Klage gegen MOIA

Verlagerung der Postengespäche in das Internet.
eichi
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von eichi » 12.04.2019, 19:04

Ganz besonders ist zu begrüßen, dass RA Füßer
so deutlich auf die Diskrepanz zwischen dem vorgeschriebenen
Taxitarif
Einerseits legt die Antragsgegnerin selbst in § 2 ihrer Taxenordnung einen Tarif fest, welcher sich nach der Regelung des § 39 II PBefG nach den Kosten und der Ertragslage des Taxigewerbes sowie des öffentlichen Interesses an einem wirtschaftlichen Taxiverkehr richtet...
und dem Preisgebaren des Digital-Mobilitäts-Piraten eingeht.
...den anderen Marktteilnehmern gestattet sie den Betrieb zu absoluten Dumpingpreisen, was – nicht zufällig angesichts der Kapitalstärke des hinter der Beigeladenen stehenden VW-Konzerns – auch prompt zum Aufrollen der Marktverhältnisse ausgenutzt wird.
Gleichheitsgrundsatz Art. 3 GG u.a.
Ich kann garnicht soviel essen...
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von KehrenTAXI » 12.04.2019, 19:05

Klingt schon mal geil!!!!
freundlichst ;-)

Stefan Kehren


Geist ist geil!


Meine Beiträge könnten Satire enthalten!

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von LRKN » 12.04.2019, 20:07

So weit mir bekannt könnte Moia ihren Tarif eifach auf 6 Cent/km drücken und könnten dann auch starten ohne die Ausnahmegenehmigung. Weil dann ist es kein gewerblicher Transport mehr sondern nur zum Selbstkostenbeitrag.

Aber ich vermute, dass die Behörde auch in diesem Fall die Genehmigung am Montag per Sofortvollzug genehmigt. Wer oder was soll sie daran hindern?

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von eichi » 12.04.2019, 21:15

Eine Blockade des Platzes in Hamburg Groß Borstel?
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 12.04.2019, 22:13

LRKN hat geschrieben:So weit mir bekannt könnte Moia ihren Tarif eifach auf 6 Cent/km drücken und könnten dann auch starten ohne die Ausnahmegenehmigung. Weil dann ist es kein gewerblicher Transport mehr sondern nur zum Selbstkostenbeitrag.

Aber ich vermute, dass die Behörde auch in diesem Fall die Genehmigung am Montag per Sofortvollzug genehmigt. Wer oder was soll sie daran hindern?
Wir haben im Eilantrag gefordert, dass das Gericht, sofern die aufschiebende Wirkung Der Klage festgestellt werden sollte, auch den Sofortvollzug unterbindet. Im Moment kann ich nicht sagen, ob auch das geschehen ist.

Ein Gedankenspiel:
Das Gericht hat den Beschluss heute spät rausgeschickt und die Begründung wird nachgereicht. Mir kommt es so vor, als ob das Gericht den Start am Montag verhindern wollte. Wenn das die Absicht war, dann wird wahrscheinlich auch Sofortvollzug unterbunden, sonst hat die Eile keinen Sinn. Das ist jetzt Interpretation meinerseits. Solange wir den Beschluss nicht in den Händen haben, lässt sich nicht genauer sagen.
Zuletzt geändert von IK am 12.04.2019, 22:13, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Pirat » 12.04.2019, 23:31

Eine einstweilige Verfügung ist leicht bewirkt, es reicht die Glaubhaftmachung als Begründung..
Gerichte erteilen in der Regel diese beantragte Verfügung, hat nix mit gewonnen oder verlieren zu tun.
Gerichte prüfen den Antrag nur Formel, Gerichte gehen davon aus, das der Antragsteller weiß was er tut...
Der Antrag ging bestimmt per FAX ans Gericht, die Antwort kommt in der Regel sofort.
Freitagnachmittags, der Gegner hat kaum Zeit zu reagieren, könnte böses Blut erzeugen....

Ich gebe zu bedenken : Erweist sich die Anordnung der einstweiligen Verfügung als von Anfang an ungerechtfertigt, so kann der Gegner gegen den Antragsteller gemäß § 945 ZPO einen Schadensersatzanspruch geltend machen. Dieser ist verschuldensunabhängig, so dass das Erwirken einer einstweiligen Verfügung für den Antragsteller auch stets ein gewisses Kostenrisiko birgt.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 13.04.2019, 01:12

@Pirat

Der Antrag (Zwischenverfügung) wurde vor zwei Wochen verschickt.
Nicht über die einstweilige Verfügung wurde entschieden, sondern über den Eilantrag aus Dezember, die aufschiebende Wirkung der Klage festzustellen.

Details liegen mir aber noch immer nicht vor ...

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Pirat » 13.04.2019, 10:44

Man lernt nicht aus...
Zwischenverfügung auch „Hängebeschluss“ genannt.
Zitat : Weigert sich eine Verwaltungsbehörde in diesen Fällen trotz formloser gerichtlicher Aufforderung ohne ersichtlichen Grund, bis zur endgültigen Entscheidung im Eilverfahren auf Vollstreckungsmaßnahmen zu verzichten, obliegt es dem Gericht, dies der Behörde durch einen sogenannten Hängebeschluss förmlich aufzugeben. Kommt das Fachgericht dem nicht nach, verletzt es seinerseits die Garantie effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 IV GG.

Also ich verstehe so, dass Gericht konnte gar nicht anders, als eurem Antrag stattzugeben.

Beim Haben wir (Behörde, Moia) zu Kenntnis genommen, wird es wahrscheinlich nicht bleiben..
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von LRKN » 13.04.2019, 12:13

IK hat geschrieben:
Wir haben im Eilantrag gefordert, dass das Gericht, sofern die aufschiebende Wirkung Der Klage festgestellt werden sollte, auch den Sofortvollzug unterbindet. Im Moment kann ich nicht sagen, ob auch das geschehen ist.

Ein Gedankenspiel:
Das Gericht hat den Beschluss heute spät rausgeschickt und die Begründung wird nachgereicht. Mir kommt es so vor, als ob das Gericht den Start am Montag verhindern wollte. Wenn das die Absicht war, dann wird wahrscheinlich auch Sofortvollzug unterbunden, sonst hat die Eile keinen Sinn. Das ist jetzt Interpretation meinerseits. Solange wir den Beschluss nicht in den Händen haben, lässt sich nicht genauer sagen.
Ok. Gehen wir mal davon aus, dass der Sofortvollzug unterbunden wird. Was würde Moia daran hindern einen abgewandelten Antrag zu stellen und der wird dann von der Stadt dann am Montag zum sofortigen Betrieb genehmigt? Moia könnte z.B. den Mietwagengeschäft erstmal ausklammern und nur das Share-Bus-System anbieten. Das wäre gerichtlich deutlich schwerer angreifbar als die Kombination Share-Bus und Mietwagengeschäft. Wie schnell die Stadt mit der Ausnahmegenehmigung sein kann zeigt ja gerade das myTaxi Sharemodel.

Ich habe auf jeden Fall sehr stake Zweifel an der These, dass VW nach den Millioneninvestitionen hier in Hamburg die Hände für 2-3 Jahre in den Schoß legt und wartet was passiert. Die werden fahren! Egal wie. Zur Not halt mit den 6 Cent/km. Und dann können sie nochmehr Kunden binden und langfristig dem Taxigewerbe noch viel mehr schaden.
Zuletzt geändert von LRKN am 13.04.2019, 12:17, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 13.04.2019, 13:44

@LRNK

Ich verweise noch mal darauf, dass der Beschluss mir noch nicht vorliegt. Auch die Begründung des Beschlusses ist noch nicht da. Wird nächste Woche nachgereicht. Auch die Meinung unseren Anwalts ist noch nicht da. Es ist leider viel Raum für Spekulationen da, was auch eine schöne Sache ist.

Harter Fakt ist aber, dass das Gericht zum zweiten Mal der Behörde klargemacht hat, dass die Strategie, mir Klagebefugnis abzusprechen, keinen Bestand hat. Das Gericht soll festgestellt haben, dass ich klagebefugt bin und die Klage aufschiebende Wirkung hat.

Bei einer Entscheidung mit solcher Tragweite hat das Gericht sicherlich geschaut, wie die Erfolgsaussichten im Hauptverfahren sind. Hätte das Gericht Zweifel an den Erfolgsaussichten im Hauptverfahren, würden sie wahrscheinlich einen anderen Beschluss fassen.

Ich hoffe, ich bekomme bald die Unterlagen. Dann wird einiges klarer.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von LRKN » 13.04.2019, 15:46

Verstehe. Es tut mir leid, dass ich nicht immer auf dem neusten Stand bin.

Es ging also bei dem Urteil von Gestern garnicht um die Genehmigung für Moia ansich sondern nur darum, dass es dir grundsätzlich möglich sein sollte, dagegen zu klagen? Dabei ist es grundsätzlich irrelevant ob du mit einer Klage gegen die Ausnahmegenehmigung recht bekommen würdest oder nicht?

Also rein theoretisch wäre es möglich, dass die Stadt morgen früh das Urteil voll akzeptiert und dir Klagebefugnis gewährt. Ist die "richtige" Klage gegen die Genehmigung von Moia denn schon bei Gericht bzw. bereit eingereicht zu werden? Wenn nein, was würde das für den Start von Moia bedeuten? Dann kann doch Moia trotzdem starten oder verstehe ich da was falsch?

Du oder jemand anderes müsste dann doch erst gegen die Ausnahmegenehmigung klagen und zumindest in einem Eilverfahren die Genehmigung aussetzen lassen. Erst dann kann doch Moia nicht starten. Und dann könnte im Eilverfahren deine Klage auch ganz schnell einkasiert werden.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Pirat » 13.04.2019, 16:41

.. es geht in erster Linie erst mal um die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs...


..das Gericht könnte auch die aufschiebende Wirkung bestätigen und den zusätzlichen Antrag, der Behörde die sofortige Vollziehung der Genehmigung (wie bei clevershuttle) zu untersagen, abweist...
Zuletzt geändert von Pirat am 13.04.2019, 16:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 13.04.2019, 17:36

@LRNK

Nachdem ich den Widerspruchsbescheid bekommen habe, habe ich:
  1. Im August Klage eingereicht (Hauptverfahren)
  2. Dazu im Dezember einen Eilantrag für die Feststellung der aufschiebenden Wirkung gestellt
  3. Vor zwei Wochen die Zwischenverfügung gemacht, dass MOIA am 15. April nicht starten darf, bis bei B keine Entscheidung vorliegt.
  4. Dazu wurde beantragt, dass falls B zu unseren Gunsten ausgeht, die Behörde den Sofortvollzug nicht anordnen darf.
Das Gericht hat offenbar C ignoriert und ist direkt zu B gegangen und offenbar in unserem Sinne entschieden. Ob eine Entscheidung zu D vorliegt, ist mir noch immer nicht bekannt.

PoppyHH

Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von PoppyHH » 14.04.2019, 10:48

Unter http://www.moia.io ist jetzt das "Geschäftsgebiet" Hamburg einsehbar. Im wesentlichen durch Ring 3 und Elbe begrenzt. Im Osten die nicht so schönen Stadtteile Rahlstedt bis Billstedt ausgeschlossen.
Durch zoomen ist die Grenze Strassengenau zu erkennen.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von eichi » 14.04.2019, 19:13

Warum der Bohei und Verwaltungsakte mit der Brechstange?
Seit November 2017 will die Stadt Hamburg ...für diese Veranstaltung
etwas Modernes (Buzzword-Inflation wie "Digital", "vernetzt",
"moderne Mobilität", "urbanes Leben von Morgen"...)
vorzuweisen haben. Dazu werden auch alte Grundsätze
über das "schützenswerte Verkehrs/Taxi-Gewerbe"*
hemmungslos über Bord geworfen wie ein leerer
Coffee-to-go-Becher.

*Bitte selbst googeln, ich muss was gegen meinen Brechreiz tun.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von LRKN » 14.04.2019, 22:11

FD hat geschrieben:@LRKN Pirat

Warum macht Ihr das? Der Widerspruch ist Geschichte. Hier geht es um die Klage und deren aufschiebende Wirkung.
Weil mir die Gerichtsentscheidung nicht klar war und ich daher nachgefragt habe was die Aufschiebende Wirkung bedeutet und wie es eventuell umgangen werden kann.

Es geht bei dem Urteil vom Freitag laut IK nicht um die eigentliche Klage von IK gegen Moia sondern "nur" um die Klage gegen die Genehmigung von Moia durch die Stadt Hamburg Klagen zu dürfen. Das sind grundsätzlich zwei unterschiedliche juristische Schritte. Er hat jetzt einstweilig erwirkt, dass er überhaupt gegen Genehmigung klagen kann. Das ist sehr positiv und ein erster wichtiger Schritt aber der Krieg wurde noch lange nicht gewonnen.

Und da ich nicht glaube, dass Moia oder die Stadt Hamburg jetzt jahrelang abwahrten was denn jetzt die Gerichte entscheiden muss man sich sehr wohl überlegen, was deren nächste Schritte sein können. Ich bin weiterhin davon überzeugt dass morgen die Moias rumfahren und Fahrgäste befördern. Entweder mit einer anderen Genehmigung, mit der Sofortverfügung oder mit 6 Cent/km. Und dann gibt es das nächste Gefecht vor Gericht.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Pirat » 14.04.2019, 22:27

Verwirrung/Hoffnung um den G-Anteil noch an die Frau/Mann zu bringen...
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von KehrenTAXI » 15.04.2019, 13:55

Was man sich alles so vorwerfen lassen muss ...

Echt nervig.
freundlichst ;-)

Stefan Kehren


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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von CPL5938 » 15.04.2019, 14:02

Und jetzt - Die Klagesschau:

https://www.dieklage.de/#klagesschau
"The only thing necessary for the triumph of evil is for good men to do nothing.”
Edmund Burke

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von KlareWorte » 15.04.2019, 14:58

Aufschlussreich ist das Schreiben der Behörde an die Fa. Moia Operations mit Datum vom 4. April 2019. Man beachte das Datum des Schreibens.
11 Tage bevor das Verwaltungsgericht über unseren Antrag entscheidet, entscheidet bereits die Behörde.
Eure Darstellung ist falsch. Moia hat am 4.4. den sofortigen Vollzug beantragt, wann die Behörde sich zugunsten des Antrages entschieden hat, ist Spekulation. Rechtswirksam wurde das erst heute. Aus eigenem Antrieb hat sie hier nicht unmittelbar gehandelt, sondern musste sich mit dem Antrag von Moia damit beschäftigen......
Zuletzt geändert von KlareWorte am 15.04.2019, 14:59, insgesamt 2-mal geändert.

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