[Tarife] Berlin

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eichi
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Re: Tarifantrag in Berlin gestellt

Beitrag von eichi » 30.04.2019, 23:03

Dies Ergebnis des Gutachtens (-10 - 15%) hat auch ein Feldversuch
eines Hamburger Taxiunternehmers bestätigt.
Er hat parallel zum "normalen" Taxameter ein zweites, ebenfalls
geeichtes Taxameter mit dem gültigen Tarif ohne Karenzminute
mitlaufen lassen; mit vergleichbarem Ergebnis.
Oder mein Lieblingsbeispiel:
Fussballspiel im Volksparkstadion und zeitgleich eine Musikveranstaltung
auf der anderen Straßenseite, Schnee und Eis, die letzten 1800m
wollten die FG nicht laufen, Zeitaufwand 40 Min., auf dem Taxameter
standen dann üppige 2,80€! Für 40 Minuten Stop and Go... :twisted:
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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titanocen100
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Re: Tarifantrag in Berlin gestellt

Beitrag von titanocen100 » 30.04.2019, 23:29

Dann wird es höchste Zeit für eine neue TTO:
keine Karenzminute mehr, abgerechnet wird im 5-Minuten-Takt, jür alle angefangenen 5-Minuten gelten 5E.
Festpreis (15E) vom Halteplatz für max 2Km, bei Abholung 20E, bei VB 25E.
Die Funkzentrale bucht das Geld sofort bei Bestellung des Kunden ab (so wie es UBER auch macht). Keine Kundenbestellung von 3 Taxen frei nach dem Motto "die erste nehme ich, die anderen gehen leer aus"
Bei Direkteinstieg gibt der Taxler das Ziel in seine App ein, die Zentrale übermittelt dem Kunden den Preis, der per Fingerabdruck sofort abgebucht wird. Ist dies nicht möglich, erhält der Fahrer Bescheid "keine Beförderung".
Fahrer haben kein oder wenig Bargeld bei sich, ergo Überfälle lohnen sich nicht.
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Re: Tarifantrag in Berlin gestellt

Beitrag von Jim Bo » 01.05.2019, 00:31

titanocen100 hat geschrieben:Dann wird es höchste Zeit für eine neue TTO:
keine Karenzminute mehr, abgerechnet wird im 5-Minuten-Takt, jür alle angefangenen 5-Minuten gelten 5E.
Festpreis (15E) vom Halteplatz für max 2Km, bei Abholung 20E, bei VB 25E.
Die Funkzentrale bucht das Geld sofort bei Bestellung des Kunden ab (so wie es UBER auch macht). Keine Kundenbestellung von 3 Taxen frei nach dem Motto "die erste nehme ich, die anderen gehen leer aus"
Bei Direkteinstieg gibt der Taxler das Ziel in seine App ein, die Zentrale übermittelt dem Kunden den Preis, der per Fingerabdruck sofort abgebucht wird. Ist dies nicht möglich, erhält der Fahrer Bescheid "keine Beförderung".
Fahrer haben kein oder wenig Bargeld bei sich, ergo Überfälle lohnen sich nicht.
So heiß war das doch heute gar nicht. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Der Punkt Überfälle lohnen sich nicht, gefällt mir dabei am besten.

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Re: Tarifantrag in Berlin gestellt

Beitrag von titanocen100 » 01.05.2019, 00:53

Jim Bo hat geschrieben:
So heiß war das doch heute gar nicht. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Klar, das dieser Vorschlag den Kunden sauer aufstösst, aber sie werden sich daran gewöhnen. So, wie sie sich auch an den teilweise nicht unbedingt fairen Wechsel von DM zu E gewöhnt haben.
Ich denke eben progressiv und wenn es die Taxler nicht machen, dann wird es spätestens UBER so machen. Die wollen doch schliesslich Geld verdienen und den Kunden keinen Gefallen tun, in dem sie sie für Peanuts in einer schicken 100.000E Luxús-Limousine nach Hause fahren mit einem frischen Kaffee und der Hurriet... :mrgreen:
Flexibilität ist heute angesagt, keine starren Systeme mehr. Der Kunde erwartet Flexibilität im Bezahlsystem (Kreditkarte, Debitkarte, paycash, paysafe, paypal...
Mea culpa, wenn ich einige vergessen haben sollte.
Also muss er damit rechnen, dass auch bei den Preisen eine gewisse Flexibilität erforderlich ist - Nachtzuschlag, Feiertagszuschlag, "Besonderheitenzuschlag - meine Frau bekommt ein Kind" :lol:
Fair bleibt fair.
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Re: Tarifantrag in Berlin gestellt

Beitrag von Klaus Stein » 01.05.2019, 12:51

titanocen100 hat geschrieben: ...
Klaus Stein hat geschrieben:Außerdem gibt es eine BEFÖRDERUNGSPFLICHT , die gilt auch wenn es nur über die Straße geht.
Die hinreichende Bedingung seiner Beförderungspflicht hat ein Taxler nur dann zu erbringen, wenn der Kunde ALLE seine NOTWENDIGEN Bedingungen erfüllt.
"wenn der Kunde ALLE seine NOTWENDIGEN Bedingungen erfüllt." ???
Die hat er schon erfüllt in dem er eingestiegen ist,sich angeschnallt hat und dir das Fahrziel gesagt hat. Dann kannst du losfahren ... und wenn er nach einem Km wieder aussteigen möchte ist das pech für dich aber nicht für den Kunden.
Ich rate den Kunden (auch gerade in SXF) das Fahrziel erst im Taxi zu nennen. Gerade in SXF wird gen vorher schon gefragt und dann weiter geschickt wenn das Fahrziel nicht passt. Wenn ich als Kunde in Tegel ankomme sage ich bestimmt nicht das ich zum S-Bahnhof Beuselstr. möchte. Das fällt mir dann unterwegs ein das ich dort lieber aussteigen will.
Zuletzt geändert von Klaus Stein am 01.05.2019, 12:52, insgesamt 1-mal geändert.
Bitte nicht so viel Realität , mir geht es gerade gut .... ;-)

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Re: Tarifantrag in Berlin gestellt

Beitrag von titanocen100 » 01.05.2019, 13:56

1. die erste notwendige Bedingung, die der Kunde erfüllen MUSS, ist ja wohl, dass er Geld dabei haben muss - ohne Bezahlung, keine Beförderung - logo ?
Also fragt man den Kunden.
"Sicher habe ich Geld, ich bin Multimillionär"
"Haben Sie das Geld bei sich ?
"Aber nein, ich bezahle Sie, wenn wir bei mir ankommen.Dann gehe ich schnell nach oben und hole Geld."
- Keine Beförderung.
weitere notwendige Bedingungen, bei denen ein Kunde von der Beförderungspflicht ausgeschlossen werden kann:
2. schmutzige Kleidung (Inkontinenz, Diarrhoe oder einfach nur ausgerutscht bei Regen und in eine Pfütze gefallen)
3. ansteckende Krankheit (TXL - ist es eine Influenza oder Ebola ?)
4. Drogeneinfluss (Drogen aller Art, meist Alkohol)
5. Couponzahlung (Ccoupons müssen grundsätzlich nicht angenommen werden)
6. bargeldlose Zahlung (Kredit/Debit)
die bargeldlose Zahlung kann verweigert werden, wenn
a) die Karten rückseitig nicht unterschrieben sind (sie haben damit keine Gültigkeit) - kommt sehr häufig vor
oder/und
b) Ablaufdatum überschritten ist (kommt fast nie vor)
c) keine Karte, die der FG vorlegt, zu denen gehört, die der Taxler annehmen muss
Hinweis: nach §7 muss ein Berliner Taxler lediglich 3 allgemein gebräuchliche Kreditkarten und eine Debitkarte akzeptieren. Doch was sind gebräuchliche Karten ?
Weltweit gesehen gibt es ca 30 Mio Kreditkarten und ca 100 Mio Debitkarten. Von diesen 30 Mio KK sucht sich der Brl. Taxler lediglich 3 Stück heraus. Mehr muss er nicht akzeptieren. von den 100 Mio DK sucht er sich nur eine heraus. Die Wahrscheinlich , dass der Kunde eine akzeptable Karte bei sich führt , liegt bei etwas mehr als dem reziproken Binomialkoeffizienten von 49 über 6. Bei der DK sieht es noch düsterer aus (etwas grösser als der Lottojackpot)
7. ganz besonders wichtig natürlich - die Vorkasse
in der TTO, die in Berlin an jeder hinteren Seitenscheibe der Fahrerseite deutlich sichtbar angebracht sein MUSS (Vorschrift des Dienstgewerbes für ALLE Dienstleistler (Friseur, Pedi/Maniküre usw) steht:
der Taxifahrer ist berechtigt, Vorkasse in Höhe des zu erwartenden Beförderungsentgeltes zu nehmen (auch im PBefG nachzulesen)
ohne Vorkasse keine Beförderung !

man steigt nicht einfach in ein Taxi, sagt sein Ziel, der Taxler schaltet das Taxameter sein, am Ziel angekommen wird das Taxameter ausgeschaltet und der FG zahlt den Preis, der auf dem Taxameter steht.
Das ist nur der formelle Ablauf.
In Wirklichkeit geht der FG (VP1) mit dem TU (VP2), dessen Vertreter der Taxifahrer ist , einen verpflichtenden Handelsvertrag ein (genau wie beim Discounter, wenn man ein Kilo Tomaten kauft). Beim Discounter handelt es sich bei der Ware meist um einen materiellen Gegenstand, bemi Taxler um eine Dienstleistung, weshalb man auch Dienstleistungsvertrag DLV sagen kann.
In diesem DLV sind alle für die korrekte Ausführung der DL notwendigen Parameter enthalten (Ort, an dem die DL beginnt, Ort, an dem die DL endet, Datum, Uhrzeit, Art der DL, Besonderheiten (Bustaxi, Babyschale) uva.
Abweichungen von diesem DLV unterliegen stets der Zustimmung des anderen VP.
Im nächsten Satz kommt eine logische UND-Verknüpfung vor, d.h. alle Bedingungen müssen erfüllt sein, damit auch das Endergebnis (die Beförderung) erfüllt werden muss:
Wenn der Ort, an dem die DL beginnt UND der Ort, an dem die DL endet, sich innerhalb des Pflichtfahrgebietes PFG befinden UND es sich bei der DL um eine Personenbeförderung handelt, dann und nur dann besteht eine Beförderungspflicht nach dem PBefG und der TTO mit all den wiederum darin enhaltenen Bestimmungen, die ich schon oben aufgeführt habe und aus denen hervorgeht, wann ein Kunde im Sinne des PBefG ausgeschlosssen werden kann.
Sollte auch nur ein Parameter aus der logischen UND-Verknüpfung nicht zutreffen, besteht keine Beförderungspflicht:
1. Zielort liegt ausserhalb des PFG
oder
2. Abholort liegt ausserhalb des PFG
oder
3. DL ist keine Personenbeförderung, sondern z.B. eine Materialfahrt (holen Sie meine Torte ab, bringen Sie meine Koffer in den 4. Stock ohne Fahrstuhl, Sie bekommen auch 2E Trinkgeld)
4. Starthilfen, Einkaufsfahrten, Radwechsel, denk Dir was aus.
Diese sog. Sonderdientleistungen sind freiwillig, kein Taxler muss diese ausführen. Falls er dazu bereit ist, kann er mit dem FG einen Preis vereinbaren (selbstverständlich Vorkasse !)


Es gibt weitere Parameter, die den Kunden von einer Beförderung ausschliessen können:
1. Agressivität
2. Beleidigung
3. Körperverletzung
4. Sachbeschädigung
5. der Versuch, den Taxler zu einer OWi zu verleiten (fahren Sie mal verkehrt herum in dien Einbahnstrasse, geht schneller für mich)
6. Überschreiten der Lenkzeit !

DAS ist die Praxis
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Re: Tarifantrag in Berlin gestellt

Beitrag von Jim Bo » 01.05.2019, 15:36

Die Kurzfassung vom Beitrag titanocen wäre: "Sehr geehrter Fahrgast sie sind ein potenzieller Betrüger. Beweisen Sie mir das Gegenteil, dann befördere ich Sie."
:mrgreen:

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Re: Tarifantrag in Berlin gestellt

Beitrag von titanocen100 » 01.05.2019, 16:13

Jim Bo hat geschrieben:Die Kurzfassung vom Beitrag titanocen wäre: "Sehr geehrter Fahrgast sie sind ein potenzieller Betrüger. Beweisen Sie mir das Gegenteil, dann befördere ich Sie."
:mrgreen:
Ach mein kleiner, Jim Bo, wenn Du bei den wirklich Grossen mitreden möchtest, solltest Du erst einmal Deinen Geist öffnen. Studiere die Handelsgesetze, das PBefG, die TTO und auch die TO. Damit Du weisst, wann man in ein Taxi einsteigen darf:
Fackel (für Dich: das ist das grosse schwarzgelbe Schild oben auf dem Dach eines Taxis):
an: bedeutet : Taxi ist einsatzbereit (ev., aber er könnte gerade einen Funkauftrag erhalten haben, dann geht dieser natürlich vor)
aus: keine Beförderung
dazu kommt dann noch das Jedermannsrecht:
§ 127 StPO – vorläufige Festnahme

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1. (Quelle: § 127 StPO)

Wenn Du also in ein Taxi einsteigst, wohlwissend, dass Du kein Geld bei Dir hast und dies mir aber nicht sagst, dann machst Dun dich strafbar nach
§265 StGb: Erschleichung einer Dienstleistung

Dies hat zur Konsequenz, dass ein Taxler Dich nach §127 festnehmen darf. Notfalls auch mit Gewalt.
Schon der Versuch, von einem Taxi befördert zu werden, obwohl man kein Geld hat, ist eine Straftat.
Wenn der FG also sagt, fahren Sie mich nach x und auf meine Frage, ob er auch Geld hat, lautet die Antwort nein, dann hat der FG bereits eine Straftat begangen (Versuch der Erschleichung einer Beförderung)

Studiere also erst einmal einige Gesetze (auch das StGB, u.a. den sog. "Jagdschein" , für Dich: der hat nichts mit Rehen oder Wildschweinen zui tun - und all die vielen anderen netten §.
Dann kannst Du hier mitreden
Wir verfehlen aber momentan das Thema hier und sollten es bei diesen Auisführungen belassen. Ansonsten soll es ein Mod verschieben.
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Re: Tarifantrag in Berlin gestellt

Beitrag von Jim Bo » 01.05.2019, 19:20

Ok, du hast wirklich von Justiz keine Ahnung.

Bevor der Paragraph 265 StGB greift, kommt der Verbraucherschutz an der Reihe. Das bedeutet, der Unternehmer bzw. dessen Stellvertreter muss dem Kunden eine Frist von 7 Tagen gewähren, seine offene Rechnung zu begleichen. :!:

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Re: Tarifantrag in Berlin gestellt

Beitrag von Jim Bo » 01.05.2019, 19:26

Guck mal titti

https://www.rug-anwaltsblog.de/2015/04/ ... ahn-zahle/

Wenn du mit der S-Bahn schwarz fährst, hast du sogar 14 Tage Zeit. Aber ich glaube die Norm ist 7 Tage.

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Re: Tarifantrag in Berlin gestellt

Beitrag von titanocen100 » 01.05.2019, 19:45

Jim Bo hat geschrieben:Guck mal titti

https://www.rug-anwaltsblog.de/2015/04/ ... ahn-zahle/

Wenn du mit der S-Bahn schwarz fährst, hast du sogar 14 Tage Zeit. Aber ich glaube die Norm ist 7 Tage.
Du solltest mal besser genauer lesen !
Bei dem Artikel geht es um die Inkassokosten. Die 60E sind zu zahlen innerhalb einer gewährten Frist, da gibt es kein Wenn und Aber. Danach übergibt die BVG das Ganze an ein Inkassobüro, welches den zu zahlenden Betrag einfordert und zusätzlich natürlich eine Bearbeitungsgebühr erhebt.

Bei einer begangenen Straftat gibt es keinen Verbraucherschutz.
Wer ein Auto knackt oder einen Einbruch verübt, hat keinen Verbraucherschutz ! :mrgreen:
Oder allgemein formuliert, wer eine Straftat ausübt oder im Begriff ist, eine auszuüben und dessen Identität nicht feststeht, kann von Jedermann festgenommen werden (Jedermannsrecht)
Meinen Nachbarn, dessen Namen ich weiss und dessen Wohnort ich kenne, kann ich nicht festnehmen. Ich hole die Polizei und zeige ihn an.
Die BVG erhebt ein erhöhtes Beförderungsentgelt eben genau wegen des Verstosses beim sog. Schwarzfahren (60E). Bei einer Kontrolle im ÖPV (Bus,U-S-Bahn usw) gibt es auch nicht die Möglichkeit zu sagen, ich kaufe ein Ticket am Zielort, oder meine Mutter zahlt oder am Zielort angekommen, ich gehe nach oben und hole Geld.
60E sind zu zahlen (die Zahlkarte erhält man sofort) udn wenn man das Geld nicht aufbringen kann, gibt es Knast !
Die Grünen haben vor einigen Monaten versucht, dieses Gesetz zu kippen und aus dem Straftatbstand versucht, eine OWi zu machen. Sie sind gescheitert. Hintergrund war, dass jeder Tag im Knast dem Steuerzahler 150E kostet, was in keiner Relation zu den geschuldeten 60E steht.
Es ist und bleibt eine Straftat, ohne Geld ein Beförderungsmittel zu beanspruchen, auch ein Taxi ! :mrgreen:
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Re: Tarifantrag in Berlin gestellt

Beitrag von Klaus Stein » 01.05.2019, 20:01

titanocen100 hat geschrieben: .... man steigt nicht einfach in ein Taxi, sagt sein Ziel, der Taxler schaltet das Taxameter sein, am Ziel angekommen wird das Taxameter ausgeschaltet und der FG zahlt den Preis, der auf dem Taxameter steht. .....
Nein , man füllt erst 4 (A4 Seiten) Fragebögen aus ..... ist ja logisch ... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Zuletzt geändert von Klaus Stein am 01.05.2019, 20:02, insgesamt 1-mal geändert.
Bitte nicht so viel Realität , mir geht es gerade gut .... ;-)

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Re: Tarifantrag in Berlin gestellt

Beitrag von Jim Bo » 01.05.2019, 20:07

Dann müsste ja jeder im Supermarkt, der seine Geldbörse im Auto vergessen hat, polizeilich erfasst werden, bevor man zum Auto geht um das Geld zu holen.

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Re: Tarifantrag in Berlin gestellt

Beitrag von titanocen100 » 01.05.2019, 20:17

Jim Bo hat geschrieben:Dann müsste ja jeder im Supermarkt, der seine Geldbörse im Auto vergessen hat, polizeilich erfasst werden, bevor man zum Auto geht um das Geld zu holen.
sicher nicht, aber die Ware verbleibt im Supermarkt. Mache ich Anstalten, das Geschäft zu verlassen, wird mich der Verkäufer hindern, entweder persönlich (Jedermannsrecht) oder er holt nur die Polizei.
Die Handelsware geht ers in den Besitz über, wenn sie vollständig bezahlt wurde.
Wenn ich dem Kassierer beim Discounter sage, ich habe mein Geld vergessen, aber ich nehme jetzt die Ware und bringe sie schon mal ins Auto, dann wird er sich weigern und sagen, der Wagen bleibt hier. Sie holen das Geld und bezahlen erst, dann können sie die Ware mitnehmen.
Du solltest doch den Vorgang kennen, also was soll Dein Kommentar ?
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Re: Tarifantrag in Berlin gestellt

Beitrag von Jim Bo » 01.05.2019, 20:29

Titti du hast schon damals die Kunden vergrault und du vergraulst sie auch heute noch. Erschleichung einer Dienstleistung ist es nicht, solange der Fahrgast bei dir bleibt.Möchte er sich vom Taxi entfernen, obwohl er noch nicht bezahlt hat, muss er bei dir einen Pfand dalassen. Das Warten auf eine dritte Person berechtigt dich das Taxameter weiterlaufen zu lassen, aber noch lange nicht, dass du ihn anzeigst.

Ich sage es ja nicht gerne, aber ein Sascha fehlt mir gerade in dieser Diskussion :mrgreen:

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Re: Tarifantrag in Berlin gestellt

Beitrag von titanocen100 » 01.05.2019, 20:49

Jim Bo hat geschrieben:muss er bei dir einen Pfand dalassen.
ich bin nicht verpflichtet, einen Pfand anzunehmen.
Fakt ist, dass ein Kunde nicht in ein Taxi einsteigen darf, wenn er weiss, dass er kein Geld dabei hat.
Es ist das Analogon zur Personenbeförderung mit Bus und Bahn.
Bus und Bahn haben sich mit dem Gericht geeinigt, dass sie ein erhöhtes Beförderungsentgelt nehmen dürfen, um nicht bei jedem FG, der "schwarz" fährt, gerichtlich klagen zu müssen. Leider ist dies dem Taxler bzw TU nicht möglich.

Ich kann, wenn ich will, mir vom FG einen Pfand (z.B. Smartphone) geben lassen und ihm die Gelegenheit geben, Geld zu holen. Ich muss es aber nicht.
Übrigens darf ein amtlich beglaubigtes Dokument (Personalausweis, Reisepass) nicht als Pfand genommen werden, obwohl dies hin und wieder geschieht von Taxlern, die genauso wenig Ahnung haben wie Du.
Apropo amtlich beglaubigtes Dokument:
Eine bargeldlose Zahlung per Kredit- oder Debitkarte ist (neben Gültigkeit und Akzeptanz) nur dann möglich, wenn der Kunde bereit ist, ein amtlich beglaubigtes Dokument vorzulegen, so dass der Taxler Name und Anschrift zur kurzfristigen Speicherung notieren kann (konform mit dem Datenschutzgesetz)

Obwohl diese Thema äusserst spannend ist, schlage ich einem Mod oder SuperMod vor, dieses Thema zu verschieben "Personenbeförderung - wann muss sie durchgeführt werden" oder "Rechte und Pflichten bei der Personenbeförderung"
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Re: Tarifantrag in Berlin gestellt

Beitrag von Jim Bo » 01.05.2019, 23:49

Ich kann ein Pfand nehmen, ich muss es nicht.
Wenn ich sowas schon höre :roll:

Warst du bei der Taxidemo dabei?

Wer solche aberwitzigen Vorstellungen einer Dienstleistung hat, der braucht freilich nicht über Konkurrenzzuwachs klagen.
Zuletzt geändert von Jim Bo am 01.05.2019, 23:50, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Tarifantrag in Berlin gestellt

Beitrag von titanocen100 » 02.05.2019, 00:36

Jim Bo hat geschrieben:
Wer solche aberwitzigen Vorstellungen einer Dienstleistung hat, der braucht freilich nicht über Konkurrenzzuwachs klagen.
Falls Du auf UBER anspielst, die sind keine Konkurrenz, die wollen den Laden , sprich das ÖPV-Gewerbe, übernehmen. Aus UBER-Mietwagen wird dann UBER Privat-Taxi. Und Du solltest doch wissen, welche Konsequenzen es hat, wenn ein Unternehmen privatisiert wird. Schau Dir den Strom an: der Strompreis hat sich nach der Privatisierung verzehntfacht.
Genauso ist es mit UBER: buchen Se heute UBER für Lau und morgen werden Sie doppelt und dreifach dafür büssen dürfen (finanziell gesehen)..
UBER ist ein internationales Geschäftskonglomerat. Sie investieren 10 oder 20 oder 100 Mio (und haben 100 Millarden in der Hinterhand), um aus dem investierten Geld 3,4 oder 5 Milliarden herauszuholen.
Und falls das nicht funktioniert, na und, es ist ein Spiel wie im Spielcasino, Black Jack oder Roulette.
Die Leittragenden werden die TU, die Taxler und selbstverständlich, ja insbesondere die Kunden sein, die dann für eine Tour, die (normalerweise) per ÖPV-Taxi 40E plötzlich 90E zahlen werden dürfen. Und selbstverständlich NUR gegen VORKASSE.
Eine Tour von TXL zur U-Station Jakob-Kaiser-Platz (ÖPV-Taxi ca. 5.90E) per UBER-Privat-Taxi 25E ! Und immer nur Vorkasse. Wer das nicht zahlen will (insbesondere nachts um 1 Uhr), der kann laufen. Es wird Sonderzuschläge geben (machen alle Hotels heute schon bei Messen wie Grüne Woche oder ITB), Weihnacht, Sylvester, Ostern u.a.
Es wird auch Rabatte geben Marke "buchen Sie heute UBER für 100E und Sie erhalten 10% Rabatt morgen (gültig nur ab 100E)
Alle diese Angebote kennst Du bestimmt auch.
Jona 4:11 und mich sollte nicht jammern
(passt hier aber nicht so ganz rein) :)
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Re: Tarifantrag in Berlin gestellt

Beitrag von Klaus Stein » 02.05.2019, 00:46

Jim Bo hat geschrieben:Dann müsste ja jeder im Supermarkt, der seine Geldbörse im Auto vergessen hat, polizeilich erfasst werden, bevor man zum Auto geht um das Geld zu holen.
Nöö, der kommt gar nicht erst in den Supermarkt wenn er nicht vorher die Fragebögen ausfüllt.
Polizeiliches Führungszeugnis nicht vergessen ... :mrgreen:
Zuletzt geändert von Klaus Stein am 02.05.2019, 00:58, insgesamt 1-mal geändert.
Bitte nicht so viel Realität , mir geht es gerade gut .... ;-)

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Re: Tarifantrag in Berlin gestellt

Beitrag von titanocen100 » 02.05.2019, 00:58

Klaus Stein hat geschrieben:
Jim Bo hat geschrieben:Dann müsste ja jeder im Supermarkt, der seine Geldbörse im Auto vergessen hat, polizeilich erfasst werden, bevor man zum Auto geht um das Geld zu holen.
Nöö, der kommt gar nicht erst in den Supermarkt wenn er nicht vorher die Fragebögen ausfüllt.
Polizeiliches Führungszeugnis nicht vergessen mit zu nehmen ... :mrgreen:
:D
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