[Moia] ÖPNV-Dienstleister

Die ewige Konkurrenz.
PoppyHH

Re: MOIA's virtuelle Haltestellen

Beitrag von PoppyHH » 29.05.2019, 13:59

@ I'M Sascha

Was ist eigentlich das Ziel Deines Geredes??
Was hat Dein Small!!Talk mit Glitzi ergeben?
Habt Ihr über Aufräumarbeiten nach Umweltschäden oder andere interessante Dinge diskutiert?

Ansonsten merke Dit:
Wenn 2 sich streiten, entscheidet ein Dritter. Das ist Teil unserer Gewaltenteilung

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CPL5938
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Re: MOIA's virtuelle Haltestellen

Beitrag von CPL5938 » 30.05.2019, 02:59

PoppyHH hat geschrieben:Wie schreibt die Behörde so schön?
Veröffentlichungen, die " irgendwo im Internet erscheinen können nicht berücksichtigt werden".Man verweist auf den Amtsweg.
Anonyme Beiträge im Behördensprech werden aber sogar vor Gericht vorgetragen. Weiss die rechte Hand was die linke macht?
In der Tat wird hier mit zweierlei Maß gemessen. Forumsbeiträge, die durchaus mal eine Verkürzung von Aussagen sein können, weil sie eher spontan, aus dem Alltag heraus oder vor dem Hintergrund einer privaten Situation gemacht werden und erst recht wenn sie die Antwort auf einen *** sind, werden als Glaubhaftmachung vor Gericht genutzt, was so ein Bisschen eine Grauzone ist. Oder? Einerseits öffentliche Aussage, andererseits doch eher Forumsgeschnatter und nicht vergleichbar mit z.B. einer Zeugenaussage oder etwas ernsthaft hergeleitetem.

Anders sieht es aus bei der Anzeige von Verstößen gegen das Gesetz. Auch wenn es "nur" das PBefG ist und nicht gleich das Strafgesetz. Eine Behörde muss von sich aus ermitteln, wenn sie Kenntnis von Rechtsbrüchen bekommt und nicht erst, wenn der Untertan demütig beim Herrn Kommerzienrat an die Amtsstubentür klopft. Hier ist ein Staatsorgan in der Pflicht und erst recht, wenn es genau dafür zuständig ist!

Man stelle sich vor, die Polizei bekäme Kenntnis davon, dass auf der Reeperbahn regelmäßig Verbrechen verübt werden und erklärt, sie würde da nicht Streife fahren, weil das ja nur "irgendwo auf dem Kiez" ist. Oder wenn eine Zeitung - sagen wir "Der Spiegel" (Gott habe ihn selig) - online Indizien für eine Straftat veröffentlicht: Leitet eine Staatsanwaltschaft dann kein Verfahren ein, weil das ja nur von "irgendwo aus dem Internet" ist? Ich glaube nicht. Oder Moment - wie war das mit dem Dieselskandal? Hatte die Presse dabei nicht auch "irgendwo im Internet" von Rechtsbrüchen berichtet? Und wurde die zuständige Behörde dann aktiv? Ich glaube nicht, oder? Schlechtes Beispiel also? Ok, nehmen wir dann lieber die Verkehrsgewerbeaufsicht, die von sich aus Razzien gegen Taxifahrer "irgendwo am Flieger" oder "irgendwo am Hbf" durchführt, weil sie Indizien für Rechtsbrüche zu haben glaubt - da geht es auch ohne Amtschimmelritt, oder was?

Und - bei aller gebotenen Bescheidenheit - "dieKlage.de" ist in diesem Zusammenhang auch nicht "irgendwo im Internet", kein Verkehrsunfall bei Facebook, sondern eine feste Adresse. Die Behörde kennt sie und unser Gotcha-Depot ist dort auch nicht schwer zu finden, sondern nur 1 Klick entfernt. Dort steht alles sauber für den Dienstweg aufbereitet. Man kann sie sich als Bookmark in den Browser ziehen und bingo bango. Ich meine, was muss es denn sein, damit sie es ernst nehmen - eine App? Von VW?

Natürlich ist es ein Stück weit verständlich, wenn sich die Herren von der Obrigkeit von ihren schmuddeligen Untertanen nicht rumschicken lassen wollen . Aber genau genommen, gibt es in unserer Demokratie keine Obrigkeit mehr und auch keine Untertanen. Die Polizei muss ja auch kommen und eingreifen, wenn der Säufer aus dem 3ten Stock seine Frau verprügelt, egal wie schmuddelig die beiden sind. Insofern ist der Gestus der Aussage aus dem Schreiben irgendwie zwar verständlich, aber für den A***.
"The only thing necessary for the triumph of evil is for good men to do nothing.”
Edmund Burke

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gringo
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Re: MOIA's virtuelle Haltestellen

Beitrag von gringo » 21.06.2019, 00:20

LRKN hat geschrieben:
PoppyHH hat geschrieben:Sollten die Haltestellen nur gemeldet werden, wurden aber von der Behörde nicht überprüft?
Am Flughafen befindet sich die beworbene "Haltestelle" auf der Sonderspur parallel zum Taxenstand, also in ca. 8m Entfernung vom Taxenstand und nicht den vorgeschriebenen 15m Abstand, wie in der Genehmigung gefordert.
Was nun? Muss MOIA sich künftig regulärer verhalten oder wird der Taxenstand in den Speicher zurück verlegt?
Laut einer groben Messung mit Google Maps liegen zwischen dem Haltepunkt von Moia (da wo die Reisebusse auch halten) und dem Posten an T2 zwischen 40 und 100m je nachdem ob man das Ende oder den Anfang des Posten nimmt. Ich glaube die 15m werden eingehalten.

Wenn du nur die Fahrspur der Taxis nimmst, dann kann es kürzer sein.
Wie ist das jetzt zu verstehen? Nicht die absolute Entfernung der Taxispur ist ausschlaggebend, sondern die Entfernung vom MOIA zum Anfang, oder zum Ende des Taxipostens?
StGB §328 Abs 2.3 Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

Ing
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MOIA-Offensive: Bis 20.10 kostenlos, ab 21.10 5,–€ Flatrate

Beitrag von Ing » 17.10.2019, 23:52

Während der Taxitarif in Hamburg und Hannover festgelegt ist und kein Unternehmer diesen Preis unterschreiten darf, bietet MIOA generell seine Dienstleistung zu Dumping-Preisen an, also unter den Erstellungskosten.

Das ist durch das Wettbewerbsrecht in Deutschland verboten, damit nicht Großkonzerne wie VW/MOIA ihre finanzielle Macht dazu missbrauchen sollen, kleine Unternehmer platt zu machen, um damit dann später ein Monopol zu schaffen.

Doch genau das ist momentan im Gange …

Leider hat die Taxibranche bisher noch keine wettbewerbsrechtlichen Maßnahmen ergriffen wie z.B. das Verschicken von Abmahnungen und Unterlassungserklärungen an MOIA.

Aber nicht nur das:

Nachdem MOIA in Hamburg bereits im April jede Fahrt zum Pauschalpreis von 5,– € pro Fahrt anbot, hat MIOA am 7.10 eine neue Dumping-Preis-Offensive in Hamburg (und Hannover) gestartet:

Vom 7.10. bis 20.10.2019 haben die Kunden Freifahrten per Email erhalten, siehe unten.

Ab 21.10.2019 soll der Kunde tagsüber maximal 5,– € pro Fahrt bezahlen. Dabei behauptet MOIA auch noch, dass der Kunde damit "etwas gutes tut", siehe unten.

Ich wundere mich, dass Ihr und Eure Interessenverbände nichts dagegen unternehmt.

Anscheinend schaut Ihr alle paralysiert wie das Kaninchen auf die Schlange :-(

Das wird Euch jedoch nicht weiterhelfen.

Da die Auslastung von MIOA erbärmlich ist, werden die noch mehr solche Aktionen starten. Denen ist es doch egal, wieviel Geld sie dabei verbrennen. Es geht doch einzig und allein darum, Marktanteile zu erobern, sprich Euch platt zu machen …

---

Abgesehen davon: Was hat es mit dem dubiosen "Flughafenaufschlag" auf sich? (siehe 2. Email)?

Hat die Behörde das genehmigt?

------------------------------------------------------------------------------

Email von MOIA an deren Kunden in Hamburg (vielleicht auch in Hannover) vom 7.10.2019:

Mehr MOIAs. Schneller abgeholt.
Jetzt buchen und Freifahrt erhalten!*


Hallo X,

hier kommt eine richtig gute Nachricht: Wir haben unsere Fahrzeugflotte in Hamburg in den letzten Wochen um mehr als 50% gesteigert.

Und bis Ende des Jahres werden voraussichtlich sogar 350 MOIAs in der Stadt unterwegs sein. Damit verbessern wir unsere Verfügbarkeit deutlich für dich.

Probier es doch gleich mal aus: Mit deinem Gutschein erhältst du eine Freifahrt von uns.

Einfach den Gutscheincode XYZ123 in deiner MOIA App hinterlegen, bis zum 20.10. buchen und losfahren.

* MOIA holt dich ab.

------------------------------------------------------------------------------

Email von MOIA an deren Kunden in Hamburg und Hannover vom 17.10.2019:

Gute Fahrt. Gute Tat. Guter Preis.
Für max. 5 € pro Einzelfahrt Gutes tun.*


Bei MOIA tust du vom 21.10. bis 01.11. automatisch Gutes. Zahle von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr max. 5 € pro Einzelfahrt (ggf. fällt zusätzlich ein Flughafenzuschlag an) und unterstütze dabei soziale Projekte.

Mitmachen lohnt sich also doppelt! Jede weitere Person, die du mitnimmst, zahlt einen reduzierten Fahrpreis.

*Angebot gilt pro Einzelfahrt vom 21.10. bis 01.11., Mo bis Fr von 9 bis 17 Uhr, ggf. zzgl. Flughafenzuschlag. Pro 100 Einzelfahrten spenden wir eine Einzelfahrt für einen guten Zweck. Alles über die von uns unterstützten sozialen Projekte und weitere Infos unter moia.io.

https://www.moia.io/gutermove

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MOIA: CleverShuttle Ausstieg verdeutlicht Handlungsbedarf beim PBefG

Beitrag von Ing » 18.10.2019, 00:01

MOIA appeliert an die Politik, schnellstmögllich das Personenbeförderungsgesetz zu ändern.

Zum Rückzug von CleverShuttle der Bahn in Hamburg, Stuttagrt und Frankfurt hat MOIA am gleichen Tag (14.10.2019) diese Nachricht verbreitet:

"CleverShuttle Ausstieg verdeutlicht Handlungsbedarf beim PBefG

14.10.2019

Die Standortschließungen von Clevershuttle sollten ein Weckruf für die Politik sein. Denn sie zeigen, dass die Zeit für eine notwendige Reform des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) drängt.

CleverShuttle zieht sich mit Hamburg, Frankfurt und Stuttgart aus drei deutschen Märkten zurück. Gründe seien Medienberichten zufolge Probleme mit dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und mangelnde Wirtschaftlichkeit.

Diese Nachricht ist für uns kein Grund zur Freude. Denn wir sind davon überzeugt, dass Wettbewerb notwendig ist, um Ridepooling zu einer hochwertigen und ernsthaften Alternative zum eigenen Auto zu machen.

Die Verkehrswende in unseren Städten ist eine Herkules-Aufgabe. Seit Jahren ist der Anteil der Menschen, die ihr eigenes Auto dem öffentlichen Verkehr vorziehen, stabil. Es braucht also digitale Innovationen aus der Wirtschaft und neue Mobilitätsservices, die die Angebotslandschaft für diese Menschen verbessern. Ridepooling ist eine solche privatwirtschaftliche Innovation, die im Rahmen der PBefG-Novellierung gefördert werden muss, ohne dabei die Fehler eines vollliberalisierten Mietwagenmarktes aus Übersee zu wiederholen. Schädlich ist hingegen eine rückwärtsgewandte Debatte um einen rein wettbewerblichen Schutz bestehender Verkehrsträger.

Die Standortschließungen von Clevershuttle sollten ein Weckruf für die Politik sein. Denn sie zeigen, dass die Zeit für eine notwendige Reform des Personenbeförderungsgesetzes drängt, um Ridepooling rechtssicher in Deutschland zu genehmigen. Denn aktuell gilt für die Anbieter ein Flickenteppich an unterschiedlichen Genehmigungspraxen, die jedoch allesamt auf nur 4 Jahre begrenzt sind. Bei der dringenden Reform gilt es, Verbraucher, Umwelt und Arbeitnehmer in den Blick zu nehmen und neue verkehrsentlastende Verkehre wie das Ridepooling mit dem notwendigen Augenmaß langfristig zuzulassen und mit ausreichenden Freiheitsgraden zu fördern. Dazu zählt nicht zuletzt die Abschaffung der bestehenden Steuerdiskriminierung gegenüber den etablierten Anbietern.

`Digitalisierung‘ und ‚Neue Mobilitätsangebote‘ dürfen nicht nur Schlagworte und schmückendes Beiwerk unzähliger Reden sein. Es ist fünf vor Zwölf bei der Antwort darauf, ob Deutschland den modernen Rechtsrahmen für den Personentransport bekommt, der wünschenswerte Mobilitätsservices made in Germany möglich macht, oder ob wir im Status quo in unseren Städten verharren.
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Re: MOIA-Offensive: Bis 20.10 kostenlos, ab 21.10 5,–€ Flatrate

Beitrag von Poorboy » 18.10.2019, 01:25

Verbände dürfen nicht klagen. Für den Einzelunternehmer besteht da ein Prozesskostenrisiko im sechsstelligen Bereich! Und Mietwagentarife sind nicht genehmigungspflichtig!

Denk an die abgeschalteten Abgasreinigung bei VW! Ohne Rechtsschutz kann da kein einzelner klagen, da wird man schnell zum Sozialfall.

Poorboy

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Re: MOIA-Offensive: Bis 20.10 kostenlos, ab 21.10 5,–€ Flatrate

Beitrag von Volker-Hamburg » 18.10.2019, 06:33

@Ing
Du meinst es ja gut - aber lese dich doch erst mal ein..

Sascha1979
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Re: MOIA-Offensive: Bis 20.10 kostenlos, ab 21.10 5,–€ Flatrate

Beitrag von Sascha1979 » 18.10.2019, 09:23

Warum rufst du die ganze Zeit, dass andere Klagen sollen?
Warum machst DU es denn nicht?
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

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Re: MOIA-Offensive: Bis 20.10 kostenlos, ab 21.10 5,–€ Flatrate

Beitrag von eichi » 20.10.2019, 16:25

Die einzig sinnvolle, denkbare Änderung am PBefG wäre, das Rabattverbot
für Taxen so abzuändern, dass die Digitalbanditen/ Plattformpiraten dem
Kunden auch keine Rabatte gewähren dürfen.
Nennt man dann Gleichbehandlung...
Dazu sagt Wikipedia:
Es gibt im deutschen Verfassungsrecht einen allgemeinen Gleichheitssatz und verschiedene spezielle Gleichheitssätze. Der allgemeine Gleichheitssatz gemäß Artikel 3 I GG verpflichtet die öffentliche Gewalt, tatbestandlich vergleichbare Fälle auf der Rechtsfolgenseite gleich zu behandeln. „Gleiche Fälle sollen gleiche Regeln treffen“ (Konrad Hesse) oder: „wesentlich Gleiches sei rechtlich gleich und wesentlich Ungleiches seiner Eigenart entsprechend rechtlich ungleich zu behandeln“ (Bundesverfassungsgericht). Die speziellen Gleichheitssätze legen fest, in welchen Fällen wesensgemäß Verschiedenes dennoch rechtlich gleich zu behandeln ist, z. B. die Gleichheitssätze in Art. 3 GG.

Gleichheitssätze verbieten also nicht die Ungleichbehandlung oder Diskriminierung überhaupt. Sie fordern lediglich, dass eine Ungleichbehandlung durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein muss.
Ich nenne diese von der o.g. Bande erstrittene Rabatt-Rechtfertigung Rechtsbeugung.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: MOIA: CleverShuttle Ausstieg verdeutlicht Handlungsbedarf beim PBefG

Beitrag von eichi » 20.10.2019, 16:35

Ridepooling kann am Besten der ÖPNV. Einzelne Erfolge einzelner
Anbieter sind zu selten oder werden vom Kunden kaum nachgefragt,
um solche disruptive Piraterie zu rechtfertigen.
Denn Pooling können auch Taxenzentralen...

Siehe hierzu auch diesen Beitrag:
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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sivas
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Re: MOIA: CleverShuttle Ausstieg verdeutlicht Handlungsbedarf beim PBefG

Beitrag von sivas » 20.10.2019, 20:13

Am besten Ridepoolen kann der Kunde.
Wenn er auf dem Weg zum Taxihalteplatz in der Bahnhofshalle laut ruft: "Wer fährt mit nach St.Pauli ?"
Alle schreien: "Hier !"

Wie kann man sowas digitalisieren ? Gibt's dafür 'ne App ?

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Re: MOIA-Offensive: Bis 20.10 kostenlos, ab 21.10 5,–€ Flatrate

Beitrag von am » 20.10.2019, 20:14

Es wäre einzig erforderlich, sich darauf zu besinnen, dass Verkehr mit Mietwagen nicht Verkehr mit Taxen ist. Die alleinige Konzentration auf die Rückkehrpflicht greift m. E. viel zu kurz.

Noch niemand ist auf die Idee gekommen, dass schon der Begriff „taxiähnlich“ absurd ist und die rechtswidrige Anwendung des PbefG bereits im Namen trägt, denn:
Annahme, Vermittlung und Ausführung von Beförderungsaufträgen, das Bereithalten des Mietwagens sowie Werbung für Mietwagenverkehr dürfen weder allein noch in ihrer Verbindung geeignet sein, zur Verwechslung mit dem Taxenverkehr zu führen.
Demnach dürfte es seit jeher keine Mietwagenzentralen geben, denn dort wird 1:1 wie in Taxizentralen gearbeitet. Annahme, Vermittlung und Fahrtdurchführung sind nicht von Taxizentralen zu unterscheiden. Selbiges gilt für die Vermittlung per App, die zusätzlich noch wegen der Rückkehrpflicht unzulässig ist, wie in Österreich ja schon ausgeurteilt.

Der §49 hat niemals im Sinn gehabt, dass Mietwagen das Taxi des kleinen Mannes sein könnten, wie sie ein Lübecker Senator mal bezeichnet hat.

Mietwagen haben ihren Sinn im Bereich Sonderfahrdienste, bei denen die Preise nach Aufwand und Einsatz vereinbart werden, wie z. B. Hochzeitsfahrten etwa mit Oldtimern oder Stretchlimos. Pendelverkehre bei privaten oder Firmenevents. Langzeitmieten von Limo mit Chauffeur, Luxusklasse Fahrzeuge usw.

Pauschal: Jede Form des taxiähnlichen Verkehrs mit Mietwagen ist illegal.
Zuletzt geändert von am am 20.10.2019, 20:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: MOIA-Offensive: Bis 20.10 kostenlos, ab 21.10 5,–€ Flatrate

Beitrag von sivas » 20.10.2019, 22:30

Zu den Sonderfahrdiensten zähl ich aber auch die regelmässigen Kranken-, Schüler- und Seniorentransporte, bei denen gesetzliche Kassen oder Gemeinden die Kostenträger sind. Gerade wenn (landesweite) Preisvereinbarungen Grundlage für die Bezahlung sind.

Alle Fahrten, bei denen der Taxitarif nicht zur Anwendung kommt, sollten wie Mietwagenfahrten behandelt und mit 19 % MwSt beaufschlagt werden. Liegt keine Mischkonzession vor, dürften diese Fahrten gar nicht mit Taxen ausgeführt werden. Keine Pauschalfahrten für Taxen ... ist eine Überlegung wert. Es sei denn, es sind spontan entstandene Fahrten, die über das Tarifgebiet hinausgehen.

Da diese Fahrten meist nur am Tag stattfinden und auch nur zu bestimmten Uhrzeiten, würden diese Fahrzeuge - wenn sie denn Mietwagen sind - nicht die Halteplätze überfüllen, wenn nix zu tun ist, gerade in der Nacht.
Besonders im ländlichen Bereich werden damit Unsummen erwirtschaftet, bei der Fahrt in die Stadt.

Jede Form des mietwagenähnlichen Verkehres mit Taxen sollte genauso illegal sein. Er täuscht einen erhöhten Taxibedarf vor, der gar nicht existiert.
Zuletzt geändert von sivas am 20.10.2019, 22:50, insgesamt 7-mal geändert.

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Re: MOIA-Offensive: Bis 20.10 kostenlos, ab 21.10 5,–€ Flatrate

Beitrag von E. G. Engel » 20.10.2019, 23:59

Wir wissen nun was alles illegal ist. Und jetzt? :mrgreen:

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Re: MOIA-Offensive: Bis 20.10 kostenlos, ab 21.10 5,–€ Flatrate

Beitrag von sivas » 21.10.2019, 00:30

Wir machen weiter wie bisher. Die And'ren machen's ja auch :lol:

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Re: MOIA-Offensive: Bis 20.10 kostenlos, ab 21.10 5,–€ Flatrate

Beitrag von am » 21.10.2019, 09:25

@sivas

Da Einzelplatzvermietung im Taxi nicht ausgeschlossen ist, kann hier bei Schülerfahrten nicht von originärem Mietwagenverkehr die Rede sein. Ich gebe dir aber Recht, dass es natürlich ein Bereich ist, in dem Mietwagen durchaus sinnhaft sind, beispielsweise im Auftrag von Behindertenwerkstätten.

Da sich Taxiunternehmer Shuttleverkehre zu Pauschalpreisen, beispielsweise für Eventveranstalter, im Einzelfall genehmigen lassen müssen, kämen sie entsprechenden Dienstleistern hier auch gar nicht oder selten in die Quere. Es sei denn, es handelt sich um Fahrten zum Einzelnachweis, dann ist es normales ad hoc Geschäft auch dann, wenn es nur einen Rechnungsempfänger gibt.

Taxen kommen Mietwagen also prinzipiell nicht in die Quere.
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Re: MOIA-Offensive: Bis 20.10 kostenlos, ab 21.10 5,–€ Flatrate

Beitrag von LRKN » 21.10.2019, 11:25

am hat geschrieben:
20.10.2019, 20:14
Annahme, Vermittlung und Ausführung von Beförderungsaufträgen, das Bereithalten des Mietwagens sowie Werbung für Mietwagenverkehr dürfen weder allein noch in ihrer Verbindung geeignet sein, zur Verwechslung mit dem Taxenverkehr zu führen.
Demnach dürfte es seit jeher keine Mietwagenzentralen geben, denn dort wird 1:1 wie in Taxizentralen gearbeitet. Annahme, Vermittlung und Fahrtdurchführung sind nicht von Taxizentralen zu unterscheiden. Selbiges gilt für die Vermittlung per App, die zusätzlich noch wegen der Rückkehrpflicht unzulässig ist, wie in Österreich ja schon ausgeurteilt.

Der §49 hat niemals im Sinn gehabt, dass Mietwagen das Taxi des kleinen Mannes sein könnten, wie sie ein Lübecker Senator mal bezeichnet hat.

Mietwagen haben ihren Sinn im Bereich Sonderfahrdienste, bei denen die Preise nach Aufwand und Einsatz vereinbart werden, wie z. B. Hochzeitsfahrten etwa mit Oldtimern oder Stretchlimos. Pendelverkehre bei privaten oder Firmenevents. Langzeitmieten von Limo mit Chauffeur, Luxusklasse Fahrzeuge usw.

Pauschal: Jede Form des taxiähnlichen Verkehrs mit Mietwagen ist illegal.
Falsch.

1. Das "Annahme, Vermittlung und Ausführung von Beförderungsaufträgen, das Bereithalten des Mietwagens sowie Werbung für Mietwagenverkehr dürfen weder allein noch in ihrer Verbindung geeignet sein, zur Verwechslung mit dem Taxenverkehr zu führen." bedeutet nur, dass in der Abwicklung von Auftragsannahme und Fahrt es für den Kunden klar erkennbar sein muss, dass es sich NICHT um ein Taxiverkehr handelt. Wenn also ein Mietwagenunternehmer sich mit "Taxi Schultze" melden würde, dann wäre es ein Verstoß gegen das Gesetz. Wenn er sich aber mit "Mietwagen Schultze" meldet, kann er Aufträge annehmen. Auch müssen die Fahrzeuge klar erkennbar KEINE Taxis sein. Also kein Hellelfenbein (wo es noch für Taxi vorgeschrieben ist) und keine Leuchte. Alles andere ist Rechtskonform.

2. "Demnach dürfte es seit jeher keine Mietwagenzentralen geben, denn dort wird 1:1 wie in Taxizentralen gearbeitet. Annahme, Vermittlung und Fahrtdurchführung sind nicht von Taxizentralen zu unterscheiden. Selbiges gilt für die Vermittlung per App, die zusätzlich noch wegen der Rückkehrpflicht unzulässig ist, wie in Österreich ja schon ausgeurteilt." Dies ist ja mal Quatsch. Also nur weil eine Taxizentrale eine Rufnummer, Disponenten und eine App haben, darf ein Mietwagenunternehmer keine Rufnummer, Disponenten oder App haben? Wie sollen dann Mietwagenunternehmer (die ihre Dienstleistungen völlig rechtskonform anbieten) dann ihre Aufträge von Kunden erhalten? Sollen deren Kunden alle per Brief bestellen? Und eine Vermittlung per App hat grundsätzlich nichts mit dem Verstoß gegen die Rückkehrpflicht zu tun. Die Rückkehrpflicht ist einzuhalten egal ob eine App genutzt wird oder nicht. Das heißt aber nicht, dass die Vermittlung per App per se gegen das Gesetz verstößt.

3. Ihr vergesst permanent, dass es sich bei Moia um eine "Ausnahmegenehmigung zur Erprobung einer neuen Verkehrsart" handelt! Da gelten die klassischen Regeln des Mietwagengeschäfts nur eingeschränkt. Hamburg hat diese Genehmigung erteilt und dafür gewisse Auflagen erlassen wie z.B. das Haltepunktesystem. Moias sind auch nicht mit Taxis zu verwechseln und bieten somit keinen "taxiähnlichen Verkehr" an. Oder habt ihr schon mal ein Moia mit Hellelfenbein und Leuchte gesehen? Was Moia macht, ist rechtskonform, was auch die mehr oder weniger gescheiterte Klage belegt. Nur weil euch das nicht passt, ist es nicht illegal.

4. Moia ist nicht an irgendwelche Tarifvorgaben gebunden und in der Genehmigung steht nichts davon, dass sie wirtschaftlich zu sein haben. VW darf mit Moia ganz viel Verlust machen. Das ist grundsätzlich nicht verboten, weil es normal ist, dass man neue Geschäftsbereiche mit Anlaufverlusten betreibt. Und (so wie ich es als juristischer Laie verstehe(was wir alle sind)) wer mit Wettbewerbsrecht gegen die Fahrpreisgestalltung von Moia klagen will, muss auch nachweisen können, dass einzig und alleine diese Moia-Fahrpreise der Grund wären, dass man insolvent gehen würde. Kann das einer von euch? Und die Stadt ist laut Moia-Genehmigung verpflichtet, die Auswirklungen auf das Taxigewerbe im AUge zu halten. Sollten also in den nächsten 6 Monate 20% aller Taxiunternehmer insolvenz anmelden, dann wird die Stadt sicherlich eingreifen und weitere Rabattaktionen untersagen. Wenn die Insolvenzen nicht ansteigen (was ich vermute) hat Moia in der Preispolitik grundsätzlich freie Hand. Ich meine es ist sowieso lächerlich sich über diese Rabattaktionen aufzuregen. Es ist doch hier allgemeiner Konsens dass eh nie jemand in den Moias sitzt. Oder etwa doch?

Kurzfassung: Moia ist nach dem Gesetz weder ein klassisches Mietwagengeschäft, noch ein "taxiähnlicher Verkehr". Es ist eine auf 4 Jahre angelegte Erprobung einer neuen Verkehrsart. Die Vermittlung per App ist legal. Sie dürfen ihre Preise flexibel anpassen. Und es gibt keine Vorgaben, ob alles wirtschaftlich zu sein hat oder nicht.

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Re: MOIA-Offensive: Bis 20.10 kostenlos, ab 21.10 5,–€ Flatrate

Beitrag von sivas » 21.10.2019, 12:13

Moia hätte für die Aufnahme des Betriebes gar keine Mietwagenkonzession gebraucht, lediglich eine Sondererlaubnis in welcher der Ablauf des Betriebes definiert wird, wie auch die Beschaffenheit der Fahrzeuge. Sie haben sie aber beantragt und dann auch bekommen.

Der Hamburger Behörde stand es frei, einen eigenen Ordnungsrahmen zu entwickeln, der aber nur Geltung während der nächsten 4 Jahre hätte.
Mit diesen Erfahrungen könnte eine PBefG-Änderung angegangen werden: Die Aufnahme einer neuen Betriebsart.
Zuletzt geändert von sivas am 21.10.2019, 12:22, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: MOIA-Offensive: Bis 20.10 kostenlos, ab 21.10 5,–€ Flatrate

Beitrag von am » 21.10.2019, 12:20

Hat Moia nicht einen Mischbetrieb, jedenfalls hatten sie diesen mal beantragt.


Zum „Verwechslungsverbot“

Wenn ein Mietwagen in gleicher Weise wie ein Taxi verfügbar ist, dann ist dies dazu geeignet, diesen mit einem Taxi zu verwechseln.

Taxiunternehmer in Städten mit Mietwagenzentralen wissen, dass Kunden nicht zwischen Taxen und Mietwagen unterscheiden. Und dies liegt nicht am Namen, sondern daran, dass Mietwagenzentralen 1:1 dasselbe Angebot unterbreiten, wie Taxizentralen.

Wir haben hier so Exoten wie Maxi Car oder Yellow Car. Meinst du, die melden sich mit einem vorangestelltem „Mietwagenzentrale“
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Re: MOIA: CleverShuttle Ausstieg verdeutlicht Handlungsbedarf beim PBefG

Beitrag von Mamil » 21.10.2019, 14:06

Der Spiegel ist überzeugt davon, dass nur die mangelnde "Vermittlungstechnologie" schuld am Scheitern von Ur-MOIA war:

https://www.spiegel.de/geschichte/moia- ... 69858.html

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