KlareWorte hat geschrieben:Warum wurde im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes bisher nicht die Liste der VH angefragt. Damit würde eine Überprüfung leichter fallen. Des Weiteren würde ich nachfragen, wieviele Stichproben gemacht wurden.....
Mit ZDF läßt sich immer leichter argumentieren, gut hier im Forum und in HH hat man es bekanntlich nicht ZDF.
Wir haben eine Fragenliste mit 19 Fragen der Behörde vorgelegt und bekamen eine weitestgehend pauschale Antwort. Deswegen sehen wir uns gezwungen die MOIA Verstöße öffentlich zu machen.
Hier die Fragen und Text davor:
Seht geehrter Herr Dr. xyz,
wie Ihnen sicherlich bekannt ist, dürfen MOIAs ihre Fahrgäste nicht überall, sondern ausschließlich auf den sogenannten "virtuellen Haltestellen" (VH) aufnehmen und aussteigen lassen. Diese VH können nicht nach Belieben definiert werden. Dafür gibt es in der Genehmigung sehr strenge und sehr klare Regeln (Genehmigung zur Erprobung einer neuen Verkehrsart nach § 2 Abs. 7 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vom 25.04.2018, Seite 2, Bedingungen 1 und 2).
Diese Bedingungen schreiben vor, wo eine VH nicht errichtet werden darf. Dazu ist MOIA verpflichtet einen Monat vor der Inbetriebnahme einer VH diese der Behörde vorzulegen. Dieser Nachweis soll in Form einer Karte erfolgen. Zitat:
"...dass der Genehmigungsbehörde eine Übersichtskarte über die genaue Lage der virtuellen Haltepunkte vorgelegt wir ..."
Ich darf davon ausgehen, dass MOIA dieser Pflicht nachgekommen ist. Ich darf auch davon ausgehen, dass Ihre Behörde diese VH (es sind offenbar fast 12.000 festgelegt) geprüft hat und sie mit den Bedingungen aus der Genehmigung verglichen hat.
Umso erstaunlicher bin ich darüber, dass wir täglich MOIAs dabei beobachten können, wie sie Fahrgäste abweichend von den Auflagen ein- und aussteigen lassen. Die VH befinden sich überall und nur selten da, wo sie nach Bedingungen sein sollten. Daraus folgere ich, dass Ihre Behörde diese VH genehmigt hat und zwar so, wie MOIA sie benutzt. Denn es ist nicht vorstellbar, dass MOIA gegen den Willen der Behörde nach Belieben VH errichtet und benutzt.
Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen, auf welche ich Sie bitten möchte, mir eine unverzügliche Antwort zu geben:
Ist es so, dass jede Auffahrt, unabhängig davon, wie groß sie ist und ob ein MOIA darauf passt, automatisch für die Einrichtung einer VH auf der Fahrbahn daneben als geeigneter Punkt gilt? Wann ist eine Auffahrt geeignet als VH? Wie ist das mit den Auffahrten eigentlich genau gemeint? Reicht einfach neben einer Auffahrt auf der Fahrbahn zu halten? (Siehe Anhang, Beispiel 1)
Ist es so, dass MOIA auch da halten darf, wo ein Schild StVO 283 (Absolutes Halteverbot) steht? (Anhang Beispiele 2 und 3)
Darf MOIA auf den neuen Fahrradwegen, welche durch eine durchgezogene Linie von der Fahrbahn getrennt sind, halten, um die Fahrgäste ein- und aussteigen zu lassen? (Anhang, Beispiel 4)
Darf MOIA auf einem Taxistand eine VH einrichten? (Anhang, Beispiel 5)
Darf MOIA direkt vor einer Ampel halten um die Fahrgäste ein- oder auszuladen? (Anhang, Beispiel 6)
Hat MOIA Ihrer Behörde alle VH in Kartenform zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt?
Hat Ihre Behörde diese VH geprüft, inspiziert und genehmigt? Wie erfolgte diese Prüfung im Detail?
Wie kann es sein, dass trotz Ihrer Prüfung so viele VH gegen Auflagen verstoßen? Siehe Anhang. Im Anhang ist nur ein kleiner Auszug der dokumentierten Verstöße.
Wer in der Behörde ist mit der Überprüfung der VH verantwortlich?
Kann es sein, dass die Auflagen in der Genehmigung nicht wirklich ernst gemeint sind?
Kann es sein, dass die Behörde mit MOIA eine Vereinbarung hat, nicht wirklich genauer zu prüfen?
Kann es sein, dass die Behörde angesichts der finanziellen Kraft von VW Angst davor hat, in dieser Hinsicht hart durchzugreifen?
Kann es sein, dass die Behörde mit zweierlei Maßstäben misst? Dabei wird besondere Milde MOIA gegenüber angewandt, den Taxen gegenüber aber besondere Härte?
Ab welchen Verstoß dieser Art gilt MOIA als nicht mehr zuverlässig?
Hat die Behörde einfach darauf vertraut, dass MOIA alles richtig machen wird und dass die Prüfung der VH deswegen überflüssig ist?
Ist die Behörde der Meinung, dass die Kontrolle der Einhaltung der Auflagen anderen zu überlassen ist, zum Beispiel den Taxifahrern?
Hat die Behörde eigene Kontrollen durchgeführt? Wenn ja, wie viele und mit welchem Ergebnis?
Sollten die Ergebnisse dieser behördlichen Kontrollen von meinem Bericht abweichen, stellt sich die Frage der Sorgfalt. Wie sorgfältig wurden die Behördlichen Kontrollen durchgeführt?
Wenn keine Kontrollen durchgeführt wurden, hätte ich gerne kurze Erklärung, warum es dem so sei.
Ich gehe davon aus, dass eine Woche mehr als ausreichend sein sollte, um meine Fragen zu beantworten. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre baldige Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Ivica Krijan
Die Antwort kann man bei Gotcha auf
http://www.dieklage.de nachlesen ...