Bundesregierung beantwortet Fragenkatalog zur Novelle des PBefG

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jr
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Bundesregierung beantwortet Fragenkatalog zur Novelle des PBefG

Beitrag von jr » 28.10.2024, 18:37

Die Fraktion der CDU/CSU hat der Bundesregierung einen 56 Punkte umfassenden Fragenkatalog zur 2021 erfolgten Novelle des Personenbeförderungsrechts vorgelegt - die Antwort ist hier abrufbar (Drucksache 20/13458):

https://dserver.bundestag.de/btd/20/134/2013458.pdf

Der Forderung nach einer Vereinfachung der "Notbremsen"-Funktion nach § 49 Abs. 4 Satz 7 PBefG wird eine Absage erteilt (auf Seite 7):
Die Bundesregierung lehnt die vom Bundesverband Taxi und Mietwagen geforderte Gesetzesänderung ab, da es sich nicht um eine Vereinfachung handeln würde, sondern um eine deutliche Ausweitung der Eingriffsbefugnisse der Genehmigungsbehörde. Dies würde weit über den Willen des Gesetzgebers, der bei der PBefG-Novelle 2021 ein „level playing field“ verfolgte, hinausgehen
und eine erhebliche einseitige Belastung von Mietwagenunternehmen darstellen. Darüber hinaus ist auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu beachten, der mit Blick auf die Niederlassungsfreiheit von Mietwagenunternehmen festgestellt hat, dass rein wirtschaftliche Motive keine zwingenden Gründe des Allgemeininteresses darstellen, die eine Beschränkung einer vom Vertrag garantierten Grundfreiheit rechtfertigen könnten (Urteil des EuGH vom 08. Juni 2023 (Az.: C-50/21)). Dabei ist nach Auffassung des EuGH auch das Ziel, die wirtschaftliche Lebensfähigkeit von Taxidiensten zu gewährleisten, als rein wirtschaftliches Motiv anzusehen, das keinen zwingenden Grund des Allgemeininteresses im Sinne der Rechtsprechung darstellen kann. Es bestehen vor diesem Hintergrund Zweifel, dass die vorgeschlagene Gesetzesänderung europarechtskonform wäre.
Die Qualität von Taxi- und Mietwagenfahrern hat ohne Ortskunde bzw. Kleine Fachkunde offenbar gelitten:
52. Ist der Bundesregierung seit Aussetzung der Kleinen Fachkunde eine negative Entwicklung hinsichtlich der Qualität von Taxi- und Mietwagenfahrern bekannt?

Im Rahmen des Bund/Länder-Fachausschusses (BLFA) Straßenpersonenverkehr vom 23./24. April 2024 ergab sich zu dem thematisierten Qualitätsproblemen ein uneinheitliches Bild. Einige Länder berichteten von erhöhten Beschwerdeaufkommen bei Taxizentralen und Genehmigungsbehörden. Andere Länder konnten hingegen kein erhöhtes Beschwerdeaufkommen beobachten.
Viele Antworten leiden u.a. unter der komplexen Verteilung der Zuständigkeiten und zeigen daher Lücken. So ist der Bundesregierung nicht bekannt, wie teuer Taxifahren ist (Frage 47) oder wie die Entwicklung der Taxi/Mietwagenzahlen aktuell aussieht (Fragen 38 bis 41).

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Re: Bundesregierung beantwortet Fragenkatalog zur Novelle des PBefG

Beitrag von jr » 01.11.2024, 14:56

Artikel von TAXItimes zum Thema: https://taxi-times.com/pbefg-auf-dem-pruefstand/

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