TSE-Pflicht für Taxameter

Neuigkeiten aus dem Taxigewerbe.
Sven Althorn
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TSE-Pflicht für Taxameter

Beitrag von Sven Althorn » 01.08.2023, 18:43

Ab 01.01.2024 unterliegen alle Taxameter der Kassensicherungsverordnung. Es herrscht derzeit Unklarheit über die Folgen für das Gewerbe. Vielfach wird behauptet, dass wir völlig neue Taxameter benötigen. Ich sehe das anders und habe einen Kommentar vefasst und ihn an mehrere Empfänger versandt u. a. Taxi Times als Leserbrief und Taxenbehörde HH. Dirk Ritter hat mir gerade geschrieben, dass wir bei der Einschätzung "nicht weit auseinander" seien. Insofern hoffe ich, dass im Gegensatz zur Einführung von Insika ein etwas größeres Augenmerk auf System- und Anbietervielfalt gelegt wird.

Kommentar:

Ich halte die weit verbreitete Befürchtung, wir bräuchten wegen der Aufnahme von Taxametern in die Kassensicherungsverordnung gleich vollkommen neue Geräte, für unbegründet. Taxameter bleiben Messgeräte und mutieren nicht plötzlich zu Registrierkassen, nur weil ihre Daten gesichert werden müssen. Sie sind lediglich Kassenvorsysteme, wie beispielsweise die Waage an der Fleischtheke und unterliegen insofern weiterhin der EU-Norm MID (Measurement Instruments Directive) bzw. deren nationaler Umsetzung, für die die PTB (Physikalisch Technische Bundesanstalt) als Zertifizierungsbehörde zuständig ist. Nur die nationale Umsetzung der MID definiert eindeutig, wie ein in Deutschland gesetzeskonformes Taxameter beschaffen sein muss.
Die PTB hat klargelegt, dass - der MID zufolge - kein nationaler Gesetzgeber abweichende Anforderungen an das Grundgerät stellen darf, da dies zu „Handelshemmnissen“ führen würde. Daher ist eine Schnittstelle für alle relevanten Daten in der MID zwingend vorgeschrieben, um mögliche weitergehende nationale Anforderungen zu erfüllen. Eine Verschlüsselung (kryptografische Absicherung) dieser Daten wird nicht gefordert. Damit ist m.E. hinreichend deutlich belegt, dass eine vom deutschen Recht geforderte TSE-signierte Speicherung durch ein Peripheriegerät erfolgen muss und eine Verschlüsselung der zugeführten Daten nicht gefordert werden darf. Die Trennung von TSE und Messgerät wird auch durch Absatz 1.6 des in Rede stehenden Anwendungserlasses zur TSE-Pflicht deutlich, da dort geklärt wird, dass mehrere Geräte eine gemeinsame TSE nutzen dürfen, wenn sie dieser eindeutig zugeordnet sind. Dieser Sachverhalt wurde am 27.07.2023 von einer Mitarbeiterin des BMF bestätigt: „Ein komplett neues Taxameter mit integrierter TSE zum 1. Januar 2024 ist grundsätzlich nicht erforderlich“. Sollte es einem Taxameterhersteller gefallen, beide Funktionalitäten in einem Gehäuse bereitzustellen, müssen die Systeme laut MID strikt getrennt sein.
Es ist m.E. nicht einmal erforderlich, dass die Signier- und Speicherhardware in der Taxe verbaut sein muss, sofern die betreffenden Daten annähernd in Echtzeit über das Internet an externe Dienstleister übergeben werden. In Absatz 1.12.2.7 des Anwendungserlasses wird zudem klargestellt, dass die „physikalische Identität“ der Speicher- und Verschlüsselungsmodule nicht erforderlich ist. Die Integrität der Daten auf dem Weg zur Signiereinheit ist durch den Abgleich der Zählerstände und den zeitlichen Bezug zum Vorgang und auf dem Weg zum Speichermedium durch die Blockchain-Signatur einer zertifizierten TSE gewährleistet. Eine weitere Möglichkeit wäre die Übergabe an ein (cloudbasiertes) Kassensystem, das die rechtskonforme Speicherung über die genutzte TSE als Verbundsystem erledigt.
Ob solche für das Taxigewerbe kostengünstigen und komfortablen Lösungen realisiert werden können, hängt maßgeblich von der Bereitschaft der Taxameterhersteller ab, die von der MID geforderten Schnittstellen ihrer Geräte diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen. Dies sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, da der Sinn einer Schnittstelle immer der Datenaustausch zwischen verschiedenen Systemen ist. Hersteller, die dies anders sehen, werden ihren Kundinnen und Kunden die Gründe für die Abschottung erläutern müssen.
Eine für das Taxengewerbe gravierende Folge der TSE-Pflicht für Kassensysteme, die von vielen eher untätigen Herstellern zum Nachteil ihrer Kundinnen und Kunden offenbar nur ungern kommuniziert wird, ist die Gefährdung der Taxenbetriebe durch die Barbelegausgabe aus nicht TSE basierten Systemen. ( https://taxi-magazin.de/recht-illegale- ... taxis/#top ) Nach Aussage des Leiters der Hamburger Taxenbehörde, Dirk Ritter, haben derzeit neben einem österreichischen Systemhersteller auch einige Hamburger Taxiunternehmen diesbezüglich Probleme mit den Finanzbehörden. Es ist daher dringend zu empfehlen, auf den guten alten handgeschriebenen Papierbeleg zurückzugreifen, wenn das genutzte System keine TSE-Prüfziffer auf den Beleg druckt und die Vorgänge nicht rechtskonform speichert. Jedes Taxenunternehmen sollte auch darauf achten, ob eventuell genutzte Plattformbetreiber die im Namen des Unternehmens ausgestellten Barbelege rechtskonform gestaltet haben.
Sven Althorn (Taxenverein Blankenese, LPVG)

KlareWorte
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Re: TSE-Pflicht für Taxameter

Beitrag von KlareWorte » 02.08.2023, 11:29

Sven Althorn hat geschrieben:
01.08.2023, 18:43
Ab 01.01.2024 unterliegen alle Taxameter der Kassensicherungsverordnung. Es herrscht derzeit Unklarheit über die Folgen für das Gewerbe. Vielfach wird behauptet, dass wir völlig neue Taxameter benötigen. Ich sehe das anders und habe einen Kommentar vefasst und ihn an mehrere Empfänger versandt u. a. Taxi Times als Leserbrief und Taxenbehörde HH. Dirk Ritter hat mir gerade geschrieben, dass wir bei der Einschätzung "nicht weit auseinander" seien. Insofern hoffe ich, dass im Gegensatz zur Einführung von Insika ein etwas größeres Augenmerk auf System- und Anbietervielfalt gelegt wird.
Der Kommentar geht etwas an der Problematik vorbei. Das zentrale Thema ist nicht TSE, sondern wie gewährleiste ich ab 1.1.2024 eine GOBD-konforme Kassenführung. TSE ist ein Teil davon, aber eben nicht alles. Zu INSIKA-Systemen kann ich dabei nichts sagen, ob diese GOBD-konform geführt werden können, sofern dies mit TSE ausgerüstet werden, da hier im Südwesten INSIKA praktisch nicht verwendet wird und es persönlich noch nie gesehen habe. Alle anderen Unternehmen und das sind ne Menge, werden in der ein oder anderen Form Hardware nachrüsten müssen! Das kostet Geld und Zeit.

Sven Althorn
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Re: TSE-Pflicht für Taxameter

Beitrag von Sven Althorn » 02.08.2023, 12:12

Das Thema ist ja auch nicht GOBD-konforme Kassenführung, denn das Taxameter ist – und bleibt - keine Kasse. Es gibt meines Wissens keine Registrierkassenpflicht für Taxen. Auch nicht ab dem 01.01.2024. Wenn eine TSE-Pflicht für Taxameter gefordert wird, sind die gespeicherten Werte keine Kassenbestände, sondern lediglich Auflistung angezeigter Messwerte und geben bestenfalls einen Hinweis auf die möglichen Einnahmen. Wer eine rechtskonforme Kassenführung möchte, muss ein Kassensystem nutzen.

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Re: TSE-Pflicht für Taxameter

Beitrag von KlareWorte » 02.08.2023, 12:33

Sven Althorn hat geschrieben:
02.08.2023, 12:12
Das Thema ist ja auch nicht GOBD-konforme Kassenführung, denn das Taxameter ist – und bleibt - keine Kasse. Es gibt meines Wissens keine Registrierkassenpflicht für Taxen. Auch nicht ab dem 01.01.2024. Wenn eine TSE-Pflicht für Taxameter gefordert wird, sind die gespeicherten Werte keine Kassenbestände, sondern lediglich Auflistung angezeigter Messwerte und geben bestenfalls einen Hinweis auf die möglichen Einnahmen. Wer eine rechtskonforme Kassenführung möchte, muss ein Kassensystem nutzen.
Ob diese Auffassung so richtig ist, bezweifle ich.

Taxi Georg

Re: TSE-Pflicht für Taxameter

Beitrag von Taxi Georg » 02.08.2023, 13:41

Sven Althorn hat geschrieben:
02.08.2023, 12:12
Das Thema ist ja auch nicht GOBD-konforme Kassenführung, denn das Taxameter ist – und bleibt - keine Kasse.

Es gibt meines Wissens keine Registrierkassenpflicht für Taxen. Auch nicht ab dem 01.01.2024.

Wenn eine TSE-Pflicht für Taxameter gefordert wird, sind die gespeicherten Werte keine Kassenbestände, sondern lediglich Auflistung angezeigter Messwerte und geben bestenfalls einen Hinweis auf die möglichen Einnahmen. Wer eine rechtskonforme Kassenführung möchte, muss ein Kassensystem nutzen.
Vollkommen richtig!

Sven Althorn
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Re: TSE-Pflicht für Taxameter

Beitrag von Sven Althorn » 02.08.2023, 15:03

KlareWorte hat geschrieben:
02.08.2023, 12:33
Ob diese Auffassung so richtig ist, bezweifle ich.
Das kannst Du gern machen. Es ist ja auch nur meine Meinung. Wer kann sich schon vollkommen sicher sein.

Allerdings gibt es wenig verwertbare klare Aussagen der Systemhersteller, so dass ich mir die Rechtslage selbst angesehen und darüber hinaus hier und da recherchiert habe. Aufgrund dessen bin ich zu ebendiesem Ergebnis gekommen. Ob Taxameterhersteller ein gesteigertes Interesse an günstigen Lösungen haben, kann ich nicht beurteilen und bin deshalb erst einmal skeptisch. Dass nachgerüstet werden muss, ist klar. Ich würde den Aufwand aber gern überschaubar halten.

Die geforderten Daten in § 7 der erweiterten KassenSichV decken sich m.E. vollständig mit der Schnittstellendefinition der MID, so dass eine in der Peripherie des Taxameters angesiedelte TSE alle diese Daten auslesen kann.

Interessant wäre, was Du denkst machen zu müssen. Das Taxameter zur Kasse aufbohren?
Zuletzt geändert von Sven Althorn am 02.08.2023, 15:07, insgesamt 1-mal geändert.

KlareWorte
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Re: TSE-Pflicht für Taxameter

Beitrag von KlareWorte » 02.08.2023, 19:06

Sven Althorn hat geschrieben:
02.08.2023, 15:03
KlareWorte hat geschrieben:
02.08.2023, 12:33
Ob diese Auffassung so richtig ist, bezweifle ich.
Das kannst Du gern machen. Es ist ja auch nur meine Meinung. Wer kann sich schon vollkommen sicher sein.

Allerdings gibt es wenig verwertbare klare Aussagen der Systemhersteller, so dass ich mir die Rechtslage selbst angesehen und darüber hinaus hier und da recherchiert habe. Aufgrund dessen bin ich zu ebendiesem Ergebnis gekommen. Ob Taxameterhersteller ein gesteigertes Interesse an günstigen Lösungen haben, kann ich nicht beurteilen und bin deshalb erst einmal skeptisch. Dass nachgerüstet werden muss, ist klar. Ich würde den Aufwand aber gern überschaubar halten.

Die geforderten Daten in § 7 der erweiterten KassenSichV decken sich m.E. vollständig mit der Schnittstellendefinition der MID, so dass eine in der Peripherie des Taxameters angesiedelte TSE alle diese Daten auslesen kann.

Interessant wäre, was Du denkst machen zu müssen. Das Taxameter zur Kasse aufbohren?
Punkt 1.3 des Anwendungserlaßes stellt einen Fiskaltaxameter unter die Anwendung des § 146a AO, in Verbindung mit § 146b Abs. 1 Satz 2 spätestens zur Kasse und damit müssen auch die Grundsätze der Kassenführung beachtet werden. Wir bekommen die Kassenpflicht durch die Hintertür, da wir die Pflicht zum Einbau der Taxameter haben.
Als Steuerpflichtiger ist die Abgabenordnung, Kassensicherungsverordnung, der Anwendungserlaß die Basis allen Handelns. Was die Hersteller mit dem BMF beredet haben(gab ja mehrere Treffen), was das BMF kompetenzmäßig drauf hat oder vielleicht von falschen Tatsachen ausgeht, was Payco ans BMF geschrieben hat (was mir nicht bekannt ist) was das BMF tatsächlich geantwortet hat (was mir nicht bekannt ist), ist erstmal zweitranig bis umbeachtlich. Weiterhin wird es spannend sein, was für Positionen die einzeln OFD einnehmen werden.

Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass eine digitale Kasse geführt werden muß, was für mich gut und richtig wäre.
Wie kann das gelöst werden? Entweder ein Kombigerät mit Taxameter und Kassenfunktion in einem Gehäuse oder eben ein Verbundsystem von Taxameter und einer Lösung wie e-pos/Pay-co.Wobei ich hier unterstelle, dass das Pay-co-System tatsächlich wie eine echte Kasse wie im Supermarkt/Restaurant geführt werden kann und der Export der Daten auch in die FiBu möglich ist. Andere Anbieter gibts derzeit wohl nicht. Fiskal-Taxameter mit TSE und sonst weiter nix, halte ich nicht für ausreichend.
INSIKA kenn ich nicht und trifft für mich eh nicht zu.
Zuletzt geändert von KlareWorte am 02.08.2023, 19:08, insgesamt 1-mal geändert.

Sven Althorn
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Re: TSE-Pflicht für Taxameter

Beitrag von Sven Althorn » 03.08.2023, 00:21

KlareWorte hat geschrieben:
02.08.2023, 19:06

Punkt 1.3 des Anwendungserlaßes stellt einen Fiskaltaxameter unter die Anwendung des § 146a AO, in Verbindung mit § 146b Abs. 1 Satz 2 spätestens zur Kasse und damit müssen auch die Grundsätze der Kassenführung beachtet werden. Wir bekommen die Kassenpflicht durch die Hintertür, da wir die Pflicht zum Einbau der Taxameter haben.
Als Steuerpflichtiger ist die Abgabenordnung, Kassensicherungsverordnung, der Anwendungserlaß die Basis allen Handelns. Was die Hersteller mit dem BMF beredet haben(gab ja mehrere Treffen), was das BMF kompetenzmäßig drauf hat oder vielleicht von falschen Tatsachen ausgeht, was Payco ans BMF geschrieben hat (was mir nicht bekannt ist) was das BMF tatsächlich geantwortet hat (was mir nicht bekannt ist), ist erstmal zweitranig bis umbeachtlich. Weiterhin wird es spannend sein, was für Positionen die einzeln OFD einnehmen werden.

Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass eine digitale Kasse geführt werden muß, was für mich gut und richtig wäre.
Wie kann das gelöst werden? Entweder ein Kombigerät mit Taxameter und Kassenfunktion in einem Gehäuse oder eben ein Verbundsystem von Taxameter und einer Lösung wie e-pos/Pay-co.Wobei ich hier unterstelle, dass das Pay-co-System tatsächlich wie eine echte Kasse wie im Supermarkt/Restaurant geführt werden kann und der Export der Daten auch in die FiBu möglich ist. Andere Anbieter gibts derzeit wohl nicht. Fiskal-Taxameter mit TSE und sonst weiter nix, halte ich nicht für ausreichend.
INSIKA kenn ich nicht und trifft für mich eh nicht zu.
Nein, ein Taxameter bleibt ein Messgerät. Seine Daten müssen nur auf die gleiche Art wie Kassendaten gespeichert werden. „EU-Taxameter und Wegstreckenzähler sind technisch mit elektronischen oder computergestützten Kassensystemen und Registrierkassen nicht vergleichbar, so dass in §§ 6a und 6b KassenSichV die technischen Anforderungen an EU-Taxameter und Wegstreckenzähler festgelegt werden.“ Zitat aus dem Referentenentwurf zur Änderung der Kassensicherungsverordnung. Eine Kasse ist ein Gerät zur Eingabe von Bargeldbewegungen. Der vom Taxameter angezeigte Betrag entspricht fast nie der wirklichen Einnahme. Von der Belegausgabepflicht ist ein Taxameter auch zukünftig befreit, sofern kein Drucker vorhanden ist.
Ich nutze seit Jahren anstatt Insika ePos von Payco. Das System speichert und signiert über eine Cloud TSE und ist somit ein rechtskonformes Kassensystem. Die Taxameterwerte werden in das System übertragen und dort mit dem tatsächlichen Zahlbetrag gespeichert. Ich sehe keinen Grund, warum ein solches System – wenn alle geforderten Daten signiert werden - nicht die Kriterien der Kassensicherungsverordnung für Taxameter erfüllen sollte. Aber auch eine schlichte Übertragung der Taxameterdaten an eine externe TSE ohne Kassenfunktion sollte die Bedingungen erfüllen. Diese Werte repräsentieren aber – wie Insika - nicht die Bareinnahmen, sondern geben lediglich einen Hinweis auf die Plausibilität der Buchhaltung. Eine Registrierkassenpflicht gibt es in Deutschland nicht.

Taxi Georg

Re: TSE-Pflicht für Taxameter

Beitrag von Taxi Georg » 03.08.2023, 00:30

Sven Althorn hat geschrieben:
03.08.2023, 00:21
Eine Registrierkassenpflicht gibt es in Deutschland nicht.
Richtig, man kann ja auch eine Schublade als Kasse haben, dann muss man aber jeden einzelnen Betrag handschriftlich notieren!
Hätte ich persönlich keine Lust zu.

Ich sehe das so wie Sven!

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Re: TSE-Pflicht für Taxameter

Beitrag von titanocen100 » 03.08.2023, 04:11

Taxi Georg hat geschrieben:
03.08.2023, 00:30
Richtig, man kann ja auch eine Schublade als Kasse haben, dann muss man aber jeden einzelnen Betrag handschriftlich notieren!
Ich hätte damit kein Problem, wenn Snake den Knopf drücken würde.
Es ist doch wesentlich einfacher, jeden einzelnen Umsatz zu notieren, anstatt ihn mühselig per Key zu transferieren.
Weiß ich, ob die Daten auf dem Key mit meinem Umsatz übereinstimmen ?
Ich liebe die vollständige Kontrolle - von mir und nicht vom Comp.
Hätte ich persönlich keine Lust zu.
Das geht dann mal wieder in die Richtung der Denkweise von Politikern.
Nichts tun wollen, aber alles regieren. Geld kassieren und kontrollieren wollen.

Snake Plissken läßt grüßen.
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hat doch wie alles seinen Schluss
Nun, keine Worte, keine Tränen
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(Reinhard Mey, die Zeit des Gauklers ist vorbei)

Taxi Georg

Re: TSE-Pflicht für Taxameter

Beitrag von Taxi Georg » 03.08.2023, 10:58

titanocen100 hat geschrieben:
03.08.2023, 04:11
Das geht dann mal wieder in die Richtung der Denkweise von Politikern.
Nichts tun wollen, aber alles regieren. Geld kassieren und kontrollieren wollen.
Wenns mal so wäre!

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Re: TSE-Pflicht für Taxameter

Beitrag von titanocen100 » 03.08.2023, 11:43

Taxi Georg hat geschrieben:
03.08.2023, 10:58
titanocen100 hat geschrieben:
03.08.2023, 04:11
Das geht dann mal wieder in die Richtung der Denkweise von Politikern.
Nichts tun wollen, aber alles regieren. Geld kassieren und kontrollieren wollen.
Wenns mal so wäre!
Von meiner Seite her reicht ein kleiner Zettel, wie früher:
Gesamt-Km
Besetzt-Km
Umsatz
einfach, schnell und praktisch
Du bist so gefangen in Deinem System Tron, dass es Zeit wird, endlich Deinen MCP abzuschalten. :lol:
CIA - Corona-Impf-Ausweis
und das Fest, das wir endlos wähnten,
hat doch wie alles seinen Schluss
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Re: TSE-Pflicht für Taxameter

Beitrag von KlareWorte » 03.08.2023, 11:48

Sven Althorn hat geschrieben:
03.08.2023, 00:21

Nein, ein Taxameter bleibt ein Messgerät. Seine Daten müssen nur auf die gleiche Art wie Kassendaten gespeichert werden. „EU-Taxameter und Wegstreckenzähler sind technisch mit elektronischen oder computergestützten Kassensystemen und Registrierkassen nicht vergleichbar, so dass in §§ 6a und 6b KassenSichV die technischen Anforderungen an EU-Taxameter und Wegstreckenzähler festgelegt werden.“ Zitat aus dem Referentenentwurf zur Änderung der Kassensicherungsverordnung. Eine Kasse ist ein Gerät zur Eingabe von Bargeldbewegungen. Der vom Taxameter angezeigte Betrag entspricht fast nie der wirklichen Einnahme. Von der Belegausgabepflicht ist ein Taxameter auch zukünftig befreit, sofern kein Drucker vorhanden ist.
Relevant ist naturgemäß der Referentenentwurf nicht mehr als solches, da Verordnung und Anwendungserlaß vorhanden.

Im Entwurf steht folgendes und im Aanwendungerlaß im Grunde vergleichbar:
U-Taxameter und Wegstreckenzähler sollen daher in den Anwendungsbereich der Kas- sensicherungsverordnung aufgenommen werden. Damit müssen zukünftig auch EU-Taxa- meter und Wegstreckenzähler die Anforderungen des § 146a der Abgabenordung (AO) er- füllen, d. h. die durch die EU-Taxameter und Wegstreckenzähler erzeugten digitalen Grund- aufzeichnungen müssen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung ge- schützt werden.

Folglich gilt §146a:
Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst, hat ein elektronisches Aufzeichnungssystem zu verwenden, das jeden aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfall und anderen Vorgang einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzeichnet.
Wenn das keine Kassenführung bedeutet, was denn sonst?! Die Belegausgabepflicht, abweichend von der Kassensicherungsverordnung, nur für Systeme mit Drucker gilt, widerlegt deine These. Warum? Diese wurde gekippt, weil man nicht gezwungen werden kann einen Drucker zu verbauen. ABER: hast du einen, mußt du den Beleg per Drucker ausgeben. Wie soll das ohne korrekte + vollständige digitale Kassenführung gehen?! Ein Taxameter mit TSE und Drucker erstellt dir einen sachlich falschen Beleg - das darf nicht sein.

Außerdem bezieht du dich auf die technischen Anforderungen - das hat erstmal nix mit den GOBD zu tun, welche du als steuerpflichtiger Unternehmer einzuhalten hast.
Zuletzt geändert von KlareWorte am 03.08.2023, 11:54, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: TSE-Pflicht für Taxameter

Beitrag von titanocen100 » 03.08.2023, 12:09

KlareWorte hat geschrieben:
03.08.2023, 11:48
Sven Althorn hat geschrieben:
03.08.2023, 00:21

Nein, ein Taxameter bleibt ein Messgerät. Seine Daten müssen nur auf die gleiche Art wie Kassendaten gespeichert werden. „EU-Taxameter und Wegstreckenzähler sind technisch mit elektronischen oder computergestützten Kassensystemen und Registrierkassen nicht vergleichbar, so dass in §§ 6a und 6b KassenSichV die technischen Anforderungen an EU-Taxameter und Wegstreckenzähler festgelegt werden.“ Zitat aus dem Referentenentwurf zur Änderung der Kassensicherungsverordnung. Eine Kasse ist ein Gerät zur Eingabe von Bargeldbewegungen. Der vom Taxameter angezeigte Betrag entspricht fast nie der wirklichen Einnahme. Von der Belegausgabepflicht ist ein Taxameter auch zukünftig befreit, sofern kein Drucker vorhanden ist.
Relevant ist naturgemäß der Referentenentwurf nicht mehr als solches, da Verordnung und Anwendungserlaß vorhanden.

Im Entwurf steht folgendes und im Aanwendungerlaß im Grunde vergleichbar:
U-Taxameter und Wegstreckenzähler sollen daher in den Anwendungsbereich der Kas- sensicherungsverordnung aufgenommen werden. Damit müssen zukünftig auch EU-Taxa- meter und Wegstreckenzähler die Anforderungen des § 146a der Abgabenordung (AO) er- füllen, d. h. die durch die EU-Taxameter und Wegstreckenzähler erzeugten digitalen Grund- aufzeichnungen müssen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung ge- schützt werden.

Folglich gilt §146a:
Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst, hat ein elektronisches Aufzeichnungssystem zu verwenden, das jeden aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfall und anderen Vorgang einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzeichnet.
Wenn das keine Kassenführung bedeutet, was denn sonst?! Die Belegausgabepflicht, abweichend von der Kassensicherungsverordnung, nur für Systeme mit Drucker gilt, widerlegt deine These. Warum? Diese wurde gekippt, weil man nicht gezwungen werden kann einen Drucker zu verbauen. ABER: hast du einen, mußt du den Beleg per Drucker ausgeben. Wie soll das ohne korrekte + vollständige digitale Kassenführung gehen?! Ein Taxameter mit TSE und Drucker erstellt dir einen sachlich falschen Beleg - das darf nicht sein.

Außerdem bezieht du dich auf die technischen Anforderungen - das hat erstmal nix mit den GOBD zu tun, welche du als steuerpflichtiger Unternehmer einzuhalten hast.
Ich bezweifle, dass das Gesabbel hier irgendeinen TU ernsthaft interessiert.
Meinen Chef jedenfalls nicht.
Ich habe seit Monaten keine Gehaltsabrechnung gesehen, wen kümmerts.
Ich sehe, was ich jedes Wochenende an Umsatz habe und damit meinen Verdienst, der momentan bei netto 600-800E liegt. Alles andere ist Wurscht.
Und wenn mein langsam verwesender Kadaver in der Wüste liegt, dann ist das yalla.
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Re: TSE-Pflicht für Taxameter

Beitrag von KlareWorte » 03.08.2023, 12:34

titanocen100 hat geschrieben:
03.08.2023, 12:09

Ich bezweifle, dass das Gesabbel hier irgendeinen TU ernsthaft interessiert.
Meinen Chef jedenfalls nicht.
Ich habe seit Monaten keine Gehaltsabrechnung gesehen, wen kümmerts.
Ich sehe, was ich jedes Wochenende an Umsatz habe und damit meinen Verdienst, der momentan bei netto 600-800E liegt. Alles andere ist Wurscht.
Und wenn mein langsam verwesender Kadaver in der Wüste liegt, dann ist das yalla.
Sofern es bei euch keinen Verfolgungsdruck geben sollte, hast du recht. Bei mir ist die Anzahl der TU überschaubar und eine Anzeige gleich geschrieben.

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Re: TSE-Pflicht für Taxameter

Beitrag von titanocen100 » 03.08.2023, 13:03

KlareWorte hat geschrieben:
03.08.2023, 12:34
titanocen100 hat geschrieben:
03.08.2023, 12:09
Und wenn mein langsam verwesender Kadaver in der Wüste liegt, dann ist das yalla.
Sofern es bei euch keinen Verfolgungsdruck geben sollte, hast du recht. Bei mir ist die Anzahl der TU überschaubar und eine Anzeige gleich geschrieben.
Solange Du einen Kunden zu recht abweist, ist doch alles iO.
Es gibt Dutzende von Gründen, einen Kunden abzuweisen.
Und falls Du in einer Provinz leben solltest wie ich, gebe ich Dir recht. Aber da funktioniert alles anders, feste Fahrten, dispatched (wie es im Neudeutsch heisst), Dialyse, da bleibt keine Zeit für:
holen Sie mich mal am Bahnhof ab und fahren Sie mich 1.5 Km zum Hotel, mein Handgepäck ist zu schwer.
"nimm den Bus"
Unter 30E fährt dort keiner, macht auch Sinn.
Und an einem Feiertag gibt es 25E Zuschlag pauschal.
Das ist Taxi in der Provinz.
Das werde ich diesen Montag wieder erleben.
Auswahl gibt es hier nicht:
ich will ne Limo statt Kombi

Du kannst froh sein, wenn Du überhaupt ein Taxi in akzeptabler Zeit bekommst.
Was Du hier brauchst, ist ein Auto und garantiert kein E-Auto
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Re: TSE-Pflicht für Taxameter

Beitrag von Sven Althorn » 03.08.2023, 22:14

KlareWorte hat geschrieben:
03.08.2023, 11:48

Wenn das keine Kassenführung bedeutet, was denn sonst?!
Eine Pflicht zur Aufzeichnung aller vom Taxameter erfassten Messwerte.
Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst, hat ein elektronisches Aufzeichnungssystem zu verwenden, das jeden aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfall und anderen Vorgang einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzeichnet.
Du erfasst aber nicht die Zahlung elektronisch, sondern die Anzeige des Messwertes. Analog zur Waage an der Fleischtheke. Wenn der Kunde sein Gammelfleisch auf dem Weg zur Kasse wegwirft, entsteht ja keine Einnahme. Erst wenn das Geld an der Kasse den Besitzer wechselt, entsteht der Zahlungsvorgang und wird auch erst von der Registrierkasse als Zahlung erfasst. Wenn Du aber die weiterhin erlaubte offene Ladenkasse nutzt, also nach dem Messvorgang nichts elektronisch verarbeitest, musst Du auch – außer ab dem 01.01.24 den zuvor angezeigten Messwert nebst den Zählerständen und anderem Zeugs - nichts speichern, weil Du den Zahlungsvorgang eben nicht elektronisch erfasst. Nirgends steht beispielsweise, dass der Messbetrag des Taxameters um den Tipp korrigiert werden muss. Ein Gerät, in das man etwas eingibt, ist kein Taxameter mehr. Das wird auch nirgends gefordert. Und wenn nichts eingegeben werden kann, ist es keine Kasse. Das, was ab dem 01.01.24 aus dem Taxameter aufgezeichnet werden muss, ist in der KassenSichV genau bezeichnet: Angezeigter Betrag, Zählerstände, Tarifkonstante, etc. Der Zahlbetrag ist definitiv nicht dabei.

Ein Beleg aus einem Taxameter kann überhaupt keine korrekte Quittung sein, denn er müsste außer einer TSE-Kennung den Zahlbetrag enthalten und diese darüber hinaus mit der Bezeichnung 7% Umsatz signiert gespeichert werden. Ansonsten hat er rein informellen Charakter und seine Ausgabe als Quittung wäre strafbewehrt. Natürlich kann man den angezeigten Betrag wie den Wiegezettel einer Waage ausgeben.

Wer eine – weiterhin erlaubte - offene Ladenkasse führt, darf keine Quittungsbelege ausdrucken. Das fliegt momentan Hamburger Taxenunternehmen um die Ohren.

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Re: TSE-Pflicht für Taxameter

Beitrag von sivas » 04.08.2023, 09:30

Ein Taxameter ist nicht nur ein Messgerät, es berechnet aus den Parametern Wegstrecke und (Stand-) Zeit -entsprechend des von der jeweiligen Gemeinde vorgegebenen Tarifs- den vom Fahrgast zu entrichtenden Fahrpreis, der auch bereits die MwSt enthält.
Dieser Vorgang kann elektronisch aufgezeichnet und gespeichert werden, demnächst wohl auch verpflichtend und gesichert mittels TSE.

Eine Rechnung / Quittung / Einnahmeaufzeichnungsbeleg ist der Audruck / die Speicherung dieses Vorganges noch lange nicht, da wesentliche Angaben fehlen (MwSt-Satz, Trinkgeld, Inrechnungstellung).

Was passiert mit Einnahmen, hervorgerufen durch vereinbarte Pauschalfahrpreise ? Wo werden diese aufgezeichnet, sind auch sie mittels TSE zu sichern ? > das kann nur eine (elektronische) Kasse !
§ 146a AO hat geschrieben:Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst *, hat ein elektronisches Aufzeichnungssystem zu verwenden, das jeden aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfall und anderen Vorgang einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzeichnet.
* was wir demnächst wohl tun müssen
Wir zeichnen jetzt schon jede Taxameter-Fahrpreisberechnung mittels eines elektronischen Aufzeichnungssystems auf: einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet.
Dass wir das auch mit den tatsächlichen Einnahmen tun müssen, lese ich aus dem 'und' nicht heraus.

Nochwas: Zahlt ein Kunde mittels Karte, schreibe ich das auch auf die Quittung mit drauf. Hilfreich wäre, müsste ich nur ein Kästchen ankreuzen: □ Barzahlung oder □ Kartenzahlung. Auch hier ist der dabei ausgegebene Beleg nur eine Dokumentation des Zahlungsvorganges, die Quittung wird händisch ausgestellt.

Untoter :shock:

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Re: TSE-Pflicht für Taxameter

Beitrag von KlareWorte » 04.08.2023, 12:29

Sven Althorn hat geschrieben:
03.08.2023, 22:14

Du erfasst aber nicht die Zahlung elektronisch, sondern die Anzeige des Messwertes. Analog zur Waage an der Fleischtheke. Wenn der Kunde sein Gammelfleisch auf dem Weg zur Kasse wegwirft, entsteht ja keine Einnahme. Erst wenn das Geld an der Kasse den Besitzer wechselt, entsteht der Zahlungsvorgang und wird auch erst von der Registrierkasse als Zahlung erfasst. Wenn Du aber die weiterhin erlaubte offene Ladenkasse nutzt, also nach dem Messvorgang nichts elektronisch verarbeitest, musst Du auch – außer ab dem 01.01.24 den zuvor angezeigten Messwert nebst den Zählerständen und anderem Zeugs - nichts speichern, weil Du den Zahlungsvorgang eben nicht elektronisch erfasst. Nirgends steht beispielsweise, dass der Messbetrag des Taxameters um den Tipp korrigiert werden muss. Ein Gerät, in das man etwas eingibt, ist kein Taxameter mehr. Das wird auch
Es gibt auch Waagen mit Kassenfunktion.





Wann ein Gerät unter § 146a AO fällt, definiert § 146a AO Abs. 1.!

Die in § 1 Abs.1 Satz 1 KassenSichV genannten „elektronischen oder computergestützten Kassensysteme oder Registrierkassen“ sind für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen und deren Abrechnung spezialisierte elektronische Aufzeichnungssysteme, die „Kassenfunktion“ haben.
Dh. es muß sich um ein Gerät iS. der Kassensicherungsverordnung handeln. Ab 1.1.2024 für Taxameter gegeben.
Weiterhin muß es sich um ein elektronisches Aufzeichnungsgerät handeln. Auch das ist bei einem Taxameter gegeben.

Ferne muß dieses Gerät Kassenfunktion haben.
Kassenfunktion haben elektronische Aufzeichnungssysteme dann, wenn diese der Erfassung und Abwicklung von zumindest teilweise baren Zahlungsvorgängen dienen können.

Es findet Bargeldannahme statt.

Es muß zur Abrechnung dienen können:

Gemäß der europäischen Messgeräterichtlinie zeichnen Fiskaltaxameter folgendes auf:

Preisdaten einer Fahrt: in Rechnung gestellte Gesamtsumme, Fahrpreis, Berechnung des Fahrpreises, Zuschlag, Datum, Fahrtbeginn, Fahrtende, zurückgelegte Strecke. DH. es wird nicht nur gemessen. Sondern es dient auch zur Abrechnung.

Insofern hat ein der Taxameter grundsätzlich die Funktionalität einer Kassen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob man das Nutz oder nicht. Es kommt auch nicht drauf an, ob das Gerät alles erfassen kann, was notwendig ist.

Insofern ist es an dir anhand der Definition des § 146a AO zu Belegen, dass ein Taxameter keine Kassenfunktion hat.

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Re: TSE-Pflicht für Taxameter

Beitrag von KlareWorte » 04.08.2023, 12:30

Achja, gerade weil der Taxameter Kassenfunktion hat, wurde er bisher aus dem Anwendungsbereich des § 146a AO ausgenommen und mit der Novelle wurde das beendet.

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