Rückkehrpflicht für Mietwagen
Rückkehrpflicht für Mietwagen
Thema:Rückkehrpflicht für Mietwagen
Unser Landratsamt behauptet, das es keine Verpflichtung gibt, den Mietwagen bei Betriebsende am Betriebssitz abstellen zu müssen.
Die Rückkehrpflicht gelte nur während der laufenden Schicht.
Wer kann das Gegenteil behaupten ?
Gruß und schon mal Danke im voraus
Meisi
Unser Landratsamt behauptet, das es keine Verpflichtung gibt, den Mietwagen bei Betriebsende am Betriebssitz abstellen zu müssen.
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- Otto126
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Ich denke, das Amt könnte Recht haben:
§ 49 Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen
(...)
(4) Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr mit Taxen nach § 47 sind. Mit Mietwagen dürfen nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind. Nach Ausführung des Beförderungsauftrags hat der Mietwagen unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren, es sei denn, er hat vor der Fahrt von seinem Betriebssitz oder der Wohnung oder während der Fahrt fernmündlich einen neuen Beförderungsauftrages erhalten. Der Eingang des Beförderungsauftrages am Betriebssitz oder in der Wohnung hat der Mietwagenunternehmer buchmäßig zu erfassen und die Aufzeichnung ein Jahr aufzubewahren. Annahme, Vermittlung und Ausführung von Beförderungsaufträgen, das Bereithalten des Mietwagens sowie Werbung für Mietwagenverkehr dürfen weder allein noch in ihrer Verbindung geeignet sein, zur Verwechslung mit dem Taxenverkehr zu führen. Den Taxen vorbehaltene Zeichen und Merkmale dürfen für Mietwagen nicht verwendet werden. Die §§ 21 und 22 sind nicht anzuwenden.
http://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__49.html
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Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
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Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen
??????????????meisi hat geschrieben:Thema:Rückkehrpflicht für Mietwagen
Unser Landratsamt behauptet, das es keine Verpflichtung gibt, den Mietwagen bei Betriebsende am Betriebssitz abstellen zu müssen.
Die Rückkehrpflicht gelte nur während der laufenden Schicht.
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Meisi
Man kann sein Auto doch abstellen, wo man will....
Ob auf´m Mond oder Zuhause...
Wie kommst du darauf, daß der Unternehmer sein Auto nach Betriebsende nur am Betriebssitz abstellen darf???
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Rückkehrpflicht für Mietwagen
Also ich mach es mal konkreter. Die Johannieter - Unfall - Hilfe hat seinen Betriebssitz in Schlüsselfeld - Landkreis Bamberg.
Da gibt es aber kaum Kundschaft. Die Krankenhäuser und Altenheime sindd im gesamtem Landkreis verstreut. Nun haben die Unmengen an 400 € Kräften und Zivildienstleistende als Fahrer und denen geben sie die Autos täglich mit nach Hause und decken somit mit einem Betriessitz den ganzen Landkreis ab. Genauso läuft es mit den Kleinbussen welche Schülerverkehr fahren.
Mfg Meisi
Da gibt es aber kaum Kundschaft. Die Krankenhäuser und Altenheime sindd im gesamtem Landkreis verstreut. Nun haben die Unmengen an 400 € Kräften und Zivildienstleistende als Fahrer und denen geben sie die Autos täglich mit nach Hause und decken somit mit einem Betriessitz den ganzen Landkreis ab. Genauso läuft es mit den Kleinbussen welche Schülerverkehr fahren.
Mfg Meisi
- Otto126
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Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen
Was für Autos? Was machen die damit, welche Leute fahren die?meisi hat geschrieben:die Autos
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Johanniter und Co leben von vorgeplanten und fest wiederkehrenden Touren. Das ist beinahe schon Liniendienstähnlich. Wenn der Fahrer Abends den Auftrag für den nächsten Morgen erhält, spielt der Startort keine Rolle.
Ich glaube, bei der geschilderten Lage dürfte es viel eher ein Problem mit dem Geldwerten Vorteil für die Fahrer geben, dass sie das Fahrzeug mit nach hause nehmen dürfen.
Ich glaube, bei der geschilderten Lage dürfte es viel eher ein Problem mit dem Geldwerten Vorteil für die Fahrer geben, dass sie das Fahrzeug mit nach hause nehmen dürfen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Was für Wagen die haben ergibt sich eigentlich aus dem Thema aber alle haben eine Mietwagenkonzession und haben nicht ständig feste Fahrten am Wochenende müssen die sogar von zu Hause aus Bereitschaftsdienst machen und wenn keiner Anruft dann gibts auch kein Geld.
Aber wenn dies für die Johanniter gilt dann brauchen wir ja fast keine Rückkehrpflicht mehr. Denn was soll es für einen Sinn machen wenn man während der laufenden Schicht zum Betreibssitz zurück muß und nach Schichtschluß nicht ?
Mfg Meisi
Aber wenn dies für die Johanniter gilt dann brauchen wir ja fast keine Rückkehrpflicht mehr. Denn was soll es für einen Sinn machen wenn man während der laufenden Schicht zum Betreibssitz zurück muß und nach Schichtschluß nicht ?
Mfg Meisi
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Ich finde die Fragestellung ganz eindeutig.
Die Rückkehrpflicht war wohl eher der Versuch, klar zu machen, dass Verkehr mt Mietwagen eben kein Verkehr mit Taxen ist. Im Falle des Feierabend habe ich damitüberhaupt keine Problem, selbst, wenn einer der Lübecker Mietwagen, die hier organisiert taxiähnluch betriebn werden, von bei Schichtbeginn von zuhause aus zu einer Vorbestelluing startet, würde mcih das überhaupt nicht stören.
Die Wettbewerbsverzerrung findet erst während der Schicht statt.
Die Rückkehrpflicht war wohl eher der Versuch, klar zu machen, dass Verkehr mt Mietwagen eben kein Verkehr mit Taxen ist. Im Falle des Feierabend habe ich damitüberhaupt keine Problem, selbst, wenn einer der Lübecker Mietwagen, die hier organisiert taxiähnluch betriebn werden, von bei Schichtbeginn von zuhause aus zu einer Vorbestelluing startet, würde mcih das überhaupt nicht stören.
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- Otto126
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Pfeifen das nicht die Spatzen von den Dächern, dass die "Sozialen" die größten Ausbeuter sind in dem Bereich sind?
Die Zivis erhalten ihr normales Zivildienstgehalt. Die haben auch Dienstvorschriften, was Wochenend- und Bereitschaftsdienst angeht.
Die Bereitschaft von Zuhause für Mietwagenbetriebe, auch wenn es "Johanniter und Co" sind, halte ich in der Tat für bedenklich. Das kann man auch nicht mit dem "sozialen Einsatz" begründen.
Es kann also nicht sein, dass Oma Meyer einfällt, dass sie zur Kirche möchte und der Zivi von den Johannitern von Zuhause losfährt und sie kostengünstig hinfährt.
Die Zivis erhalten ihr normales Zivildienstgehalt. Die haben auch Dienstvorschriften, was Wochenend- und Bereitschaftsdienst angeht.
Die Bereitschaft von Zuhause für Mietwagenbetriebe, auch wenn es "Johanniter und Co" sind, halte ich in der Tat für bedenklich. Das kann man auch nicht mit dem "sozialen Einsatz" begründen.
Es kann also nicht sein, dass Oma Meyer einfällt, dass sie zur Kirche möchte und der Zivi von den Johannitern von Zuhause losfährt und sie kostengünstig hinfährt.
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Ich mache dieses Thema mal zu einem allgemeinen über die Rückkehrpflicht bei Mietwagen.
In einem anderen Thread ging es darum, das Mietwagen Aufträge auch unterwegs per Funk oder Handy annehmen dürfen.
Wir haben dieses Thema immer mal wieder am Rande angesrissen.
Ich behaupte: Mietwagen dürfen bei strikter Auslegung nur Aufträge per Funk annehmen, was eine Zentralenstruktur voraussetzt. Eine Auftragsannahme per Handy an einem anderen Ort, als dem Betriebssitz ist aus meiner Sicht unter allen Umständen untersagt, da nicht sichergestellt werden kann, dass dort nicht Aufträge an der Rückkehrpflicht vorbei angenommen werden. Es widerspricht zwar dem technischen Fortschritt, aber nach meiner zugegeben etwas provokanten Meinung wären Mietwagenunternehmern und -fahrern, die taxiähnlichen Verkehr betreiben, das Mitführen von Mobiltelefonen, die auch von Dritten erreichbar sind, durchweg zu untersagen.
Bin mal gespannt, ob es eine überzeugende Meinung gibt, die das Gegenteil darlegen kann.
In einem anderen Thread ging es darum, das Mietwagen Aufträge auch unterwegs per Funk oder Handy annehmen dürfen.
Wir haben dieses Thema immer mal wieder am Rande angesrissen.
Ich behaupte: Mietwagen dürfen bei strikter Auslegung nur Aufträge per Funk annehmen, was eine Zentralenstruktur voraussetzt. Eine Auftragsannahme per Handy an einem anderen Ort, als dem Betriebssitz ist aus meiner Sicht unter allen Umständen untersagt, da nicht sichergestellt werden kann, dass dort nicht Aufträge an der Rückkehrpflicht vorbei angenommen werden. Es widerspricht zwar dem technischen Fortschritt, aber nach meiner zugegeben etwas provokanten Meinung wären Mietwagenunternehmern und -fahrern, die taxiähnlichen Verkehr betreiben, das Mitführen von Mobiltelefonen, die auch von Dritten erreichbar sind, durchweg zu untersagen.
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Die Realität...André hat geschrieben:Bin mal gespannt, ob es eine überzeugende Meinung gibt, die das Gegenteil darlegen kann.
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Selbst bei wörtlicher Auslegung, was natürlich realitätsfremd ist, kann ein Anruf ja am Betriebssitz eingehen und von dort an das Handy im Wagen, sei es durch Mitarbeiter, Ehepartner, oder schlicht Rufumleitung gehen.André hat geschrieben: Bin mal gespannt, ob es eine überzeugende Meinung gibt, die das Gegenteil darlegen kann.
Schlicht geht ein Auftrag ein und das Fahrzeug ist noch unterwegs muss es nicht zwingend zurück und dann neu anfahren, dies wäre wohl absoluter Schwachsinn.
everybodys darling is everybodys hausdepp (FJS)
Ich habe schon einmal geschrieben das bei uns im Landkreis Bamberg die Johanniter mit unzähligen Fahrzeugen wo immer die Fahrer ( 400 € ) auch wohnen den Landkreis abdecken und wochenlang den Betriebssitz nicht sehen.
Das Landratsamt meint das die Rückkehrpflicht nur während der Einsatzeit und nicht bei Betriebsende gilt was eigentlich totaler Blödsinn ist.
Mfg
Meisi
Das Landratsamt meint das die Rückkehrpflicht nur während der Einsatzeit und nicht bei Betriebsende gilt was eigentlich totaler Blödsinn ist.
Mfg
Meisi
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Taxi Georg
Warum, meinst du, nimmt die Anzahl der Mietwagen signifikant zu? Die Bestimmungen sind aus dem Vor-Handy-Zeitalter (jaaa! Es gab mal eine Zeit ohne die Dinger), und gehören runderneuert.colakiste hat geschrieben:ich finde das ist alles so schwammig genau wie das die aufträge im betriebssitz oder in der wohnung des eigentümers eingehen müssen ist dann ne rufumleitung aufs handy des fahrers erlaubt oder nicht???
Liebet eure Feinde, vielleicht schadet das ihrem Ruf
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Das ist alles eine Frage des Aufwands, den man betreiben möchte. Es ist aber wesentlich nachhaltiger, sich von vornherein auf die Rückkehrpflicht zu konzentrieren.Horafas hat geschrieben:Wie will man kontrollieren, dass keine Rufumleitung am Betriebssitz einprogrammiert wurde?André hat geschrieben:..., der Anruf muß am Betriebssitz oder der Wohnung des Unternehmers angenommen werden.
Grundsätzlich gilt dabei: Beobachten, bestellen / einsteigen, dokumentieren
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Taxi Georg
Sicherlich richtig!
Dennoch würde das keiner kontrollieren können, wenn ich als alleinfahrender Mietwagen eine Rufumleitung zu Hause programmiere!
Wer will das wissen und belegen können, ob der Anruf weitergeleitet wurde oder den Auftrag von meiner Frau am Telefon weiter gibt?
Ich kann doch nach der Fahrt einkaufen fahren!
Dennoch würde das keiner kontrollieren können, wenn ich als alleinfahrender Mietwagen eine Rufumleitung zu Hause programmiere!
Wer will das wissen und belegen können, ob der Anruf weitergeleitet wurde oder den Auftrag von meiner Frau am Telefon weiter gibt?
Wieso den? Ich habe doch keine Betriebspflicht!Es ist aber wesentlich nachhaltiger, sich von vornherein auf die Rückkehrpflicht zu konzentrieren
Ich kann doch nach der Fahrt einkaufen fahren!