Klage gegen MOIA

Verlagerung der Postengespäche in das Internet.
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sivas
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von sivas » 08.07.2019, 17:07

Wurde die Veranstaltung von Moia organisiert ?

eichi
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von eichi » 08.07.2019, 18:14

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter michael.fischer@moia.io...
Sieht also nach einer "Moia-Märchenstunde" aus.
Wer ist in der Lage, bei diesen Vortragenden "zwischen
den Zeilen" zu lesen, um den Vortrag besser einordnen zu können?
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

KlareWorte
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von KlareWorte » 08.07.2019, 18:44

IK hat geschrieben:
Wer kann hingehen, ich bin dann im Urlaub?

Naja, ich glaube Unternehmer (und Fahrer schon mal gar nicht) sind dazu nicht eingeladen, nur Politiker und Presse.

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sivas
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Beitrag von sivas » 08.07.2019, 20:23

probiert's einfach aus

Dass Verkehrswissenschaftler gezinkte Gutachten erstellen, mag ich nicht glauben. Eher halten sie unliebsame Erkenntnisse zurück. Die rauszukitzeln erfordert die Anwesenheit > nix wie hin !

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CPL5938
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Re:

Beitrag von CPL5938 » 09.07.2019, 22:06

sivas hat geschrieben:probiert's einfach aus

Dass Verkehrswissenschaftler gezinkte Gutachten erstellen, mag ich nicht glauben. Eher halten sie unliebsame Erkenntnisse zurück. Die rauszukitzeln erfordert die Anwesenheit > nix wie hin !
Ergebnisse werden die ja noch nicht haben, das ist ja erst die Ankündigung der Untersuchung. Aber - wieso "Bundeswehrinstitut"? Wegen des Anscheins der Unbestechlichkeit? Oder weil die keine Ahnung?
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miamivice
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von miamivice » 10.07.2019, 19:32

E. G. Engel hat geschrieben:„In diesem Zusammenhang ist zunächst festzuhalten, dass der Antragsteller einen Aufzehrungs- und Verdrängungswettbewerb bislang lediglich behauptet.“

Das ist der Kern, ob PBefG oder VwGO, um den sich alles dreht. Diesen Kern habe ich von Anfang an immer wieder gefordert und formuliert.

(..)

Zitate OVG-Beschluss Seite 18:

„Die Annahme eines spürbaren wirtschaftlichen Schadens, der das allgemeine marktimmanente Risiko übersteigt, verlangt, dass dieser durch den Antragsteller dargetan ist.“

„Der Antragsteller trägt nicht substantiiert vor, dass die angefochtene Erprobungsgenehmigung spürbare wirtschaftliche Nachteile auf sein Taxiunternehmen hat. Soweit er geltend macht, es sei nicht auszuschließen, dass der Erprobungsverkehr der Beigeladenen (Anm. Moia) in kurzem Zeitraum zu ruinösen Auswirkungen für sein Unternehmen führe, fehlen für diese Behauptung jedwede konkreten Anhaltspunkte. Solche beabsichtigt der Antragsteller auch nicht zu liefern.“
Man wird abermals gewahr, daß es das reine Böse ist, ein Dämon. Mit einem Dämon läßt sich schlecht rechten. Er ist ein ewiger Lügner und Rechtsverdreher.

Es gilt an und für sich einfaches Ius den Fängen des reinen Bösen zu entreißen. Dies kann wohl kein "Jurist im herkömmlichen Sinne" leisten, denn sonst wäre es längst vollzogen worden.

Das reine Böse liegt u.a. in der völlig absurden Manipulierbarkeit. Es besteht beständiger Unberechenbarkeitsexzeß. Das ist Tod der Vernunft, aber das ist dem juristischen Schergen einerlei, da er ja Anti-Philosoph ist.

Der manipulative Jurist hat kein Gewissen, er kennt nur seine juristischen Verschieberäume mit seinen satanischen juristischen Werkzeugen und Ritualen. Er ist gesetzlich legitimierter Schwarzmagier, ein legales Monster, das legale Biest der Apokalypse.

Der Jurist hat kein ethisches Problem damit juristisch zu beweisen, daß eins plus eins elf ist. Für den Juristen gelten keine Naturgesetze, Traditionen, Agreements, Gepflogenheiten, Übereinkünfte, Konventionen, Common sense, Zeitmanagement. Er sticht jedem und fällt jedem in den Rücken. Er ist der Tod von Moral, Sitte, Anstand.

Der Judikative sollte das Prädikat "Staatsgewalt" bis auf weiteres entzogen werden. Schließlich will man kein Reich des Bösen sein, sondern Rechtsstaat. Ius muß berechenbar sein, eine philosophische Grundlage haben, sonst ist es per se Unrecht.

So läßt sich das reine Böse folgendermaßen ein:
Die zulässigen Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen haben in der Sache Erfolg.

Mit den in den Schriftsätzen vom 16. und 24. Mai 2019 dargelegten Gründen haben sowohl die Antragsgegnerin als auch die Beigeladene – wie die nachfolgenden Ausführungen im Einzelnen zeigen – zutreffend gerügt, dass das Verwaltungsgericht im Hinblick auf die Antragsbefugnis einen unzutreffenden Maßstab angewendet hat und sich entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts aus verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten keine Antragsbefugnis des Antragstellers herleiten lässt. Damit sind die tragenden Erwägungen in dem angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 24. April 2019 ernsthaft in Zweifel gezogen (§ 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO).

Das Beschwerdegericht ist deshalb berechtigt, den gesamten Streitstoff – auch soweit er nicht Gegenstand der Beschwerdebegründung ist – zu würdigen. Diese Würdigung ergibt, dass der Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage abzulehnen ist, weil dieser bereits unzulässig ist.
Der Zulässigkeit des Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz steht jedoch die fehlende Antragsbefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO analog) entgegen. Im Einzelnen:

Die im Rahmen von Verfahren nach §§ 80, 80a VwGO geforderte Antragsbefugnis entspricht der Klagebefugnis des Hauptsacheverfahrens bzw. der Widerspruchsbefugnis des Widerspruchsverfahrens, da diese Rechtsbehelfe im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gesichert werden sollen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.8.2018, 4 VR 1/18, juris Rn. 5: „Die Antragsbefugnis folgt der Klagebefugnis.“). Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist eine Klage gemäß § 42 Abs. 2 VwGO nur zulässig, wenn ein Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt oder seine Ablehnung oder Unterlassung in seinen Rechten verletzt zu sein. Eine Anfechtungsklage – und in entsprechender Anwendung ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO – ist damit unzulässig, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die vom Rechtsbehelfsführer behaupteten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (stRspr; BVerwG, Beschl. v. 9.8.2018, a.a.O., juris Rn. 5 m.w.N.). Für den Rechtsschutzsuchenden begründet die Bestimmung des § 42 Abs. 2 VwGO die Obliegenheit, die Betroffenheit in eigenen Rechten in tatsächlicher Hinsicht aufzuzeigen. Es ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Antragsteller Tatsachen vorträgt, die es möglich erscheinen lassen, dass er in einer eigenen rechtlichen Position beeinträchtigt ist.
Alles kann behauptet und begründet werden, weil das Gesetz im Koordinatensystem des Bösen beliebig ist.
Derlei "Rechtsprechung" ist sinnlos wie eben böse.
Unter der "Rechtsprechung" des reinen Bösen hat niemand mehr wirklich recht. Es regiert das Chaos.
Wäre der Juristenscherge nicht als das reine Böse anzusehen - einen ernsteren Vorwurf kann es kaum geben - dann wäre er als der ewige Schmierenkomödiant anzusehen, als die perfekte Farce.

Das reine Böse - degeneriertes Ius - verhetzt freilich E. G. Engel gegen IK. Degeneriertes Ius ist ewiger Zwietrachtssäer und Spalter, Volksverhetzung in Reinkultur.

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CPL5938
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von CPL5938 » 10.07.2019, 20:31

In unserem säkularisiertem Staat haben wir „gut und böse“ durch „Recht und Unrecht“ ersetzt und bei der Gelegenheit auch gleich noch die absoluten Kategorien, die „gut und böse“ implizit sind, durch relative ersetzt. Ist auch erstmal keine schelchte Idee, denn kleinere Verstöße in absoluten Kategorien von „gut und böse“ zu fassen, wäre fatal.

Aber die Relativierung ist ein genauso fatales Tor, wie Absolutismus.

Wenn die Wirklichkeit, die durch das Recht auf gute und gerechte Weise geregelt werden muss, durch die Wächter dieses Rechts so sehr relativiert wird, dass Unwirklichkeit zu Recht wird, dann haben die Wächter zwar noch die Macht, aber keine Legitimation mehr.

Marwin schrieb weiter oben „bestreitet eigentlich kein geistig gesunder Mensch.“ Wenn für alle ein Zustand offen ersichtlich ist, aber die Wächter über "gut und böse" aka "Recht und Unrecht", die Wirklichkeit relativieren, dann ist das Unrecht in das Recht eingedrungen und dann haben wir eine absolute Kategorie. Nämlich: "Das Böse".
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Pascha
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Pascha » 10.07.2019, 20:33

Selbst das Böse wirkt Gutes oder kömmt aus Ursachen, die mehr Gutes als Böses wirken.

Der öffentliche Personennahverkehr entwickelt sich weiter, Moia wird eine Ergänzung und Erweiterung werden.

Eigentlich ganz einfach, aber wer Verschwörungen und Hass sucht findet den in den nur in den eigenen Köpfen.

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CPL5938
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von CPL5938 » 10.07.2019, 22:23

@Pascha
Nimm Dir noch `nen Marshmellow!
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E. G. Engel
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 11.07.2019, 10:43

Ich will den OVG Beschluss nicht verteidigen. Aber bevor man in kuriosen Kategorien denkend einen Schuldigen abseits der eigenen Unzulänglichkeit sucht sollte man vielleicht in sich gehen und sich fragen was ich selbst falsch gemacht habe.

So wie die Klage durchgeführt wurde musste sie zwangsläufig scheitern. Unter der Prämisse an den vakanten Stellen nicht tätig zu werden, und anderen diversen Fehlern, war die Inszenierung der Klage ein Fall von Arroganz und Überheblichkeit. An Hinweisen und Warnungen vor Hybris hat es zumindest von meiner Seite nicht gemangelt. Ist alles nachzulesen.

Da sich dies alles schon früh abzeichnete habe ich mich auch folgerichtig aus der sogenannten Arbeitsgruppe verabschiedet. Kurioserweise wurde nach meinem Ausscheiden aus der Arbeitsgruppe dort auch nicht mehr gearbeitet.

Es lässt sich alles auch kurz zusammenfassen. Aus Arroganz und Überheblichkeit grandios verka.ckt.

Wenn wir also schon Kategorien aufmachen wie gut und böse dann sollten wir noch dumm und dämlich hinzufügen.
Zuletzt geändert von E. G. Engel am 11.07.2019, 10:47, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 11.07.2019, 12:19

@Engel
Menschen machen im Grunde zwei Arten von Fehlern:

1. Sie übersehen Zusammenhänge, obwohl welche da sind.
2. Sie sehen Zusammenhänge da, wo keine sind.

Die Fehler unter 1 passieren ständig, weil die Menschen nicht alles wissen können. Mit der Forschung kann man solche Fehler kleiner halten. Bei dem Fehler 2 kann man nichts tun.

Du Engel, bist ein hoher Priester des Fehlers zwei. Dein Gehirn verknüpft Sachverhalte und stellt Zusammenhänge, auch da, wo keine sind. Dir verleiht das das Gefühl besonders klug zu sein. Klüger als die anderen. Leider ist Fehler 2 eine Droge. Und wie jede Droge, macht sie abhängig und verlangt nach Dosissteigerung. Das kann man bei dir sehr anschaulich beobachten.

Wir können dich nicht ändern, dass schaffst nicht mal du selbst mehr, aber wir können dich mit Geduld ertragen. Denn auch wenn du ständig Fehler zwei produzierst, erzeugst du die eine oder die andere nützliche Assoziation. So ist das nun mal bit dem brain storming. Das meiste ist nicht zu gebrauchen, aber zwischendurch taucht die eine oder die andere gute Idee auf.

Die Idee, ich hätte ein Nachweis über die Entwicklung meines Geschäfts beim Gericht erfolgreich führen können, ist leider eine Illusion. Es gibt keinen Zusammenhang zwischen dem Urteil und dem fehlenden Nachweis. Aber wer Fehler zwei liebt, der konstruiert einen.

Nun wissen wir, was du zu diesem Thema zu sagen hast und das war meine Meinung dazu. Wir könnten jetzt tagelang weiter darüber debattieren, ob dein Fehler zwei oder meine Meinung die richtige Antwort ist, aber ich sehe keinen Nutzen, welchen wir daraus ziehen könnten. Es würde sich lohnen an dieser Stelle einen Punkt zu machen und in die Zukunft zu schauen.

E. G. Engel
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 11.07.2019, 12:47

Sprach der Hobbypsychologe und schaute in die Glaskugel.

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Jim Bo
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Jim Bo » 11.07.2019, 12:53

IK hat geschrieben:Wir könnten jetzt tagelang weiter darüber debattieren, ob dein Fehler zwei oder meine Meinung die richtige Antwort ist, aber ich sehe keinen Nutzen, welchen wir daraus ziehen könnten. Es würde sich lohnen an dieser Stelle einen Punkt zu machen und in die Zukunft zu schauen.
Interessant zu wissen war es allerdings.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von am » 11.07.2019, 13:15

E. G. Engel hat geschrieben:
Da sich dies alles schon früh abzeichnete habe ich mich auch folgerichtig aus der sogenannten Arbeitsgruppe verabschiedet. Kurioserweise wurde nach meinem Ausscheiden aus der Arbeitsgruppe dort auch nicht mehr gearbeitet.

Es lässt sich alles auch kurz zusammenfassen. Aus Arroganz und Überheblichkeit grandios verka.ckt.

Wenn wir also schon Kategorien aufmachen wie gut und böse dann sollten wir noch dumm und dämlich hinzufügen.

Du bist aus der Arbeitsgruppe entfernt worden, weil du dich nicht mehr beteiligt hast, gleichwohl aber Gruppeninhalte forumsöffentlich diskutiert hast.

Ursächlich könnten Attribute bei dir auslösend gewesen sein, welche du in den beiden letzten Sätzen im obigen Zitat anderen zuschreibst.

Wenn die ganze Welt auf einem herumhackt und jeglicher Zuspruch ausbleibt, muss man sich gelegentlich auch mal fragen, ob man selbst nicht den Grund dafür liefert.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 11.07.2019, 14:30

Was redest Du da.? Hast Du Wachträume? Niemand hat mich entfernt. Ich hatte klipp und klar gesagt dass
ich gehe. Das es keinen Sinn macht in dieser sogenannten Arbeitsgruppe zu verbleiben.

Und schwupps, kleiner Test, ich bin immer noch drin und nicht entfernt. Und wenn ich Dir auf die Nerven gehe, mein Angebot steht, schmeiss mich aus dem ganzen Forum raus und gut ist. Dann könnt ihr unter Euch bleiben.
Zuletzt geändert von E. G. Engel am 11.07.2019, 14:36, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von am » 11.07.2019, 17:30

Dann ist da wohl was falsch gelaufen, aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

Ich käme deinem Wunsch der Entfernung aus dem Forum gerne nach, nur obliegt dies dem Betreiber und nicht mir. Und jener vertritt das Motto: Jeder macht sich selbst so gut zum Affen, wie er kann. Du genießt also quasi Bestandsschutz. Aber wenn es dir nicht gelingt, deine Finger still zu halten, richte doch einfach eine PN an jr und bitte dort um Löschung deines Accounts. Meinen Segen hast du!
Zuletzt geändert von am am 11.07.2019, 18:36, insgesamt 1-mal geändert.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

E. G. Engel
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 11.07.2019, 18:58

Da ist nichts falsch gelaufen. Falsch ist nur Deine Behauptung Du hättest mich aus der Arbeitsgruppe entfernt. Aber für Dich mache ich nicht nur die irre Diva sondern den Affen noch obendrauf. Sollst ja auch ein Erfolgserlebnis haben. Und, auf Deine Zuneigung kann ich verzichten. Bedeutungslos.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 11.07.2019, 20:26

@Engel

Es gibt eine sinnvolle Aufgabe für dich: Schau dir an, wie MOIA ihre Daten auswerten will. Das wird bei der Veranstaltung im Hotel 25hours Überseeallee 5 bekannt gegeben. Ich bin nicht in HH, mache Urlaub.

E. G. Engel
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 11.07.2019, 21:45

Na denn. Erhol Dich. Ansonsten habe ich leider keine Zeit. Muss arbeiten.

Und jetzt. Ha, habe ich es nicht gesagt, wenn Engel was tun soll dann kneift er. Hey Leute, ich habe Engel gerade überführt. Hurra.

Blödes Spiel. Außerdem ist die Messe gelesen.

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Marvin
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Marvin » 11.07.2019, 21:46

IK hat geschrieben:@Engel

Es gibt eine sinnvolle Aufgabe für dich: Schau dir an, wie MOIA ihre Daten auswerten will. Das wird bei der Veranstaltung im Hotel 25hours Überseeallee 5 bekannt gegeben. Ich bin nicht in HH, mache Urlaub.
An wen richtet sich die Veranstaltung? Wer hat geladen, wer ist geladen?
"Ich könnte dir deine Überlebenschancen ausrechnen, aber du wärst nicht begeistert."

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