[UBER] Taxiähnlicher Dienstleister

Die ewige Konkurrenz.
Mamil
User
Beiträge: 237
Registriert: 15.03.2018, 13:52
Wohnort: hamburg

Re: uberX - die neue Konkurrenz

Beitrag von Mamil » 20.11.2019, 19:25

IK hat geschrieben:
20.11.2019, 17:48
MOIA erweckt auch die gleiche Illusion und an dieser Illusion hängen Ökonomen sowie die Verkehrsexperten.
Sie können erzählen, was sie wollen. Lügen haben kurze Beine und Zahlen sind unbestechlich. Es ist alles nur eine Frage der Zeit. Ob das Gewerbe das überlebt, steht auf einem anderen Blatt.

eichi
Vielschreiber
Beiträge: 3967
Registriert: 16.06.2009, 13:25
Wohnort: Hamburg Nord

Re: uberX - die neue Konkurrenz

Beitrag von eichi » 21.11.2019, 22:08

Wichtig ist, dass bei solchen objektiv falschen und tendenziösen Artikeln
die entsprechende Redaktion immer eine Antwort bekommt. Es sollte in freundlichem
Ton geschrieben sein (oft sind Redakteure oder Redaktionsleiter selbst Taxikunden),
aber die"Argumente" gehören gerade gerückt.
...und unbedingt Rückmeldung erbitten!
Die Argumentationslinie der GaTH darf gerne benutzt werden. :D
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

Benutzeravatar
titanocen100
Vielschreiber
Beiträge: 1421
Registriert: 20.07.2018, 00:34
Wohnort: möglichst weit weg von Berlin

Re: uberX - die neue Konkurrenz

Beitrag von titanocen100 » 22.11.2019, 01:28

Mamil hat geschrieben:
20.11.2019, 16:46
Es ist soweit. Ich hatte heute das erste "Streitgespräch" mit einer Kundin über den Fahrpreis wegen UBER. Sie warf mir vor, ich hätte sie übers Ohr gehauen, weil der Fahrpreis bei rund 20 EUR lag und sie zuvor ein UBER bestellen wollte, das nur 15 EUR gekostet hätte. Es war aber keins verfügbar, deshalb ist sie am Taxenstand bei mir eingestiegen.
Alle "Erklärungsversuche" halfen zwar nur, ihre Überzeugung zu ändern, dass ich Sie abgezockt hätte. Sie stieg jedoch in dem festen Glauben aus, Taxifahrer würden grundsätzlich ungerechtfertigt hohe Preise verlangen, weil UBER vormache, dass es ja günstiger ginge. Die Dame war geschätzt Anfang dreißig und wirkte bis auf die konkreten Zusammenhänge bezüglich des Fahrpreises nicht ungebildet, was für mich aus ihrer Ausdrucksweise hervorging.
Ich teile diesen Kunden folgendes mit:
1. ich bin an die TTO gebunden und bestimme nicht den Fahrpreis.
2. fahre heute mit UBER für Lau und du wirst morgen doppelt bis dreifach dafür bluten (finanziell) müssen.

Diese Kundin war auf jeden Fall ungebildet hinsichtlich des PBefG, der TTO, der TO und all den komplizierten Zusammenhängen.
Die meisten Kunden sehen nur den momentanen Stand ("UBER ist billiger als ÖPV-Taxi"), doch wenn man Ihnen erst einmal erklärt hat, was UBER tatsächlich bezweckt, dann kann man sie meist überzeugen.
Zwei Dinge habe ich als Philosoph erkannt:
1. Wissen ist Macht
2. Es ist nicht schlimm, unwissend zu sein, aber es wäre töricht, es bleiben zu wollen (Philosoph M.L.)
CIA - Corona-Impf-Ausweis
WEF:
Märkel
Scholz
Spahn
Bärbock (YGL)
Özdemir (YGL)
Rutte
Kaag
Gewessler
Königin Maxima
Trudeau
Macron (YGL)
Uvd Leyen
Zadic
Höchster
und viele andere mehr in den Regierungen

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13124
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Re: uberX - die neue Konkurrenz

Beitrag von am » 22.11.2019, 17:10

Was wird sie sagen, wenn der uber Preis beim nöchsten Versuch bei 25€ liegt?

Ich tippe/ Sie wird es hinnehmen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Mamil
User
Beiträge: 237
Registriert: 15.03.2018, 13:52
Wohnort: hamburg

Re: uberX - die neue Konkurrenz

Beitrag von Mamil » 23.11.2019, 18:11

am hat geschrieben:
22.11.2019, 17:10
Was wird sie sagen, wenn der uber Preis beim nöchsten Versuch bei 25€ liegt?

Ich tippe/ Sie wird es hinnehmen.
Oder sie wird sich beim UBER-Fahrer beschweren, weil das Taxi 5€ günstiger gewesen wäre.

Mamil
User
Beiträge: 237
Registriert: 15.03.2018, 13:52
Wohnort: hamburg

Re: uberX - die neue Konkurrenz

Beitrag von Mamil » 26.11.2019, 07:31


Benutzeravatar
titanocen100
Vielschreiber
Beiträge: 1421
Registriert: 20.07.2018, 00:34
Wohnort: möglichst weit weg von Berlin

Re: uberX - die neue Konkurrenz

Beitrag von titanocen100 » 12.12.2019, 04:26

Mamil hat geschrieben:
23.11.2019, 18:11

Oder sie wird sich beim UBER-Fahrer beschweren, weil das Taxi 5€ günstiger gewesen wäre.
Den UBER-Fahrer wird das nicht interessieren, denn er führt nur Befehle aus. Wenn seine UBER-Zentrale sagt, eine Fahrt von TXL nach Lichtenrade (Berlin) kostet 80E, dann ist das so und der Kunde hat nur die Option zu zahlen (Vorkasse = Ware gegen Geld) oder aber zu laufen (ÖPV-Taxen gibt es dann nicht mehr an den Flughäfen, an allen Flughäfen Deutschlands)
Zuletzt geändert von titanocen100 am 12.12.2019, 04:27, insgesamt 1-mal geändert.
CIA - Corona-Impf-Ausweis
WEF:
Märkel
Scholz
Spahn
Bärbock (YGL)
Özdemir (YGL)
Rutte
Kaag
Gewessler
Königin Maxima
Trudeau
Macron (YGL)
Uvd Leyen
Zadic
Höchster
und viele andere mehr in den Regierungen

eichi
Vielschreiber
Beiträge: 3967
Registriert: 16.06.2009, 13:25
Wohnort: Hamburg Nord

Re: uberX - die neue Konkurrenz

Beitrag von eichi » 13.12.2019, 00:03

@ mamil:
Selbe Quelle, auch lesenswert ...über Moia!
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2838
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: uberX - die neue Konkurrenz

Beitrag von sivas » 19.12.2019, 13:04


Benutzeravatar
miamivice
Vielschreiber
Beiträge: 507
Registriert: 28.11.2013, 22:35
Wohnort: all over

Re: uberX - die neue Konkurrenz

Beitrag von miamivice » 19.12.2019, 17:07

UBER-Taxi-AIDS ist durch die aggressive Dämlichkeit des fürchterlichen deutschen Juristen nicht gestoppt. Es wird munter und auf unabsehbare Zeit weiter gestohlen. Organisierte Kriminalität darf das Taxigewerbe weiter zerstören.

Aus dem T-Online-Text:
Dem Fahrdienstleister fehle eine Konzession zur Personenbeförderung, so die Urteilsbegründung.
Das US-Unternehmen kann beim Oberlandesgericht Frankfurt in Berufung gehen. "Wir werden die Urteilsbegründung genau prüfen und dann die notwendigen Schritte einleiten, um unseren Service in Deutschland weiterhin zuverlässig anbieten zu können", sagte ein Uber-Sprecher. Es ist anzunehmen, dass Uber seinen Dienst bis dahin nicht einstellt.
Aus Sicht von Uber wurden lediglich einzelne Aspekte des Vermittlungsmodells beanstandet und die Firma betont, dass man in Deutschland nur mit professionellen und lizenzierten Mietwagen- und Taxiunternehmen zusammenarbeite.
Laut Urteil ist Uber als "Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetz" anzusehen, der zur Geschäftstätigkeit über eine entsprechende Konzession verfügen müsse. "Diese Konzession hat Uber unzweifelhaft nicht", sagte die Vorsitzende Richterin Annette Theimer in der Urteilsbegründung.
Zur Feststellung der Unternehmereigenschaft sei dabei die "Sichtweise der Fahrgäste" entscheidend. Uber nehme die Aufträge entgegen, entscheide über die Auswahl der entsprechenden Fahrer und bestimme den Fahrpreis. Dass sich Uber selbst nur als Vermittler von Dienstleistungen an selbstständige Mietwagen-Unternehmer sehe, entnehme man lediglich dem Kleingedruckten, was den normalen Fahrgast aber in der Regel nicht interessiere.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Uber hat die Möglichkeit Berufung dagegen einzulegen.
Derlei Urteile sind an Ekelhaftigkeit schwer überbietbar. Es scheint sich um Urteile eines Failed state zu handeln.

UBER ist eine Discounttaxi-Vermittlungszentrale mit Weltherrschaftsanspruch. UBER-Discounttaxi stiehlt mittels seiner Raub-App und des Discounts die Taxibestellaufträge von den regulären Taxis, welche an feste Tarife gebunden sind, und ruiniert sie damit. Der UBER-Parasit in Berlin wächst beständig und verwandelt das Taxigewerbe in ein Irrenhaus mit circa 12 Tausend Taxen, davon 8000 offizielle legale Taxen. Die circa 4000 illegalen UBER-Discounttaxen sorgen für zusätzliches Verkehrsaufkommen und viele Leerkilometer und Umsatzrückgänge bis zu 75 Prozent. UBER-Discounttaxi ist vollendete Unökologie.

Benutzeravatar
Thomas-Michael Blinten
Vielschreiber
Beiträge: 7318
Registriert: 03.02.2005, 17:52
Wohnort: Düsseldorf

Re: uberX - die neue Konkurrenz

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 20.12.2019, 04:30

Das ist nicht ganz richtig, wenn der Kläger eine Sicherheit in Höhe von 150.000 € hinterlegt (was er auch zu tun gedenkt) wird das Urteil in Vollzug gestellt und Uber ist es bis zur Entscheidung des OLG verboten seine derzeitige App zu betreiben...
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 20.12.2019, 04:31, insgesamt 1-mal geändert.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

Benutzeravatar
foxit
Vielschreiber
Beiträge: 351
Registriert: 05.06.2011, 20:00
Wohnort: DACH

Re: uberX - die neue Konkurrenz

Beitrag von foxit » 01.01.2020, 11:22

UBER: Keine Vorbestellungen mehr 31.12. am frühen Abend bis in den Morgen und SURGE PRICING.
https://www.mercurynews.com/2019/12/31/ ... years-eve/

Da werden wohl wieder bis zu 800% des üblichen Fahrpreises anfallen ... :roll:

taximartin1
Ich bin neu hier
Beiträge: 5
Registriert: 27.01.2020, 10:07
Wohnort: Köln

Re: UBER und FREE NOW stoppen - Kurze Anleitung

Beitrag von taximartin1 » 27.01.2020, 17:34

Kennt einer der Leitfaden des Verbandes? Hab die letzten Tage wieder so viele Ubers gesehen die einfach rumstanden und mir Kunden genommen haben. Will das das vor Gericht verwendet werden kann..
https://www.facebook.com/BZPorg/posts/2676662582418404

Benutzeravatar
miamivice
Vielschreiber
Beiträge: 507
Registriert: 28.11.2013, 22:35
Wohnort: all over

Beitrag von miamivice » 28.01.2020, 22:46

Mamil hat geschrieben:
11.11.2019, 21:21
Wenn man UBER, FN & Co schon nicht stoppen kann und Vermittler ins Gesetz aufgenommen werden sollen, wäre es m.M.n. ratsam, etwas ähnliches gleich im Gesetz zu verankern, wenn es ohnehin schon novelliert wird:
(..)
https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemit ... 11C8A2995D
Man erkennt an dem Gesetzestext, daß es eigentlich nur das Gesetz der Winkeladvokaten, der Gesetzestext-Interpretationskryptiker und -betrüger und der Berufsunpraktiker sein kann. Wer klar bei Verstand ist, würde niemals derart (gehirnfeindlich, dissoziierend und desorganisierend) formulieren:
(3f) 1 Der Unternehmer kann den Nachweis nach Absatz 3b Satz 2 anstelle der Präqualifikation auch durch Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Einzugsstelle für den Nachunternehmer oder den von diesem beauftragten Verleiher erbringen. 2 Die Unbedenklichkeitsbescheinigung enthält Angaben über die ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge und die Zahl der gemeldeten Beschäftigten. 3 Die Bundesregierung berichtet unter Beteiligung des Normenkontrollrates über die Wirksamkeit und Reichweite der Generalunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge im Baugewerbe, insbesondere über die Haftungsfreistellung nach Satz 1 und nach Absatz 3b, den gesetzgebenden Körperschaften im Jahr 2012.
(3g) 1 Für einen Unternehmer im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe, der im Bereich der Kurier-, Express- und Paketdienste tätig ist und der einen anderen Unternehmer mit der Beförderung von Paketen beauftragt, gelten die Absätze 3a, 3b Satz 1, 3e und 3f entsprechend. 2 Absatz 3b Satz 2 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass die Präqualifikation die Voraussetzung erfüllt, dass der Nachunternehmer in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2017/2365 (ABl. L 337 vom 19.12.2017, S. 19) geändert worden ist, entsprechen. 3 Für einen Unternehmer, der im Auftrag eines anderen Unternehmers Pakete befördert, gilt Absatz 3c entsprechend. 4 Beförderung von Paketen im Sinne dieses Buches ist

a) die Beförderung adressierter Pakete mit einem Einzelgewicht von bis zu 32 Kilogramm, soweit diese mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen erfolgt,

b) die stationäre Bearbeitung von adressierten Paketen bis zu 32 Kilogramm mit Ausnahme der Bearbeitung im Filialbereich.

(3h) Die Bundesregierung berichtet unter Beteiligung des Normenkontrollrates zum 31. Dezember 2023 über die Wirksamkeit und Reichweite der Haftung für Sozialversicherungsbeiträge für die Unternehmer im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe, die im Bereich der Kurier-, Express- und Paketdienste tätig sind und einen anderen Unternehmer mit der Beförderung von Paketen beauftragen, insbesondere über die Haftungsfreistellung nach Absatz 3b und Absatz 3f Satz 1.
(3b) 1 Die Haftung nach Absatz 3a entfällt, wenn der Unternehmer nachweist, dass er ohne eigenes Verschulden davon ausgehen konnte, dass der Nachunternehmer oder ein von ihm beauftragter Verleiher seine Zahlungspflicht erfüllt. 2 Ein Verschulden des Unternehmers ist ausgeschlossen, soweit und solange er Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Nachunternehmers oder des von diesem beauftragten Verleihers durch eine Präqualifikation nachweist, die die Eignungsvoraussetzungen nach § 8 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. März 2006 (BAnz. Nr. 94a vom 18. Mai 2006) erfüllt.
Derartiges Gesetzesklima läßt Heuschrecken wie UBER und FREE NOW gedeihen.

Mamil
User
Beiträge: 237
Registriert: 15.03.2018, 13:52
Wohnort: hamburg

Re:

Beitrag von Mamil » 29.01.2020, 01:04

miamivice hat geschrieben:
28.01.2020, 22:46
Derartiges Gesetzesklima läßt Heuschrecken wie UBER und FREE NOW gedeihen.
Da kann man nicht widersprechen. Die Realität gibt Dir recht.

eichi
Vielschreiber
Beiträge: 3967
Registriert: 16.06.2009, 13:25
Wohnort: Hamburg Nord

Re: UBER und FREE NOW stoppen - Kurze Anleitung

Beitrag von eichi » 29.01.2020, 17:39

Ihr wisst aber schon, dass es im o.g. Gesetzestext
um die Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche
und nicht um Uber und free*_no geht?

Aber es ist prinzipiell richtig, solche Texte lassen die juristisch
untrainierten Laien mit Schreianfällen schnell die Segel streichen.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

Volker-Hamburg
User
Beiträge: 180
Registriert: 25.12.2012, 17:05
Wohnort: Hamburg

HH: UBER und FREE NOW stoppen

Beitrag von Volker-Hamburg » 30.01.2020, 06:12

Sofern Sachkundige (!) jetzt oder zukünftig noch Mitstreiter/ Helfer für gerichtsverwertbare Dokumentationen benötigen wäre ich dabei. Ggf bitte persönliche Nachricht.

E. G. Engel
Vielschreiber
Beiträge: 1863
Registriert: 06.09.2004, 23:11
Wohnort: Hamburg

Re: UBER und FREE NOW stoppen - Kurze Anleitung

Beitrag von E. G. Engel » 30.01.2020, 11:07

Die Nachunternehmerhaftung ist ein Witz. Sie bindet den Generalunternehmer nicht sondern stellt ihn in Tatsache sogar frei davon. Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind das Papier nicht wert auf dem sie geschrieben sind, weil sie lediglich aussagen dass der Subunternehmer keine Schulden bei FA, SV etc. hat.

Nur, wer keine Lohnsummen erzeugt kann auch keine Schulden haben. Bsw. auf 450.- € gemeldet und 250 Std. arbeiten. Kennen wir alle auch aus dem Taxengewerbe.

Ist mittlerweile eins der üblichen Gesetze wo der Schein des sich kümmernden Gesetzgebers dargestellt werden soll. Ist ähnlich wie beim Mindestlohn. Die SPD klopft sich auf die Schulter und die CDU verhindert die Kontrolle weil der Zoll nicht ansatzweise in der Lage ist den ML wegen massivem Personalmangel zu kontrollieren.

Und die ganzen Medien schreien Hurra. Einfältigen bis dümmliche Journaille.

Mamil
User
Beiträge: 237
Registriert: 15.03.2018, 13:52
Wohnort: hamburg

Re: UBER und FREE NOW stoppen - Kurze Anleitung

Beitrag von Mamil » 30.01.2020, 12:31

E. G. Engel hat geschrieben:
30.01.2020, 11:07
Ist mittlerweile eins der üblichen Gesetze wo der Schein des sich kümmernden Gesetzgebers dargestellt werden soll. Ist ähnlich wie beim Mindestlohn. Die SPD klopft sich auf die Schulter und die CDU verhindert die Kontrolle weil der Zoll nicht ansatzweise in der Lage ist den ML wegen massivem Personalmangel zu kontrollieren.
Sehe ich genauso. Man kann aber auch sagen, dass es eine miserable Umsetzung einer guten Idee ist.

det
User
Beiträge: 122
Registriert: 18.03.2018, 19:50
Wohnort: Hamburg

Re: UBER und FREE NOW stoppen - Kurze Anleitung

Beitrag von det » 30.01.2020, 13:40

Mamil hat geschrieben:
30.01.2020, 12:31
E. G. Engel hat geschrieben:
30.01.2020, 11:07
Ist mittlerweile eins der üblichen Gesetze wo der Schein des sich kümmernden Gesetzgebers dargestellt werden soll. Ist ähnlich wie beim Mindestlohn. Die SPD klopft sich auf die Schulter und die CDU verhindert die Kontrolle weil der Zoll nicht ansatzweise in der Lage ist den ML wegen massivem Personalmangel zu kontrollieren.
Sehe ich genauso. Man kann aber auch sagen, dass es eine miserable Umsetzung einer guten Idee ist.
Ihr habt ja beide so recht. Doch die Behörde macht das Schmierentheater auch noch mit, da sie sich weigert, den Taxentarif auf ein auskömmliches Maß anzupassen, um Mindestlöhne zu zahlen. Noch werden aller Orts die Arbeitszeiten durch fiktive Pausenzeiten kräftig manipuliert.

Antworten