Corona I: Aussetzung der Betriebspflicht

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Wattwurm
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Corona I: Aussetzung der Betriebspflicht

Beitrag von Wattwurm » 13.03.2020, 22:10

Mail an die Verkehrsbehörde der Stadt Neumünster

Sehr geehrte Damen und Herren, Taxifahrer/innen haben ständig Kundenkontakt und sind somit einem erhöhten Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus ausgesetzt. Die durch das Virus verursachten Umsatzrückgänge sind mittlerweile auch im Taxigewerbe deutlich spürbar. Viele Taxiunternehmer/innen spielen mit den Gedanken ihre Fahrer/innen zu beurlauben und vorrübergehend vom Dienst freizustellen. Ich bitte Sie daher, dass Taxigewerbe zunächst befristet bis zum 30. April von der Betriebspflicht zu befreien.

Mit freundlichem Gruß Holger Steffen

Den Taxiverband kann man getrost in der Pfeife rauchen. Ohne Eigeninitiative läuft gar nix. Warum man dann überhaupt da Mitglied ist und seine sauer verdienten Euronen an den Verband abliefert erschließt sich mir nicht ganz.
Zuletzt geändert von Wattwurm am 13.03.2020, 22:24, insgesamt 2-mal geändert.

eichi
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Re: Corona I: Aussetzung der Betriebspflicht

Beitrag von eichi » 14.03.2020, 19:34

Mir wäre eine solche Email peinlich.
Die korrekte Benennung dieses Virus
(Sars-CoV-2) aus der Gruppe der Coronaviren
sollte schon noch drin sein.
Auch wenn wohl jeder weiß, was gemeint ist...
Aber wenn ich als Gesprächspartner ernst
genommen werden möchte, sollte ich mir
diese kleine Mühe machen.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

Wattwurm
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Re: Corona I: Aussetzung der Betriebspflicht

Beitrag von Wattwurm » 14.03.2020, 21:46

Soll ich daraus eine wissenschaftliche Abhandlung machen?

E. G. Engel
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Re: Corona I: Aussetzung der Betriebspflicht

Beitrag von E. G. Engel » 15.03.2020, 01:15

.
Zuletzt geändert von E. G. Engel am 15.03.2020, 01:17, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: Corona I: Aussetzung der Betriebspflicht

Beitrag von am » 15.03.2020, 17:29

eichi hat geschrieben:
14.03.2020, 19:34
Mir wäre eine solche Email peinlich.
Die korrekte Benennung dieses Virus
(Sars-CoV-2) aus der Gruppe der Coronaviren
sollte schon noch drin sein.
Auch wenn wohl jeder weiß, was gemeint ist...
Aber wenn ich als Gesprächspartner ernst
genommen werden möchte, sollte ich mir
diese kleine Mühe machen.
Das ist wohl nicht Dein Ernst?

Wenigstens macht Holger was. Ich habe in Lübeck einen Antrag hierzu eingebracht, der von meiner SPD-Fraktion und der CDU-FRaktion getragen wird und da steht auch nur Corona-Virus, obwohl du ihn im Allris öffentlich lesen kannst.

Erfolg: Die Betriebspflicht wurde in einem ersten Schritt herabgesetzt.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Corona I: Aussetzung der Betriebspflicht

Beitrag von sivas » 15.03.2020, 19:32

PBefG § 21 Betriebspflicht hat geschrieben:(4) Die Genehmigungsbehörde kann den Unternehmer auf seinen Antrag von der Verpflichtung nach Absatz 1 für den gesamten oder einen Teil des von ihm betriebenen Verkehrs vorübergehend oder auf Dauer entbinden, ...
Mehrwagenunternehmer können vorübergehend einzelne Fahrzeuge stillegen, Einzelunternehmer (det) den gesamten Betrieb.

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Re: Corona I: Aussetzung der Betriebspflicht

Beitrag von jr » 15.03.2020, 19:41

Alle improvisieren derzeit, aber im Taxibereich geht nix ohne schriftliche Regelung. Schon erstaunlich.

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Re: Corona I: Aussetzung der Betriebspflicht

Beitrag von Taxi Georg » 15.03.2020, 21:44

jr hat geschrieben:
15.03.2020, 19:41
Alle improvisieren derzeit, aber im Taxibereich geht nix ohne schriftliche Regelung. .....
Was mir zurzeit auch auf dem Zeiger geht!


Ich hatte das gestern schon mit AM per Telegram besprochen.
Wenn es keine Dienstpläne gemäß § 21 Absatz 3 PBefG gibt, stellt man sein Taxi bereits bereit!
§ 21 Absatz 1 PBefG schreibt nur vor, dass das Taxi einsatzbereit sein muss.
Es spielt keine Rolle, ob die Bereitstellung am Taxistand oder am Betriebshof (Unternehmerhaus) stattfindet.
Das ist meine Interpretation des Gesetztes.

:arrow: § 21 PBefG
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

Wattwurm
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Re: Corona I: Aussetzung der Betriebspflicht

Beitrag von Wattwurm » 22.03.2020, 19:22

Liebe Kolleginnen und Kollegen,



leider wird es nach Aussage des Wirtschaftsministerium zurzeit in Schleswig-Holstein keine flächendecke Aufhebung der Betriebspflicht geben.



Die Aufhebung der Betriebspflicht wird politisch als sehr kritisch gesehen und nicht unterstützt.



Aus unserer Sicht ist diese Entscheidung in keiner Weise nachvollziehbar. Dies haben wir gegenüber dem Ministerium auch nochmals eindringlich betont:



" Aufgrund der katastrophalen Nachfrageeinbrüche ist eine zumindest temporäre Befreiung von der Betriebspflicht für die Unternehmen von großer Bedeutung . Die Umsätze in der Nacht sind in vielen Regionen auf „0“ gefallen. Wie sollen die Unternehmen, die schon tagsüber hohe Verluste haben, unter Mindestlohnbedingungen auch nur ansatzweise eine 24/7 Rufbereitschaft darstellen? Nicht ohne Grund hat selbst der Großraum ÖPNV seinen Fahrplan drastisch eingeschränkt.



Das Kerngeschäft gerade im ländlichen Raum ist die Krankenbeförderung. Dies sicherzustellen sollte - insbesondere vor dem aktuellen Hintergrund - unser wichtigstes Anliegen sein. Insofern wäre eine zeitlich befristete Aussetzung der Betriebspflicht in Schwachlastzeiten, also nachts und an den Wochenenden, in mehrfacher Hinsicht sinnvoll und angezeigt.

Wir appellieren daher eindringlich an Sie, Ihre Entscheidung nochmals zu überdenken. "



Wir haben trotzdem die begründete Hoffnung, dass die jeweiligen Genehmigungsbehörden vor Ort eher unsere Auffassung teilen und flexibel, also der Lage angemessen, entscheiden werden.



Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit Ihren Genehmigungsbehörden, wenn nicht bereits schon geschehen, diesbezüglich direkt in Verbindung zu setzen.



Mit freundlichen Grüßen



Thomas Krotz

(1.Vorsitzender)

Landesverband f. d. Taxi- und Mietwagengewerbe

Schleswig-Holstein e. V.

Sehr geehrter Herr Krotz, das Neumünsteraner Taxigewerbe hat bereits reagiert und sich der verheerenden Nachfragesituation angepasst. Es sind nur noch ein paar unverwüstliche Optimisten, die man an einer Hand abzählen kann, auf der Strasse unterwegs. Wer zahlt den Taxifahrern den Mindestlohn? Das Wirtschaftsministerium doch ganz bestimmt nicht. Wir Taxler sind nicht bereit uns und unsere Fahrgäste zu gefährden, weil es weder Mundschutz noch Schutzhandschuhe kostenlos für Taxifahrer gibt, nur um starrsinnig an der Betriebspflicht festzuhalten. Versuchen Sie mal mit Ihrer Ordnungsbehörde in Kiel einen Dienstplan aufzustellen. Viel Spaß dabei. Bleiben Sie gesund...
Zuletzt geändert von Wattwurm am 22.03.2020, 19:41, insgesamt 1-mal geändert.

eichi
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Re: Corona I: Aussetzung der Betriebspflicht

Beitrag von eichi » 23.03.2020, 14:46

Ergänzend zu dieser Thematik ist auch der
Umstand zu beachten, dass Taxenunternehmen i.d.R
keine größeren Rücklagen bilden können, um diese
schwierigen Zeiten abzufedern. Der in den jeweiligen
Kommunen festgelegte Taxentarif gibt es einfach nicht her.
Die Betriebs- und Lohnkosten, ja. So gerade eben; es soll ja
Verbraucher freundlich sein.
Deswegen helfen dem Taxenunternehmer auch keine Kredite.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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