Du bist auch hier wieder auf einem Wissensstand von 2004 oder gar noch weit davor!titanocen100 hat geschrieben: ↑14.06.2020, 14:11Graue Theorie, die Praxis zeigt etwas anderes:Taxi Georg hat geschrieben: ↑14.06.2020, 13:14Sehr richtig, es fehlt hier die Rechtsgrundlage (Art. 6 - DSGVO)!KehrenTAXI hat geschrieben: ↑14.06.2020, 10:34Das geht schon deshalb gar nicht, weil Zentralen die Vermittlungsdaten gar nicht sammlen dürfen, bzw. diese speichern dürfen.
Ich bekam vor vielen Jahren, am 6.5.2005, ein Schreiben der WBT:
Wegen eines Vorfalles am 12.11.2004 werden Sie gebeten, am 10.10.2005 bei uns zu erscheinen"
Nur der zeitliche Abstand ist in etwa korrekt, nicht das Jahr.
Man beachte Datum des Vorfalls und der Vorladung (ca. 1 Jahr Differenz).
Allgemein wurden bei der WBT alle Auftragsdaten 3 Monate lang aufgehoben.
Auf der FMS-Software der WürfelBärWBT erscheint nach dem Login stets der Name des Fahreres. Eine Anfrage beim DS-Beauftragten ergab, ich könne ja dagegen klagen. Daher klebe ich meinen Namen ab.
Alles, was du da schreibst, basiert genau darauf und ist vollumfänglich nicht gültig, bzw. nicht anwendbar.
Jedes Detail von dem, was du hier anbringst, wurde längst höchstrichterlich schon zu Strecke gebracht, zu Gunsten der DSGVO, die es, wenn ich mir recht entsinne, erst seit dem 25.05.2018 so gibt.