Taxischein bei Leerfahrten

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Taxi Georg
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Re: Taxischein bei Leerfahrten

Beitrag von Taxi Georg » 12.11.2020, 15:06

sivas hat geschrieben:
12.11.2020, 05:57
Das ist wie mit dem Polizisten, der mächtiger als jeder Richter ist, weil er Vieles durch eine Ermahnung abgelten kann.
Suchst Du Streit?
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Re: Taxischein bei Leerfahrten

Beitrag von ilkoep » 12.11.2020, 20:30

sivas hat geschrieben:
10.11.2020, 14:50
Wenn das Fahrzeugen mit den Merkmalen eines Taxis versehen ist, warum nicht ?
Bei einer Privatfahrt muss das Zeugs abgedeckt sein.
Steht wo? Wir hatten mal in den 80-igern so nen Kondomparagrafen, der selbstverständlich gekippt wurde.
Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:
10.11.2020, 21:08
Was ist denn das für eine Diskussion, wer mit einem Taxi durch die Gegend fährt ist jederzeit in der Lage Fahrgäste aufzunehmen und muss seinen P-Schein mitführen...egal was darin steht.
Ebenso: steht wo?

Sehe hier nur vorauseilenden Gehorsam i.V. mit dem Beamtendreisatz.

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Thomas-Michael Blinten
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Re: Taxischein bei Leerfahrten

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 13.11.2020, 05:18

ilkoep hat geschrieben:
12.11.2020, 20:30

Ebenso: steht wo?

Sehe hier nur vorauseilenden Gehorsam i.V. mit dem Beamtendreisatz.
Steht hier... https://www.bussgeldkatalog.net/fahrerl ... ng/48-fev/
TBNR 248100 und
TBNR 248124
Was das ganze mit vorauseilendem Gehorsam oder Beamten zu tun hat erschließt sich nicht wirklich...
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 13.11.2020, 05:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Taxischein bei Leerfahrten

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 13.11.2020, 17:13

Ach ja, hier auch noch Grundsätzlicher:
http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_48.php

§48 (3) Die Erlaubnis ist durch einen Führerschein nach Muster 4 der Anlage 8 nachzuweisen (Führerschein zur Fahrgastbeförderung). Er ist bei der Fahrgastbeförderung neben der nach einem ab dem 1. Januar 1999 zu verwendenden Muster ausgestellten EU- oder EWR-Fahrerlaubnis mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 13.11.2020, 17:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Taxischein bei Leerfahrten

Beitrag von Taxi Georg » 13.11.2020, 18:43

Danke TMB.
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Re: Taxischein bei Leerfahrten

Beitrag von ilkoep » 13.11.2020, 20:01

Nix für ungut, aber Thema verfehlt. Ausgangsfrage war "Taxe fahren ohne Fahrgast".

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Re: Taxischein bei Leerfahrten

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 13.11.2020, 21:48

Ja natürlich, ich Dummerchen...und wenn ich am Taxihalteplatz stehe brauche ich auch keinen Führerschein, schließlich fahre ich zu dem Zeitpunkt ja nicht...
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Re: Taxischein bei Leerfahrten

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 13.11.2020, 21:48

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Re: Taxischein bei Leerfahrten

Beitrag von ilkoep » 14.11.2020, 01:43

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:
13.11.2020, 21:48
Ja natürlich, ich Dummerchen...und wenn ich am Taxihalteplatz stehe brauche ich auch keinen Führerschein, schließlich fahre ich zu dem Zeitpunkt ja nicht...
Korrekt. Erst wenn der Wagen rollt.

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Re: Taxischein bei Leerfahrten

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 14.11.2020, 02:10

Genau deswegen werden Führerscheinkontrollen auch immer in voller Fahrt durchgeführt...
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Re: Taxischein bei Leerfahrten

Beitrag von titanocen100 » 14.11.2020, 18:51

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:
13.11.2020, 17:13
Ach ja, hier auch noch Grundsätzlicher:
http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_48.php

§48 (3) Die Erlaubnis ist durch einen Führerschein nach Muster 4 der Anlage 8 nachzuweisen (Führerschein zur Fahrgastbeförderung). Er ist bei der Fahrgastbeförderung neben der nach einem ab dem 1. Januar 1999 zu verwendenden Muster ausgestellten EU- oder EWR-Fahrerlaubnis mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
was die Frage aufwirft, ist ein POM tatsächlich dafür zuständig ?
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Re: Taxischein bei Leerfahrten

Beitrag von Brogardi » 15.11.2020, 10:28

Am Halteplatz erzählte ein Kollege, dass seine Weigerung den P-Schein bei einer Leerfahrt zu zeigen, tatsächlich vor dem Kadi endete. Eingestellt im 1. Verfahren. Was macht die blöde Behörde? -legt tatsächlich Berufung ein. Nächster
Termin vor dem Landgericht. Der Richter ist fast ausgerastet und hat sofort wieder eingestellt mit der Frage "Was soll dieser Taxifahrer eigentlich gemacht haben?" Dokumente nicht mehr vorhanden, sonst hätte ich sie hier eingestellt.

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Taxi Georg
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Re: Taxischein bei Leerfahrten

Beitrag von Taxi Georg » 15.11.2020, 11:52

Interessant.
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