[§§§] PBefG-Novelle

Personenbeförderungsrecht, Taxitarife.
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Re: Novelle Personenbeförderungsgesetz

Beitrag von am » 11.06.2020, 13:38

Wir diskutieren hier über das PbefG in seiner aktuellenForm und die darin vorgesehen Abgrenzung von Taxen und Mietwagen und nicht über das, was du dir wünschst. Dass du im Sinne Ubers und eines asozialen Systems interessengesteuert bist, ist uns allerdings nicht entgangen.

Im übrigen gibt es seit Jahrzehnten Mietwagen im ad hoc Betrieb. Ohne Drittdienstleister.
Zuletzt geändert von am am 11.06.2020, 13:50, insgesamt 1-mal geändert.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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sivas
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Re: Novelle Personenbeförderungsgesetz

Beitrag von sivas » 11.06.2020, 14:20

Pascha hat geschrieben:
11.06.2020, 13:14
Milliardenbeträge wurden und werden in die Neuen Mobilitätsanbieter investiert.
Was sich jedoch NIE rechnen wird!
Die können nur überleben, wenn sie an die öffentlichen Futtertröge rankommen, was zu verhindern ist. Bequemlichkeit auf Kosten der Allgemeinheit ?

(beim stricken hast'e das 'c' vergessen, was habe ich gerätselt ...)

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titanocen100
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Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen

Beitrag von titanocen100 » 11.06.2020, 14:58

Taxi Georg hat geschrieben:
11.06.2020, 12:26
Das klassische Mietwagengeschäft ist für nicht alltägliche Angebote gedacht, wie Oldtimervermietung mit Fahrer, Stretchlimos und jedwede andere Form von Sonderfahrzeugen,
die Sich für den regelmäßigen Spontaneinsatz im Gelegenheitsverkehr nicht eignen.
Richtig.

Ich bin der Meinung, dass man die Mietwagen-Konzession nur noch nach Art der Arbeit von der Aufsichtsbehörde erteilt bekommen sollte!

- Betreibe ich Klein-Tier-Transport mit menschlicher Begleitung, ...
- Betreibe ich Krankenbeförderung,...
- Betreibe ich Patientenfahrdienst (Begleitung zum Doc),...
- Betreibe ich Flughafentransfer, ....
- Betreibe ich Hochzeitfahrten,..
usw.

..., dann muss das auch so in der Genehmigung stehen und darf nicht für andere Beförderungen genutz werden!

Diese Fahrten werden per se schon vorbestellt.
Mit dieser Art der Konzession-Erteilung hätte eine Vermittlung von einem Taxi ähnlichen Verkehr hier keine Zukunft mehr.
Jeder Mietwagenanbieter bestimmt selbst, welche Art von Mietwagen er anbietet, vom Superkleinstwagen bis hin zum 1000PS-Boliden. Das ist sein gutes Recht.
Ob er damit Menschen, Tiere, Attraktionen befördert, ist ebenfalls sein alleiniges Recht, sofern die Beförderungen nicht gegen andere Gesetze wie z.B. StVO verstoßen.
Wenn sich ein MietWU nur auf eine der oben genannten Kategorien wie z.B. Hochzeitsfahrten beschränkt, dürfte er sehr schnell Insolvenz anmelden dürfen.
Pascha hat geschrieben:
11.06.2020, 13:14
Einige haben immer noch nicht von den längst vergangenen Zeiten zu träumen aufgehört in denen es nur das Taxi gab.
Da gebe ich Dir Recht. Wir alle sollten uns da nichts mehr vormachen. Die Zeit des Gauklers ist vorbei...
Pascha hat geschrieben:
11.06.2020, 13:14
Heute wird die Personenbeförderung nicht nur vom Taxi angeboten und das ist gut und rechtens so denn auch der Kunde wünscht sich modernere und zeitgemäße Mobilitätsangebote und darf natürlich auch ad hoc andere Mobilitätsanbieter oder Mietwagen bestellen.
Ja, sicher, aber ganz sicher nicht für 40E von TXL nach Lichtenrade, das kostet dann 80E, ist ja schließlich ein Privat-Taxi.
TXL zur Messe FP 30E, bei Grüner Woche oder ITB 100% Zuschlag, machen die Hotels doch schon seit 20 Jahren so.
Die Behörden übernehmen dann einfach diese Preise in die TTO und schon ist alles im Lot, der Kunde fährt wieder Taxi, wenn sowieso alle den gleichen Preis nehmen.
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Re: Novelle Personenbeförderungsgesetz

Beitrag von eichi » 11.06.2020, 14:59

@Pascha
... denn auch der Kunde wünscht sich modernere und zeitgemäße Mobilitätsangebote
und darf natürlich auch ad hoc andere Mobilitätsanbieter oder Mietwagen bestellen.
Sprachliche Schaumblasen führen in der Diskussion nicht weiter.
Wo die jetzigen bestehenden Vermittlungskonzepte unzeitgemäß
sind, hat Pascha bislang nicht dargelegt, ebenso einen Nutzen
herausgearbeitet, den andere Mobilitätsanbieter bieten könnten.

Und... wieso "darf natürlich" ein anderer Anbieter als Taxi für
Taxidienstleistung bestellt werden? Diese Begründung fehlt auch.

Der grundlegende Nachteil der "neuen Dienste" darf keineswegs
verschwiegen werden, die fehlende Eigenwirtschaftlichkeit!
Ein nicht vorhandener Zusatz-Nutzen und die Abhängigkeit von
fremdem Geld können/dürfen nur zur Ablehnung führen.
Begehrlichkeiten von Konzernen und ihre Wünsche auf
"Nebenverdienste" haben in diesem Diskurs nur transparent und
offen dargestellt zu werden.

Die alten "Anti-Scheuer-Thesen" sind aktuell wie eh und je!
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: Novelle Personenbeförderungsgesetz

Beitrag von KehrenTAXI » 11.06.2020, 15:05

.. denn auch der Kunde wünscht sich modernere und zeitgemäße Mobilitätsangebote
und darf natürlich auch ad hoc andere Mobilitätsanbieter oder Mietwagen bestellen.



Alles nur nachgeplapperte Texte der illegalen Anbieter.

Unfassbar!

Er wünscht sich nur alles, was billiger ist. Sonst nichts. Egal, auf wessen Kosten das letztlich geht.

Alle Bürger werden am Ende der Rechnung ganz bitter damit draufzahlen.
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 11.06.2020, 15:08, insgesamt 3-mal geändert.
freundlichst ;-)

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titanocen100
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Re: Novelle Personenbeförderungsgesetz

Beitrag von titanocen100 » 11.06.2020, 15:21

KehrenTAXI hat geschrieben:
11.06.2020, 15:05
auf wessen Kosten das letztlich geht.
Alle Bürger werden am Ende der Rechnung ganz bitter damit draufzahlen.
Ich finde es nicht bitter, daß der Kunde endlich mal lernt, daß DL nun mal teuer sind.
Die Discounter haben ihre Preise wegen der Corona-Maßnahmen (z.B. Wachpersonal am Eingang, Kosten für erhöhte Schutzmaßnahmen des Personals usw.) um 20-40% erhöht. Der Taxiunternehmer darf diese Kosten aber nicht auf den Kunden umlegen (z.B. Trennwandkosten).
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Mamil
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Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen

Beitrag von Mamil » 11.06.2020, 15:53

am hat geschrieben:
11.06.2020, 11:23
Ich behaupte, dass es keine relevante Nachfrage für die ad hoc Bestellung der Luxusklasse gibt.
Ich denke, man darf bei der Antwort auf diese Frage nicht nur von der Seite des konkreten Bedarfs oder der tatsächlichen Marktteilnehmer herangehen, sondern muss es auch aus der Sicht des Gesetzgebers tun. Der muss neben den Bedürfnissen und Forderungen der Marktteilnehmer immer auch Grundrechte beachten und in diesem Fall die Berufsfreiheit, damit ihm das Gesetz nicht später bei Gelegenheit vor einem Gericht um die Ohren fliegt. Deshalb muss ich einen Schritt zurück gehen und mich fragen, welcher Markt im Gelegenheitsverkehr mit Pkw vorläge, wenn er überhaupt nicht geregelt wäre und keinerlei Eingriff in die Berufsfreiheit vorgenommen würde. Das wäre ein Mietwagenmarkt, auf dem ad hoc Verkehre von jedem beliebigen Ort aus durchgeführt werden könnten. Der Taxenmarkt würde "von Natur aus" nicht bestehen. Auf einem vollkommen freien Markt würden die Teilnehmer niemals von selbst auf die Idee kommen, sich selbst Taxameter einzubauen und eine Tarif-, Betriebs- und Beförderungspflicht aufzuerlegen. Der Taxenmarkt ist eine juristische Konstruktion, die aus einem "von Natur aus" bestehenden Markt herausgelöst wird und dadurch schon selbst einen gewaltigen Grundrechtseingriff darstellt (mit welcher Begründung das auch immer legitimiert wird). Damit diese Konstruktion bestehen kann, muss in den Mietwagenmarkt, der "von Natur aus besteht", also durch das Gesetz in die Berufsfreiheit der dort potenziell tätigen Unternehmer eingegriffen werden. Wenn ich also schon die Berufsfreiheit auf dem Mietwagenmarkt so stark einschränken muss, um aus ihm einen Großteil des ad hoc Marktes zugunsten eines konstruierten Taxenmarktes herauszulösen, dann muss ich das mildeste aller gleich geeigneten Mittel finden, das zusätzlich im Hinblick auf die durch den Taxenmarkt zu erreichenden Ziele verhältnismäßig sein muss, um den Grundrechtseingriff zu rechtfertigen. Mit der Vorschrift, dass Mietwagen Aufträge nur am Betriebssitz annehmen dürfen, lasse ich noch Raum für ad hoc Bestellungen. Mit einer Vorbestellfrist nicht. Daher ist letztere das härtere Mittel und somit der Grundrechtseingriff schwerer zu rechtfertigen. Ob es einen Bedarf für diesen noch verbliebenen Raum für ad hoc Bestellungen gibt und ob er tatsächlich genutzt wird, spielt für diese Abwägung nicht die einzig entscheidende Rolle, kann aber ein Argument sein.

Jetzt muss man sich zusätzlich fragen, ob die Konstruktion des Taxenmarktes und die damit verfolgten Ziele so schützenswert und gleichzeitig bedroht sind, dass eine Missachtung der "Betriebssitzregelung" durch einige Marktteilnehmer es zusätzlich erforderlich macht, so in die Berufsfreiheit des Mietwagenmarktes einzugreifen, dass der noch verbliebene Raum für ad hoc Verkehre von vornherein durch eine Vorbestellfrist unmöglich gemacht wird. In Spanien hat man das wohl so gesehen. Hier sagt man wohl, dass eine Rückkehrpflicht ausreicht. Der mangelnde oder geringe tatsächliche Bedarf an ad hoc Verkehren außerhalb des Taxenverkehrs alleine kann eine Vorbestellfrist aus der Sicht des Gesetzgebers jedenfalls nicht so einfach legitimieren, so sehr ich mir das auch wünschen würde.

So sehe ich das Ganze, wobei ich mich bei den einzelnen Punkten auch irren kann und man das alles auch mit Sicherheit anders sehen kann.

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Taxi Georg
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Re: Novelle Personenbeförderungsgesetz

Beitrag von Taxi Georg » 11.06.2020, 16:28

am hat geschrieben:Das klassische Mietwagengeschäft ist für nicht alltägliche Angebote gedacht, ....
genau so sehe ich das auch! Ansonsten so wie nun in Österreich!
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

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Re: Novelle Personenbeförderungsgesetz

Beitrag von Taxi Georg » 11.06.2020, 16:40

KehrenTAXI hat geschrieben:
11.06.2020, 15:05
.. denn auch der Kunde wünscht sich modernere und zeitgemäße Mobilitätsangebote
und darf natürlich auch ad hoc andere Mobilitätsanbieter oder Mietwagen bestellen.

Alles nur nachgeplapperte Texte der illegalen Anbieter.
Genau so ist es!
Ich kenne diese Sprüche auch und deshalb reagiere ich auf solche Postings nicht!

Ich bleibe dabei!
Taxi Georg hat geschrieben:
11.06.2020, 12:26
Ich bin der Meinung, dass man die Mietwagen-Konzession nur noch nach Art der Arbeit von der Aufsichtsbehörde erteilt bekommen sollte!

- Betreibe ich Klein-Tier-Transport mit menschlicher Begleitung, ...
- Betreibe ich Krankenbeförderung,...
- Betreibe ich Patientenfahrdienst (Begleitung zum Doc),...
- Betreibe ich Flughafentransfer, ....
- Betreibe ich Hochzeitfahrten,..
usw.

..., dann muss das auch so in der Genehmigung stehen und darf nicht für andere Beförderungen genutz werden!

Diese Fahrten werden per se schon vorbestellt.
Mit dieser Art der Konzession-Erteilung hätte eine Vermittlung von einem Taxi ähnlichen Verkehr hier keine Zukunft mehr.
titanocen100 hat geschrieben:
11.06.2020, 14:58
Jeder Mietwagenanbieter bestimmt selbst, welche Art von Mietwagen er anbietet, vom Superkleinstwagen bis hin zum 1000PS-Boliden. Das ist sein gutes Recht
Dann möchte ich dieselben Rechte für die Taxe haben!

- Smart als Taxi
- Keine Beförderungspflicht. (ich möchte mir die Rosinen raus Picken)
- Keine Betriebspflicht (ich möchte selbst entscheiden, wann ich rausfahre und wann nicht)
- Keine Tarifpflicht (ich möchte selbst entscheiden wie billig oder wie teuer ich bin)
- Kein Taxameter (das Recht auf Befreiung)

usw.

Merkst Du was?
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

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Re: Novelle Personenbeförderungsgesetz

Beitrag von Pascha » 11.06.2020, 16:59

Taxi Georg hat geschrieben:
11.06.2020, 16:40
-----
Dann möchte ich dieselben Rechte für die Taxe haben!

- Smart als Taxi
- Keine Beförderungspflicht. (ich möchte mir die Rosinen raus Picken)
- Keine Betriebspflicht (ich möchte selbst entscheiden, wann ich rausfahre und wann nicht)
- Keine Tarifpflicht (ich möchte selbst entscheiden wie billig oder wie teuer ich bin)
- Kein Taxameter (das Recht auf Befreiung)

usw.

Merkst Du was?
----
Schon bemerkt das Tarifkorridor für die Taxis sowie Pooling möglich für Mietwagen erste Schritte der Angleichung sind, zudem Abschaffung der großen OKP für alle. Weitere Schritte folgen.
Zuletzt geändert von Pascha am 11.06.2020, 17:00, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Novelle Personenbeförderungsgesetz

Beitrag von Taxi Georg » 11.06.2020, 18:22

Pascha hat geschrieben:
11.06.2020, 16:59
.., zudem Abschaffung der großen OKP für alle.
Wo steht das? Habe ich nicht gelesen würde das aber begrüßen!

Ich schrieb schon an andere Stelle.
Die bestandene OKP bedeutet noch keine Ortskenntnis, sondern bestätigt nur, dass man gut auswendig gelernt hat!

Lieber eine kleine Fachkundeprüfung (FKP).
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

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Re: Novelle Personenbeförderungsgesetz

Beitrag von Pascha » 11.06.2020, 18:54

Taxi Georg hat geschrieben:
11.06.2020, 18:22
Pascha hat geschrieben:
11.06.2020, 16:59
.., zudem Abschaffung der großen OKP für alle.
Wo steht das? Habe ich nicht gelesen würde das aber begrüßen!

Ich schrieb schon an andere Stelle.
Die bestandene OKP bedeutet noch keine Ortskenntnis, sondern bestätigt nur, dass man gut auswendig gelernt hat!

Lieber eine kleine Fachkundeprüfung (FKP).
Da sind wir einer Meinung.
Die Ortskundeprüfung wird durch einen "Kleinen Fachkundenachweis" ersetzt.
https://www.handelsblatt.com/dpa/wirtsc ... 90136.html

Am 19.06.2020 wird die Findungskommssion erneut tagen.

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Re: Novelle Personenbeförderungsgesetz

Beitrag von Taxi Georg » 11.06.2020, 19:43

Pascha hat geschrieben:
11.06.2020, 18:54
Die Ortskundeprüfung wird durch einen "Kleinen Fachkundenachweis" ersetzt.

https://www.handelsblatt.com/dpa/wirtsc ... 90136.html

Am 19.06.2020 wird die Findungskommssion erneut tagen.
Ok, danke.
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

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Re: Novelle Personenbeförderungsgesetz

Beitrag von titanocen100 » 11.06.2020, 19:44

Taxi Georg hat geschrieben:
11.06.2020, 16:40
titanocen100 hat geschrieben:
11.06.2020, 14:58
Jeder Mietwagenanbieter bestimmt selbst, welche Art von Mietwagen er anbietet, vom Superkleinstwagen bis hin zum 1000PS-Boliden. Das ist sein gutes Recht
Dann möchte ich dieselben Rechte für die Taxe haben!

- Smart als Taxi
- Keine Beförderungspflicht. (ich möchte mir die Rosinen raus Picken)
- Keine Betriebspflicht (ich möchte selbst entscheiden, wann ich rausfahre und wann nicht)
- Keine Tarifpflicht (ich möchte selbst entscheiden wie billig oder wie teuer ich bin)
- Kein Taxameter (das Recht auf Befreiung
Gründe eine Mietwagenfirma und Du machst mehr Kohle, einfach, weil alle Deine obigen Angaben nicht erfüllt werden müssen.
Ebenso ist es im Taxigewerbe bei den sog. SDLs, Umlandfahrt vom Mexikoplatz nach Kleinmachnow, aber sicher, macht pauschal 25E....und VK selbstverständlich, kein "ich geh mal schnell nach oben und hole Geld.."
Die TTO und die Beförderungspflicht sind nur Hindernisse, die vo vielen Taxlern in B gar nicht mehr beachtet werden. "Sie wollen 3 Km weit befördert werden ? Nimm den Bus!"
Der Gesetzgeber nimmt als parlamentarische Diktatur für sich heraus, all und jeden steuerlich überwachen zu wollen (Fiskaltax), während er, inkl. alle Minister, einen Freifahrtschein haben möchte, um des Steuerzahlers Geld auch für seine private Zwecke nutzen zu können, z.B. Reise nach BRA 2014 zur Fussball-WM.
Alles in allem führt dies zum Privat-Taxi und damit zu einer erheblichen Verteuerung der angebotenen DLs. wofür auch eine dringende Notwendigkeit besteht.
Zuletzt geändert von titanocen100 am 11.06.2020, 19:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Novelle Personenbeförderungsgesetz

Beitrag von Mamil » 11.06.2020, 20:15

Pascha hat geschrieben:
11.06.2020, 16:59
Schon bemerkt das Tarifkorridor für die Taxis...
Was ich in diesem Zusammenhang bemerkt habe ist, dass neben Fiskaltaxametern auch "App-basierte Taxameter" zugelassen werden sollen.
https://www.taxi-times.com/pbefg-aender ... koalition/
Hier sehe ich ein Einfallstor für UBER und FN Ride. Wenn ich mich nicht irre, dann wurde mal davon gesprochen, dass es den Preiskorridor nur für die App-basierte Bestellung geben soll und dass "normale" Fahrten über Taxameter zu einem festen Tarif abgerechnet werden sollen. Hier könnten UBER und FN den Markt dadurch penetrieren, dass sie sich immer an der unteren Preisgrenze bewegen. Wenn die Abrechnung jedoch über ein App-basiertes System erfolgt, das keine Verbindung zu einem geeichten Wegstreckensignal hat, wird es schwierig für die Behörden die Wirtschaftlichkeit anhand von Kennzahlen verlässlich zu prüfen. Aber vielleicht habe ich das mit den "App-basierten Taxametern" auch falsch verstanden.

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Re: Novelle Personenbeförderungsgesetz

Beitrag von titanocen100 » 11.06.2020, 20:22

Taxi Georg hat geschrieben:
11.06.2020, 18:22
Pascha hat geschrieben:
11.06.2020, 16:59
.., zudem Abschaffung der großen OKP für alle.
Wo steht das? Habe ich nicht gelesen würde das aber begrüßen!

Ich schrieb schon an andere Stelle.
Die bestandene OKP bedeutet noch keine Ortskenntnis, sondern bestätigt nur, dass man gut auswendig gelernt hat!

Lieber eine kleine Fachkundeprüfung (FKP).
Die OKP ist doch in keinster Weise mit der FKP (IHK) vergleichbar.
Wenn die OKP abgeschafft wird, kann der Taxler nur noch mit Navi fahren und wenn dies ausfällt, was dann ?
Wenn die kleine FKP, was auch immer man darunter verstehen mag, ausreichen sollte, dann werden aus den momentan bestehenden 25.000 Berliner Taxlern locker 50.000 und mehr. Schon jetzt kann jeder Ausländer mit nur 3 Brocken Deutsch überall in der EU arbeiten, erst recht in D.
In GB, AUS, USA uva. muß man dagegen einen Toefl-Test machen.
Ich bin eher für eine Verschärfung der OKP, in Zusammenarbeit mit einem intensiven Sprachtest wie Toefl, nur eben für deutsch.
In London ist Taxifahren übrigens ein Beruf mit 3-j. Ausbildung, allerdings hat der Taxler dort auch einen wesentlich besseren Verdienst.
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Re: Novelle Personenbeförderungsgesetz

Beitrag von Mamil » 11.06.2020, 20:40

titanocen100 hat geschrieben:
11.06.2020, 19:44
Alles in allem führt dies zum Privat-Taxi und damit zu einer erheblichen Verteuerung der angebotenen DLs. wofür auch eine dringende Notwendigkeit besteht.
Der Plattformkapitalismus funktioniert aber nicht wie der "traditionelle" Kapitalismus, wo jemand ein Monopol aufbaut und dann über höhere Preise seinen Gewinn maximiert. Beim Plattformkapitalismus werden die Preise auf Dauer niedrig gehalten, um die Konsumenten bei der Stange zu halten. Der Gewinn wird über das Drücken der Preise bei den Zulieferern maximiert. Im Falle von UBER und Co sind das die Beförderer. Nenne sie Taxi, Mietwagen oder wie Du willst.

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Re: Novelle Personenbeförderungsgesetz

Beitrag von titanocen100 » 11.06.2020, 21:01

Mamil hat geschrieben:
11.06.2020, 20:15
Hier könnten UBER und FN den Markt dadurch penetrieren, dass sie sich immer an der unteren Preisgrenze bewegen.
Mal zum Mitschreiben für Dich:
1. UBER und FN (Freenow) sind nicht vergleichbar. FN ist eine Taxifunkzentrale, die einfach nur ein anderes Abrechnungssystem (prozentuale Beteilung pro Auftrag) als z.B. die Berliner WürfelBärWBT (pauschal ca. 2000E/J , egal wieviele Aufträge) haben.
UBER dagegen will zum Privat-Taxi werden und alle Konkurrenten (ÖPV-Taxi) verdrängen. Dann gibt es kein Freenow mehr und auch keine WürfelBärWBT.
2. Wenn dies geschieht, ist UBER marktbeherrschend in ganz D, dann gibt es keine untere Preisgrenze.
Wenn Du 500 Mio investierst, würdest Du dieses Geld ja auch schnell wieder zurückverdienen wollen und möglichst 10x mehr. Der Kunde wird bluten müssen und zwar richtig.
Mamil hat geschrieben:
11.06.2020, 20:40
Im Falle von UBER und Co sind das die Beförderer. Nenne sie Taxi, Mietwagen oder wie Du willst.
Und genau darin liegt Dein Denkfehler. UBER ist dann der Beförderer und alle ehemaligen Taxler sind Angestellte von UBER, die ein Gehalt beziehen.

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Re: Novelle Personenbeförderungsgesetz

Beitrag von Mamil » 11.06.2020, 21:18

titanocen100 hat geschrieben:
11.06.2020, 21:01
Und genau darin liegt Dein Denkfehler. UBER ist dann der Beförderer und alle ehemaligen Taxler sind Angestellte von UBER, die ein Gehalt beziehen.
Alles klar. Jetzt hab ich' s verstanden. Lass uns zum Thema zurückkehren.

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Re: Novelle Personenbeförderungsgesetz

Beitrag von titanocen100 » 11.06.2020, 21:38

Mamil hat geschrieben:
11.06.2020, 21:18
Alles klar. Jetzt hab ich' s verstanden. Lass uns zum Thema zurückkehren.
Schau mal hier nach, dann weißt Du, was uns erwarten könnte.

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