TSE-Pflicht für Taxameter

Neuigkeiten aus dem Taxigewerbe.
KlareWorte
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Re: TSE-Pflicht für Taxameter

Beitrag von KlareWorte » 29.05.2024, 14:29

Sven Althorn hat geschrieben:
29.05.2024, 13:00
KlareWorte hat geschrieben:
29.05.2024, 12:35
Auch wenn du meinst, dass ein Taxameter nur ein Meegerät ist, wird es im Sinne der Abagbenordnung wie eine Kasse behandelt.
Letztlich ist das auch egal, du kannst das nennen wie du möchtest, am Ende des Tages müssen die Grundaufzeichnungen aus dem Fahrzeug vorliegen. Das haben wir hier schon zu genüge erörtert. Elektronisch gibt es vermutlich, bis auf fms in größerer Ausbauform, kein System, mit dem man alle Einzelaufzeichnungen elektronisch im Fahrzeug sauber dokumentieren kann.
Zudem kommt es dann auch jede einzelne Finanzdirektion an, was diese akzeptieren und was nicht.
Das ist nicht meine Meinung, sondern der Kern der EU-Messgeräterichtlinie und für Taxameter in der Anlage Mi007 beschrieben. Die Aufnahme von Taxametern in die Kassensicherungsverordnung sagt lediglich aus, dass die Messwerte mit einer ähnlichen Systematik, wie bei Registrierkassen, gespeichert werden müssen. Aber bei der Ausführung gibt es immer noch große Unklarheit. Es gibt meiner Ansicht nach keine rechtliche Basis und erst recht keine Pflicht für die Eingabe von Festpreisen in ein Taxameter.

Ich nutze ein Kassensystem von Payco, das sowohl die Taxameterdaten, als auch die tatsächlich kassierten Umsätze TSE signiert aufzeichnet.

Die Entwicklung, dass der größte Taxameterhersteller seine Kunden dazu zwingt, immer das kostenpflichtige eigene Datencenter zu nutzen, anstatt die gesetzlich vorgeschriebenen Schnittstellen freizugeben, ist für das Gewerbe sehr ungünstig. Der Hersteller verkauft uns auf diese Weise unsere eigenen Daten und entscheidet, welches System wir für die Verarbeitung unserer Daten nutzen können.
Leider bist du nur unzureichend informiert und hast die Thematik nicht im ausreichendem Maße verfolgt. Ist ja auch nicht schlimm, bist ja Großstädter.

Pay-Co kann zB kein ÖPNV-Taxi-Ticket inkl. Abrechnung darstellen...... Ein Beispiel von vielen.
Zuletzt geändert von KlareWorte am 29.05.2024, 14:31, insgesamt 1-mal geändert.

Sven Althorn
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Re: TSE-Pflicht für Taxameter

Beitrag von Sven Althorn » 29.05.2024, 14:59

KlareWorte hat geschrieben:
29.05.2024, 14:29

Leider bist du nur unzureichend informiert und hast die Thematik nicht im ausreichendem Maße verfolgt. Ist ja auch nicht schlimm, bist ja Großstädter.

Pay-Co kann zB kein ÖPNV-Taxi-Ticket inkl. Abrechnung darstellen...... Ein Beispiel von vielen.
Was redest Du eigentlich für ein Zeug? Es ging um die Aufzeichnung von Festpreis-Barumsätzen. Wie Du irgendwelche Öpnv Taxi Tickets abrechnest, entzieht sich meiner Kenntnis und es interessiert mich auch garnicht. Ich denke aber, dass ein Taxameter nicht das optimale System zur Abrechnung von Rechnungsfahrten ist. Aber Du bist ja ein echter Dorftaxi Profi und wirst das schon hinbekommen.

Eren
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Re: TSE-Pflicht für Taxameter

Beitrag von Eren » 04.02.2025, 08:08

Zum Thema Festpreise möchte ich über unsere starksoft Lösung wie folgt informieren. Die sogenannte Festpreistour besteht ja nicht nur aus einem Preis, sondern zu diesem Geschäftsvorfall gehören ja noch weitere Informationen wie z.B:
  • Uhrzeit-Datum Beginn der Beförderung
  • Uhrzeit-Datum Ende der Beförderung
  • hinterlegte Wegstrecke
  • ...
So müssen z.B. die Festpreisfahrten in Berlin und Hamburg nach der tatsächlich gefahrenen Strecke aufgezeichnet werden, da die Konzessionsbehörde überprüfen kann, ob der Festpreiskorridor richtig berechnet und ausgeführt wurde.
Wir empfehlen daher für alle Arten von Festpreisen aus versicherungsrechtlicher Sicht und aus Sicht der neuen Aufzeichnungspflichten immer das Taxameter einzuschalten und diesen Geschäftsvorfall anschließend über unsere DriverApp zu korrigieren. So erhalten wir auch alle notwendigen Informationen zu einem Geschäftsvorfall und auch die TSE-Signatur.

Mit dieser Lösung ist man auch nicht an eine Vermittlungszentrale und deren technologische Lösung gebunden.

Mit der DriverApp ist es übrigens auch möglich, einen TSE-Beleg auszudrucken oder per E-Mail an den Kunden zu versenden.

Euer Serkan von starksoft

Talbot
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Re: TSE-Pflicht für Taxameter

Beitrag von Talbot » 25.02.2025, 18:47

Ich habe Hale 06. Wie funktioniert das? Ich brauche ein gerät von Hale (Mietkosten 8,90 € im Monat und das sendet dann die Daten wohin? und brauche ich dazu nochmal eine Sim Card? Und wie wird das Gerät mit dem Taxameter verbunden? zu Hale Einstellung? Und wer gibt die Fahrten ein? Krankenfahrt, die unbar ist oder Taxameter?
Danke für Antworten

wernas
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Re: TSE-Pflicht für Taxameter

Beitrag von wernas » 27.02.2025, 23:07

§ 146 III Abgabenordnung
"Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Folgendes zu bestimmen: 1. die elektronischen Aufzeichnungssysteme, die über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen müssen, und......."

§ 146 III AO ist eine Ermächtigungsgrundlage für das Bundesfinanzministerium zum Erlass von Verordnungen wie die Kassensicherungsverordnung. Eine solche gesetzliche Rechtsgrundlage gibt es im PBefG nicht, daher können die Bundesländer oder deren Kreisverwaltungsbehörden nicht in Taxiordnungen irgendwelche Aufzeichungspflichten für Taxifahrten zu Festpreisen oder sonstige regeln.

und viele Kreisverwaltungsbehörden oder kreisfreie Städte legen das Pflichtfahrgebiet (wofür der taxameter zu verwende ist) unzulässig über ihren Bezirk hinaus fest. sprich der Taxameter könnte daher oft ausgeschaltet bleiben

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sivas
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Re: TSE-Pflicht für Taxameter

Beitrag von sivas » 28.02.2025, 00:24

wernas hat geschrieben:
27.02.2025, 23:07
viele Kreisverwaltungsbehörden oder kreisfreie Städte legen das Pflichtfahrgebiet ... unzulässig über ihren Bezirk hinaus fest.
Das wundert mich eh, dass die Krankenkassen sich das gefallen lassen
auch eventuelle Mindestfahrpreise von Uber sind davon betroffen !
geht die Fahrt über den Zuständigkeitsbereich der normgebenden Stelle hinaus, kann Uber verlangen was es will ...

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wernas
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Re: TSE-Pflicht für Taxameter

Beitrag von wernas » 28.02.2025, 07:46

wenn man § 146,146a AO anschaut, dann ist die Verwendung von elektronischen aufzeichungssystem eine frei wahl des Unternehmers. besonders bei kleinunternehmer mit alltagsgeschäften (§ 146 abs.1 satz 2 AO)

aber da jedes taxi einen taxameter (vergleichbar einen wegstreckenzähler im mietwagen als messgerät) nach der BOKraft haben muss, der per rechtsnorm § 1 abs. 2 Kassensicherungsverordnung (unzulässig) fingiert als ein elektronisches aufzeichungssystem gilt, kann der taxiunternehmer diese wahl nach § 146 AO nicht ausüben. er wird daher gegenüber anderen kleinunternehmern die ebenfalls alltagsgeschäfte ( § 146 abs.1 satz 2 AO) für unbekannte kunden ausführen, benachteiligt. ist ein taxiunternehmer so viel krimineller als eine currywurstbude.

Sprich eine solche pflicht ist mit Art. 3 I GG nicht vereinbar.

ausserdem sind solche taxameter als manipulationssichere elektronische aufzeichungssysteme wie eine unzulässige fussfessel und vorratsdatenspeicherung. sind taxiunternehmer schwerst kriminelle, die man per vorratsdatenspeicherung lückenlos bei kontrolle überprüfen kann.

Sprich eine solche Pflicht ist mit der DSGVO nicht vereinbar.
Zuletzt geändert von wernas am 28.02.2025, 07:48, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: TSE-Pflicht für Taxameter

Beitrag von sivas » 28.02.2025, 10:43

wernas hat geschrieben:
28.02.2025, 07:46
...
Sprich eine solche pflicht ist mit Art. 3 I GG nicht vereinbar.
...
Sprich eine solche Pflicht ist mit der DSGVO nicht vereinbar.
Wenn das Taxigewerbe sich das gefallen lässt ...

nur, wer hat denn mit dem Einbau dieser elektronischen Aufzeichungssysteme begonnen ?
das war das Taxigewerbe selbst ! > um die Fahrer zu kontrollieren
da kann man dann halt schlecht gegen vorgehen, nur weil sich das System jetzt gegen einen selbst richtet ...

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KlareWorte
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Re: TSE-Pflicht für Taxameter

Beitrag von KlareWorte » 28.02.2025, 11:28

wernas hat geschrieben:
28.02.2025, 07:46
wenn man § 146,146a AO anschaut, dann ist die Verwendung von elektronischen aufzeichungssystem eine frei wahl des Unternehmers. besonders bei kleinunternehmer mit alltagsgeschäften (§ 146 abs.1 satz 2 AO)

aber da jedes taxi einen taxameter (vergleichbar einen wegstreckenzähler im mietwagen als messgerät) nach der BOKraft haben muss, der per rechtsnorm § 1 abs. 2 Kassensicherungsverordnung (unzulässig) fingiert als ein elektronisches aufzeichungssystem gilt, kann der taxiunternehmer diese wahl nach § 146 AO nicht ausüben. er wird daher gegenüber anderen kleinunternehmern die ebenfalls alltagsgeschäfte ( § 146 abs.1 satz 2 AO) für unbekannte kunden ausführen, benachteiligt. ist ein taxiunternehmer so viel krimineller als eine currywurstbude.

Sprich eine solche pflicht ist mit Art. 3 I GG nicht vereinbar.

ausserdem sind solche taxameter als manipulationssichere elektronische aufzeichungssysteme wie eine unzulässige fussfessel und vorratsdatenspeicherung. sind taxiunternehmer schwerst kriminelle, die man per vorratsdatenspeicherung lückenlos bei kontrolle überprüfen kann.

Sprich eine solche Pflicht ist mit der DSGVO nicht vereinbar.

so einfach wie du es dir hier wünscht, ist Verfassungsrecht nicht. ob es ein verstoß gegen die dsgvo ist, dafür solltest du dich an den Datenschutzbeauftragten deines Landes wenden. natürlich sollte deine anfrage ein ausführliche Darstellung des Sachverhaltes beinhalten inkl. deiner gründe warum es gegen die dsgvo verstößt. ein 2-Zeiler reicht da nicht.
im übrigen steht es dir auch frei eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. da du aber hier lieber jammerst, gehe ich davon aus du willst hier nur warme Luft ablassen....

wernas
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Re: TSE-Pflicht für Taxameter

Beitrag von wernas » 01.03.2025, 12:07

"so einfach wie du es dir hier wünscht, ist Verfassungsrecht nicht."

ja da hast du recht. recht haben und recht bekommen sind zwei verschiedene sachen. aber genau so eine weisheit ist, wer sich nicht wehrt der lebt verkehrt. daher nochmal in kürze, wenn man als taxiunternehmer noch etwas selbständig bleiben will:

es dürfte angekommen sein, dass der taxameter immer mehr zur elektronischen fussfessel fürs finanzamt wird.
ich würde wenn ich die gelegenheit hätte gegen taxiverordnungensbestimmungen zum festpreisen mit steuerlichen belegaufbewahrungs und dokumentationspflicht und ähnlichen klage bzw. normenkontrollantrag erheben. denn solche pflichten darf nur das bundesfinanzministerium festlegen.

wenn taxizentralen mit free now "zusammenarbeiten", dann "schaffen sich die taxizentralen ab" und taxiunternehmer werden dann schrittweise "selbständige subunternehmer" bzw. sklaven von free now und rest. ab und zu sollte man in die agb von freee now reinschauen

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