Kündigung in Zeiten von Corona
Kündigung in Zeiten von Corona
Folgende Sachlage:
Taxifahrer verweigert die Arbeit. Begründung: Er hat Angst vor Corona (verständlich)
Er wird daraufhin fristlos gekündigt. Fahrer meldet sich nun sofort bei der Agentur für Arbeit und beantragt Arbeitslosengeld.
Besteht die Gefahr einer Sperrfrist oder gibt es keine Probleme?
Wie wäre es bei der Variante: Aufhebungsvertrag. Hier wäre der wichtige Grund ebenfalls Infektionsrisiko wegen Corona.
Hatte jemand schon mal so einen Fall?
Taxifahrer verweigert die Arbeit. Begründung: Er hat Angst vor Corona (verständlich)
Er wird daraufhin fristlos gekündigt. Fahrer meldet sich nun sofort bei der Agentur für Arbeit und beantragt Arbeitslosengeld.
Besteht die Gefahr einer Sperrfrist oder gibt es keine Probleme?
Wie wäre es bei der Variante: Aufhebungsvertrag. Hier wäre der wichtige Grund ebenfalls Infektionsrisiko wegen Corona.
Hatte jemand schon mal so einen Fall?
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Re: Kündigung in Zeiten von Corona
Schwieriges Thema. Von einem Aufhebungsvertrag würde ich abraten. Er könnte unterstellen das die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt wurde und könnte Konsequenzen wie eine Sperrzeit beim Alg nach sich ziehen. Das Weitere sollte ein RA bewerten. Auf jeden Fall trotz Fristlosigkeit die Arbeitskraft anderweitig wie aktiv Taxifahren nachweisbar anbieten, bsw. Wagenpflege etc. Und zur Rechtssicherung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht selbst, ev. zur Niederschrift, oder über RA einreichen. Das gesagte hier soll und ist keine Rechtsberatung sondern nur eine persönliche Meinung zur gestellten Frage, bzw. Sachverhalt..
Zuletzt geändert von E. G. Engel am 21.03.2020, 16:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kündigung in Zeiten von Corona
Donald hat geschrieben: ↑21.03.2020, 15:02Folgende Sachlage:
Taxifahrer verweigert die Arbeit. Begründung: Er hat Angst vor Corona (verständlich)
Er wird daraufhin fristlos gekündigt. Fahrer meldet sich nun sofort bei der Agentur für Arbeit und beantragt Arbeitslosengeld.
Besteht die Gefahr einer Sperrfrist oder gibt es keine Probleme?
Wie wäre es bei der Variante: Aufhebungsvertrag. Hier wäre der wichtige Grund ebenfalls Infektionsrisiko wegen Corona.
Hatte jemand schon mal so einen Fall?
Es wurde kürzlich irgendwo publiziert, dass die Möglichkeit einer Infektion nicht von der Erbringung der Arbeitspflicht befreit. Natürlich kann man sich einen Arzt suchen, der einen krank schreibt, das würde aber nach dem vorherigen Begehr der Arbeitsbefreiung wohl den unmittelaren Weg zum Vertrauensarzt und dann zur fristlosen, unanfechtbaren Kündigung führen.
Jeder Taxiunternehmer ist zum Betrieb verpflichtet, auch und insbesondere jetzt! Das dürfte es dem AG vor Gericht leicht machen, gegen Unwillige zu argumentieren.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
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Re: Kündigung in Zeiten von Corona
Die erste Instanz des Arbeitsgerichtes ist kostenlos und es besteht kein Anwaltszwang. Darüber hinaus ist die Situation äußerst dynamisch und wenn regional/örtlich Ausgehverbote ausgesprochen werden würde ich in diesem Fall die spezielle Weisungsbefugnis als nicht absolut betrachten. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber auch eine Fürsorgepflicht gegenüber seinem Angestellten, bsw. wird dass Fahrzeug nach der Beförderung fremder Personen desinfiziert, stellt der Arbeitgeber dem Angestellten geeignete Schutzmittel wie eine wirksame Arbeitsschutzmaske zur Verfügung? Es sollte schon beachtet werden dass eine direkte räumliche Nähe zu einem potentiellen Corona Infizierten gegeben ist welcher der Angestellte aller Wahrscheinlichkeit nach ungeschützt ausgesetzt ist.
Ich kann nicht sagen wie so eine Sache ausgeht, aber die Bedenken des Angestellten sind auf jeden Fall berechtigt. Auch für mich selbst hat die Frage des Kontaktes mit einem möglichen Coronaträger häufig im Raum gestanden.
Ich kann nicht sagen wie so eine Sache ausgeht, aber die Bedenken des Angestellten sind auf jeden Fall berechtigt. Auch für mich selbst hat die Frage des Kontaktes mit einem möglichen Coronaträger häufig im Raum gestanden.
Re: Kündigung in Zeiten von Corona
Ich dachte auch eher an eine sofortige Kündigung als vorbeugende Maßnahme. Das Risiko sich zu infizieren ist einfach zu groß, insbesondere bei älteren Fahrern.
Da wäre es doch sinnvoller sich als arbeitslos zu melden.
Die Frage ist ob das Arbeitsamt dies akzeptiert und keine Sperrfrist verhängt.
Da wäre es doch sinnvoller sich als arbeitslos zu melden.
Die Frage ist ob das Arbeitsamt dies akzeptiert und keine Sperrfrist verhängt.
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Re: Kündigung in Zeiten von Corona
Das halte ich für sehr unwahrscheinlich.
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Re: Kündigung in Zeiten von Corona
Interessante Wendung. Sind wir denn Arbeitnehmer dem fristlos gekündigt wurde, werden sollte, oder sind wir Arbeitgeber der dem Arbeitsamt sein Personal auf die Schnelle vor die Türe kehren will und versucht sich so schnell wie möglich aus seiner Verantwortung zu stehlen und ebenfalls versucht hier zu fischen? Mir erscheint der letztere Fall als gegeben.
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Re: Kündigung in Zeiten von Corona
Sprichst du mich an?
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Re: Kündigung in Zeiten von Corona
Ums Einhalten dieser Fristen wird der Arbeitgeber nicht drumrum kommen.BGB hat geschrieben:§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
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Re: Kündigung in Zeiten von Corona
Wer jetzt aus Angst der Arbeit fernbleibt, handelt vertragswidrig und wird Probleme bekommen.
Die Gewerkschaften haben sich schon des Themas angenommen.
https://www.igmetall.de/service/ratgebe ... en-sollten
Die Gewerkschaften haben sich schon des Themas angenommen.
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Re: Kündigung in Zeiten von Corona
Soll das jetzt ein Hinweis für die Bergründung einer fristlosen Kündigung sein ?
Soo systemrelevant ist die Arbeit eine Taxifahrers auch wieder nicht, dass er schlimmstenfalls sein Leben auf's Spiel setzt. Wenn sich im Fahrzeuginnern nichts ändert, tut er das. Akzeptierst Du noch Bargeld ?
Soo systemrelevant ist die Arbeit eine Taxifahrers auch wieder nicht, dass er schlimmstenfalls sein Leben auf's Spiel setzt. Wenn sich im Fahrzeuginnern nichts ändert, tut er das. Akzeptierst Du noch Bargeld ?
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Re: Kündigung in Zeiten von Corona
Die Antwort ist nach aktuellem Stand und so, wie es verschiedene Gewerkschaften bereits veröffentlicht haben: Ja!
Nach aktueller Rechtslage darf die Annahme von Bargeld ebenfalls nicht verweigert werden.
Gegen die nachdrücklich Bitte, möglichst unbar zu bezahlen, ist sicher nichts einzuwenden.
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Re: Kündigung in Zeiten von Corona
Ich auf jeden Fall und ich bezahle auch nur damit!
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
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Re: Kündigung in Zeiten von Corona
Wer Problem mit Bargeld hat (ich lieb die kontaktlose Bezahlung) nutzt eben nach jedem Bezahlvorgang entweder Wasser und Seife oder Desinfektionsmittel
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
- Taxi Georg
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Re: Kündigung in Zeiten von Corona
Genau und...Thomas-Michael Blinten hat geschrieben: ↑23.03.2020, 00:04Wer Problem mit Bargeld hat (ich lieb die kontaktlose Bezahlung) nutzt eben nach jedem Bezahlvorgang entweder Wasser und Seife oder Desinfektionsmittel
Der Infektiologe und Leiter des Gesundheitsamtes der Stadt Frankfurt am Main hält eine Ansteckung über Banknoten für ausgeschlossen.
Quelle
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- titanocen100
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Re: Kündigung in Zeiten von Corona
Ich habe in meinem Pharmaziestudium u.a. auch Mikrobiologie (Benjamin Franklin Institut) studiert und gelernt, daß sich Viren/Bakterien auch auf Geldscheinen/Münzen befinden können. Ich sage daher - nahezu ausgeschlossen. Ein gewisses Restrisiko gibt es immer und überall.Taxi Georg hat geschrieben: ↑23.03.2020, 00:25
Der Infektiologe und Leiter des Gesundheitsamtes der Stadt Frankfurt am Main hält eine Ansteckung über Banknoten für ausgeschlossen.
In beiden Fällen empfehle ich Dir die korrekte medizinale Händewäsche, nicht einfach nur die Handflächen reinigen. In den Fingerzwischeräumen, da sitzen die Bösewichter, daher macht das Gesundheitsamt auch dort gezielt seine Abstriche.Thomas-Michael Blinten hat geschrieben: ↑23.03.2020, 00:04Wer Problem mit Bargeld hat (ich lieb die kontaktlose Bezahlung) nutzt eben nach jedem Bezahlvorgang entweder Wasser und Seife oder Desinfektionsmittel
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Re: Kündigung in Zeiten von Corona
Das hat inzwischen auch der letzte kapiert, wo ist der Mehrwert ?titanocen100 hat geschrieben: ↑30.05.2020, 18:38
In beiden Fällen empfehle ich Dir die korrekte medizinale Händewäsche, nicht einfach nur die Handflächen reinigen. In den Fingerzwischeräumen, da sitzen die Bösewichter, daher macht das Gesundheitsamt auch dort gezielt seine Abstriche.
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Re: Kündigung in Zeiten von Corona
Theorie und praktische Ausführung....Thomas-Michael Blinten hat geschrieben: ↑30.05.2020, 21:10Das hat inzwischen auch der letzte kapiert, wo ist der Mehrwert ?titanocen100 hat geschrieben: ↑30.05.2020, 18:38
In beiden Fällen empfehle ich Dir die korrekte medizinale Händewäsche, nicht einfach nur die Handflächen reinigen. In den Fingerzwischeräumen, da sitzen die Bösewichter, daher macht das Gesundheitsamt auch dort gezielt seine Abstriche.
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Re: Kündigung in Zeiten von Corona
Wie war das noch mit den Eulen welche nach Athen getragen werden...dafür braucht es kein Pharmaziestudium...
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 30.05.2020, 22:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kündigung in Zeiten von Corona
Bleibe bitte sachlich, das ist doch Dein StärkeThomas-Michael Blinten hat geschrieben: ↑30.05.2020, 22:39Wie war das noch mit den Eulen welche nach Athen getragen werden...dafür braucht es kein Pharmaziestudium...
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