Impressumspflicht & DSGVO
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Impressumspflicht & DSGVO
Benötigt jede Facebook oder Internetseite ein Impressum?
e-recht24...
Erklärung Wiki
Update 2014
Impressumspflicht im Social Web
Eine Impressumspflicht besteht grundsätzlich auch bei der Nutzung sozialer Medien.
Wer eine klassische Website, einen Blog oder ein Social Media Profil betreibt, muss zwingend über ein Impressum verfügen.
Weitere Infos unter WBS-LAW...
Update 2018
Seit dem 25. Mai 2018 ist die neue DSGVO direkt anwendbar.
Sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen bringt sie viele Änderungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage mit sich.
Unternehmen müssen aufgrund der DSGVO viele Neuerungen im Vergleich zum bisherigen BDSG umsetzen.
Für eine unterlassene bzw. fehlerhafte Umsetzung der neuen Vorgaben drohen hohe Bußgelder.
Weitere Infos unter WBS-LAW...
Mod: Kosmetik
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Update 2014
Impressumspflicht im Social Web
Eine Impressumspflicht besteht grundsätzlich auch bei der Nutzung sozialer Medien.
Wer eine klassische Website, einen Blog oder ein Social Media Profil betreibt, muss zwingend über ein Impressum verfügen.
Weitere Infos unter WBS-LAW...
Update 2018
Seit dem 25. Mai 2018 ist die neue DSGVO direkt anwendbar.
Sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen bringt sie viele Änderungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage mit sich.
Unternehmen müssen aufgrund der DSGVO viele Neuerungen im Vergleich zum bisherigen BDSG umsetzen.
Für eine unterlassene bzw. fehlerhafte Umsetzung der neuen Vorgaben drohen hohe Bußgelder.
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Mod: Kosmetik
Zuletzt geändert von Gruppenmoderator am 03.06.2020, 23:08, insgesamt 3-mal geändert.
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
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- Taxi Georg
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Re: Impressumspflicht
Benötigt jede Facebook Seite ein Impressum?
Wie muss ein Impressum bei Facebook aussehen?
Video
Bericht
Kommentar:
Ich sehe sehr oft, dass Taxiunternehmer es mit dem Impressum nicht so ernst nehmen!
Das kann richtig teuer werden!
Auch in einer eMail Signatur muss ein Impressum rein!
So könnte es aussehen:
Vorname Name
Taxibetrieb
Einzelunternehmer
Straße / Nr.
PLZ Stadt
Telefon:
eMail:
Web:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. §27a :
Verantwortliche i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV: Vorname Name, Adresse s.o.
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Verkehrsgewerbestelle
Straße / Nr
PLZ Stadt
oder
Taxibetrieb GmbH
Straße / Nr.:
PLZ Stadt
Vertreten durch:
Geschäftsführer/in: Vorname Name
Telefon:
eMail:
Web:
Registereintrag:
Amtsgericht Stadt
HRB NR
Gerichtsstand Stadt
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. §27a :
Verantwortliche i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV: Vorname Name, Adresse s.o.
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Verkehrsgewerbestelle
Straße / Nr
PLZ Stadt
Die Steuernummer hat im Impressum nichts zu suchen!
Mod: Kosmetik / tot Links entfernt
Wie muss ein Impressum bei Facebook aussehen?
Video
Bericht
Kommentar:
Ich sehe sehr oft, dass Taxiunternehmer es mit dem Impressum nicht so ernst nehmen!
Das kann richtig teuer werden!
Auch in einer eMail Signatur muss ein Impressum rein!
So könnte es aussehen:
Vorname Name
Taxibetrieb
Einzelunternehmer
Straße / Nr.
PLZ Stadt
Telefon:
eMail:
Web:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. §27a :
Verantwortliche i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV: Vorname Name, Adresse s.o.
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Verkehrsgewerbestelle
Straße / Nr
PLZ Stadt
oder
Taxibetrieb GmbH
Straße / Nr.:
PLZ Stadt
Vertreten durch:
Geschäftsführer/in: Vorname Name
Telefon:
eMail:
Web:
Registereintrag:
Amtsgericht Stadt
HRB NR
Gerichtsstand Stadt
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. §27a :
Verantwortliche i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV: Vorname Name, Adresse s.o.
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Verkehrsgewerbestelle
Straße / Nr
PLZ Stadt
Die Steuernummer hat im Impressum nichts zu suchen!
Mod: Kosmetik / tot Links entfernt
Zuletzt geändert von Gruppenmoderator am 03.06.2020, 23:10, insgesamt 1-mal geändert.
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- Taxi Georg
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Re: Impressumspflicht
Steuernummer nicht im Internet-Impressum angeben!
Immer wieder sieht man im Internet, das Unternehmen ihre Steuernummer im Impressum angeben.
Das ist unnötig und auch gefährlich!
Mod: Kosmetik
Immer wieder sieht man im Internet, das Unternehmen ihre Steuernummer im Impressum angeben.
Das ist unnötig und auch gefährlich!
Gefährlich ist es, weil jeder, der die Steuernummer eines anderen kennt,
beim Finanzamt anrufen kann und alles über Umsätze,
Gehälter, Abschreibungen, Einkommen, das unter dieser Steuernummer erfasst ist, erfahren kann.
Unnötig ist es, weil es dazu keine gesetzliche Verpflichtung gibt.
weiterlesenDie Umsatzsteueridentifikationsnummer (UStId) muss im Impressum der eigenen Internet-Präsenz angegeben werden.
Und nur dann, wenn man eine hat.
Mod: Kosmetik
Zuletzt geändert von Gruppenmoderator am 03.06.2020, 23:16, insgesamt 2-mal geändert.
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- Taxi Georg
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Re: Impressumspflicht
Aufsichtsbehörde muss im Impressum stehen
Kommentar:
Taxi, Mietwagen und der öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) haben auch eine Aufsichtsbehörde!
https://youtu.be/Tu-d7FOM7vwRechtsanwalt Christian Solmecke hat geschrieben:Onlinehändler und Vertreter von anderen Berufsgruppen sollten nachprüfen,
ob sie Angaben zur Aufsichtsbehörde im Impressum ihrer Webseite und Plattformen wie Facebook machen müssen.
Ansonsten droht eine teure Abmahnung.
Kommentar:
Taxi, Mietwagen und der öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) haben auch eine Aufsichtsbehörde!
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Re: Impressumspflicht
Dürfen Konkurrenten meine DSGVO-Fehler abmahnen?
Video
Kommentar:
Btw. DSGVO hat nichts im Impressum zu suchen! Video bei Zeitindex 5:42
Video
Kommentar:
Btw. DSGVO hat nichts im Impressum zu suchen! Video bei Zeitindex 5:42
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Re: Impressumspflicht & DSGVO
Das Wichtigste zur Positionierung von Datenschutz- und Impressum-Informationen
Die Datenschutzerklärung muss mit einem Klick von jeder Unterseite einer Website aus erreichbar und eindeutig gekennzeichnet sein.
Es ist daher nicht erlaubt, die Datenschutzerklärung im Impressum unterzubringen, die Hinweise zum Datenschutz und das Impressum müssen getrennt aufgeführt werden.
Es ist möglich, die Hinweise zum Datenschutz und das Impressum auf derselben Seite zu platzieren,
sofern der Link zu dieser eindeutig gekennzeichnet ist z.B. mit der Formulierung „Impressum & Datenschutz“.
weitelesen
Die Datenschutzerklärung muss mit einem Klick von jeder Unterseite einer Website aus erreichbar und eindeutig gekennzeichnet sein.
Es ist daher nicht erlaubt, die Datenschutzerklärung im Impressum unterzubringen, die Hinweise zum Datenschutz und das Impressum müssen getrennt aufgeführt werden.
Es ist möglich, die Hinweise zum Datenschutz und das Impressum auf derselben Seite zu platzieren,
sofern der Link zu dieser eindeutig gekennzeichnet ist z.B. mit der Formulierung „Impressum & Datenschutz“.
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Zuletzt geändert von Taxi Georg am 08.03.2019, 16:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Impressumspflicht & DSGVO
Bildrechte
Wer bei bekannten Bildportalen kauft und die Lizenzbedingungen einhält, ist vor Abmahnungen sicher? Falsch gedacht!
Wir ... – und viele andere Käufer bei Portalen wie pixelio, fotolia und aboutpixel – standen im vergangenen Jahr wegen einer Urheberrechtsverletzung vor Gericht.
Und das, obwohl wir die Rechte am Bild offiziell gekauft und die Lizenzbedingungen beachtet hatten.
weiterlesenKleiner Hinweis:
Im Fall einer Abmahnung sollte immer sofort ein Anwalt/Berufshaftpflicht eingeschaltet und nie eigenmächtig verhandelt werden.
Achtung!! Wer eine Berufshaftpflichtversicherung hat, muss immer zuerst die Versicherung informieren, diese kümmert sich dann gemeinsam mit Ihnen um die Beauftragung eines Anwalts.
Wer eigenmächtig handelt, riskiert seinen Versicherungsschutz!
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 14.04.2019, 16:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Impressumspflicht & DSGVO
Abmahnung vom Konkurrenten erhalten – was tun?
https://www.youtube.com/watch?v=gaBiJuWp9L0Rechtsanwalt Christian Solmecke hat geschrieben:Hier erfahren Sie alles Wichtige und wie Sie am besten reagieren.
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Re: Impressumspflicht & DSGVO
Impressum bei einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)!
Für eine GbR könnte das beispielsweise so aussehen:
NAME & Name GbR
Geschäftsbezeichnung
Straße 1
PLZ Stadt
Gesellschafter: Georg Mustermann und Georgia Musterfrau
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Website:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a UStG:
Verantwortliche i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV: Vorname Name, Adresse s.o.
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Verkehrsgewerbestelle
Straße / Nr
PLZ Stadt
Die Steuernummer hat im Impressum nichts zu suchen!
Weitere Informationen unter Firma.de
Für eine GbR könnte das beispielsweise so aussehen:
NAME & Name GbR
Geschäftsbezeichnung
Straße 1
PLZ Stadt
Gesellschafter: Georg Mustermann und Georgia Musterfrau
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Website:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a UStG:
Verantwortliche i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV: Vorname Name, Adresse s.o.
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Verkehrsgewerbestelle
Straße / Nr
PLZ Stadt
Die Steuernummer hat im Impressum nichts zu suchen!
Weitere Informationen unter Firma.de
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Werbe-Flyer Impressumspflicht
Werbe-Flyer
Die Impressumspflicht für Webauftritte (z.B. Homepage, Facebook, XING, Twitter, YouTube usw.) sollte mittlerweile allgemein bekannt sein.
Doch wie sieht es bei Flyern aus, die Taxibetriebe verteilen?
Auch Werbe-Flyer sind von dem Nachweis nicht ausgenommen!
Wirbt ein Taxiunternehmer mit Preisen, ist zwingend der Gesamtpreis (Endpreis) anzugeben. Circa-Preise sind unzulässig!
Bei reiner Werbung über einen Flyer, müssen keine Preise genannt werden.
------------------------------------------
Wie immer gilt!
Bei Rechtsfragen wendet Euch bitte an einen Rechtsanwalt.
Die Impressumspflicht für Webauftritte (z.B. Homepage, Facebook, XING, Twitter, YouTube usw.) sollte mittlerweile allgemein bekannt sein.
Doch wie sieht es bei Flyern aus, die Taxibetriebe verteilen?
Auch Werbe-Flyer sind von dem Nachweis nicht ausgenommen!
Wirbt ein Taxiunternehmer mit Preisen, ist zwingend der Gesamtpreis (Endpreis) anzugeben. Circa-Preise sind unzulässig!
Bei reiner Werbung über einen Flyer, müssen keine Preise genannt werden.
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Wie immer gilt!
Bei Rechtsfragen wendet Euch bitte an einen Rechtsanwalt.
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Re: Impressumspflicht & DSGVO
Darf ich das Impressum als PDF, GIF oder JPEG Format auf meiner Homepage anbieten?
NEIN
Das Impressum muss ständig verfügbar sein, d.h. es muss jederzeit abrufbar sein.
Daher muss das Impressum druckbar sein.
Es dürfen außerdem keine weiteren Plug-Ins oder bestimmte Software (z.B. PDF-Reader) zum Lesen des Impressums erforderlich sein.
weiterlesen
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Re: Impressumspflicht & DSGVO
So geben Sie bei Bildern die Quelle korrekt an.
[Bildquelle: © G. Horafas | Taxiforum.de]
[Bildquelle: © G. Horafas | Taxiforum.de]
medienkompass.de hat geschrieben:Eine Website wirkt gleich viel ansprechender, wenn sie schön gestaltet ist.
Ein beliebtes Mittel, um eine Seite optisch aufzuwerten, sind Bilder.
Dabei sollte man aber auf keinen Fall die Angabe der Bildquelle vergessen!
weiterlesenmedienkompass.de hat geschrieben:Wohin mit der Bildquelle?
Am einfachsten ist es, wenn Sie die Quellenangabe in die Bildunterschrift setzen.
Manchmal stört eine Bildunterschrift allerdings den optischen Eindruck.
Dann können Sie die Bildquelle(n) auch gesondert am Ende des Beitrags oder im Impressum angeben.
Dabei muss jedoch immer klar erkennbar sein, welches Bild zu welcher Quelle gehört.
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Re: Impressumspflicht & DSGVO
Was ist ein Disclaimer?
Weitere Informationen: easyRechtssicher.deDer Disclaimer ist eine Art Verwahrung.
Ich gebe Informationen und schließe trotzdem die Haftung dafür aus.
Was sind Beispiele für Disclaimer?
„Für alle Links auf dieser Homepage gilt:
Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage und mache diese Inhalte nicht zu eigen“
oder noch ein typisches Disclaimer Muster:
„Die Inhalte der Webseite werden mit größter Sorgfalt erstellt.
Dennoch kann keine Garantie für Aktualität und Vollständigkeit übernommen werden.“
Die Wirkung ist gleich NULL, weil es sich bei der Haftung für Links, der Haftung für die Inhalte von Webseiten, nicht um eine vertragliche, sondern eine gesetzliche Haftung handelt.
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 11.12.2019, 02:06, insgesamt 1-mal geändert.
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(m/w/d) in Stellenanzeigen: Was bedeutet das?
Was bedeutet das (m/w/d)?
(m/w/d) in Stellenanzeigen steht für männlich/weiblich/divers, letzteres mitunter in der englischen Variante diverse.
(m/w/d) in Stellenanzeigen steht für männlich/weiblich/divers, letzteres mitunter in der englischen Variante diverse.
Weitere Infos und Quelle: karrierebibel.deDie Angabe divers oder diverse ist eine Lösung im Sinne des Antidiskriminierungsgesetzes (AGG),
um ausdrücklich Menschen vor Diskriminierung zu schützen, die sich weder männlich, noch weiblich fühlen.
Hintergrund ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 2017 (Az 1 BvR 2019/16),
dass künftig neben den Geschlechtsbezeichnungen männlich und weiblich eine dritte Variante möglich sein muss.
Wir erläutern kurz:
- (m/w/d) steht für männlich/weiblich/divers
(m/w/i) steht für männlich/weiblich/intersexuell
(m/w/i/t) steht für männlich/weiblich/intersexuell/transsexuell
(m/w/a) steht für männlich/weiblich/anders
(m/w/x) steht für männlich/weiblich/egal welches Geschlecht beziehungsweise nicht definiert
(m/w/gn) steht für männlich/weiblich/geschlechtsneutral
(m/w/*) steht für männlich/weiblich/Asterisk kann ein beliebiges Geschlecht oder eine Fußnote symbolisieren
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Re: Impressumspflicht & DSGVO
Welche Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde sind nötig?
Aufsichtsbehörden sind solche Behörden, die bei gewerblichem Tätigwerden ihre Erlaubnis erteilen müssen.
Solche Genehmigungen sind beispielsweise bei:
- Gaststätten
- Spielcasinos
- Umwelt beeinträchtigenden Tätigkeiten
- Taxi- und Mietwagenbetriebe usw. zu finden.
Erstellt nun ein solches Unternehmen beispielsweise eine Homepage, muss es in seinem Impressum die für sie maßgebliche Aufsichtsbehörde angeben.
Aufgenommen werden sollten am besten Name und Adresse der zuständigen Behörde.
Aufsichtsbehörden sind solche Behörden, die bei gewerblichem Tätigwerden ihre Erlaubnis erteilen müssen.
Solche Genehmigungen sind beispielsweise bei:
- Gaststätten
- Spielcasinos
- Umwelt beeinträchtigenden Tätigkeiten
- Taxi- und Mietwagenbetriebe usw. zu finden.
Erstellt nun ein solches Unternehmen beispielsweise eine Homepage, muss es in seinem Impressum die für sie maßgebliche Aufsichtsbehörde angeben.
Aufgenommen werden sollten am besten Name und Adresse der zuständigen Behörde.
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Re: Impressumspflicht & DSGVO
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 21.01.2020, 21:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Impressumspflicht & DSGVO
Sehr gut beschrieben!
IHK LeipzigÜberflüssige Zusätze im Impressum
Häufig formulieren Unternehmen auf ihrer Impressumsseite einen Haftungsausschluss für externe Links.
Dieser ist in den meisten Fällen bedeutungslos und rechtlich wirkungslos.
☒ Hinweis auf das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12.05.1998, Az. 312 O 85/98
„Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Aufbringung eines Links die Inhalte der verlinkten Seite ggf. mitzuverantworten hat.
Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, wenn man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
Wir haben auf unserer Seite Links zu anderen Seiten im Internet gelegt.
Für alle diese Links gilt: Wir erklären ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seite haben.
Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten auf unserer Homepage und machen uns diese Inhalte nicht zu Eigen.
Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seite, zu denen die bei uns sichtbaren Banner, Buttons und Links führen.“
Das Landgericht hat die im Zitat wiedergegebene Aussage im Urteil nicht getroffen.
Im Gegenteil hat es angenommen, dass mit einem pauschalen Hinweis auf den Haftungsausschluss von verlinkten Inhalten,
keine ausreichende Distanzierung bezüglich der verlinkten ehrverletzenden Äußerungen stattfand.
☒ Unerhebliche Haftungshinweise
Beispiel: „Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte interner Links.
Für die Inhalte der verlinkten Seite sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.“ Dazu Landgericht Konstanz, Urt. v. 08.10.2013, Az. 3 O 156/12:
„Der Beklagte hat sich durch die Gestaltung seiner Homepage und die werbende Verweisung auf die Inhalte der Verlinkten Homepage […], deren Inhalte, […] zu eigen gemacht […].
Daran ändert der an anderer Stelle der Homepage im Impressum enthaltene Haftungsausschluss nicht.“
☒„keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“
Beispiel: „Im Falle von wettbewerbsrechtlichen, domainrechtlichen, urheberrechtlichen oder ähnlichen Problemen bitten wir Sie, uns zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Wir garantieren, dass zu Recht beanstandete Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistands erforderlich ist.
Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit uns wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen und ggf. Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmung erhoben.
---------------
Diese Regelung verhindert keine Abmahnung, sondern kann vielmehr zu einer Abmahnung führen, da hierdurch dem Verbraucher vorgespielt wird, dass er nicht sofort einen Anwalt mit der Durchsetzung seiner Rechte beauftragen kann, sondern sich hierum zunächst selbst kümmern muss.
Daher ist von einer solchen Formulierung dringend abzuraten.
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Datenschutzerklärung für ungenutzte Domains
Datenschutzerklärung für ungenutzte Domains
Die DSGVO duldet leere Seiten nicht als rechtsfrei.
Auch diese Internetseiten brauchen immer eine Datenschutzerklärung.
Ungenutzte Domains können aber per Redirect weitergeleitet werden und benötigen dann nur auf der Zielseite eine Datenschutzerklärung.
Hinweis:
Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass man über den Internetprovider eine Zuordnung zwischen IP-Adresse und den realen Personenangaben herstellen kann.
Somit gelten auch IP-Adressen als personenbezogene Daten.
WBS ist eine sehr gute Quelle
Die DSGVO duldet leere Seiten nicht als rechtsfrei.
Auch diese Internetseiten brauchen immer eine Datenschutzerklärung.
Ungenutzte Domains können aber per Redirect weitergeleitet werden und benötigen dann nur auf der Zielseite eine Datenschutzerklärung.
Hinweis:
Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass man über den Internetprovider eine Zuordnung zwischen IP-Adresse und den realen Personenangaben herstellen kann.
Somit gelten auch IP-Adressen als personenbezogene Daten.
WBS ist eine sehr gute Quelle
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Re: Impressumspflicht & DSGVO
Brauche ich ein Impressum für YouTube?
Betreibt man einen YouTube Kanal und man hat sich auch schon einmal gefragt, ob man ein Impressum dafür braucht?
In diesem Video wird erklärt, ob man ein Impressum auf YouTube braucht, wie man den einbaut und was alles drin stehen muss.
Danke an Scarlett L. | WBS.
Betreibt man einen YouTube Kanal und man hat sich auch schon einmal gefragt, ob man ein Impressum dafür braucht?
In diesem Video wird erklärt, ob man ein Impressum auf YouTube braucht, wie man den einbaut und was alles drin stehen muss.
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Re: Impressumspflicht & DSGVO
„Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“..ra-plutte.de hat geschrieben:„Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen,
so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote.“
Dieser Satz findet sich immer noch auf vielen Webseiten.
Doch was ist dran an der Anti-Abmahnklausel?
Wirksamer Schutz vor Abmahnungen?
Anti-Abmahnklauseln sind rechtlich nutzlos!
Anti-Abmahnklauseln verhindern keine Abmahnungen, sondern lösen dies unter Umständen erst aus.
Am besten die Klauseln ersatzlos löschen.
Quelle und weiterlesen
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