Da wird in FB Gruppen geschrieben, wer als Taxifahrer das Gepäck des Fahrgastes bis zur Wohnungstür oder in die 5. Etage trägt, sei über die BGV nicht versichert.
Siehe FB: Taxi Taxirecht Taxifahrer Taxiurteile Gerichtsurteile Taxizeitung
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PDF vom BGVBG-V hat geschrieben:Wie sieht es also aus mit dem Koffertragen?
Unter dem Versicherungsschutz der BGV stehen Beschäftigte und versicherte Unternehmer, die einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erleiden.
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die sich während der versicherten Tätigkeit ereignen, das heißt, wenn das Verhalten, das zum Unfall geführt hat, zum versicherten Tätigkeitsbereich zu rechnen ist.
Nun ist ein Taxibetrieb ein Dienstleistungsunternehmen.
Dem Fahrgast beim Ein- und Ausladen des Gepäcks zu helfen und auch noch zur Wohnung hinaufzutragen, ist ein wunderbarer Service, der von einigen Fahrgästen sicher gern in Anspruch genommen wird.
Einige Taxiunternehmen bieten auch an, die bestellte Pizza oder den Monatseinkauf vom Supermarkt bis an die Wohnungstür zu liefern.
Auch das sind Serviceleistungen, die sogar den Weg zur Wohnungstür zwingend notwendig machen.
Wer diese Leistungen anbietet, handelt im wirtschaftlichen Interesse des Taxiunternehmens.
Wer also bei dieser Arbeit einen Unfall erleidet, ist auch versichert.
Urheber (Schreiber des Artikels) unbekannt!
Kommentar:
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man vielleicht jemanden fragen, der sich damit auskennt! Die BGV gibt da gern Auskunft!