Kassen müssen heutzutage keine Schubkästen mehr haben. Das Geld muß nur der KAasse zugeordnet werden (können) bei einem Kassensturz. Ein Kassensturz ist nicht zwingend bei einer Kassennachschau.Thomas-Michael Blinten hat geschrieben: ↑30.08.2022, 03:44
Warum ?
Bist Du der Meinung das die Taxameter dann zwei Schlitze (einen für Scheine und einen für Münzen) haben oder mit Schubkästen ausgestattet sind ???
Auch Kellner kassieren den Tisch neben der Hauptkasse mit ihrer Geldbörse, der Abstand zur Hauptkasse ist m.E. irrelevant...ebenso wie in der Gastronomie (wo schon heute unsere morgigen Vorschriften gelten) wird das Bargeldgeschäft auch weiterhin mit offenen Nebenkassen zu führen sein.
Nebenbei bemerkt, selbst in neueren Texten ist nicht von elektronischen Kassen die Rede, sondern von „elektronische Aufzeichnungssysteme im Sinne des Paragrafen 146a Absatz 1 Satz 1 der Abgabenordnung“ ...
Quelle: Taxi Heute
https://www.taxi-heute.de/de/news/taxam ... 21720.html
Der "Abstand" zur "Hauptkasse" ist sehr wohl relevant. Zumindest aus Sicht des BMF.
Du vermutest nur, dass heutzutage, bei korrekter Führung, Kellnerbörsen eine offen Ladenkasse wären. Diese Annahme ist jedoch falsch. 1. weil bei korrekter Führung das nach dem Willen des BMF nicht zulässig ist und 2. müßte für jede Börse ein Kassenbuch geführt werden. Macht keiner.
Eine elektronische Kasse ist ein elektronisches Aufzeichnungsgerät, dies ergibt sich aus der Kassensicherungsverordnung.