Lübeck - Konzessionfreigabe!? Wichtige neue Info's!!!
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........wovon auch immer.
Tatsache ist, dass der Vorgang erstmal auf Eis liegt. Die Politik fordert belastbare Zahlen von der Verwaltung. Der Auftritt des Bereichsleiters vorm Hauptausschuss dürfte für seinen Senator wohl eher peinlich gewesen sein.
Unterdessen wusste heute morgen jemand zu berichten, dass sich ein Fahrer in Erwartung der Freigabe bereits einen 212er bestellt habe, den aber dann nun privat fahren wolle. Einen Unternehmerschein soll er übrigens nicht haben. Den hat seine Frau. Ein Modell, dass auch immer häufiger vorkommt. Ist wohl bequemer....
Tatsache ist, dass der Vorgang erstmal auf Eis liegt. Die Politik fordert belastbare Zahlen von der Verwaltung. Der Auftritt des Bereichsleiters vorm Hauptausschuss dürfte für seinen Senator wohl eher peinlich gewesen sein.
Unterdessen wusste heute morgen jemand zu berichten, dass sich ein Fahrer in Erwartung der Freigabe bereits einen 212er bestellt habe, den aber dann nun privat fahren wolle. Einen Unternehmerschein soll er übrigens nicht haben. Den hat seine Frau. Ein Modell, dass auch immer häufiger vorkommt. Ist wohl bequemer....
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
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Wattwurm hat geschrieben:Wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, dann sollte man wenigstens darauf dringen, das bei Konzessionsverlängerungen in Zukunft genauer hingeschaut wird!....
Dazu wird unsere Verwaltung in ihrem jetzigen Zustand nie und nimmer in der Lage sein. Die Überwachung des Gewerbes kostet nämlich in erster Linie Geld. Alleine deshalb, ideologische Gründe mal aussen vor gelassen, würden auch die Mietwagenunternehmen nie in der Art durch die Behörde überwacht werden, dass diese Auswüchse beendet würden.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Das Modell kommt immer dann zum Tragen, wenn einem auf Grund einer relevanten Vorstrafe die Konzession verweigert wird oder wenn man schon einmal die Flossen vor dem Insolvenzgericht hochgerissen hat!André hat geschrieben:Einen Unternehmerschein soll er übrigens nicht haben. Den hat seine Frau. Ein Modell, dass auch immer häufiger vorkommt. Ist wohl bequemer....
Ich möchte Euch dringend ans Herz legen, das ein Unternehmer aus den Reihen der IG der auch im Taxiverband T&M Mitglied ist, die Initiative ergreift!
Verschickt Einladungens zwecks Wahl eines Taxiobmann und ggfs. eines Stellvertreters an alle Taxiunternehmer und trefft Euch irgendwo in einem netten und ruhigen Restaurant ( Hansahof) um diese Wahl durchzuführen! Ladet auch einen Vertreter des T&M zu dieser Versammlung ein!
Der Taxiobmann ist DER Ansprechpartner der Stadt, der Taxiobmann soll die Interessen des Gewerbes gegenüber der Stadt und den Behörden vertreten! Ein nicht ganz unwichtiges Ehrenamt wie ich finde! Lübeck ist eine Großstadt und dagegen ist Neumünster ein Dorf, aber wir haben so einen Taxiobmann! Ich kann das gar nicht glauben das eine Stadt mit 250.000 Einwohnern keinen Taxiobmann hat. Ich bin ziemlich fassungslos über diesen Umstand!
Verschickt Einladungens zwecks Wahl eines Taxiobmann und ggfs. eines Stellvertreters an alle Taxiunternehmer und trefft Euch irgendwo in einem netten und ruhigen Restaurant ( Hansahof) um diese Wahl durchzuführen! Ladet auch einen Vertreter des T&M zu dieser Versammlung ein!
Der Taxiobmann ist DER Ansprechpartner der Stadt, der Taxiobmann soll die Interessen des Gewerbes gegenüber der Stadt und den Behörden vertreten! Ein nicht ganz unwichtiges Ehrenamt wie ich finde! Lübeck ist eine Großstadt und dagegen ist Neumünster ein Dorf, aber wir haben so einen Taxiobmann! Ich kann das gar nicht glauben das eine Stadt mit 250.000 Einwohnern keinen Taxiobmann hat. Ich bin ziemlich fassungslos über diesen Umstand!
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Oder Mann einfach zu blöd für die Prüfung ist. Man muß ja nicht immer vom schlimmsten Fall ausgehen.Wattwurm hat geschrieben:Das Modell kommt immer dann zum Tragen, wenn einem auf Grund einer relevanten Vorstrafe die Konzession verweigert wird oder wenn man schon einmal die Flossen vor dem Insolvenzgericht hochgerissen hat!André hat geschrieben:Einen Unternehmerschein soll er übrigens nicht haben. Den hat seine Frau. Ein Modell, dass auch immer häufiger vorkommt. Ist wohl bequemer....
Zuletzt geändert von am am 02.06.2010, 16:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Einladung der IHK an das Lübecker Taxi- und Mietwagengewerbe
Nicht zuletzt wegen der Intervention der neu gegründeten IG-Taxi-Lübeck wird es nun zu einem Gespräch zwischen IHK, Landesverband T+M, Stadt und dem Lübecker Taxi- und Mietwagengewerbe kommen.
Mehr Details hier: http://www.taxiforum-luebeck.de/f12t123 ... l?start=51
Nicht zuletzt wegen der Intervention der neu gegründeten IG-Taxi-Lübeck wird es nun zu einem Gespräch zwischen IHK, Landesverband T+M, Stadt und dem Lübecker Taxi- und Mietwagengewerbe kommen.
Mehr Details hier: http://www.taxiforum-luebeck.de/f12t123 ... l?start=51
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Minicar macht Stimmung!!
Quelle : Lübecker Nachrichten 06.06.2010
Dazu ist anzumerken, dass die drei Mietwagenprotagonisten in diesem Artikel schon Taxiunternehmer sind!!
Von Lübeck´s Innensenator Möller soll der fortgesetzte Rechtsverstoß der Mietwagen nunmehr mit der Umwandlung der Mietwagenkonzession in Taxikonzessionen belohnt werden!
„ Tollhaus“ Lübeck!!
Allerdings ist es dazu nötig die Warteliste bzw. die Konzessionsbeschränkung nach § 13 PbfG unter Missachtung des selbigen Gesetztes freizugeben!!
„ Tollhaus“ Lübeck !!
Quelle : Lübecker Nachrichten 06.06.2010
Dazu ist anzumerken, dass die drei Mietwagenprotagonisten in diesem Artikel schon Taxiunternehmer sind!!
Von Lübeck´s Innensenator Möller soll der fortgesetzte Rechtsverstoß der Mietwagen nunmehr mit der Umwandlung der Mietwagenkonzession in Taxikonzessionen belohnt werden!
„ Tollhaus“ Lübeck!!
Allerdings ist es dazu nötig die Warteliste bzw. die Konzessionsbeschränkung nach § 13 PbfG unter Missachtung des selbigen Gesetztes freizugeben!!
„ Tollhaus“ Lübeck !!
Wahre Worte sind nicht schön, schöne Worte sind nicht wahr. Oma -->
Ich bin eigentlich ein Befürworter das man die Mietwagenkonzessionen zu Taxikonzessionen umwandelt. Aber wirklich nur DIE und das man keine weiteren neuen Konzessionen zuläßt! Nach der Umwandlung muß sofort der erneute Konzessionsstopp erfolgen! Für die Umwandlung von Mietwagen- auf Taxikonzessionen muß eine Frist von maximal 3 Monaten gesetzt werden! Danach geht nix mehr!
Warum ich dafür bin? Weil es dann endlich Frieden gibt in Lübeck und weil dann alle die gleichen Rechte und die gleichen Pflichten haben! Kiel hat das vor Jahren vorgemacht, das das funktioniert! Die wirtschaftliche Situation für den Einzelnen wird sich dadurch weder verbessern noch gravierend verschlechtern, aber ihr habt dann endlich geregelte Verhältnisse und keinen "Kleinkrieg" mehr in Lübeck!
Eine komplette Konzessionsfreigabe wäre der absolute Gau für Lübeck! Und der absolute Supergau würde eintreten, wenn bei Konzessionsverlängerungen der gleiche behördliche Schlendrian weiter geht wie bisher und die Konzessionsverlängerung das bleibt was sie in Lübeck bis heute ist: Ein gebührenpflichtiger Verwaltungsakt!
Es hat keinen Zweck mit verbohrten Maximalforderungen an die Stadt heranzutreten! Man muß sich kompromißbereit zeigen! Und wie der Kompromiß aussehen könnte, habe ich Eingangs meines Postings erwähnt!
Bitte denkt daran, das der Landesverband T&M sowohl die Interessen der Taxi- als auch der Mietwagenunternehmer vertritt. Auf Maximalforderungen wird sich T&M nicht einlassen können! Zeigt Euch kompromißbereit! Der Landesverband T&M ist Euer Verbündeter und auf Eurer Seite. Aber auch T&M kann es sich nicht leisten, es sich mit den Mietwagenfraggels zu verderben!
Die IHK habe ich als Verfechter der freien und deregulierten Marktwirtschaft in Erinnerung! Die werden Euch mit dem Argument des freien Marktzuganges kommen, und sind eigentlich gegen einen Konzessionstopp eingestellt!
Es wäre schön, wenn Ihr mit einer abgestimmten und geschlossenen Strategie in diese Gespräche geht! Und denkt daran: Wer ALLES will, bekommt am Ende gar nix....!
Warum ich dafür bin? Weil es dann endlich Frieden gibt in Lübeck und weil dann alle die gleichen Rechte und die gleichen Pflichten haben! Kiel hat das vor Jahren vorgemacht, das das funktioniert! Die wirtschaftliche Situation für den Einzelnen wird sich dadurch weder verbessern noch gravierend verschlechtern, aber ihr habt dann endlich geregelte Verhältnisse und keinen "Kleinkrieg" mehr in Lübeck!
Eine komplette Konzessionsfreigabe wäre der absolute Gau für Lübeck! Und der absolute Supergau würde eintreten, wenn bei Konzessionsverlängerungen der gleiche behördliche Schlendrian weiter geht wie bisher und die Konzessionsverlängerung das bleibt was sie in Lübeck bis heute ist: Ein gebührenpflichtiger Verwaltungsakt!
Es hat keinen Zweck mit verbohrten Maximalforderungen an die Stadt heranzutreten! Man muß sich kompromißbereit zeigen! Und wie der Kompromiß aussehen könnte, habe ich Eingangs meines Postings erwähnt!
Bitte denkt daran, das der Landesverband T&M sowohl die Interessen der Taxi- als auch der Mietwagenunternehmer vertritt. Auf Maximalforderungen wird sich T&M nicht einlassen können! Zeigt Euch kompromißbereit! Der Landesverband T&M ist Euer Verbündeter und auf Eurer Seite. Aber auch T&M kann es sich nicht leisten, es sich mit den Mietwagenfraggels zu verderben!
Die IHK habe ich als Verfechter der freien und deregulierten Marktwirtschaft in Erinnerung! Die werden Euch mit dem Argument des freien Marktzuganges kommen, und sind eigentlich gegen einen Konzessionstopp eingestellt!
Es wäre schön, wenn Ihr mit einer abgestimmten und geschlossenen Strategie in diese Gespräche geht! Und denkt daran: Wer ALLES will, bekommt am Ende gar nix....!
Ich zolle der IG meinen Respekt dafür, das sie Bewegung in die verfahrene Situation gebracht hat! Ich hoffe das Ihr diese Veranstaltung auch dazu nutzt und Euch einen Taxiobmann wählt! Ich bin wirklich fassungslos darüber, das es in Lübeck einen solchen Obmann (angeblich) nicht gibt! Ein Taxiobmann ist DER Mittelsmann zwischen der Stadt und seinen Behörden, dem Taxigewerbe und dem Landesverband T&M. Wenn es Probleme gibt im Gewerbe, dann soll er für Euch da sein und versuchen diese Probleme zu beseitigen! Der Taxiobmann ist es auch, der in Zusammenarbeit mit dem Landesverband T&M mit der Stadt den Taxitarif aushandelt! Wer hat denn das bisher gemacht....?
Wenn Ihr einen Taxiobmann hättet der seinen Job wirklich ernst nimmt, wäre die Sache nicht so weit hochgekocht, wie das jetzt der Fall ist! Der hätte schon vor 2, 3 oder 4 Jahren alle Mietwagenunternehmer zu einem Meeting eingeladen und eindringlich vor den Folgen und Konsequenzen einer illegalen Bereitstellung gewarnt! Das hätte Euch viel böses Blut und zerbrochenes Porzellan vor den Amtsrichtern erspart! Wenn sich alle an die "Spielregeln" halten, können Mietwagen und Taxen sehr wohl gut und kollegial miteinander auskommen u n d... man höre und staune auch zusammenarbeiten!
Wenn Ihr einen Taxiobmann hättet der seinen Job wirklich ernst nimmt, wäre die Sache nicht so weit hochgekocht, wie das jetzt der Fall ist! Der hätte schon vor 2, 3 oder 4 Jahren alle Mietwagenunternehmer zu einem Meeting eingeladen und eindringlich vor den Folgen und Konsequenzen einer illegalen Bereitstellung gewarnt! Das hätte Euch viel böses Blut und zerbrochenes Porzellan vor den Amtsrichtern erspart! Wenn sich alle an die "Spielregeln" halten, können Mietwagen und Taxen sehr wohl gut und kollegial miteinander auskommen u n d... man höre und staune auch zusammenarbeiten!
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Das Problem ist nicht der fehlende Taxiobmann, sondern der Umstand, dass das Mietwagengewerbe seit Jahren von der Verwaltung protegiert wird.
Was immer nur vermutet wurde, ist nun ganz klar in der Zeitung zu lesen.
Nach meiner Meinung erhebt sich ein Senator vor dem Hintergund, dass einige Absätze weiter oben noch geschrieben wird, dass Mietwagen fortlaufend gegen geltendes Recht verstoßen haben über das Recht, wenn er sagt, Zitat LN Innensenator Bernd Möller: "Wir werden die Mietwagen auf den Stand von Taxen heben"
Noch fragwürdiger wird die Äusserung unter Berücksichtigung des Umstandes, dass hier mit falschen Zahlen und Fakten operiert wird.
In der Diskussion ist es übrigens vollkommen uninteressant, wieviele Taxen es in Kiel gibt. Die Taxidichte in Kiel ist derzeit bei 1,4/1000. In Lübeck steht diese einschließlich Mietwagen bereits jetzt bei 1,2. Zudem sind die wirtschaftlichen Rahmenbedigungen in Kiel bedeutend besser. Von der Diskussion um die vollkommene Schließung der Lübecker Uni mal ganz zu schweigen. Der kombinierte Lübecker Taxi- und Mietwagenmarkt ist bereits jetzt vollkommen ausgereizt.
Ebenfalls falsch und wider besseres Wissen, ist die Behauptung, dass es nach der Öffnung in Lübeck 226 Taxen geben werde. Denn, hier wird nicht die Wandlung der Mietwagen alleine geplant, was rechtlich auch überhaupt nicht möglich wäre, sondern es wird die vollkommene und fortdauernde Abschaffung der Wartelisten geplant.
Soviel zu den tatsächlichen Planungen!
Die IG übrigens ist nicht, wie es laut des Berichtes den Eindruck haben könnte, gegen die Wandlung der Mietwagen perse, sondern gegen die geplante und endgültige Auflösung der Listen. Es ist aber vollkommen klar, dass Mietwagen nicht gewandelt werden können, ohne dabei all diejenigen zu berücksichtigen, die heute noch auf der Warteliste stehen. Daher muß man davon ausgehen, dass wir zukünftig so oder so mindestens und dauerhaft rund 300 Taxen in Lübeck haben werden. Damit läge die Taxidichte in der "Stadt der kurzen Wege" dann bei über 1,4 - bei einem prognostizierten, fortlaufendem Bevölkerungsrückgang und einem landespolitisch geplanten Niedergang der Lübecker Wirtschaft, siehe LN online http://www.ln-online.de/regional/luebec ... hp/2797290
Zudem muß man wissen, dass es bereits im vergangenen Jahr Gespräche bzgl. einer Wandlung der Mietwagen gegeben hat. Und zwar, bevor man die vorliegenden Verstöße rechtlich verwertet hat. Hier ist aber seitens der Minicar nach meinem Kenntnisstand nicht mit offenen Karten gespielt worden. Nach mir berichteten Aussagen des zuständigen Abteilungsleiters haben die zu diesem Vorschlag befragten Mietwagenunternehmer sogleich wissen wollen, ob sie dann, wenn sie gewandelt hätten, gleich wieder eine Mietwagenkonzession bekommen könnten. Zudem führte selbiger Abteilungsleiter im Hinblick auf die gesammelten Rechtsverstöße an, wie ich mir gerade noch einmal habe bestätigen lassen, dass er selbst ja auch schon Taxen gesehen habe, die einfach Leute einladen würden, die am Straßenrand winken - dass braucht wohl nicht näher kommentiert zu werden.
Trotz dessen wird die IG sicher gerne bereit sein, als Mittler zwischen allen Unternehmern, Verband und Verwaltung aufzutreten, um die, unter den gegebenen Umständen optimale Lösung herbeizuführen. Diese darf nicht die vollkommene Öffnung des Marktes sein. Denn diese Öffnung ist ganz sicher auch nicht im Interesse der heutigen Miewagenunternehmer, diese wissen selbst, wie eng der Markt hier ist. Eine Entscheidung der Verwaltung unter fadenscheinigen Argumenten über die Köpfe der Mehrzahl der Lübecker Unternehmer und Beschäftigten hinweg, denn auch am Taxigewerbe hängen schon jetzt mindestens 600 Arbeitsplätze, kann nicht akzeptiert werden.
Und genau dabei erwarten wir den vorbehaltlosen Rückhalt des Landesverbandes im Sinne aller Lübecker Unternehmer und Beschäftigten des gesamten Gewerbes, auch der nicht im LV organisierten! Aber dies hat der laut "Taxi heute" online ja versprochen. http://www.taxi-heute.de/termine/thema_ ... 116&part=3
Und ob Lübeck in Zukunft einen Obmann stellt, der die Fahnen des LV in Lübeck hochhält, wird sich dann noch zeigen. Vielleicht gibt es ja auch einen ganz anderen Weg.
In diesem Sinne warten wir mal ab, was da morgen so kommt.
Was immer nur vermutet wurde, ist nun ganz klar in der Zeitung zu lesen.
Nach meiner Meinung erhebt sich ein Senator vor dem Hintergund, dass einige Absätze weiter oben noch geschrieben wird, dass Mietwagen fortlaufend gegen geltendes Recht verstoßen haben über das Recht, wenn er sagt, Zitat LN Innensenator Bernd Möller: "Wir werden die Mietwagen auf den Stand von Taxen heben"
Noch fragwürdiger wird die Äusserung unter Berücksichtigung des Umstandes, dass hier mit falschen Zahlen und Fakten operiert wird.
In der Diskussion ist es übrigens vollkommen uninteressant, wieviele Taxen es in Kiel gibt. Die Taxidichte in Kiel ist derzeit bei 1,4/1000. In Lübeck steht diese einschließlich Mietwagen bereits jetzt bei 1,2. Zudem sind die wirtschaftlichen Rahmenbedigungen in Kiel bedeutend besser. Von der Diskussion um die vollkommene Schließung der Lübecker Uni mal ganz zu schweigen. Der kombinierte Lübecker Taxi- und Mietwagenmarkt ist bereits jetzt vollkommen ausgereizt.
Ebenfalls falsch und wider besseres Wissen, ist die Behauptung, dass es nach der Öffnung in Lübeck 226 Taxen geben werde. Denn, hier wird nicht die Wandlung der Mietwagen alleine geplant, was rechtlich auch überhaupt nicht möglich wäre, sondern es wird die vollkommene und fortdauernde Abschaffung der Wartelisten geplant.
Soviel zu den tatsächlichen Planungen!
Die IG übrigens ist nicht, wie es laut des Berichtes den Eindruck haben könnte, gegen die Wandlung der Mietwagen perse, sondern gegen die geplante und endgültige Auflösung der Listen. Es ist aber vollkommen klar, dass Mietwagen nicht gewandelt werden können, ohne dabei all diejenigen zu berücksichtigen, die heute noch auf der Warteliste stehen. Daher muß man davon ausgehen, dass wir zukünftig so oder so mindestens und dauerhaft rund 300 Taxen in Lübeck haben werden. Damit läge die Taxidichte in der "Stadt der kurzen Wege" dann bei über 1,4 - bei einem prognostizierten, fortlaufendem Bevölkerungsrückgang und einem landespolitisch geplanten Niedergang der Lübecker Wirtschaft, siehe LN online http://www.ln-online.de/regional/luebec ... hp/2797290
Zudem muß man wissen, dass es bereits im vergangenen Jahr Gespräche bzgl. einer Wandlung der Mietwagen gegeben hat. Und zwar, bevor man die vorliegenden Verstöße rechtlich verwertet hat. Hier ist aber seitens der Minicar nach meinem Kenntnisstand nicht mit offenen Karten gespielt worden. Nach mir berichteten Aussagen des zuständigen Abteilungsleiters haben die zu diesem Vorschlag befragten Mietwagenunternehmer sogleich wissen wollen, ob sie dann, wenn sie gewandelt hätten, gleich wieder eine Mietwagenkonzession bekommen könnten. Zudem führte selbiger Abteilungsleiter im Hinblick auf die gesammelten Rechtsverstöße an, wie ich mir gerade noch einmal habe bestätigen lassen, dass er selbst ja auch schon Taxen gesehen habe, die einfach Leute einladen würden, die am Straßenrand winken - dass braucht wohl nicht näher kommentiert zu werden.
Trotz dessen wird die IG sicher gerne bereit sein, als Mittler zwischen allen Unternehmern, Verband und Verwaltung aufzutreten, um die, unter den gegebenen Umständen optimale Lösung herbeizuführen. Diese darf nicht die vollkommene Öffnung des Marktes sein. Denn diese Öffnung ist ganz sicher auch nicht im Interesse der heutigen Miewagenunternehmer, diese wissen selbst, wie eng der Markt hier ist. Eine Entscheidung der Verwaltung unter fadenscheinigen Argumenten über die Köpfe der Mehrzahl der Lübecker Unternehmer und Beschäftigten hinweg, denn auch am Taxigewerbe hängen schon jetzt mindestens 600 Arbeitsplätze, kann nicht akzeptiert werden.
Und genau dabei erwarten wir den vorbehaltlosen Rückhalt des Landesverbandes im Sinne aller Lübecker Unternehmer und Beschäftigten des gesamten Gewerbes, auch der nicht im LV organisierten! Aber dies hat der laut "Taxi heute" online ja versprochen. http://www.taxi-heute.de/termine/thema_ ... 116&part=3
Und ob Lübeck in Zukunft einen Obmann stellt, der die Fahnen des LV in Lübeck hochhält, wird sich dann noch zeigen. Vielleicht gibt es ja auch einen ganz anderen Weg.
In diesem Sinne warten wir mal ab, was da morgen so kommt.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
PbfG § 13 Voraussetzung der Genehmigung:
(1) Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn
1. die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebs gewährleistet sind,
2. keine Tatsachen vorliegen, die die Unzuverlässigkeit des Antragstellers als Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen dartun,
3.der Antragsteller als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist und
4.der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.
Die fachliche Eignung nach Satz 1 Nr. 3 wird durch eine angemessene Tätigkeit in einem Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs oder durch Ablegung einer Prüfung nachgewiesen.
Gültig für alle Verkehrsdienstleister sowohl im Linienverkehr als auch im Gelegenheitsverkehr, mit Droschken oder Mietwagen!!
(2) Beim Straßenbahn-, Obusverkehr und Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen ist die Genehmigung zu versagen, wenn
1. der Verkehr auf Straßen durchgeführt werden soll, die sich aus Gründen der Verkehrssicherheit oder wegen ihres Bauzustandes hierfür nicht eignen, oder
2.durch den beantragten Verkehr die öffentlichen Verkehrsinteressen beeinträchtigt werden, insbesondere
a) der Verkehr mit den vorhandenen Verkehrsmitteln befriedigend bedient werden kann,
b) der beantragte Verkehr ohne eine wesentliche Verbesserung der Verkehrsbedienung Verkehrsaufgaben übernehmen soll, die vorhandene Unternehmer oder Eisenbahnen bereits wahrnehmen,
c) die für die Bedienung dieses Verkehrs vorhandenen Unternehmer oder Eisenbahnen die notwendige Ausgestaltung des Verkehrs innerhalb einer von der Genehmigungsbehörde festzusetzenden angemessenen Frist und, soweit es sich um öffentlichen Personennahverkehr handelt, unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 selbst durchzuführen bereit sind.
Die Berechtigten Hoffnungen auch einen Mietwagenkonzessionstopp zu erwirken, um einen Taxikonzessionsstopp abzusichern, fallen in sich zusammen, wenn man den kompletten Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 Buchstaben a, b und c, im Kontext liest! Der Absatz 2 behandelt ausschließlich den Linienverkehr! Mietwagen und Droschken betreiben aber Gelegenheitsverkehr!
(2a) Im öffentlichen Personennahverkehr kann die Genehmigung versagt werden, wenn der beantragte Verkehr mit einem Nahverkehrsplan im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 und 3 nicht in Einklang steht.
Gültig für alle Verkehrsdienstleister sowohl im Linienverkehr als auch im Gelegenheitsverkehr, mit Droschken oder Mietwagen!!
(3) Ist ein Verkehr von einem Unternehmer jahrelang in einer dem öffentlichen Verkehrsinteresse entsprechenden Weise betrieben worden, so ist dieser Umstand, im öffentlichen Personennahverkehr unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 3, angemessen zu berücksichtigen; das gilt auch im Fall des Absatzes 2 Nr. 2.
Gültig für alle Verkehrsdienstleister sowohl im Linienverkehr als auch im Gelegenheitsverkehr, mit Droschken oder Mietwagen plus Besitzstandschutz wenn gemäß § 8 Abs. 3 der Unternehmer sich über Jahre als zuverlässig erwiesen hat!
(4) Beim Verkehr mit Taxen ist die Genehmigung zu versagen, wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen dadurch beeinträchtigt werden, daß durch die Ausübung des beantragten Verkehrs das örtliche Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht wird. Hierbei sind für den Bezirk der Genehmigungsbehörde insbesondere zu berücksichtigen
1.
die Nachfrage nach Beförderungsaufträgen im Taxenverkehr,
2.
die Taxendichte,
3.
die Entwicklung der Ertrags- und Kostenlage unter Einbeziehung der Einsatzzeit,
4.
die Anzahl und Ursachen der Geschäftsaufgaben.
Zur Feststellung der Auswirkungen früher erteilter Genehmigungen auf die öffentlichen Verkehrsinteressen soll die Genehmigungsbehörde vor der Entscheidung über neue Anträge einen Beobachtungszeitraum einschalten. Der Beobachtungszeitraum soll höchstens ein Jahr seit der letzten Erteilung einer Genehmigung betragen.
(5) Bei der Erteilung der Genehmigungen für den Taxenverkehr sind Neubewerber und vorhandene Unternehmer angemessen zu berücksichtigen. Innerhalb der Gruppen sollen die Antragsteller nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Anträge berücksichtigt werden. Ein Antragsteller wird unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung nachrangig behandelt, wenn er
1.
das Taxengewerbe nicht als Hauptbeschäftigung zu betreiben beabsichtigt,
2.
sein Unternehmen nicht als Hauptbeschäftigung betrieben hat oder innerhalb der letzten acht Jahre ganz oder teilweise veräußert oder verpachtet hat oder
3.
seiner Betriebspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Einem Antragsteller darf jeweils nur eine Genehmigung erteilt werden, sofern nicht mehr Genehmigungen erteilt werden können, als Antragsteller vorhanden sind. Die Genehmigung ist Neubewerbern für die Dauer von zwei Jahren zu erteilen; die aus der Genehmigung erwachsenden Rechte und Pflichten dürfen während dieses Zeitraums nicht übertragen werden.
(6) Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Genehmigungsvoraussetzungen nach Absatz 1 als gegeben.
(7) Bei der Genehmigung in den Fällen des § 2 Abs. 2 Nr. 2 und 3 sind die Absätze 2, 4 und 5 Satz 1, 2, 4 und 5 nicht anzuwenden.
Eine rechtliche Handhabe um den Taxikonzessionsstopp mit einem Mietwagenkonzessionsstopp abzusichern kann ich nicht erkennen! Ihr werdet damit leben müssen, das wenn der Konzessionsstopp bleibt, dieser jederzeit mit Mietwagen unterwandert werden kann! Ordnet die Stadt Lübeck einen Mietwagenstopp an, handelt sie rechtswidrig! Für einen Mietwagenstopp gibt es keine Rechtsgrundlage!
Ihr wollt den totalen Besitzstandsschutz nach Möglichkeit für die Dauer Eurer restlichen Lebensarbeitszeit! Das könnt Ihr Euch aber von der Backe wischen! Da wird der Landesverband nicht mit spielen und die IHK erst Recht nicht! Wenn Ihr mit solchen Maximalforderungen in die Versammlung geht, wird es kein zufriedenstellendes Ergebnis geben!
Ihr solltet Euch zum Ziel setzen, das der Taxikonzessionstopp bleibt, das die Mietwagenunternehmer innerhalb einer Frist ihre Mietwagenkonzessionen umwandeln dürfen und im übrigen darauf hoffen, das keine weiteren Mietwagenlizenzen beantragt werden! Letzteres könnt Ihr wirklich nur hoffen aber nicht wirklich verlangen...!
Frage: Wie ist Eure Verhandlungsposition? Antwort: Beschissen!
Ihr habt nur einen einzigen Trumpf im Ärmel: Ihr könnt den Mietwagenunternehmern die Umwandelung ihrer Mietwagenlizenzen in Taxikonzessionen anbieten ( und damit locken das man dann Umsätze auch mit 7 % versteuern kann) und denjenigen die diese Umwandlung wollen die Hand reichen zu einer kollegialen Zusammenarbeit!
Die Minicars sitzen am längeren Hebel, wenn die wollen machen die Euch platt! So etwas nennt man dann Verdrängungswettbewerb! Nicht unüblich in der freien Marktwirtschaft!
(1) Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn
1. die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebs gewährleistet sind,
2. keine Tatsachen vorliegen, die die Unzuverlässigkeit des Antragstellers als Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen dartun,
3.der Antragsteller als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist und
4.der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.
Die fachliche Eignung nach Satz 1 Nr. 3 wird durch eine angemessene Tätigkeit in einem Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs oder durch Ablegung einer Prüfung nachgewiesen.
Gültig für alle Verkehrsdienstleister sowohl im Linienverkehr als auch im Gelegenheitsverkehr, mit Droschken oder Mietwagen!!
(2) Beim Straßenbahn-, Obusverkehr und Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen ist die Genehmigung zu versagen, wenn
1. der Verkehr auf Straßen durchgeführt werden soll, die sich aus Gründen der Verkehrssicherheit oder wegen ihres Bauzustandes hierfür nicht eignen, oder
2.durch den beantragten Verkehr die öffentlichen Verkehrsinteressen beeinträchtigt werden, insbesondere
a) der Verkehr mit den vorhandenen Verkehrsmitteln befriedigend bedient werden kann,
b) der beantragte Verkehr ohne eine wesentliche Verbesserung der Verkehrsbedienung Verkehrsaufgaben übernehmen soll, die vorhandene Unternehmer oder Eisenbahnen bereits wahrnehmen,
c) die für die Bedienung dieses Verkehrs vorhandenen Unternehmer oder Eisenbahnen die notwendige Ausgestaltung des Verkehrs innerhalb einer von der Genehmigungsbehörde festzusetzenden angemessenen Frist und, soweit es sich um öffentlichen Personennahverkehr handelt, unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 selbst durchzuführen bereit sind.
Die Berechtigten Hoffnungen auch einen Mietwagenkonzessionstopp zu erwirken, um einen Taxikonzessionsstopp abzusichern, fallen in sich zusammen, wenn man den kompletten Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 Buchstaben a, b und c, im Kontext liest! Der Absatz 2 behandelt ausschließlich den Linienverkehr! Mietwagen und Droschken betreiben aber Gelegenheitsverkehr!
(2a) Im öffentlichen Personennahverkehr kann die Genehmigung versagt werden, wenn der beantragte Verkehr mit einem Nahverkehrsplan im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 und 3 nicht in Einklang steht.
Gültig für alle Verkehrsdienstleister sowohl im Linienverkehr als auch im Gelegenheitsverkehr, mit Droschken oder Mietwagen!!
(3) Ist ein Verkehr von einem Unternehmer jahrelang in einer dem öffentlichen Verkehrsinteresse entsprechenden Weise betrieben worden, so ist dieser Umstand, im öffentlichen Personennahverkehr unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 3, angemessen zu berücksichtigen; das gilt auch im Fall des Absatzes 2 Nr. 2.
Gültig für alle Verkehrsdienstleister sowohl im Linienverkehr als auch im Gelegenheitsverkehr, mit Droschken oder Mietwagen plus Besitzstandschutz wenn gemäß § 8 Abs. 3 der Unternehmer sich über Jahre als zuverlässig erwiesen hat!
(4) Beim Verkehr mit Taxen ist die Genehmigung zu versagen, wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen dadurch beeinträchtigt werden, daß durch die Ausübung des beantragten Verkehrs das örtliche Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht wird. Hierbei sind für den Bezirk der Genehmigungsbehörde insbesondere zu berücksichtigen
1.
die Nachfrage nach Beförderungsaufträgen im Taxenverkehr,
2.
die Taxendichte,
3.
die Entwicklung der Ertrags- und Kostenlage unter Einbeziehung der Einsatzzeit,
4.
die Anzahl und Ursachen der Geschäftsaufgaben.
Zur Feststellung der Auswirkungen früher erteilter Genehmigungen auf die öffentlichen Verkehrsinteressen soll die Genehmigungsbehörde vor der Entscheidung über neue Anträge einen Beobachtungszeitraum einschalten. Der Beobachtungszeitraum soll höchstens ein Jahr seit der letzten Erteilung einer Genehmigung betragen.
(5) Bei der Erteilung der Genehmigungen für den Taxenverkehr sind Neubewerber und vorhandene Unternehmer angemessen zu berücksichtigen. Innerhalb der Gruppen sollen die Antragsteller nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Anträge berücksichtigt werden. Ein Antragsteller wird unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung nachrangig behandelt, wenn er
1.
das Taxengewerbe nicht als Hauptbeschäftigung zu betreiben beabsichtigt,
2.
sein Unternehmen nicht als Hauptbeschäftigung betrieben hat oder innerhalb der letzten acht Jahre ganz oder teilweise veräußert oder verpachtet hat oder
3.
seiner Betriebspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Einem Antragsteller darf jeweils nur eine Genehmigung erteilt werden, sofern nicht mehr Genehmigungen erteilt werden können, als Antragsteller vorhanden sind. Die Genehmigung ist Neubewerbern für die Dauer von zwei Jahren zu erteilen; die aus der Genehmigung erwachsenden Rechte und Pflichten dürfen während dieses Zeitraums nicht übertragen werden.
(6) Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Genehmigungsvoraussetzungen nach Absatz 1 als gegeben.
(7) Bei der Genehmigung in den Fällen des § 2 Abs. 2 Nr. 2 und 3 sind die Absätze 2, 4 und 5 Satz 1, 2, 4 und 5 nicht anzuwenden.
Eine rechtliche Handhabe um den Taxikonzessionsstopp mit einem Mietwagenkonzessionsstopp abzusichern kann ich nicht erkennen! Ihr werdet damit leben müssen, das wenn der Konzessionsstopp bleibt, dieser jederzeit mit Mietwagen unterwandert werden kann! Ordnet die Stadt Lübeck einen Mietwagenstopp an, handelt sie rechtswidrig! Für einen Mietwagenstopp gibt es keine Rechtsgrundlage!
Ihr wollt den totalen Besitzstandsschutz nach Möglichkeit für die Dauer Eurer restlichen Lebensarbeitszeit! Das könnt Ihr Euch aber von der Backe wischen! Da wird der Landesverband nicht mit spielen und die IHK erst Recht nicht! Wenn Ihr mit solchen Maximalforderungen in die Versammlung geht, wird es kein zufriedenstellendes Ergebnis geben!
Ihr solltet Euch zum Ziel setzen, das der Taxikonzessionstopp bleibt, das die Mietwagenunternehmer innerhalb einer Frist ihre Mietwagenkonzessionen umwandeln dürfen und im übrigen darauf hoffen, das keine weiteren Mietwagenlizenzen beantragt werden! Letzteres könnt Ihr wirklich nur hoffen aber nicht wirklich verlangen...!
Frage: Wie ist Eure Verhandlungsposition? Antwort: Beschissen!
Ihr habt nur einen einzigen Trumpf im Ärmel: Ihr könnt den Mietwagenunternehmern die Umwandelung ihrer Mietwagenlizenzen in Taxikonzessionen anbieten ( und damit locken das man dann Umsätze auch mit 7 % versteuern kann) und denjenigen die diese Umwandlung wollen die Hand reichen zu einer kollegialen Zusammenarbeit!
Die Minicars sitzen am längeren Hebel, wenn die wollen machen die Euch platt! So etwas nennt man dann Verdrängungswettbewerb! Nicht unüblich in der freien Marktwirtschaft!
Lübeck hat ohne Umland 212.000 Einwohner, verfügt über einen Seehafen, einen Flughafen, eine Universitätklinik und mehrere andere Kliniken, über mehrere Fachhochschulen und über einen nennenswerten Tourismus! Hinzu kommen Highlights wie die Travemünder Woche oder das Altstadtfest!
Die Anzahl der Taxen beträgt 166 und die der Mietwagen 60 Fahrzeuge, also alles zusammen: 226 Fahreuge die den Gelegenheitsverkehr sicher stellen sollen!
Ich finde Ihr jammert auf einem hohen Niveau! In anderen vergleichbaren Städten ist die Taxidichte deutlich höher!
Bis vor kurzem habt Ihr hier im Forum noch mit Euren Umsätzen geprahlt, das ich blaß im Gesicht wurde vor Neid und mich gefragt habe, was ich bloß falsch mache! Und nun nagt Ihr auf einmal alle am Hungertuch! Muß ich das verstehen...?
http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic.php?t=3797
Die Anzahl der Taxen beträgt 166 und die der Mietwagen 60 Fahrzeuge, also alles zusammen: 226 Fahreuge die den Gelegenheitsverkehr sicher stellen sollen!
Ich finde Ihr jammert auf einem hohen Niveau! In anderen vergleichbaren Städten ist die Taxidichte deutlich höher!
Bis vor kurzem habt Ihr hier im Forum noch mit Euren Umsätzen geprahlt, das ich blaß im Gesicht wurde vor Neid und mich gefragt habe, was ich bloß falsch mache! Und nun nagt Ihr auf einmal alle am Hungertuch! Muß ich das verstehen...?
http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic.php?t=3797
ja, das hört sich nach einem Riesenbedarf an. Lübeck bezeichnet sich als "Stadt der kurzen Wege", was sie ja auch tatsächlich ist. Die meisten Strecken werden zu Fuß oder mit dem Bus erledigt, Taxen hauptsächlich im Bereich KT-Fahrten, vom Bahnhof oder bei Sonderveranstaltungen benötigt. Der Umsatz einer normalen Durchschnittstour liegt innerhalb Lübecks im Schnitt bei 6,-- Euro. Glückspilze haben vielleicht mal eine Tour nach Travemünde, das schlägt dann mit ca. 35,-- Euro zu Buche.
Ich plaudere jetzt mal einfach aus dem Nähkästchen - ich fahre an 5 Tagen die Woche Nachtschicht, Wochenende inkl.
Mein durchschnittlicher Schichtumsatz liegt in der Woche - jetzt um diese Jahreszeit - bei ca. 60,-- Euro, am Wochenende mit Glück pro Schicht bei 200,--.
Das wir vor einigen Wochen noch mit Traumumsätzen "geprahlt" haben, lag mit dem lang anhaltenden Winter zusammen, der nicht nur jeden Autofahrer Lübecks dazu brachte, seinen Wagen stehen zu lassen, sondern auch teilweise der Busverkehr der Stadt Lübeck eingestellt wurde. Natürlich fuhr da JEDER Taxi.
Ich persönlich habe Bauchschmerzen, wenn ich daran denke, was in den nächsten Wochen auf mich zukommt.
Ich plaudere jetzt mal einfach aus dem Nähkästchen - ich fahre an 5 Tagen die Woche Nachtschicht, Wochenende inkl.
Mein durchschnittlicher Schichtumsatz liegt in der Woche - jetzt um diese Jahreszeit - bei ca. 60,-- Euro, am Wochenende mit Glück pro Schicht bei 200,--.
Das wir vor einigen Wochen noch mit Traumumsätzen "geprahlt" haben, lag mit dem lang anhaltenden Winter zusammen, der nicht nur jeden Autofahrer Lübecks dazu brachte, seinen Wagen stehen zu lassen, sondern auch teilweise der Busverkehr der Stadt Lübeck eingestellt wurde. Natürlich fuhr da JEDER Taxi.
Ich persönlich habe Bauchschmerzen, wenn ich daran denke, was in den nächsten Wochen auf mich zukommt.
Leben und leben lassen...Groß- und Kleinschreibung sowie das Setzen von Satzzeichen sind keine Optionalregeln in der Rechtschreibung...
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Du willst also tatsächlich einen Jahrhundertwinter in die Argumentation einbinden, in dem nirgendwo auf den Straßen noch richtig was ging Wattwurm? Vergiss es. Und viel zu tun heißt nicht gleich viel Umsatz.
Die Lübecker Durchschnittstour bewegt sich im Rahmen von 6,00€. Lübeck ist halt die Stadt der kurzen Wege.
Es gibt für Touristen keinen Grund, in Lübeck Taxi zu fahren, da sich nahezu alle nennenswerten Hotels in oder in unmittelbarer Nähe der Innenstadt bewegen.
Alle nennenswerten Industriebetriebe fahren kaum noch mit Taxen und wenn, dann liegen diese Aufträge in den Händen eniger weniger Einzelunternehmer oder man fährt für das namhafteste Lübecker Industrieunternehmen Hamburgtouren für 60 €. Mit 300 Taxen geht es dann demnächst auch für 45 oder 50.
Aufgrund der sehr guten Anbindung mit Bussen benötigen auch Lübecks Studenten bestenfalls am WE mal ein Taxi.
Bleibt die Uni, für die das Aus ja faktisch beschlossene Sache ist, siehe auch Link oben. Nach meiner Einschätzung ist das nur ein Frage der Zeit.
Bundeswehr gibt es schon lange nicht mehr, der Grenzschutz ist bis auf die Bundespolizeischule weitgehend eingedampft.
Lübeck hat ein 9% geringeres Industrieeinkommen, als Kiel bei einem erstaunlicherweise 2 % höherem PKW-Bestand, beides nicht förderlich für das Gewerbe.
Kiel hat hingegen einen Regierungssitz, eine Volluniversität, Werften, Bundeswehr, und es sind erhblich längere Wege zurückzulegen, alleine, um die Hörn zu umfahren.
Und dennoch hat Lübeck bereits jetzt nahezu dieselbe Taxidichte, wie Kiel.
Usw und so bla.....
Die Lübecker Durchschnittstour bewegt sich im Rahmen von 6,00€. Lübeck ist halt die Stadt der kurzen Wege.
Es gibt für Touristen keinen Grund, in Lübeck Taxi zu fahren, da sich nahezu alle nennenswerten Hotels in oder in unmittelbarer Nähe der Innenstadt bewegen.
Alle nennenswerten Industriebetriebe fahren kaum noch mit Taxen und wenn, dann liegen diese Aufträge in den Händen eniger weniger Einzelunternehmer oder man fährt für das namhafteste Lübecker Industrieunternehmen Hamburgtouren für 60 €. Mit 300 Taxen geht es dann demnächst auch für 45 oder 50.
Aufgrund der sehr guten Anbindung mit Bussen benötigen auch Lübecks Studenten bestenfalls am WE mal ein Taxi.
Bleibt die Uni, für die das Aus ja faktisch beschlossene Sache ist, siehe auch Link oben. Nach meiner Einschätzung ist das nur ein Frage der Zeit.
Bundeswehr gibt es schon lange nicht mehr, der Grenzschutz ist bis auf die Bundespolizeischule weitgehend eingedampft.
Lübeck hat ein 9% geringeres Industrieeinkommen, als Kiel bei einem erstaunlicherweise 2 % höherem PKW-Bestand, beides nicht förderlich für das Gewerbe.
Kiel hat hingegen einen Regierungssitz, eine Volluniversität, Werften, Bundeswehr, und es sind erhblich längere Wege zurückzulegen, alleine, um die Hörn zu umfahren.
Und dennoch hat Lübeck bereits jetzt nahezu dieselbe Taxidichte, wie Kiel.
Usw und so bla.....
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Dann schau Dir mal unseren an (Stadt Wetzlar / 53.000 Einwohner)reasoner hat geschrieben:Ihr habt mit Abstand den miesesten Taxitarif, soweit ich weiß. Was glauben denn diese Leute, egal ob Taxi oder Mietwagen, wo sie noch ein paar Groschen rausquetschen können?
Grundgebühr: 2,00 €
km-Preis: 1,30 €
Wartezeit
alle 19,5 sek. : 0,10 €
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Nachtleben: Ja richtig, eine "sündige Meile" gibt es seit Ende der 90er auch nicht mehr und noch vor 12-13 Jahren kam man WE nachts gar nicht die Beckergrube hoch, ohne 5 Anhalter mitnehmen zu können, alles vorbei, in der Beckergrube kannst Du heute ab Mitternacht vergammeln.
Dafür stapeln sich nachts um eins noch bis zu 30 Taxen am Bahnhof, auf dessen für 24 Taxen vorgesehenen Stand bestenfalls 18 Taxen passen.
Dafür stapeln sich nachts um eins noch bis zu 30 Taxen am Bahnhof, auf dessen für 24 Taxen vorgesehenen Stand bestenfalls 18 Taxen passen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Sorry, habe (noch) nicht alles gelesen, deshalb nur kurz:
Jahrelang behumsen die Mietwagenunternehmer und klauen den Taxiunternehmern Fahrgäste und Umsatz erheblichen Ausmaßes, und jetzt drücken sie auf die Tränendrüse, dass sie bald pleite wären, weil sie jetzt die Bestimmungen einhalten müssen. Das ist ja wohl paradox.
Mit dem Mitleid der Bevölkerung und dem Rückenwind der Presse, den Argumenten, dass es um Arbeitsplätze ginge, wollen sie jahrelange Schweinereien vergessen machen. Für das Mietwagengewerbe soll es einen Freispruch 1. Klasse zu Lasten der Taxis geben? Freie Konzessionen für freie Raubritter? Geht`s noch?
Jahrelang behumsen die Mietwagenunternehmer und klauen den Taxiunternehmern Fahrgäste und Umsatz erheblichen Ausmaßes, und jetzt drücken sie auf die Tränendrüse, dass sie bald pleite wären, weil sie jetzt die Bestimmungen einhalten müssen. Das ist ja wohl paradox.
Mit dem Mitleid der Bevölkerung und dem Rückenwind der Presse, den Argumenten, dass es um Arbeitsplätze ginge, wollen sie jahrelange Schweinereien vergessen machen. Für das Mietwagengewerbe soll es einen Freispruch 1. Klasse zu Lasten der Taxis geben? Freie Konzessionen für freie Raubritter? Geht`s noch?