[§§§] PBefG-Novelle
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Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen
Naja Stefan,
der Logik der Betriebsstättenvermutung folgen, wäre es ebenfalls ein Leichtes, in HH, Berlin, Kiel oder Lübeck, wo es überall keine Wartelisten gibt, ein Taxi zuzulassen und dieses dann mittels Briefkastenbetriebsstätte in Düsseldorf rollen zu lassen.
der Logik der Betriebsstättenvermutung folgen, wäre es ebenfalls ein Leichtes, in HH, Berlin, Kiel oder Lübeck, wo es überall keine Wartelisten gibt, ein Taxi zuzulassen und dieses dann mittels Briefkastenbetriebsstätte in Düsseldorf rollen zu lassen.
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Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen
Deswegen habe ich all die Monate nichts geschrieben!
Gute Idee, ich komme nach HL!
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 09.06.2020, 00:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen
Hi hi ... dafür war ich doch schon immer gewesen !
Lieber ein Taxi aus Dresden in Frankfurt, als eine von Uber überschwemmte Stadt
Ortstaxen bleiben die Halteplatz- und Straßeneinsteiger,
Digitale Vermittlungen müssen Halteplätzen den Vorrang geben, steht da keiner, dürfen auch Auswärtige ran.
Der Fahrtkostenzuschuß wird von der Gemeinde übernommen, aus der der Fahrtauftrag kam
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Zuletzt geändert von sivas am 09.06.2020, 06:50, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen
Theoretisch denkbar. Wird aber durch die Tarifordnung nicht funktionieren.am hat geschrieben: ↑08.06.2020, 22:05Naja Stefan,
der Logik der Betriebsstättenvermutung folgen, wäre es ebenfalls ein Leichtes, in HH, Berlin, Kiel oder Lübeck, wo es überall keine Wartelisten gibt, ein Taxi zuzulassen und dieses dann mittels Briefkastenbetriebsstätte in Düsseldorf rollen zu lassen.
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Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen
Stimmt.KehrenTAXI hat geschrieben: ↑09.06.2020, 09:52Wird aber durch die Tarifordnung nicht funktionieren.
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Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen
Heutige Taxameter sind mehrtariffähig. Das stellt also kein Problem dar.KehrenTAXI hat geschrieben: ↑09.06.2020, 09:52Theoretisch denkbar. Wird aber durch die Tarifordnung nicht funktionieren.am hat geschrieben: ↑08.06.2020, 22:05Naja Stefan,
der Logik der Betriebsstättenvermutung folgen, wäre es ebenfalls ein Leichtes, in HH, Berlin, Kiel oder Lübeck, wo es überall keine Wartelisten gibt, ein Taxi zuzulassen und dieses dann mittels Briefkastenbetriebsstätte in Düsseldorf rollen zu lassen.
Wenn es nach der Betriebsstättenverordnung einen Rechtsanspruch gäbe, welcher über dem PBefG steht, dann träfe dies auch für beide Verkehrsformen zu.
So jedenfalls meine Auslegung.
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Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen
Wie will eine Genehmigungsbehörde ihre Überwachungsverpflichtung nachkommen, wenn der zu überwachende in einem nicht Zuständigkeitsbezirk geschäftlich tätig ist...
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
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Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen
am hat geschrieben: ↑09.06.2020, 13:50Heutige Taxameter sind mehrtariffähig. Das stellt also kein Problem dar.KehrenTAXI hat geschrieben: ↑09.06.2020, 09:52Theoretisch denkbar. Wird aber durch die Tarifordnung nicht funktionieren.am hat geschrieben: ↑08.06.2020, 22:05Naja Stefan,
der Logik der Betriebsstättenvermutung folgen, wäre es ebenfalls ein Leichtes, in HH, Berlin, Kiel oder Lübeck, wo es überall keine Wartelisten gibt, ein Taxi zuzulassen und dieses dann mittels Briefkastenbetriebsstätte in Düsseldorf rollen zu lassen.
Wenn es nach der Betriebsstättenverordnung einen Rechtsanspruch gäbe, welcher über dem PBefG steht, dann träfe dies auch für beide Verkehrsformen zu.
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Glaubst du, dass ein Lübecker Eichamt, einen Düsseldorfer Tarif echt?
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Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen
Selbstverständlich, habe selbst wegen Termindrucks dort ein Hamburger Taxi eichen lassen.
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Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen
Wie kommst du darauf, dass das nicht geht?! Mein Eichamt bekommt aus dem ganzen Land Besuch.KehrenTAXI hat geschrieben: ↑09.06.2020, 16:06
Glaubst du, dass ein Lübecker Eichamt, einen Düsseldorfer Tarif echt?
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Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen
Ja, aber diese Taxis haben dann auch das entsprechende Kennzeichen zu dem Tarif oder?KlareWorte hat geschrieben: ↑09.06.2020, 16:56Wie kommst du darauf, dass das nicht geht?! Mein Eichamt bekommt aus dem ganzen Land Besuch.KehrenTAXI hat geschrieben: ↑09.06.2020, 16:06
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Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen
Ja, aber diese Taxis haben dann auch das entsprechende Kennzeichen zu dem Tarif oder?KlareWorte hat geschrieben: ↑09.06.2020, 16:56Wie kommst du darauf, dass das nicht geht?! Mein Eichamt bekommt aus dem ganzen Land Besuch.KehrenTAXI hat geschrieben: ↑09.06.2020, 16:06
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Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen
Ich denke, dass das dem Eichamt egal ist!KehrenTAXI hat geschrieben: ↑09.06.2020, 17:41Ja, aber diese Taxis haben dann auch das entsprechende Kennzeichen zu dem Tarif oder?
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Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen
Denen ist nichts egal.Taxi Georg hat geschrieben: ↑09.06.2020, 18:21Ich denke, dass das dem Eichamt egal ist!KehrenTAXI hat geschrieben: ↑09.06.2020, 17:41Ja, aber diese Taxis haben dann auch das entsprechende Kennzeichen zu dem Tarif oder?
Die können ausschließlich Gesetztestext.
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Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen
Die Ersteichung meines Taxis mit Lübecker Tarif, nebst Konformität, war in Bremen.KehrenTAXI hat geschrieben: ↑09.06.2020, 16:06am hat geschrieben: ↑09.06.2020, 13:50Heutige Taxameter sind mehrtariffähig. Das stellt also kein Problem dar.KehrenTAXI hat geschrieben: ↑09.06.2020, 09:52
Theoretisch denkbar. Wird aber durch die Tarifordnung nicht funktionieren.
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Gleichzeitig standen da mit mir diverse Taxen und Mietwagen aus NRW an, weil es in Düsseldorf auf Monate keine Termine gab.
Zuletzt geändert von am am 09.06.2020, 18:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen
Darum geht es aber doch gar nicht. Ich selbst eiche mein Düsseldorfer Wagen auch in Köln oder Duisburg. Das ist doch unstrittig.
Die Frage dreht sich darum, ob ich ein Düsseldorfer Taxi mit einem Düsseldorfer Tarif und, wie du sagst, z. B. einen zusätzlichen Berliner Tarif, in Koblenz eichen könnte?
Ich behaupte nein. Eichämter eichen nur den Tarif, der zu dem Kennzeichen passt.
Ansonsten wäre eine Eichung sinnlos.
Die Frage dreht sich darum, ob ich ein Düsseldorfer Taxi mit einem Düsseldorfer Tarif und, wie du sagst, z. B. einen zusätzlichen Berliner Tarif, in Koblenz eichen könnte?
Ich behaupte nein. Eichämter eichen nur den Tarif, der zu dem Kennzeichen passt.
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Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen
Das wird schon deshalb nicht gehen, weil die Gebührenordnung so etwas wahrscheinlich gar nicht zulassen würde.
Stelle dir nur mal vor, eine der Städte, von den vier einprogrammierten Tarifen ändert seinen Tarif.
Dann müsstest du auch die vierfache Gebühr jedesmal entrichten.
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Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen
Und ich behaupte ja.KehrenTAXI hat geschrieben: ↑09.06.2020, 18:44Ich behaupte nein. Eichämter eichen nur den Tarif, der zu dem Kennzeichen passt.
Die Uhr ist mit einem Düsseldorfer Tarif und einen 2., sagen wir mal Kreis Mettmann Tarif, programmiert.
Der Prüfer vom Amt eicht die Uhr mit dem Düsseldorfer Tarif und stellt fest, dass die Technik OK ist. Ob da ein 2. Tarif hinterlegt ist, steht dann nicht mehr zur Debatte.
Das ist aber nur meine Einschätzung, wie ich das Prüfverfahren verstehe.
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Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen
Nein, niemals.
Das widerspricht dem Sinn einer Eichung. Alles was in dem Taxameter programmiert wird, muss exakt zu dem Fahrzeug passen.
Tarif Mettmann passt nicht zu Düsseldorf.
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Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen bleibt bestehen
Also technisch gesehen geht das, ob das rechtlich geht, entzieht sich meiner Kenntnis.KehrenTAXI hat geschrieben: ↑09.06.2020, 18:55Nein, niemals. Das widerspricht dem Sinn einer Eichung. Alles was in dem Taxameter programmiert wird, muss exakt zu dem Fahrzeug passen.
Tarif Mettmann passt nicht zu Düsseldorf.
Aber gut, dass wir darüber sprechen. Ist ein gutes Thema.
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