IK

Aufgrund der letzten Ereignisse wird sich die HFT e.G. wohl dran gewöhnen müssen, dass man bei IHR genauer hinschaut.
Wie Du selber schreibst „ Und wenn die Genossen diese Praxis gut finden, dann ist alles im Butter“ zeigt mir, dass dies bitter nötig ist.
Es besteht immer noch die Gefahr, dass ihr den Begriff „Förderung“ nicht richtig verstanden habt,
wie ich an diesem Beispiel zeigen möchte:
Die HFT e.G. nimmt keine neuen Mitglieder auf, nur ein Wechsel des Genossenschaftsanteils mit Zustimmung des zuständigen Organs ist möglich.
10.000 € gehen an die e.G., bleiben somit 20.000 € die vom neuen an den alten fließen.
Wertsteigerung einer Aktie oder wie hier eines Genossenschaftsanteils unterliegen der Kapitalertragssteuer in Höhe von 20 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags und müssen von der e. G. Einbehalten und ans Finanzamt abgeführt werden.
Bei dieser von HFT e.G. gewählten Variante - ich denke bei dem Anteilsinhaber handelt es sich um eine Geschäftsaufgabe/Geschäftsveräußerung, die nach § 16 Abs. 4 EStG mit einem Freibetrag von 45.000 € begünstigt ist – hat HFT e.G. die Kapitalertragssteuer gespart.
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Beitrag von am » 24.05.2013, 21:25

Was hat eine Geno damit zu tun, wenn mit ihren Anteilen hinter ihrem Rücken Geschäfte gemacht werden? Sie kann dies zwar versuchen zu unterbinden, aber kann sie es im Einzelfall auch wirksam verhindern? Ich tippe nein.

Das ist doch vergleichbar mit der Übertragung einer Taxikonzession. Das Gesetz verbietet zwar den Handel mit Konzessionen, erlaubt aber Betriebsübertragungen. Im Grunde handelt es sich doch um eine Art Abstandszahlung, Provision, Courtage. Nenn es wie Du willst.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Beitrag von SindSieFrei? » 24.05.2013, 22:16

Der Verkäufer von Anteilen ist nicht die Genossenschaft, sondern der Anteilseigner also der Unternehmer/Übereigner, genau AM. Die Geno stimmt nur dem neuen Eigner zu, sie kann ihn jedoch auch ablehnen. So ist meine Rechtsauffassung. Somit kann es sich auch nicht um eine "Auslagerung" eines Steuersparmodelles handeln. Das die Geno dann von "dem Neuen" ihren Anteil erhält, denn er wird ja Genosse, ist natürlich vollkommen richtig. Über den restlichen Betrag dürfte es sich um einen privat schuldrechtlichen Vertrag handeln, aus freier Preisvereinbarung heraus: Alter Genosse verkauft neuem Genossen Anteil meistbietend. Und wenn der alte eine Million fordert und der neue das zahlen würde, die von Pirat unterstellte Wertsteigerung ist eine rein privatrechtlich vereinbarte, und somit keine, die die Geno zu verantworten hat! Zwei vollkommen verschiedene rechtliche Vorgänge nach meinem Dafürhalten.

LG und GN
Dura lex, sed lex.

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Beitrag von arne13 » 24.05.2013, 22:17

Pirat hat geschrieben:Wertsteigerung einer Aktie oder wie hier eines Genossenschaftsanteils unterliegen der Kapitalertragssteuer in Höhe von 20 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags und müssen von der e. G. Einbehalten und ans Finanzamt abgeführt werden.
Bei dieser von HFT e.G. gewählten Variante - ich denke bei dem Anteilsinhaber handelt es sich um eine Geschäftsaufgabe/Geschäftsveräußerung, die nach § 16 Abs. 4 EStG mit einem Freibetrag von 45.000 € begünstigt ist – hat HFT e.G. die Kapitalertragssteuer gespart.
Sag mal, meinst du diesen Blödsinn wirklich ernst??? :roll: :roll: Wertsteigerungen einer Aktie oder wie hier Genossenschaftsanteile unterliegen garantiert nicht der Kapitalertragssteuer!! Bei Steuergesetzen und Taxenunternehmern scheinen zwei Welten aufeinander zu treffen, die miteinander offensichtlich unvereinbar sind!

Naja, vielleicht etwas zu allgemein formuliert, aber irgendwie sind manche Erkenntnisse wirklich erstaunlich.

Arne

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Beitrag von Pirat » 24.05.2013, 22:28

@ arne13

Wenn Du einen Ruf zu verlieren hast, lösche den Beitrag.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Beitrag von arne13 » 24.05.2013, 22:31

Ich lösche ganz bestimmt keinen Beitrag. Vielleicht solltest du mal ergoogeln, wie "Veräußerungsgewinne", um solche handelt es sich hier nämlich, steuerlich behandelt werden!

Gruß
Arne

pauline
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Beitrag von pauline » 24.05.2013, 22:41

10.000 € gehen an die e.G., bleiben somit 20.000 € die vom neuen an den alten fließen.
Es gibt keine festgesetzten Preise für Geno-Anteile. Lediglich die der Genossenschaft zustehende Aufnahme- und Werbekostenbeteiligung liegt in der Tat bei 10.000,./8.500,- plus MwSt.
Der Geno-Anteil befindet sich im Eigentum des Genossen und dieser kann ihn für jeden Preis verkaufen (übertragen), den ein anderer bereit ist dafür zu zahlen. Zur Zeit pendelt sich der Preis bei ca. 35.000,- ein. Ein Kaufwilliger muss also schon mal 45.000,- bereithalten (plus MwSt versteht sich).
Würde die e.G. auf ihren Anteil verzichten, würden die Verkäufer die gesamten 45.000,- einstreichen.
Diese Entwicklung ist aus verschiedensten Gründen bedauerlich, aber nicht zu verhindern. Jeder kann mit seinem Eigentum machen, was er will.
Ob die "Investoren" clever oder verrückt sind, möchte ich mal dahin gestellt lassen.
Und an die fleißigen Bilanz-Auswerter hier : Die Genossenschaft wäre auch ohne Aufnahmeentgelte und Werbezuschüsse weit im Plus.

SSF schrieb
Der Verkäufer von Anteilen ist nicht die Genossenschaft, sondern der Anteilseigner also der Unternehmer/Übereigner, genau AM. Die Geno stimmt nur dem neuen Eigner zu, sie kann ihn jedoch auch ablehnen. So ist meine Rechtsauffassung. Somit kann es sich auch nicht um eine "Auslagerung" eines Steuersparmodelles handeln. Das die Geno dann von "dem Neuen" ihren Anteil erhält, denn er wird ja Genosse, ist natürlich vollkommen richtig. Über den restlichen Betrag dürfte es sich um einen privat schuldrechtlichen Vertrag handeln, aus freier Preisvereinbarung heraus: Alter Genosse verkauft neuem Genossen Anteil meistbietend. Und wenn der alte eine Million fordert und der neue das zahlen würde, die von Pirat unterstellte Wertsteigerung ist eine rein privatrechtlich vereinbarte, und somit keine, die die Geno zu verantworten hat! Zwei vollkommen verschiedene rechtliche Vorgänge nach meinem Dafürhalten.
So isses !!
Und darüber hinaus darf eine Geno selbst keine eigenen Anteile erwerben. Leider !!

Poorboy
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Beitrag von Poorboy » 24.05.2013, 22:44

Mach einfach "Mankogeld" draus.

Poorboy

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Beitrag von Pirat » 24.05.2013, 22:45

Ob die Dividende als Einmalzahlung beim Austritt, oder jährlich ausgezahlt wird, spielt keine Rolle.

http://www.gswminden.de/wirueberuns/ima ... uftrag.pdf
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

pauline
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Beitrag von pauline » 24.05.2013, 23:05

Wenn du 1990 eine Aktie (Nennwert 5,- Euro) für 21,- gekauft hast und heute steht sie bei 78,90, wieviel Dividende hast du dann eingestrichen ?
Ich wills dir sagen : Gar keine !
Denn die Firma hat 23 Jahre keine Gewinne ausgespuckt. Nur ihr Wert ist gestiegen. Dieser Wertzuwachsgewinn kann bei Verkauf der Aktie nach 2 Jahren steuerfrei eingestrichen werden (Spekulationsfrist).
Bei Aktien ist das so. Und der Begriff "Dividende" lässt sich nur dieser Sphäre zuordnen.
Nur mal so zur Klarstellung.

Pirat
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Beitrag von Pirat » 24.05.2013, 23:15

Gut zu wissen, dann muss Hoeneß ja nichts befürchten, denn bei ihm geht es ausschließlich um Kapitalerträge.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

pauline
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Beitrag von pauline » 24.05.2013, 23:25

Schade, dass du es immer noch nicht verstanden hast.
Der Wertzuwachs bei Firmen und Firmenbeteiligungen (Aktien) ist keine Dividende und im Falle der Aktien nach einer Spekulationsfrist von 2 Jahren bei Realisierung steuerfrei.
Eine Dividende ist nichts anderes als der Gewinn, den die Firma erwirtschaftet, bzw. ausschüttet. Und somit zu versteuern.
Kapitalerträge sind Gewinne aus verzinstem Kapitaleinsatz (z.B. Sparbuch....lach) und somit auch zu versteuern.
Und Herr Höness hatte sicherlich ein paar Sparbücher !! :lol:

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