Funkzentralen und die Lacher der Saison

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titanocen100
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison

Beitrag von titanocen100 » 04.12.2019, 01:48

Taxi Georg hat geschrieben:
04.12.2019, 01:31
RaimundHH hat geschrieben:
03.12.2019, 14:30
, somit sagt der ermittelte und angezeigte Fahrpreis auch
nichts über die Art bzw. den Steuersatz des ausgeführten Geschäftsvorfall aus.
Mein Reden seit ......
im Taxameterpreis sind 7% MwSt enthalten, da gibt es keine Zweifel.
Wenn die von RaimundHH getätigte Aussage verbindlich stimmen muss, darf im Taxameter keine MwSt. enthalten sein - oder aber, der Taxler stellt den entsprechenden MwSt-Satz im Taxameter ein.
Ich denke, hier herrscht gehörig Aufklärungsbedarf.
Klärt das beide mit dem LABO ab, warum muss ich mir immer die Schuhe zubinden.
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison

Beitrag von am » 04.12.2019, 07:59

titanocen100 hat geschrieben:
04.12.2019, 01:10
am hat geschrieben:
04.12.2019, 00:36

Das ist ein Irrtum. Aber du musst erstmal die Begrifflichkeiten trennen. Das PbefG unterscheidet zwischen Pflichtfahrgebiet und Gemeinde. Nur innerhalb der Gemeinde (Start und Ziel) sind es immer 7%, auch bei mehr als 50km. Bei Fahrzielen ausserhalb deiner Betriebssitzgemeinde und mehr als 50 km sind es immer 19%.
Und genau da haben wir ein Paradoxon (oder Denkfehler ?).
Ein Bsp.:
Das PffG sei die Prignitz (KFZ-Kennzeichen PR). Der P-Schein erlaubt es dem Taxifahrer, innerhalb seines PffG (Prignitz) Personen zu befördern, von Pritzwalk über Perleberg nach Wittenberge. Es gilt die entsprechende TTO (die allerdings keine Sau äh TU interessiert). Das PffG Prignitz wiederum besteht aus diversen Gemeinden wie Plattenburg, Gumtow, Karstädt, Pritzwalk uva..
Nach dem, was Du oben sagtest, müßte ein Taxler bei einer PBef innerhalb seiner Gemeinde (z.B. von Krampfer nach Kletzke. beide gehören zur Gemeinde Plattenburg) 7% MwSt nehmen. Fährt er jedoch zu einer anderen Gemeinde (von Krampfer (Plattenburg-Gemeinde) nach Simonshagen (Gemeinde Gross-Pankow, ca. 4 Km Entfernung)) sind 19% MwSt (oder doch nur 7%) fällig ?
Das Ganze ist sehr verwirrend.
Ich halte mich da eher an die Regelung:
PBef innerhalb des PffG (hier PR, oder LDS, KW, LN, HVL, OPR und natürlich B usw) =' TTO bis 50 Km.
PBef nach Ausserhalb (oder Abholung) des PffG = freie Preisgestaltung des TU/TF.
Alle PBef ab 50 Km (egal von wo nach wo) = 19% MwSt. (und genau das dürfte auch die Aussage des LABOs sein)
Solange mir niemand eine Negativauskunft vom LABO erteilt (in PR natürlich vom Landkreis) mache ich es so.
Also ran an die Buntstifte, schreibt Frau Christ Weihnachtspost, sie freut sich bestimmt. :mrgreen:
Die Anwendung der 19% sind ausserhalb deiner Betriebssitzgemeinde absolut eindeutig und unabhängig vom Pflichtfahrgebiet. Oberhalb von 50km sind es immer 19%. Wenn deine Gemeinde in Abstimmung mit den Nachbargemeinden ein erweitertes Pflichtfahrgebiet festgelegt hat, ändert auch das nichts daran.

Allerdings sind Taxitarife und der angezeigte Fahrpreis immer Bruttopreise, so dass es hier zu einer Diskrepanz kommt. Denn aufgrund der Tarifpflicht sind die Tarife auf die Anwendung der 7% ausgelegt, so dass bei einem erweiterten Pflichtfahrgebiet ausserhalb der Betriebsitzgemeinde bei Fahrten oberhalb 50km der Fahrpreis nicht mehr korrekt angezeigt wird.

Hier kann nur ein Zweittarif Abhilfe schaffen, der dann oberhalb 50km die 19% berücksichtigt.

Ansonsten ist die Regelung eindeutig und nicht auslegungswürdig.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison

Beitrag von Donald » 04.12.2019, 09:51

Semitron Fiskaltaxameter z.B. sind standardmäßig so programmiert, dass diese ab 50 km Fahrstrecke immer automatisch 19% an das Daten verarbeitende Programm weitergeben.
Man ist dann zumindest auf der sicheren Seite, dass der Fahrgast eine korrekt ausgefüllte Quittung erhält und der Unternehmer den korrekten Mehrwertsteuerbetrag an das Finanzamt überweist.

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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison

Beitrag von am » 04.12.2019, 12:10

Es sei denn, die 50km werden in der Betriebssitzgemeinde zurückgelegt.

Weist das Semitron dann einfach nur 19% aus, oder ist der Tarif dann auch so angelegt, dass die 19% dann auch beim Kunden anfallen?
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison

Beitrag von RaimundHH » 04.12.2019, 14:22

Moin,

@titanocen100

Für Fahrten, die der Tarifpflicht unterliegen, muß der Fahrpreis mittels einem auf das Tarifgebiet geeichten Taxameters ermittelt werden.
Dieser Fahrpreis ist dann ein Bruttofahrpreis inkl. 7% MwSt.

Bei allen Fahrten oder Dienstleistungen, die nicht unter die Tarifpflicht fallen, hat der Taxiunternehmer die freie Auswahl wie er
seinen Fahrpreis ermittelt, per Kilometer (geschätzt), nach Zeit oder eben auch nach Taxameter.
Diese Fahrpreise sind dann Bruttopreise inkl. 19% MwSt.

Und da der Taxameter keine Registrierkasse ist, muß auch kein Mehrwertsteuersatz eingestellt werden, fraglich ob das überhaupt bei allen Modellen
technisch möglich ist, laut BOkraft und europäischer Messgeräterichtlinie ist es jedenfalls nicht erforderlich.

Und die Aussagen von Taxibehördenmitarbeiter würde ich mit Vorsicht genießen, die sind nämlich rechtlich unverbindlich.

Grüße

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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison

Beitrag von titanocen100 » 04.12.2019, 14:24

am hat geschrieben:
04.12.2019, 07:59
Allerdings sind Taxitarife und der angezeigte Fahrpreis immer Bruttopreise, so dass es hier zu einer Diskrepanz kommt.
Hier kann nur ein Zweittarif Abhilfe schaffen, der dann oberhalb 50km die 19% berücksichtigt.

Ansonsten ist die Regelung eindeutig und nicht auslegungswürdig.
Du schreibst selbst, es kommt zu einer Diskrepanz, also ist die Regelung nicht ganz so eindeutig, oder ?
Donald hat geschrieben:
04.12.2019, 09:51
Semitron Fiskaltaxameter z.B. sind standardmäßig so programmiert, dass diese ab 50 km Fahrstrecke immer automatisch 19% an das Daten verarbeitende Programm weitergeben.
Man ist dann zumindest auf der sicheren Seite, dass der Fahrgast eine korrekt ausgefüllte Quittung erhält und der Unternehmer den korrekten Mehrwertsteuerbetrag an das Finanzamt überweist.
Ich hoffe, das Semitron FT zeigt die richtige MwSt. auch optisch an, denn für gewöhnlich schreibt der Taxler die Quittung. Wie soll er sonst sehen, ob nun 7% oder schon 19% angefallen sind ? Oder druckt das Ding auch gleich eine Quittung per Knopfdruck aus? Aber bitte mit Durchschlag.

Fakt ist, zumindest in Berlin, sehr viele Taxler halten sich nicht mehr an die Verordnungen.
Bei Fahrten von Club zu Club werden häufig Festpreise gemacht, der Kunde will das, der Taxler fährt also schwarz. 15E hier, 15E da, am Ende stimmt wenigstens der Verdienst.
Zuletzt geändert von titanocen100 am 04.12.2019, 14:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison

Beitrag von am » 04.12.2019, 17:13

Die Diskrepanz liegt darin begründet, dass bei Fahrten innerhalb einer Gemeinde zu keiner Zeit 19% fällig werden. Ein Taxameter, welches oberhalb 50km pauschal 19% ausweist, arbeitet also fehlerhaft.

Wann welcher Steuersatz gilt, ist hingegen vollkommen eindeutig.
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison

Beitrag von titanocen100 » 04.12.2019, 17:35

am hat geschrieben:
04.12.2019, 17:13
dass bei Fahrten innerhalb einer Gemeinde zu keiner Zeit 19% fällig werden.
ist mE. nach falsch, denn ab 50 Km (unabhängig wo, wer und wann) gelten 19% MwSt.
am hat geschrieben:
04.12.2019, 17:13
Ein Taxameter, welches oberhalb 50km pauschal 19% ausweist, arbeitet also fehlerhaft.
Alle mir bisher bekannten Taxameter beinhalten 7% MwSt (so wie es der Gesetzgeber vorschreibt, Beförderungen innerhalb des PffG)
am hat geschrieben:
04.12.2019, 17:13
Wann welcher Steuersatz gilt, ist hingegen vollkommen eindeutig.
das ist richtig.
Und um es einfach mal explizit zu formulieren:
PBef bis < = 50 Km (egal ob im PffG oder nach ausserhalb) : stets 7%
ab > 50 Km : stets 19%
alle anderen SDLs (Starthilfen, Einkaufsfahrten, Radwechsel, Leuchtmitteltausch uva.): grundsätzlich 19%
DLs mit 7% müssen (innerhalb des PffG) per FT durchgeführt werden, ausserhalb dagegen können sie ohne FT durchgeführt werden.
DLs mit 19% müssen ohne FT durchgeführt werden, denn, wie ich schon mehrfach erwähnte, im FT sind 7% inkludiert. Eine ganz klare Ansage des Ministeriums.

Auch auch hier nochmals erwähnt:
es interessiert in Berlin keine einzige (Schweiss)Socke.
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison

Beitrag von Taxi Georg » 05.12.2019, 02:14

Sorry titanocen100, Du schreibst Unsinn!

Ich kläre Dich gerne auf!

Innerhalb der Gemeinde sind es immer inkl. 7 % Ust., egal ob 50 km oder 100 km.
Fahrten außerhalb der Gemeinde bis zu 49,99 km sind auch immer inkl. 7 % Ust.
Ab dem 50. Kilometer außerhalb der Gemeinde gilt dann erst die inkl. 19 % Ust.!

So, und nun setzte ich noch einen darauf! Grenzüberschreitender Verkehr!
Ab der Grenze sind es 0 % Ust. aber auch nur dann, wenn die Fahrt nachweisbar ist (Rechnung an Kunden)!
Fahrten, die die Grenze ständig überqueren (Grenzgemeinden), haben auch 0 % Ust.

Taxameterpreise sind immer Endverbraucherpreise! Da wird weder was an den % abgezogen noch dazu gerechnet!

Ich hoffe, ich konnte helfen! ;-)
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison

Beitrag von titanocen100 » 05.12.2019, 02:49

Taxi Georg hat geschrieben:
05.12.2019, 02:14

Innerhalb der Gemeinde sind es immer inkl. 7 % Ust., egal ob 50 km oder 100 km.
Fahrten außerhalb der Gemeinde bis zu 49,99 km sind auch immer inkl. 7 % Ust.
Ab dem 50. Kilometer außerhalb der Gemeinde gilt dann erst die inkl. 19 % Ust.!

So, und nun setzte ich noch einen darauf! Grenzüberschreitender Verkehr!
Ab der Grenze sind es 0 % Ust. aber auch nur dann, wenn die Fahrt nachweisbar ist (Rechnung an Kunden)!
Fahrten, die die Grenze ständig überqueren (Grenzgemeinden), haben auch 0 % Ust.

Taxameterpreise sind immer Endverbraucherpreise! Da wird weder was an den % abgezogen noch dazu gerechnet!

Ich hoffe, ich konnte helfen! ;-)
Wir könnten hier natürlich über Pflichtfahrgebiete (z.B. LDS, KW, OPR,HVL, PR) und den vielen Gemeinden, die in ihnen enthalten sind, diskutieren. Doch wozu ?
Es geht um Berlin, keine Gemeinden und erst recht nicht grenzüberschreitender Verkehr, es sei denn, Du hättest noch immer nicht begriffen, daß BRD und DDR nun ein Land sind :) . Dafür sollte man , falls jemand Interesse hat, einen eigenen Thread eröffnen. :lol:
Also nochmals:
innerhalb Berlins (PffG): bei einer PBef 7% bis <50 Km, >=50 Km 19%, SDL 19%
ausserhalb Berlins (Abholung oder Hinfahrt, KEIN PffG) : bei einer PBef 7% bis <50 Km, >=50 Km 19%, SDL 19%
Falls es jemand nicht glauben sollte, der wende sich an das LABO Berlin.
Zuletzt geändert von titanocen100 am 05.12.2019, 02:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison

Beitrag von Taxi Georg » 05.12.2019, 02:59

daß BRD und DDR nun ein Land sind
DAS! ist mir neu!
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison

Beitrag von titanocen100 » 05.12.2019, 03:09

Taxi Georg hat geschrieben:
05.12.2019, 02:59
daß BRD und DDR nun ein Land sind
DAS! ist mir neu!
keine Provokationen bitte, wo ich doch jetzt schon auf TXL ein Ausländer bin. :cry:
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison

Beitrag von am » 05.12.2019, 09:38

titanocen100 hat geschrieben:
05.12.2019, 02:49
Taxi Georg hat geschrieben:
05.12.2019, 02:14

Innerhalb der Gemeinde sind es immer inkl. 7 % Ust., egal ob 50 km oder 100 km.
Fahrten außerhalb der Gemeinde bis zu 49,99 km sind auch immer inkl. 7 % Ust.
Ab dem 50. Kilometer außerhalb der Gemeinde gilt dann erst die inkl. 19 % Ust.!

So, und nun setzte ich noch einen darauf! Grenzüberschreitender Verkehr!
Ab der Grenze sind es 0 % Ust. aber auch nur dann, wenn die Fahrt nachweisbar ist (Rechnung an Kunden)!
Fahrten, die die Grenze ständig überqueren (Grenzgemeinden), haben auch 0 % Ust.

Taxameterpreise sind immer Endverbraucherpreise! Da wird weder was an den % abgezogen noch dazu gerechnet!

Ich hoffe, ich konnte helfen! ;-)
Wir könnten hier natürlich über Pflichtfahrgebiete (z.B. LDS, KW, OPR,HVL, PR) und den vielen Gemeinden, die in ihnen enthalten sind, diskutieren. Doch wozu ?
Es geht um Berlin, keine Gemeinden und erst recht nicht grenzüberschreitender Verkehr, es sei denn, Du hättest noch immer nicht begriffen, daß BRD und DDR nun ein Land sind :) . Dafür sollte man , falls jemand Interesse hat, einen eigenen Thread eröffnen. :lol:
Also nochmals:
innerhalb Berlins (PffG): bei einer PBef 7% bis <50 Km, >=50 Km 19%, SDL 19%
ausserhalb Berlins (Abholung oder Hinfahrt, KEIN PffG) : bei einer PBef 7% bis <50 Km, >=50 Km 19%, SDL 19%
Falls es jemand nicht glauben sollte, der wende sich an das LABO Berlin.
Du liegst da nach wie vor falsch. Woraus leitest du, leitet das Labo ab, dass innerhalb Berlins bei mehr als 50km 19% Umsatzsteuer fällig werden? Gibt es dazu eine schriftliche Stellungnahme des Labo?

Zum Begriff der Gemeinde:
Gemeinde im Sinne der Diskussion ist in deinem Fall das politisch/geographische Stadtgebiet der Stadt Berlin.

Im Umsatzsteuergesetz heißt es:

bla bla 7% bei Fahrten bla bla mit dem Taxi

- innerhalb der Gemeinde, oder

- die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50km beträgt


Entscheidend ist hier das Wörtchen „oder“.

Träfe deine Interpretation zu, müsste es „und“ heißen, bzw fiele „innerhalb der Gemeinde“ ersatzlos weg, da überflüssig.
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison

Beitrag von titanocen100 » 05.12.2019, 11:01

am hat geschrieben:
05.12.2019, 09:38

- innerhalb der Gemeinde, oder

- die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50km beträgt


Entscheidend ist hier das Wörtchen „oder“.

Träfe deine Interpretation zu, müsste es „und“ heißen, bzw fiele „innerhalb der Gemeinde“ ersatzlos weg, da überflüssig.
kläre das mit dem LABO selbst ab.I.Ü. ist das offtopic, Moderator. :wink:
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison

Beitrag von Donald » 05.12.2019, 11:04

am hat geschrieben:
04.12.2019, 12:10
Es sei denn, die 50km werden in der Betriebssitzgemeinde zurückgelegt.

Weist das Semitron dann einfach nur 19% aus, oder ist der Tarif dann auch so angelegt, dass die 19% dann auch beim Kunden anfallen?
Richtig. Sollte die Fahrt innerhalb von Berlin über 50 km liegen müssen die vom Taxameter übertragenen 19% dann händisch auf 7% geändert werden, und diese Fahrt in einen Ordner eingetragen werden, mit dem Vermerk, dass innerhalb des Pflichtfahrgebiet stattgefunden. So oft kommen solche Fahrten ja nicht vor.

Zu deiner zweiten Frage: Semitron weist lediglich automatisch diese 19% beim Übertragen aus. Der Kunde zahlt nur den Preis auf dem Taxameter, also inkl. 7%. Erhält bei Bedarf aber eine Quittung über 19%, da ja Fernfahrt >50 km ins Umland. Die 19% werden ja auch ans Finanzamt abgeführt, also sollte das passen.
Unter dem Strich verdient der Unternehmer bei solch einer Tour natürlich weniger, daher ist das eher ein Notbehelf um mit einem Fahrer die relativ kurzen Umlandfahrten einfacher zu händeln.

Die Frage ist aber, ob man dadurch unter dem gesetzlichen Tarif fährt oder ob das als frei ausgehandelt gilt, wenn man mit dem Kunden vorher vereinbart hat, dass zur Vereinfachung die Fahrt mit Taxameter ausgeführt wird.

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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison

Beitrag von titanocen100 » 05.12.2019, 11:27

Donald hat geschrieben:
05.12.2019, 11:04
Semitron weist lediglich automatisch diese 19% beim Übertragen aus. Der Kunde zahlt nur den Preis auf dem Taxameter, also inkl. 7%. Erhält bei Bedarf aber eine Quittung über 19%, da ja Fernfahrt >50 km ins Umland. Die 19% werden ja auch ans Finanzamt abgeführt, also sollte das passen.
Unter dem Strich verdient der Unternehmer bei solch einer Tour natürlich weniger, daher ist das eher ein Notbehelf um mit einem Fahrer die relativ kurzen Umlandfahrten einfacher zu händeln.
Dann ist das Ding wohl eher unbrauchbar für den TU, da es ja, wie Du schon sagtest, 19% überträgt (die der TU also dementsprechend auch deklarieren muss), er aber vom Kunden nur 7% erhält.
Also bleibt es dabei:
UF, insbesondere ab dem Stadtrand, stets ohne FT zum FP. Bei langen Strecken innerhalb des PffG (TXL-Kleinmachnow) relativiert sich die kurze Strecke ins Umland. Da kann man ruhig mit FT fahren, muss aber nicht.
Übrigens muss mein Chef jetzt 20E zahlen, weil ich bei einer Kontrolle nur die Kopie des Fahrzeugscheines vorweisen konnte. Er wird begeistert sein. Der Bussgeldbescheid geht direkt an ihn.
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison

Beitrag von Jim Bo » 05.12.2019, 12:27

titanocen100 hat geschrieben:
05.12.2019, 11:27
Übrigens muss mein Chef jetzt 20E zahlen, weil ich bei einer Kontrolle nur die Kopie des Fahrzeugscheines vorweisen konnte. Er wird begeistert sein. Der Bussgeldbescheid geht direkt an ihn.
Dieses Risiko gehen viele Unternehmer ein. Normalerweise könnte man verlangen, dass der Taxifahrer den Fahrzeugschein bei sich trägt. Das geht aber nicht, wenn sich mehrere Taxifahrer ein Taxi teilen.

Ebenso wäre es fatal, wenn das Original permanent im Auto liegt. Denn dann könnten sich Langfinger das Dokument unter den Nagel reißen, wenn das Taxi mal nicht benutzt wird.

Es gibt halt nur ein Original. Man lässt ja auch nicht seinen Fahrzeugschlüssel stecken, damit der andere damit fahren kann.

Es sollte eigentlich so geregelt werden, dass es ausreicht eine Kopie bei sich zu führen und dass gelegentlich das Original nach Terminabsprache vorgelegt wird.

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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison

Beitrag von titanocen100 » 05.12.2019, 13:12

Jim Bo hat geschrieben:
05.12.2019, 12:27
Es sollte eigentlich so geregelt werden, dass es ausreicht eine Kopie bei sich zu führen und dass gelegentlich das Original nach Terminabsprache vorgelegt wird.
oder aber die Kopie beglaubigen zu lassen (Auskunft des POM)
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison

Beitrag von am » 05.12.2019, 14:05

Das Umsatzsteuergesetz kenn im übrigen kein Pflichtfahrgebiet. Dies ist ein personenbeförderungsrechtlicher Begriff ohne steuerliche Relevanz.

Es ist auch nicht von Belang, ob eine Genehmigungsbehörde eine eigene Meinung dazu hat, wann welcher Steuersatz anzuwenden ist.

Fakt ist: Du bist der erste Taxifahrer, der mir über den Weg läuft, welcher die (unzutreffende) Auffassung vertritt, bei Fahrten innerhalb seiner Betriebssitzgemeinde, die mehr als 50km betragen, sei der volle Umsatzsteuersatz von 19% abzuführen.
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison

Beitrag von RaimundHH » 05.12.2019, 14:05

Donald hat geschrieben:
05.12.2019, 11:04
Richtig. Sollte die Fahrt innerhalb von Berlin über 50 km liegen müssen die vom Taxameter übertragenen 19% dann händisch auf 7% geändert werden, und diese Fahrt in einen Ordner eingetragen werden, mit dem Vermerk, dass innerhalb des Pflichtfahrgebiet stattgefunden. So oft kommen solche Fahrten ja nicht vor.
Moin,

ein ganz klares Indiz, daß ein Taxameter nicht für die Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen geeignet ist, denn laut
Abgabenordnung (die ist nämlich,im Gegensatz zu irgendwelchen LABO-Mitarbeiteraussagen, rechtlich bindend!!)
dürfen Aufzeichnungen nicht nachträglich geändert werden.

Nochmal: der Taxameter ist ein Messgerät, der eine Wegstrecke und/oder Zeitdauer in einen Zahlbetrag umrechnet.
Wird dieser Zahlbetrag für eine tarifpflichtige Personenbeförderung verwendet, handelt es sich um einen Bruttobetrag inkl. 7%MwSt,
bei allen anderen Geschäftsvorfälle um einen Bruttobetrag inkl. 19%MwSt.

Irgendwelche interne Taxametereinstellungen bzgl. der Mehrwertsteuer sind zu vernachlässigen, da sie ja offensichtlich falsch sein könnten und
grundsätzlich nicht aufzeichnungspflichtig sind, da das Taxameter keine Registrierkasse ist.

Grüße

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