https://www.tagesschau.de/wirtschaft/eu ... n-103.html...
Wer abends dienstlich telefoniert oder E-Mails schreibt, der arbeitet. Solche Tätigkeiten müssen streng genommen nun ebenfalls als Arbeitszeit erfasst werden.
...
EuGH Arbeitszeiterfassung
EuGH Arbeitszeiterfassung
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Re: EuGH Arbeitszeiterfassung
Da wird's die Bundeswehr einfach haben. Während der Wehrpflichtzeit wurde uns gesagt: "Ihr habt 24 Stunden Dienst !"
- Taxi Georg
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Re: EuGH Arbeitszeiterfassung
Solche Dinge macht man doch nach Dienstschluss nicht, oder?taxipost hat geschrieben:Wer abends dienstlich telefoniert oder E-Mails schreibt, der arbeitet. Solche Tätigkeiten müssen streng genommen nun ebenfalls als Arbeitszeit erfasst werden.
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
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Re: EuGH Arbeitszeiterfassung
Taxi Fahrer sitzen in ihrem Arbeitsplatz, halten sich am Posten bereit und schreiben dies als Pausenzeit auf.
Und du willst hier von selben Menschen, dass sie abendliche dienstliche Telefonate buchen.
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Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse
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Re: EuGH Arbeitszeiterfassung
Eben nicht!
Beruflicher Anlass = Arbeitszeit
Das Schnorren von Arbeitsleistung durch AG
gehört schon längst auf den Müllhaufen der
Geschichte.
Auch der Zeitaufwand für Abrechnung, Bürobesuch etc.
ist Arbeitszeit, ohne "streng genommen".
Gute Gelegenheit, das Thema Karenzminuten wieder
aufs Tapet zu bringen! Das Taxigewerbe hat's nicht so
dicke, dass wir was verschenken könnten.
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Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)
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Re: EuGH Arbeitszeiterfassung
Ganz viele singe, Eichi.eichi hat geschrieben:Eben nicht!
Beruflicher Anlass = Arbeitszeit
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Geschichte.
Auch der Zeitaufwand für Abrechnung, Bürobesuch etc.
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1.) Es besteht „lediglich“ eine Pflicht zur Erfassung.
Nicht zur „Vergütung“ dieser Arbeitszeit.
Ganz legal kann weiterhin im Arbeitsvertrag vereinbart werden, dass Überstunden nicht sonder vergütet werden oder dass abendliche Telefonate zur Abstimmung des Arbeitseinsatzes oder ähnliches nicht vergütet werden.
Explizit sieht das Gesetz nicht vor, dass der Arbeitgeber jede Minute vergütet bekommen muss.
„Lediglich“ harte Grenzen dürfen diese Arbeitszeiten nicht überschreiten.
Das wären um Praxis Nahe Beispiele zu benennen:
Die mindest Ruhezeit von (glaube ich) 11 Stunden.
Die maximale tägliche Arbeitszeit, bzw, die maximale wöchentlich Arbeitszeit.
Oder eben das unterschreiten des Mindestlohnes.
Somit hast du praktisch doch recht:
Durch den geringen Lohn des durchschnittlichen Taxi Fahrers müssten praktisch abendliche Telefonate doch vergütet werden, weil der passus „ist mit dem Lohn abgegolten“ nicht erlaubt wäre, wenn effektiv ein Stundenlohn unterhalb des Mindestlohnes rauskommen würde.
Was deine Karenz Minute zur soll, weiß ich nicht.
Es geht um den Lohn des Arbeitnehmers, nicht um den Tarif.
Du willst hoffentlich nicht darauf hinaus, dass du verlangst, dass jede Minute „Arbeitszeit“ auch vom Kunden zu bezahlen ist.
Denn wenn du nicht akzeptieren möchtest, dass der Tarif eine durchschnittliche Berechnung des Preises ist, sondern 1:1 jede Minute Arbeitszeit vom Kunden real vergütet haben möchtest, werde ich als Kunden natürlich dafür sorgen, dass ich auch nicht MEH bezahle, und keine Tarif Komponenten akzeptiere, wo das warten am Posten, das leer umher fahren oder Krankheit Tage mit kalkuliert werden.
Denn wenn jemand Kunden sucht und sinnlos umher Fährt, Arbeitet er nicht für mich.
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Laotse
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Re: EuGH Arbeitszeiterfassung
@IM Sascha
Wer hat schon Lust für so jemanden zu arbeiten?
Als angeblicher Kunde bleibe mal bei "Kunde hat das Wort" und nerve nicht ein Gewerbe von dem Du keine Ahnung hast.
Wer hat schon Lust für so jemanden zu arbeiten?
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Re: EuGH Arbeitszeiterfassung
Sasch,
wenn du das Taxengewerbe und seine Eigenheiten
nicht so genau kennst, kannst du deine Unkenntnis
kaum besser als mit deinen Posts darlegen.
Kann sein, das du mehr Geld bekommst als der Durchschnittskutscher
(ich habe absichtlich nicht "verdient" geschrieben); das verstellt dir aber
wohl den Blick auf unsere Anliegen. Ein Stichwort hierzu lautet
'prozentuale Entlohnung'.
Halte dich an den Rat von Dieter Nuhr.
wenn du das Taxengewerbe und seine Eigenheiten
nicht so genau kennst, kannst du deine Unkenntnis
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Kann sein, das du mehr Geld bekommst als der Durchschnittskutscher
(ich habe absichtlich nicht "verdient" geschrieben); das verstellt dir aber
wohl den Blick auf unsere Anliegen. Ein Stichwort hierzu lautet
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Re: EuGH Arbeitszeiterfassung
Zuletzt geändert von PoppyHH am 16.05.2019, 07:54, insgesamt 1-mal geändert.
Re: EuGH Arbeitszeiterfassung
vereinbaren kann man vieles,Sascha1979 hat geschrieben:Ganz viele singe, Eichi.
1.) Es besteht „lediglich“ eine Pflicht zur Erfassung.
Nicht zur „Vergütung“ dieser Arbeitszeit.
Ganz legal kann weiterhin im Arbeitsvertrag vereinbart werden, dass Überstunden nicht sonder vergütet werden oder dass abendliche Telefonate zur Abstimmung des Arbeitseinsatzes oder ähnliches nicht vergütet werden.
Explizit sieht das Gesetz nicht vor, dass der Arbeitgeber jede Minute vergütet bekommen muss...
ob es dann aber gültig ist,
das ist was ganz anderes.
"überstunden sind mit dem gehalt abgegolten"
gilt nur in wenigen fällen bzw. nur für wenige personengruppen.
das ist bereits seit jahren gerichtlich geklärt.
der an muss aus dem vertrag klar ersehen können,
zu was er verpflichtet ist; gilt auch für überstunden.
der ml ist ein faktor, aber nicht der einzige.
arbeitszeit muss bezahlt werden.
gleiches gilt für erfasste arbeitszeit.
Zuletzt geändert von taxipost am 18.05.2019, 18:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: EuGH Arbeitszeiterfassung
Nun scheint die schöne Zeit der Schichtzettel schreiben (wer schreibt der bleibt) wohl bald vorbei.
Noch kann ich mir nicht vorstellen, wie man manipulationssicher elektronisch in unserem Gewerbe aufzeichnen könnte, aber ich bin auch kein Experte...
Die Pflicht sich mit einem Pin am Taxameter anmelden, dann könnte man auch bei Schichtzettel bleiben.
Wenn Arbeitgeber zukünftig verpflichtet werden Arbeitszeiten elektronisch zu erfassen ( Art. 6 DSGVO Abs. 1 c) https://dsgvo-gesetz.de/art-6-dsgvo/ - fällt auch das Schlupfloch Einverständniserklärung Arbeitnehmer (Datenschutz) weg und Ermittlungserkenntnisse aus elektronischen Daten sind dann gerichtlich verwertbar.
Die Aussage Olaf Scholz vor kurzem „härtere Maßnahmen gegen Schwarzarbeiter und Sozialbetrüger“ könnte damit gemeint sein.
Noch kann ich mir nicht vorstellen, wie man manipulationssicher elektronisch in unserem Gewerbe aufzeichnen könnte, aber ich bin auch kein Experte...
Die Pflicht sich mit einem Pin am Taxameter anmelden, dann könnte man auch bei Schichtzettel bleiben.
Wenn Arbeitgeber zukünftig verpflichtet werden Arbeitszeiten elektronisch zu erfassen ( Art. 6 DSGVO Abs. 1 c) https://dsgvo-gesetz.de/art-6-dsgvo/ - fällt auch das Schlupfloch Einverständniserklärung Arbeitnehmer (Datenschutz) weg und Ermittlungserkenntnisse aus elektronischen Daten sind dann gerichtlich verwertbar.
Die Aussage Olaf Scholz vor kurzem „härtere Maßnahmen gegen Schwarzarbeiter und Sozialbetrüger“ könnte damit gemeint sein.
Zuletzt geändert von Pirat am 19.05.2019, 10:58, insgesamt 1-mal geändert.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
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Re: EuGH Arbeitszeiterfassung
Ich habe gehört, dass der Taxizist eine Fahrerkarte bekommen (wie der LKW-Fahrer) soll. Sind aber nur Informationen aus 2er Hand.Pirat hat geschrieben:Noch kann ich mir nicht vorstellen, wie man manipulationssicher elektronisch in unserem Gewerbe aufzeichnen könnte, aber ich bin auch kein Experte...
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Bei 'ner elektronischen Arbeitszeiterfassung ständig ein Gerät bedienen ? ... Das klappt nicht, das vergess ich doch !
Wie oft hab ich schon Feierabend gemacht und vergass dabei, die Zahlen des Taxameters abzuschreiben, Chef reichte sie mir nach.
Das muss automatisch gehen !
Zur Zeit erfasse ich meine Arbeitszeit mit einem Navi. Es unterscheidet zwischen Gesamt- und Fahrzeit. Ist die Zündung aus (das Radio hat keinen Strom), misst es nicht.
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Re:
Und sämtliche Arbeitszeiten wo der Strom weg ist (in die Tankstelle zum bezahlen gehen, Auto säubern, am posten länger stehen, im büro sein, etc.) protokollierst du dann manuell dazu?sivas hat geschrieben:Bei 'ner elektronischen Arbeitszeiterfassung ständig ein Gerät bedienen ? ... Das klappt nicht, das vergess ich doch !
Wie oft hab ich schon Feierabend gemacht und vergass dabei, die Zahlen des Taxameters abzuschreiben, Chef reichte sie mir nach.
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Re: EuGH Arbeitszeiterfassung
Das ist doch schon länger möglich.Taxi Georg hat geschrieben: Ich habe gehört, dass der Taxizist eine Fahrerkarte bekommen (wie der LKW-Fahrer) soll. Sind aber nur Informationen aus 2er Hand.
Bei RT hat jeder Fahrer eine Chipkarte (neue Spiegeltaxameter) oder einen Key mit Chip (für die älteren Spiegeltaxameter).
Dort wird jede Fahrt aufgezeichnet und über eine App die Pausen eingetragen, welche sich im Fall der Fälle über die (in Pause Funktion) Eingaben im Datenfunkgerät überprüfen lassen.
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Re: EuGH Arbeitszeiterfassung
Dann war wohl das gemeint!Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Bei RT hat jeder Fahrer eine Chipkarte (neue Spiegeltaxameter) oder einen Key mit Chip (für die älteren Spiegeltaxameter).
Ich hatte das so verstanden, das ein Lesegerät (Tachograf, wie im LKW) installiert wird.
Ein Taxibetrieb an der Düsselthaler Straße hatte sowas mal in den 90er im Kofferraum installiert, allerdings noch mit Tachoscheiben!
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Re: EuGH Arbeitszeiterfassung
Ja, Taxi Franke...da gab es auch morgens ab 3 Uhr frische Brötchen und Frühstück zur Abrechnung...Taxi Georg hat geschrieben:...
Ein Taxibetrieb an der Düsselthaler Straße hatte sowas mal in den 90er im Kofferraum installiert, allerdings noch mit Tachoscheiben!
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Re: EuGH Arbeitszeiterfassung
Ich hatte mit Absicht den Namen nicht genannt!Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Ja, Taxi ......da gab es auch morgens ab 3 Uhr frische Brötchen und Frühstück zur Abrechnung...
Um 6 und nicht um 3. Ich war als Student ein Jahr bei diesem Unternehmer!
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Re: EuGH Arbeitszeiterfassung
Weißt du noch, wie das steuerlich abgerechnet wurde?Taxi Georg hat geschrieben:Ich hatte mit Absicht den Namen nicht genannt!Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Ja, Taxi ......da gab es auch morgens ab 3 Uhr frische Brötchen und Frühstück zur Abrechnung...
Um 6 und nicht um 3. Ich war als Student ein Jahr bei diesem Unternehmer!
Wir haben 1x wöchentlich Frühstück für die Mitarbeiter veranstaltet, diese sach Leistung muss für den Mitarbeiter natürlich versteuert werden.
Und unterm Strich haben die Mitarbeiter so viel drauf zahlen müssen, dass lieber drauf verzichtet wurde.
Wie habt ihr das geregelt?
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Re: EuGH Arbeitszeiterfassung
Sorry, aber das wusste eigentlich jeder im Dorf, mit 6 Uhr kann sein...damals gingen die Schichten länger...Taxi Georg hat geschrieben:...
Ich hatte mit Absicht den Namen nicht genannt!
Um 6 und nicht um 3. Ich war als Student ein Jahr bei diesem Unternehmer!
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