Klage gegen MOIA

Verlagerung der Postengespäche in das Internet.
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Jim Bo
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Jim Bo » 24.06.2019, 21:54

LRKN hat geschrieben: 10. Und das ergibt (bei ca. 150 Stunden Betriebszeit/Woche) einen Stundenmittel von 0,75 Fahrgästen pro Fahrzeug.
Hat Moia denn die Auflage rund um die Uhr zur Verfügung zu stehen? 150 Stunden die Woche sind ja 3 Schichten pro Tag.

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titanocen100
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von titanocen100 » 24.06.2019, 22:53

LRKN hat geschrieben:1. Gehen wir also von einem Umsatzverlust von 7% aus
2. Der Einfachheithalber können wir somit ebenfalls annehmen, dass sich auch 7% weniger Kunden ein Taxi nehmen
Das sind nur rein spekulative Werte, die worauf beruhen ? Fehlertoleranz ?
Wir können auch 14% oder 3.5% annehmen, wodurch sich ein relativer Fehler von bis zu +- 100% ergibt.
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IK
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 25.06.2019, 02:00

titanocen100 hat geschrieben:
LRKN hat geschrieben:1. Gehen wir also von einem Umsatzverlust von 7% aus
2. Der Einfachheithalber können wir somit ebenfalls annehmen, dass sich auch 7% weniger Kunden ein Taxi nehmen
Das sind nur rein spekulative Werte, die worauf beruhen ? Fehlertoleranz ?
Wir können auch 14% oder 3.5% annehmen, wodurch sich ein relativer Fehler von bis zu +- 100% ergibt.
Kannst du so nicht. Eins vorab:
Ein Hamburger Taxi ist 9,1 Stunden pro Tag unterwegs. Meine drei Wagen sind im Schnitt 12 Stunden pro Tag besetzt.
Seit dem 15. April sind 70 Tage vergangen, ich habe 3 Taxen und es waren bei mir 12 Stunden pro Tag besetzt.
In der gleichen Zeit waren die Hamburger Taxen rein rechnerisch 70 Tage x 9,1 Stunden x 3150 Autos = 2.006.550 Stunden im Einsatz.

Ist mein Betrieb repräsentativ und wie groß ist die Fehlerspanne in der Schätzung des Unterschieds zum Vorjahr?
Jedenfalls ist so, dass für die Messung ob es einer Änderung zu Vorjahr gibt, mein Betrieb als Stichprobe ausreichen würde, bei einer geschätzten Zahl der geleisteten Taxistunden in Hamburg in diesen 70 Tagen vom 2 Millionen Stunden.

Populationsgröße 2.006.550 geleistete Stunden (hochgerechnet nach Hamburger Gutachten)
Stichprobengröße 2.520 geleistete Stunden in meinem Betrieb
Für das Konfidenzniveau von 95% und Fehlerspanne von 2% würde eine Stichprobe von 2.399 Stunden ausreichen.

Damit ist mein Betrieb mehr als repräsentativ, um die brauchbaren Schlüsse zu ziehen, ob es einer Änderung im Umsatz gibt und wie groß der Unterschied ist. Für die Skeptiker ein Hinweis: Bei den Wählerumfragen bei 60 Millionen (?) Wahlberechtigten werden in der Regel um die 1.000 Menschen befragt. Obwohl die Population sehr groß ist und die Stichprobe so klein, bekommt man sehr gute Einschätzung des Wählerwillens.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von taxipost » 25.06.2019, 07:32

IK hat geschrieben:Noch ein Wort zu den Gotchas:

MOIA bestreitet, dass es diese Verstöße gibt, benutzt aber die Gotchas für die internen Anweisungen, wo die Fahrer nicht halten dürfen (Gotchas 0 und 17).

Wie nennt man so ein Verhalten?
wenn es deine fotos sind,
dann braucht MOIA deine zustimmung um sie zu verwenden.
eine zustimmung kann zb. gegen zahlung X erfolgen.
du musst sie aber nicht erteilen.

keine zustimmung = keine rechtskonforme verwendung !

wenn gegen MOIA, dann konsequent.
Zuletzt geändert von taxipost am 25.06.2019, 07:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Pirat » 25.06.2019, 08:48

Die zuletzt hier aufgeworfenen Fragen, ob und wie weit Taxi durch Moia betroffen ist, ist Kompetenzentscheidung der zuständigen Behörde. ( Ermessensausübung)
Ermessensausübung einer Behörde sind durch Gerichte nur beschränk überprüfbar. Auch die Zweckmäßikeit (Moia) darf das Gericht nicht überprüfen.
Alle Berechnungen hier, sind für das Verfahren selbst ohne jegliche Bedeutung.
Ob der Behörde Ermessensfehler nachzuweisen sind, wäre Aufgabe IK's gewesen...wie Engel schon richtig bemerkte, "IK hat nicht geliefert "...

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Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Sascha1979 » 25.06.2019, 10:14

taxipost hat geschrieben:
IK hat geschrieben:Noch ein Wort zu den Gotchas:

MOIA bestreitet, dass es diese Verstöße gibt, benutzt aber die Gotchas für die internen Anweisungen, wo die Fahrer nicht halten dürfen (Gotchas 0 und 17).

Wie nennt man so ein Verhalten?
wenn es deine fotos sind,
dann braucht MOIA deine zustimmung um sie zu verwenden.
eine zustimmung kann zb. gegen zahlung X erfolgen.
du musst sie aber nicht erteilen.

keine zustimmung = keine rechtskonforme verwendung !

wenn gegen MOIA, dann konsequent.
Dies gilt nur wenn eine ausreichende Schöpfungshöhe erreicht ist.

Dies kann vermutlich bei einem Schnappschuss aus dem Straßenverkehr bestritten werden.

Dennoch: Nur wer klagt, wird die Antwort bekommen.

Daher rege ich an auch in diesem Falle wegen einer Urheberrechtsverletzung zu klagen.

Zu der mal ursprünglich aufgestellten Frage: "Wie kann es sein, dass Moia einen Verstoß bestreitet aber unser Foto als Negativ-Beispiel nimmt?"

Das Verwenden des Fotos, welches einen eingezeichneten Abstand beinhaltet, und ein Moia, welches dort aus irgendeinem Grund steht, fährt, wartet, hält, parkt, einen Defekt hat, einen Notfall-Halt, besondere Umstände zum Halten vorliegen oder Ähnliches, macht wohl Sinn, wenn man schon mal solch ein Foto hat.

Es beweist aber nicht im Geringsten, dass dieses Foto auch den Verstoß beinhaltet, welcher vorgeworfen wird.

Da ich die Moia-Anwälte für nicht die dunkelsten Sterne im Universum halte, gehe ich nicht davon aus, dass diese sehenden Auges vorsätzlich und absichtlich einen Rechtsverstoß der klagenden Gegenseite auf die Nase binden.

Ich gehe davon aus, dass das Übersenden der Anleitung unter Verwendung der DieKlage Fotos ein Honeypot oder Ähnliches sind, welches man absichtlich so gemacht hat.
Sei es um die finanziellen Mittel der Gegenseite zu reduzieren (weil sie eine weitere Klage in Sachen Urheberrecht anstreben könnten), sei es um an den echten Urheber des Fotos zu kommen oder aus vielen anderen, taktischen Gründen.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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miamivice
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von miamivice » 25.06.2019, 11:27

Zitat aus der MOIA-Betriebsanweisung in der Anlage im Schreiben von Noerr LLP:
DON'T FORGET!
Betriebsanweisung im Fahrdienst - KW 20

Virtuelle Haltepunkte:
Für die Aufnahme und das Absetzen von Fahrgästen dürfen ausschließlich nur unsere Haltepunkte genutzt werden, die Euch angezeigt werden.
Das Befahren von Busspuren sowie das Halten an Taxiständen und Bushaltestellen ist strengstens verboten.
"Strengstens verboten" - mehr deutsch-rechtsstaatlich scheint gar nicht möglich. Formal ist es also für MOIA-Discounttaxen "strengstens verboten" an Taxiständen und Bushaltestellen Fahrgäste aufzunehmen. Genau das aber ist das Geschäftskonzept von MOIA, über App Fahrgäste von Taxiständen und Bushaltestellen abzufischen indem die Fahrgäste sich zu virtuellen MOIA-Haltestellen begeben.

MOIA lügt vor Busfahren und Taxifahren über die App ökologisch neu zu erfinden. Für den Advokaten ist dies ein gefundenes Fressen darüber zu "rechten" ob diese Neuerfindung oder Innovation nicht doch wahr sein könnte. A priori kann sie nicht wahr sein, da nur innerhalb bestehender Strukturen experimentiert werden kann. Die Administration kann sich nicht zum Steigbügelhalter einer Gewerbeübernahme durch VW machen.

Einwände seitens Sascha1979, Pirat, E.G. Engel, LRKN etc. erscheinen nur als kleiner Vorgeschmack, als Abklatsch dessen was einen erwartet, wenn der fürchterliche deutsche Jurist in Aktion tritt.

Noerr LLP schreibt:
Selbst wenn man den Antrag des Antragstellers nach vorstehendem nicht bereits für unzulässig halten sollte, ist er jedenfalls unbegründet. Soweit es zur Interessenabwägung überhaupt kommt, überwiegt das Vollzugsinteresse der Antragsgegnerin und der Beigeladenen das nur vermeintliche Aussetzungsinteresse des Antragsteller bei weitem. Der Antragsteller hat bereits nicht vorgebracht, wie ihn die der Beigeladenen erteilte Erprobungsgenehmigung beeinträchtigen soll. Nachteile für den Taxenmarkt behauptet der Antragsteller pauschal ohne jeden Beleg. Diesen kann der Antragsteller auch nicht erbringen, weil das Taxengewerbe mit über 3.000 Taxen insgesamt - und nur auf das Taxengewerbe in seiner Gesamtheit kommt es an - von 500 Fahrzeugen der Beigeladenen schlicht in keiner Weise bedroht würde. Eine Bedrohung für das Taxigewerbe geht von der Beigeladenen insbesondere deswegen nicht aus, weil das Taxi und das Pooling-Abgebot der Beigeladenen verschiedene Nutzergruppen ansprechen. Dagegen erwartet die Beigeladene für das Taxi-Gewerbe positive Synergien, wenn wegen des attraktiven und zuverlässigen Pooling-Angebots der Beigeladenen Nutzerinnen auf einen eigenen PKW verzichten.
Der juristische Unpraktiker hat gesprochen. Der juristische Unpraktiker hat vielmehr behauptet wie in einem Behauptungs-Amoklauf zur umfassenden Rechtssubversion.

Derlei Advokaten sitzen überall, an sämtlichen Schaltstellen. Sollte Deutschland sich tatsächlich in einer Art von Selbstauflösungsprozeß befinden, hier der Abschaffung der Daseinsvorsorge, kann der fürchterliche deutsche Jurist als einer der Rädelsführer und Vollstrecker gelten.
Zuletzt geändert von miamivice am 25.06.2019, 12:37, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 25.06.2019, 12:03

@miamivice

:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Eindurcksvoller Beitrag ...

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CPL5938
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von CPL5938 » 25.06.2019, 14:02

Die normative Kraft der Zahlen oder wie Pooling die Schwerkraft (nicht) überwinden kann:
https://www.dieklage.de/index.html#point-six
Zuletzt geändert von CPL5938 am 25.06.2019, 14:02, insgesamt 1-mal geändert.
"The only thing necessary for the triumph of evil is for good men to do nothing.”
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von eichi » 25.06.2019, 14:51

Noerr LLP kann zwar prima kaum lesbare juristische
Texte verfassen, aber ein Verhältnis von 500 "Wettbewerbern"
zu 3000 legalen Taxen als " schlicht in keiner Weise bedroht würde"
darzustellen ist frech. Und den Personenkreis von Mobilitäts-Usern
künstlich in behauptete Teilgruppen zu zerlegen, um die Gefährdung
des Taximarkts zu negieren, ist wirklichkeitsfremd.

Den o.a. Text von Noerr LLP kann man als "ich behaupte das mal so"
komprimieren.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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CPL5938
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von CPL5938 » 25.06.2019, 16:47

Eine genauere Untersuchung des Abendblatt Artikels von Heute beleuchtet das Prime Time Pooling von Moia:
https://www.dieklage.de/index.html#prime-time-pooling
"The only thing necessary for the triumph of evil is for good men to do nothing.”
Edmund Burke

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von LRKN » 25.06.2019, 17:11

Jim Bo hat geschrieben:
LRKN hat geschrieben: 10. Und das ergibt (bei ca. 150 Stunden Betriebszeit/Woche) einen Stundenmittel von 0,75 Fahrgästen pro Fahrzeug.
Hat Moia denn die Auflage rund um die Uhr zur Verfügung zu stehen? 150 Stunden die Woche sind ja 3 Schichten pro Tag.
'Nein sie fahren nicht 24/7. Sie haben von So-Mi von 1-5 Uhr Betriebspause. Das ergibt:

1. Die Woche hat 168 Stunden.
2. An 4 Tagen gibt es 4 Stunden Betriebspause = 20 Stunden
3. 168-20=148 Stunden/Woche. Ich habe aufgerundet.

BTW: die Gotcha-Verstöße haben wenigsten keine Fahrgäste verletzt wie es dieser "Hansa-Kollege" es mit sienem Verstoß hingekriegt hat. Ich hoffe er verliert seinen P-Schein für immer. Ich habe es so satt diese Idioten im Straßenverkehr zu sehen.
https://www.mopo.de/hamburg/polizei/unf ... e-32755502

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alsterblick
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von alsterblick » 25.06.2019, 18:35

Bei MOIA gibt es quasi „NULL Voraussetzungen“, um Fahrer werden zu können.
Warte mal ab, da wird auch ein MOIA irgendwann bald crashen und in Relation zu Taxi wird es dann ein besonderer Aufschrei.
Allerdings gebe ich Taxifahrern auch nicht durchweg die Note 1, sondern im Mittel lediglich die Note 4/ausreichend.
Z.B. aber bei einer möglichen "Fahrgasttauglichkeitsprüfung" sollte man bei MOIA „ die Besten der Bestern“ erwarten dürfen (Ole Harms zu MOIA-Fahrern): Bei Taxi sehe ich allerdings auch keine bessere Fahrqualifikation „zu Tage“, ganz einfach, weil es aufgrund von Fahrermangel „unbezahlbar“ teurer würde und bereits deshalb ohne Interesse auf Besonderheiten achten zu wollen/können.
Zuletzt geändert von alsterblick am 25.06.2019, 18:57, insgesamt 2-mal geändert.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Sascha1979 » 25.06.2019, 19:19

alsterblick hat geschrieben:Bei MOIA gibt es quasi „NULL Voraussetzungen“, um Fahrer werden zu können.
Warte mal ab, da wird auch ein MOIA irgendwann bald crashen und in Relation zu Taxi wird es dann ein besonderer Aufschrei.
Allerdings gebe ich Taxifahrern auch nicht durchweg die Note 1, sondern im Mittel lediglich die Note 4/ausreichend.
Z.B. aber bei einer möglichen "Fahrgasttauglichkeitsprüfung" sollte man bei MOIA „ die Besten der Bestern“ erwarten dürfen (Ole Harms zu MOIA-Fahrern): Bei Taxi sehe ich allerdings auch keine bessere Fahrqualifikation „zu Tage“, ganz einfach, weil es aufgrund von Fahrermangel „unbezahlbar“ teurer würde und bereits deshalb ohne Interesse auf Besonderheiten achten zu wollen/können.
Was soll dieser Quatsch denn?

Es gibt EXAKT die selben 0 (fahrtechnischen) Voraussetzungen wie zum fahren eines Taxi (/ Busses)

Nen Führerschein

Und dann halt noch den PBS ohne OKP

Nur dass als Taxi Fahrer jeder anfangen kann.

Und moia ganz ganz ganz sicher keinen fahranfänger ranlässt und vielleicht sogar nur Leute nimmt die schon mal klein lkw gefahren sind.
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 25.06.2019, 19:34

Um ein Taxifahrer zu werden muss man sich lange für die Prüfung vorbereiten. Viele MOIA-Fahrer haben die Prüfung nicht geschafft und haben sich dann für MOIA entschieden.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von titanocen100 » 25.06.2019, 20:16

IK hat geschrieben:Für die Skeptiker ein Hinweis: Bei den Wählerumfragen bei 60 Millionen (?) Wahlberechtigten werden in der Regel um die 1.000 Menschen befragt. Obwohl die Population sehr groß ist und die Stichprobe so klein, bekommt man sehr gute Einschätzung des Wählerwillens.
Eine Stichprobe von 1000 bei einer Gesamtzahl von 60 Mio ist niemals eine gute Einschätzung.
Dazu ist die Anzahl der Befragten einfach zu klein.
Es gibt verschiedene Faktoren (Variablen) zu berücksichtigen:
Ort/Land der Befragung, Geschlecht, IQ, gesellschaftlicher Stand (Arbeiter bis Professor) u.v.a.
Wenn ich 1000 Menschen des gehobenen IQs in Berlin befrage, erhalte ich garantiert ein anderes Ergebnis, als wenn ich das gleiche in Hamburg oder München mache. Ob ein Mensch sich zwischen Partei 1 oder 2 entscheiden soll, ergibt ein völlig anderes Verteilungsmuster, als wenn er sich zwischen Partei 1-10 entscheiden muss.
Das Verteilungsmuster (Gauss*sche Glockenfunktion) wird völlig anders aussehen.
Die Medien reden der ("dummen") Bevölkerung nur ein, daß der ermittelte Wert bei 1000 Befragten indikativ wäre. Das ist aber nicht so, wenn man etwas von Statistik versteht. Ein gutes Bsp. ist hierfür die Bestimmung der thermodynamischen Größen von Druck und Temperatur eines möglichst idealen Gases (was es nicht gibt ausser annähernd der Edelgase) durch die Summierung der vektoriellen kin. Energie der betrachteten Teilchen (hier 1000) und Aproximation auf die Gesamtanzahl aller verwendeten Teilchen im System (hier 60 Mio).
Der relative Fehler liegt bei über 500%.
Die Genauigkeit nimmt zu mit der Anzahl der Teilchen, die man im System betrachtet. Bei 60 Mio beträgt die Genauigkeit 1!
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 25.06.2019, 20:29

@titanocen100

Es nützt nichts und niemanden, ellenlange Ausführungen über Stichprobengrößen zu machen. Wir haben etablierte und bewerte Verfahren und diese gelten. Wer selber herausfinden will, wie groß seine Stichgröße sein soll, der kann das hier machen:

https://www.surveymonkey.de/mp/sample-size-calculator/

Viel Spaß damit

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von titanocen100 » 25.06.2019, 20:30

Statistik ist eine tolle Sache:
100 Jäger schiessen links an der Sau vorbei, 100 andere schiessen rechts an der Sau vorbei.
Statistisch gesehen ist die Sau tot. 8)
Zuletzt geändert von titanocen100 am 25.06.2019, 20:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von titanocen100 » 25.06.2019, 20:54

IK hat geschrieben:@titanocen100

Es nützt nichts und niemanden, ellenlange Ausführungen über Stichprobengrößen zu machen. Wir haben etablierte und bewerte Verfahren und diese gelten. Wer selber herausfinden will, wie groß seine Stichgröße sein soll, der kann das hier machen:

https://www.surveymonkey.de/mp/sample-size-calculator/

Viel Spaß damit
Da sind rein hypothetische Werte. Wenn Du tatsächlich zutreffende Daten erhalten willst, beschäftige Dich lieber mit der kleinen und grossen kanonischen Gesamtheit.


aus https://www.surveymonkey.de/mp/sample-size-calculator/
>Konfidenzniveau eingeben.

Dieser Wert drückt aus, mit welcher Sicherheit Sie sagen können, dass die Stichprobe die Einstellungen der Gesamtpopulation korrekt wiedergibt. Forscher geben normalerweise einen Wert von 90 %, 95 % oder 99 % an<


Das ist ein Paradoxon: ICH gebe SELBST an, welche Sicherheit ICH wähle und damit den Fehler bestimme. Bei tatsächlichen naturwissenschaftlichen Berechnungen wird der Fehler durch die verwendeten Mittel (Instrumente, Ableseungenauigkeit ua) bestimmt. Natürlich kann ich meine eigene Sicherheit auf 100% festlegen und erhalte damit einen tollen Wert, allerdings jenseits der Realität.+
Hier will wohl bloss jemand an Deine Daten rankommen durch Registirerung und Verkauf Deiner Emailadresse.
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Sascha1979 » 25.06.2019, 21:02

IK hat geschrieben:Um ein Taxifahrer zu werden muss man sich lange für die Prüfung vorbereiten. Viele MOIA-Fahrer haben die Prüfung nicht geschafft und haben sich dann für MOIA entschieden.
a) Beinhaltet die Prüfung nichts anderes als theoretisches Wissen in der Ortskunde

b) Welcher Quelle entstammten der 2. Teil deiner Aussage schon wieder?
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