Beförderungspflicht für Hunde

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MikeVeltel
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Beförderungspflicht für Hunde

Beitrag von MikeVeltel » 13.07.2004, 06:37

Grundsätzlich besteht Beförderungspflicht auch für Hunde, wie das OLG Hamm unter dem Aktenzeichen 3 Ss OWi 61/92 entschieden hat.

Mit freundlichen Grüßen

Gast

Beitrag von Gast » 02.08.2004, 04:57

Oh oh,

das ist nur bedingt richtig.
Wenn ein Hund augenscheinlich das Fahrzeug verschmutzen würde, muss er nicht befördert werden.
Dies ist für mich ein Grund, Schäferhunde abzulehnen.

Ich bin selbst Hundehalter (Mix Rack Russel / Schäferhund), aber es gibt Grenzen...
:wink:

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Beitrag von MikeVeltel » 02.08.2004, 06:43

Ulli "Taxidriver 4" ist grundsätzlich immer gegen alles und weiß immer alles besser. Das war schon im alten Düsseldorfer Taxiforum so. End- und fruchtlose Debatten sind mir noch sehr gut in Erinnerung...

Im Zweifel würde ich aber nicht auf Ulli hören, sondern auf das, was die Rechtsprechung dazu zu sagen hat.

Freundliche Grüße

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jr
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Beitrag von jr » 02.08.2004, 09:42

Ist doch gut so, wenn es einer besser weiß. Sonst könnte man sich dieses Forum ja sparen. Wäre doch schade drum - oder nicht?

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Beitrag von MikeVeltel » 02.08.2004, 21:18

Hallo jr!

Wie schön, dass du mich sehr wohl verstanden hast, jetzt aber so tust, als hättest du mich überhaupt nicht verstanden. - Ist das deine Art, Diskussionen zu führen...?

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Beitrag von MikeVeltel » 02.08.2004, 22:41

Um es noch einmal zu verdeutlichen: Die gesetzliche Beförderungspflicht besteht grundsätzlich für Fahrgäste, Gepäck und Hunde (Einzige Ausnahme: Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, welche aber ganz konkret sein muss).

Zahlreiche Medien haben über diese eindeutige Rechtsprechung berichtet - so zum Beispiel auch hier und hier.

Zu erwähnen ist noch, dass die während vieler Jahre gewachsene, kontinuierliche Rechtsprechung die bestehenden Gesetzeswerke und Verordnungen (also auch das PBefG und die BOKraft) ständig ergänzt und erweitert. - Sowas lernt man im ersten Semester des Jurastudiums.

Wer es nun noch immer nicht glaubt, dem sei empfohlen, sich das Originalurteil des OLG Hamm zu besorgen. Es gibt aber auch im Internet Möglichkeiten, sich das Urteil gegen Gebühr herunterzuladen.

Jörn

Beitrag von Jörn » 03.08.2004, 07:17

Laut dem ARAG-Experten in deinem Link, DÜRFEN Hunde mitgenommen werden!
Bisher jedenfalls galt die Mitnahmepflicht für Hunde (warum dann eigentlich nicht für Katzen, Hamster etc.?) NUR für Blindenhunde!
Könnte es sich, da das aus dem Bericht nicht hervorgeht, etwa um einen solchen gehandelt haben?

Es täte sich da ja auch noch der Begriff 'Begleiter' auf zu definieren!
Ein Hund als 'Begleiter' ist natürlich NUR ein Blinden- oder ähnlicher Hilfshund zu verstehen!
Und DAS war schon IMMER so!

Außerdem ist das Urteil von 1992!

Aber ich werde versuchen, das mit einem Rechtsanwalt, der sich im Taxengeschäft auskennt, zu klären!

Und hier noch mal den vollständigen Text der BoKraft in der NEUESTEN Version! Auch alle anderen, uns betreffenden Gesetze sind dort versammelt!

http://www.gerotax.de/a_recht/gesetze.a ... tz=BoKraft

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Beitrag von jr » 03.08.2004, 10:29

@ mike
Keine Panik - ich habe alle(s) verstanden. Oder bilde ich mir das nur ein? Na egal - ein bißchen Spaß muß sein.

@Jörn
Wenn ich mich recht entsinne, lautet die gerichtliche Begründung stets so: Gegenüber Personen besteht eine Beförderungspflicht. Die bezieht Gegenstände, die diese bei sich führen, stets ein. In diesem Sinne unterliegen auch Hunde und andere Kleintiere (als "Sachen") der Mitnahmepflicht. Daher zieht allein das Argument mit der Beeinträchtigung des Fahrbetriebs, wenn eine Ablehnung angesagt sein soll. Die Beeinträchtigung kann dabei verschieden sein. Zuwenig Platz (das kürzlich ergangene "Dobermann-Urteil") oder eine ausgeprägte Abneigung des Fahrers gegen Hunde oder Katzen (z.B. wegen Allergie) gehören wohl dazu.

Gast

Beitrag von Gast » 04.08.2004, 05:41

MikeVeltel hat geschrieben:Ulli "Taxidriver 4" ist grundsätzlich immer gegen alles und weiß immer alles besser. Das war schon im alten Düsseldorfer Taxiforum so. End- und fruchtlose Debatten sind mir noch sehr gut in Erinnerung...

Im Zweifel würde ich aber nicht auf Ulli hören, sondern auf das, was die Rechtsprechung dazu zu sagen hat.

Freundliche Grüße
Was soll denn der Quatsch jetzt ?
Mein Beitrag bezüglich der Beförderungspflicht für Hunde beinhaltet lediglich geltendes Recht. :?

Ich bin nicht immer gegen alles und weiss alles immer besser.

Leider ist es so, dass Vorschläge von mir im alten wie auch neuen Forum, von dir lieber Mike, stets abgelehnt worden sind.
Kurzstreckenpauschaltarif, verkehrsspezifische Wartezeit usw...

Deine Beweggründe dafür sind mir noch immer schleierhaft...

In diesem Sinne
Ulli

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Beitrag von MikeVeltel » 04.08.2004, 07:31

Auch hier wieder dieselbe Geschichte, Ulli: Du willst einfach immer nur recht behalten, ohne das stichhaltig belegen zu können.

Dabei habe ich doch hier oben bereits alles eindeutig erklärt. Dahinter steht geltendes Recht, an das auch du dich zu halten hast. Ich habe die Quellen genannt. Du nicht!

Du "behauptest" einfach immer nur irgendetwas, ohne es belegen zu können. Genau das ist dein "Quatsch" - wie du dich ja selbst auszudrücken pflegst - und ganz gewiss nicht der meine...!

Ulli, Ulli, wann lernst du endlich, seriös zu diskutieren...?

An "jr": Was du da an Jörn schreibst (03.08.04 / 10:29h), ist genau richtig. So entspricht es der derzeitigen Rechtslage.

Gruß

Jörn

Beitrag von Jörn » 04.08.2004, 09:40

Das wäre aber wirklich ein 'Gummi-Paragraph'!
Schließlich obliegt es meiner Fahrertätigkeit, zu entscheiden, wann etwas 'verkehrsgefährdend' ist oder nicht!
Und wer kann mir denn nachweisen, daß ich keine Allergie (oder irgendeine sonstige Phobie) habe?

Jedenfalls steht in der BOKraft (neueste Ausgabe) NICHTS über eine Transportpflicht von Tieren, außer den besagten Beispielen!

Wer, z.B. 'schnallt' denn die Viecher an? Und wo? Schließlich stellt jedes Tier, das nicht angeschnallt ist, schon eine gewaltige potentielle Gefahr da!
Man stelle sich mal eine Katze vor, die bei einer Vollbremsung quer durch's Auto fliegt und dann etwa 25 Kilo wiegt!
Gut: Katzen sind meistens in kleinen Transportkästen. Aber schon ein Rehpinscher würde ein Geschoß darstellen! Man denke mal in diesem Zusammenhang an die, meist auf der hinteren Fensterablage liegenden Erstehilfe-Kästen!
Oder die Karten-Lesegeräte am Armatourenbrett! Schließlich ist es hier in Hamburg schon geschehen, daß, bei einem Auffahrunfall, sich das Gerät vorn gelöst hat, durch den Wagen durch geflogen ist, Heckscheibe und Frontscheibe des auffahrenden Wagens durchschlagen hat und dort auf dem Beifahrersitz zu liegen gekommen ist.
Zum Glück saß niemand in der Flugrichtung dieses Teils!
Und mit Tieren wäre eine solche Situation jederzeit ebenfalls denkbar!

Jörn

Beitrag von Jörn » 04.08.2004, 10:56

So, Leute! Die erste Antwort haben wir hiermit!
Immerhin ist Rechtsanwalt Bauer aus München einer der besten Spezialisten auf dem Sektor 'Taxifahren'!

Nochmals: Vielen Dank für die promte Antwort auf unser Problem!



Guten Morgen Jörn Napp,

ich werde versuchen in den nächsten Tagen ein paar Sätze zum Thema
Hundetransport zu schreiben.
Mein bisheriger Kenntnisstand ist der, dass eine Beförderungspflicht
grundsätzlich auch bei Fahrgästen mit Hunden besteht und eine Ablehnung nur
erfolgen darf, wenn gewichtige Gründe dagegen stehen (Allergie, Angst,
Beeinträchtigung der Fahrsicherheit etc.). Allerdings müssen Hunde als
"Ladung" gesichert transportiert werden. Also: kleine Hunde in den Fußraum
vorne, große in den Kombi hinten (je nach dem, was praktikabel ist). Es soll
zu diesem Thema Urteile geben. Ich werde versuchen, was dazu zu finden.

Freundliche Grüße aus München

RA Michael Bauer
________________________________

Rechtsanwalt MICHAEL BAUER
Schillerstr. 21 - D- 80336 München
Tel. 0049 (89) 51556930
Fax 0049 (89) 51556955
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_________________________________

Gast

Beitrag von Gast » 05.08.2004, 05:09

Werter Kollege Mike,

das von dir genannte Urteil OLG Hamm, 3 Ss OWi 61/92 ist uralt.

Hunde, die das von mir gesteuerte Taxi augenscheinlich verschmutzen, werde ich auch weiterhin nicht befördern - und damit bin ich rechtlich auf der sicheren Seite !

Gast

Beitrag von Gast » 05.08.2004, 05:18

MikeVeltel hat geschrieben:Hallo jr!

Wie schön, dass du mich sehr wohl verstanden hast, jetzt aber so tust, als hättest du mich überhaupt nicht verstanden. - Ist das deine Art, Diskussionen zu führen...?
Das, lieber Mike, ist deine Art, Diskussionen zu führen.
Deine Beiträge sind hier Gesetz...

Die Meinung anderer haben dich schon im alten Forum gestört und wurden häufig von dir als Moderator editiert oder komplett gelöscht.

Unter freier Meinungsäusserung verstehe ich etwas anderes.....

MfG
Ulli

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Beitrag von MikeVeltel » 05.08.2004, 07:53

Hallo Ulli "Taxidriver 4",

das genannte Urteil des OLG Hamm, demzufolge eine Beförderungspflicht grundsätzlich auch für Hunde besteht, ist nicht "uralt", wie du es ausdrückst, sondern stammt aus dem Jahr 1992. Das Urteil hat unverändert Rechtskraft und ist nach wie vor für unser Gewerbe verbindlich. Es gilt, und da bin ich mir ziemlich sicher, auch für dich, Ulli "Taxidriver 4".

Deine Behauptung, mich hätten die Meinungen anderer schon im alten Düsseldorfer Taxiforum "gestört", und ich als Moderator hätte diese Meinungsäußerungen "häufig edititiert oder komplett gelöscht", weise ich in aller Schärfe zurück! Diese Behauptung ist schlichtweg unwahr.

Wahr hingegen ist, dass ich als Moderator in wenigen Ausnahmefällen und unter strikter Beachtung der Verhältnismäßigkeit der Mittel, der bestehenden Strafgesetze sowie der geltenden Nutzungsbedingungen ausschließlich dort eingegriffen habe,

wo die gegenseitigen Verleumdungen und persönlichen Beleidigungen zu unerträglich wurden,
wo die Diskussionsteilnehmer in die Fäkalsprache abgeglitten waren,
oder wo Postingbeiträge ganz offensichtlich nur darauf angelegt waren, das Diskussionsklima in der Community zu vergiften.

Diese umsichtige Art der Moderation wurde vom Betreiber der WebSite, Willi Buchmühlen, ausdrücklich gebilligt und gefördert.

Lieber Ulli, ich kann ja verstehen, dass du wütend bist, weil du keine Rechtsprechung gefunden hast, die deine "Meinung" auch nur annähernd zu unterstützen geeignet ist. Aber die Fairness der Diskussion gebietet es, dass man, wenn einem die Argumente ausgehen, keine Unwahrheiten über andere Menschen verbreitet. Wir sollten nicht zu unfairen Mitteln greifen, stets sachlich diskutieren und uns nicht darin verlieren, Lügen über andere Personen zu verbreiten, die nur darauf abzielen, diese in der Öffentlichkeit schlecht zu machen und zu diskreditieren.

Ich verwahre mich also vor deinen obigen Äußerungen und bitte dich, hinkünftig keine Unwahrheiten mehr über meine Person zu verbreiten, anderfalls ich - als ersten Schritt - den Betreiber dieser WebSite einzuschalten gezwungen wäre.

Mit freundlichen Grüßen
Zuletzt geändert von MikeVeltel am 05.08.2004, 21:55, insgesamt 1-mal geändert.

Jörn

Beitrag von Jörn » 05.08.2004, 08:49

Leute!
Warum versucht ihr nicht, euch wie Erwachsene zu behandeln?
Schließlich ist das hier ein Diskussionsforum, wo es auf jeden Fall HEISS zu und her gehen sollte!
Wenn es mal ein wenig ruppig wird, ist das ganz sicher kein Grund, in Tränen auszubrechen!

Bedankt euch lieber bei unserem Rechtsanwalt, der so nett war, uns derart schnell zu antworten und und kompetente Ratschläge geben wird!

Damit erübrigt sich doch der kleinliche Streit, oder!

Das erinnert mich übrigens auch an die anonymen Pöbler im alten Hamburger Forum, die von einer bestimmten Zentrale gesteuert wurden, die mich damals rausgeworfen hatte. In den meisten Fällen kamen die sogar vom gleichen PC!

Aber ihr kennt euch wenigstens, und das finde ich schon mal positiv!

Trotzdem: Reicht euch virtuell die Hände und vertragt euch! Das bedeutet aber nicht, daß ihr auch einer Meinung sein sollt!

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Beitrag von MikeVeltel » 05.08.2004, 21:50

Hallo Jörn,

dein Vermittlungsversuch in Ehren! Nur vergessen wir nicht: Hier behauptet jemand aufs Hartnäckigste falsche Tatsachen, die durch keinerlei Wahrheitsgehalt unterfüttert sind.

Meintest du mit deinem Vermittlungsversuch, man solle das unwidersprochen im Raum stehen lassen?

fragt dich interessiert
Mike

Jörn

Beitrag von Jörn » 05.08.2004, 22:06

Trotzdem sollten wir hier nicht über derartige Dinge uns zoffen, sondern beim Thema bkeiben. Und das ist nun mal der Hundetransport!
Und ich denke, da gibt es genug Möglichkeiten, sich in die Haare zu bekommen!
Auf nette Weise!

Gast

Beitrag von Gast » 06.08.2004, 04:57

Mike Veltel:

"Ich verwahre mich also vor deinen obigen Äußerungen und bitte dich, hinkünftig keine Unwahrheiten mehr über meine Person zu verbreiten, anderfalls ich - als ersten Schritt - den Betreiber dieser WebSite einzuschalten gezwungen wäre."

Mach was Du willst.
Schalte ein wen Du willst.

Eines ist mir jetzt klar: Zu deinen Beiträgen werde ich mich künftig nicht mehr äussern.

Ich stehe nach wie vor zu meiner >Vermutung<, dass Du die freie Meinungsäusserung hier ausser Kraft setzen möchtest.

MfG
Ulli :evil:

Ps.: Ich werde auch weiterhin Schäferhunde straffrei nicht befördern !!!

Gast

Beitrag von Gast » 06.08.2004, 06:03

Mike Veltel:

"Wahr hingegen ist, dass ich als Moderator in wenigen Ausnahmefällen und unter strikter Beachtung der Verhältnismäßigkeit der Mittel, der bestehenden Strafgesetze sowie der geltenden Nutzungsbedingungen ausschließlich dort eingegriffen habe,

wo die gegenseitigen Verleumdungen und persönlichen Beleidigungen zu unerträglich wurden,
wo die Diskussionsteilnehmer in die Fäkalsprache abgeglitten waren,
oder wo Postingbeiträge ganz offensichtlich nur darauf angelegt waren, das Diskussionsklima in der Community zu vergiften."

Dazu fällt mir nur noch folgendes ein:
:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

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