Klage gegen MOIA

Verlagerung der Postengespäche in das Internet.
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CPL5938
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von CPL5938 » 28.02.2019, 15:07

miamivice hat geschrieben:Management-Appeaser-Sprech des MOIA-Geschäftsführers Ole Harms:
Ich glaube, das ist die wahre Natur seines Jobs - die Aussenwirkung, Er soll wie ein "Influencer" auf YouTube gute Stimmung für das Produkt machen. Er soll den Lifestyle symbolisieren und wie der erste User rüberkommen. Junge Männer sollen sich mit ihm identifizieren und alle anderen sollen ihn sympathisch finden. Und der schiefe Haarschnitt soll nicht einfach nur sch*** aussehen, sondern "Disruption" symbolisieren.

Es ist ja auffällig, dass er so ganz anders aussieht und rüberkommt, als die anderen klassischen Automanager.

Ich finde, den Trick kann man im Film ganz gut bei dem Beispiel der Deutschen sehen, die das chinesische Start-Up machen. Männer in mittleren Jahren, mit hautengen Jeans und Spargelbeinen in spitzen Schuhen. Dazu so eine Fitnessstudio Elastik, etwas Sonnenstudiobräune und Sakko. Keine Krawatte. Und unglaublich happy und excited.

*Wisch* *Wisch*

Oh, hoppla, jetzt habe ich auf meine Tatstur gekotzt.
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 28.02.2019, 16:05

Schön geschrieben clp. Und was machen wir? Eine Möglichkeit wäre auf der gleichen Ebene zu konkurrieren. Aber das Gewerbe ist nicht sexy zu verkaufen. Es würde auch eher lächerlich wirken. Eine andere Möglichkeit wäre einen seriösen Gegenpol aufzubauen. Auch weil er dann näher an den Entscheidern in bei XYZ wäre. Zur Seriösität müsste dann noch geballte Kompetenz kommen. Aber schon an diesem Punkt haben wir ganz früh jämmerlich versagt.. Ahnungslose inkompetente Größenwahnsinnige haben sich über das Thema hergemacht.

Uuuuuppps. Hätte fast auf mein Smartphone gek.......
Zuletzt geändert von E. G. Engel am 28.02.2019, 16:07, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von CPL5938 » 01.03.2019, 06:57

Naja, dieser Hippster-Manager-Typ ist gerade Mode. Und er passt nicht in jeden Bereich. Ausserdem ist er etwas künstlich. Dass dieses "lockere" genauso gnadenlos ist, wie ein Römer in der Arena, der den Daumen nach unten dreht - vielleicht merken das die Leute irgendwann.

Ich glaube, das Beste ist authentisch zu sein. Das schlägt keiner*.


* Es sei denn, es ist abstoßend.
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von CPL5938 » 02.03.2019, 06:03

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IK
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 03.03.2019, 13:26

Ich trage während des Dienstes gelbe Weste. Die Fahrgäste merken es (nicht alle natürlich) und fragen nach dem Grund. Es entstehen gute Gespräche und man hat mehr als 5 Sekunden Zeit zu erklären um was es geht. Trotzdem bleibt die entscheidende Frage, was man den Kunden sinnvoll sagen kann, was schnell geht und gut ankommt. Ich habe mehrere Varianten ausprobiert und habe festgestellt, dass am einfachsten ist, wenn man

das Preisversprechen

der neuen als Fake darstellt. Ich vertrete die Meinung, dass billiger als Taxi nicht möglich ist und wenn es jemand dennoch anbietet, dann ist irgendwo Hacken dran. Nun sind die Kunden es gewöhnt, dass man ihnen „Lockangebote“ macht (auch in anderen Bereichen) und sie werden misstrauisch.

Genau das ist mein Ziel ...

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CPL5938
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von CPL5938 » 04.03.2019, 19:15

Abgeglitzt!

Ein kleiner formaler Zwischensieg hebt (vorläufig) die Stimmung:
https://www.dieklage.de/#abgeglitzt
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Pirat » 04.03.2019, 20:35

Ohne Gesichtsverlust u. Kosten Hauptverfahren erledigt, Kompliment ... :!:
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

Juskwe
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Juskwe » 04.03.2019, 21:00

IK hat geschrieben: Ich vertrete die Meinung, dass billiger als Taxi nicht möglich ist und wenn es jemand dennoch anbietet, dann ist irgendwo Hacken dran. Nun sind die Kunden es gewöhnt, dass man ihnen „Lockangebote“ macht (auch in anderen Bereichen) und sie werden misstrauisch.

Genau das ist mein Ziel ...
Ich bin der Meinung, das günstiger als Taxi geht. Aber nicht mit den gängigen Strukturen. Effektive Flottenplanung und Steuerung ist das Zauberwort. Gerade so viele Fahrzeuge auf der Strasse haben wie nötig und Leerkilometer reduzieren indem es nicht dem Geschmack des Fahrers nach geht wo er nach dem letzten Kunden hineiert.
Aus dem Leben der Hansas so ein paar Beispiele:
2 Kapeiken stehen mit 3m max Anfahrt am Lehmweg, die Tour am Eppendorfer Markt nimmt letztlich der Wagen am Grindel an, weil dieser ohne Anfahrt fährt, Kapeike 1 vom Lehmweg fährt dann eine Tour Grindelberg. Sie grüßen sich dann kollegial an der Kreuzung Hoheluft!

Wagen 1 steht 743, Wagen 2 701, Wagen 2 ist bei VB holen 2sek schneller und holt sich die Tour in 741. Wagen 1 fährt dann die Tour in Wandsbek, sie grüßen sich Kollegial auf der Robert Schuman Brücke.

15 Wagen heizen leer in 361, ich werde in 361 frei und meine das ich als 16. bei 10 touren die stunde hier nicht bleiben muss und zuckel richtung 131 und grüße 5 Kollegen die es auf 361 abgesehen haben sehr kollegial!

8 wagen stehen 1h in 204, alle sektoren außenrum sind auch proppevoll. Es gibt 150 Touren pro Stunde, 250Fahrer versuchen ihr Glück und schnacken kollegial am Posten. Thema: MOIA und warum die so schlecht sind.

eichi
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von eichi » 04.03.2019, 22:47

Juskwe,
ist ja bald GV beim Hansa. Ein Genosse darf dann gerne vorschlagen,
dass die Vermittlung dauerhaft auf GPS-Entfernung umgeswitcht wird.
Geht ja heute schon... aber geht das auch in die Köpfe der "Alt-Genossen"?
Das System gibt es her.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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sivas
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von sivas » 04.03.2019, 23:35

Eine reine Vermittlung nach Entfernung ist Mist und widerspricht unserer Definition: "Verkehr mit Taxen ... die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält".
Halteplatz-Priorität ist angesagt, erst danach geht's um Punkt-zu-Punkt.
Was völlig unbrauchbar ist: die Raumvermittlung. Die Räume sind meist zu groß.
KI wär auch nicht schlecht, sagt sie uns doch, wo die Autos hinfahren, wo sie in drei Minuten sind.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von vasg » 05.03.2019, 00:36

sivas hat geschrieben:Was völlig unbrauchbar ist: die Raumvermittlung. Die Räume sind meist zu groß.
Da da haben wir dann auch schon die Lösung: Die Räume müssen ausreichend klein gemacht werden. Verteilungsgerechtigkeit bleibt weitgehend erhalten und dem Kunden ist es egal, ob das Taxi in 3 oder 6 min vor der Tür steht.

Das von Juskwe beschriebene Szenario kann man aufs gesamte Taxengewerbe in HH übertragen. Kunde im Stadtteil X bestellt bei Zentrale A, deren nächster freier Wagen im 5 km entfernten Stadtteil Y rumlungert, währen 2 Wagen der Zentrale B beschäftigungslos am Bahnhof von X stehen ... Dazu die vielen Graupen, die gar nicht erreichbar sind und nach jeder Tour leer zu ihrem Lieblings-Taxenstand zurückfahren. Alles super-effizient (und teuer).

Leer oder mit einem Fahrgast durch die Gegend fahrende Lokis, Clevershuttles und Mojas machen die Sache allerdings auch nicht besser.

E. G. Engel
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 05.03.2019, 09:51

Wir sind hier nicht bei der Vermittlungstechnik des Hansafunks sondern bei Klage gegen Moia. Zur Frage was kann das Gewerbe leisten und was nicht gäbe es für Hamburg viel zu sagen, aber bitte in einem eigenen Thread.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 05.03.2019, 09:58

Da hat sich die Behörde aber gewaltig ins Knie geschossen. Klar, wenn sie selbst die Sache für erledigt erklärt kann sie nicht den nächsten Rechtszug machen. Ein Widerspruch in sich. Aber ich würde nicht zu früh jubeln. Moia ist eine andere Kiste und ich befürchte dass formaljuristische Aspekte nicht ausreichen. Da muss geliefert werden.Dabei bleibe ich.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Pirat » 05.03.2019, 11:28

Nicht die Behörde hat die Sache für erledigt erklärt, sondern IK …, nicht ohne Grund … sondern auf Anraten seines Anwalts.
Liest man die Gründe aus dem Verfahren um einstweiligen Rechtsschutz gegen die erteilte Erweiterungsgenehmigung CleverShuttle, musste IK einen Rückzieher machen, alles andere ist Harakiri …, was nach meiner Überzeugung auch die Sache Moia aussichtslos macht …
Es ging ja in dem Verfahren um die „Erweiterung der Genehmigung“ und um „einstweiligen Rechtsschutz“, nicht um die Genehmigung als solches, feiner unterschied.
Ein Drittanfechtungsrecht in Sachen Moia „Erteilung der Genehmigung“, steht IK nicht zu.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 05.03.2019, 13:25

Ich werde mir das, wenn ich Bock habe (???), einmal in Ruhe am Rechner reinziehen. Wobei mein Interesse nur noch begrenzter Natur ist. Moia sehe ich anders wie Du. Bei Moia kommt es vor allem auf die Sache an um wenigstens einen Teilerfolg zu erzielen wobei dieser Teilerfolg Moia selbst in Frage stellen könnte. Moia ist ein hochgradig strategisches Problem. Aber Strategie, also das Denken über den Tag hinaus war noch nie die Stärke des Gewerbes. So auch hier. Die Fehlerkette ist schon beträchtlich. Aber macht was ihr wollt. Nicht mein Problem.

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IK
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 06.03.2019, 10:32

Pirat hat geschrieben:Nicht die Behörde hat die Sache für erledigt erklärt, sondern IK …, nicht ohne Grund … sondern auf Anraten seines Anwalts.
Liest man die Gründe aus dem Verfahren um einstweiligen Rechtsschutz gegen die erteilte Erweiterungsgenehmigung CleverShuttle, musste IK einen Rückzieher machen, alles andere ist Harakiri …, was nach meiner Überzeugung auch die Sache Moia aussichtslos macht …
Es ging ja in dem Verfahren um die „Erweiterung der Genehmigung“ und um „einstweiligen Rechtsschutz“, nicht um die Genehmigung als solches, feiner unterschied.
Ein Drittanfechtungsrecht in Sachen Moia „Erteilung der Genehmigung“, steht IK nicht zu.
@Pirat

Das Verfahren gegen CleverShuttle läuft weiter. Die Entscheidung des OVG hast du nicht richtig verstanden, was an sich keine Schande ist, weil das Verfahren tatsächlich kompliziert ist. Ich versuche es mit meinen Worten zu verdeutlichen. Es wurden folgende Schritte gemacht:
  1. Nach dem Widerspruchbescheid bin ich zum Gericht gegangen und
    1. Die Genehmigung angefochten (Hauptverfahren) und
    2. Einen Antrag auf die Feststellung der aufschiebenden Wirkung gestellt (Eilantrag)
  2. Das VG hat zu 1B festgestellt, dass ich klagebefugt bin und die Klage aufschiebende Wirkung hat.
    Guckst du hier: https://dieklage.de/downloads/beschluss ... ung-cs.pdf
  3. Reaktion der Behörde
    1. Die Behörde hat zusammen mit CS vor dem OVG Beschwerde eingelegt und
    2. Gleichzeitig den Sofortvollzug angeordent.
  4. Ich habe beim VG den Antrag auf die Widerherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt
  5. Beim OVG hat der Anwalt Füßer einen Erledigungsantrag gestellt. Dieser Antrag soll das Verfahren vor dem OVG beenden, weil dieses Verfahren wegen der Entscheidung der Behörde (3B) überflüssig geworden ist.
  6. Die Behörde hat dem Erledigungsantrag widersprochen. Sie wollte beides: Sofortvollzug und die Fortsetzung des Berfahrens vor dem OVG.
  7. Das Gericht hat unserer Auslegung zugestimmt und das Verfahren vor dem OVG (das ist für das OVG das Hauptverfahren und nicht unter 1A) für beendet erklärt. Die Kosten trägt nur die Behörde. Bei einem Erledigungsantrag, wenn alle zustimmen werden Kosten oft geteilt. Da aber die Behörde die Erledigung selbst herbeigeführt hat und noch dazu der Erledigung widersprochen hat, muss sie die Kosten komplett übernehmen inclusive meine Ausgaben. Auch wenn ich den Antrag auf die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt habe, konnte das OVG das nicht nutzen, um das Verfahren (Hauptverfahren) vor dem OVG zu retten, denn die Sachverhalte sind nicht gleich.

    Wie geht es weiter?
  8. Jetzt ist wieder VG am Zug. Die gleiche Kammer wird hoffentlich bald zwei Entscheidungen treffen:
    1. Die Entscheidung in der Hauptsachen (1A) und
    2. entscheiden, ob mein Eilantrag auf die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (4) bestand hat. Sollte das der Fall sein, muss CleverShuttle stehen bleiben (nach meinem Wissen, bin kein Jurist, kann mich täuschen).
Der Fall MOIA

Bei MOIA haben unser Anwalt Herr Füßer dafür gesorgt, dass die Behörde den Joker mit der Anordnung des Sofortvollzugs nicht machen kann. Sein Antrag auf die Feststellung der aufschiebenden Wirkung bei MOIA ist um einen Zusatz erweitert. Im Falle, dass für MOIA die aufschiebende Wirkung festgestellt wird (wie bei CS), soll das VG im gleichen Atemzug die Anordnung des Sofortvollzugs unterbinden. In dem Falle hätte die Behörde nur noch den Gang zu OVG. Unabhängig davon läuft auch bei MOIA ein Verfahren in der Hauptsache.

Ich hoffe, ich konnte das jetzt einigermaßen verständlich machen.

Gruß IK

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Taxi Georg » 06.03.2019, 12:30

Man bekommt Kopfschmerzen, wenn man das alles liest aber gut erklärt IK.
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 06.03.2019, 12:49

Damit sind ja alle Fragen geklärt. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Pirat » 07.03.2019, 08:55

Bei aller Hochachtung für Dein Engagement IK, habe ich nie infrage gestellt.
Habe auch Verständnis, das Du die Leute bei Laune halten muss....

Aber, dass Gericht hat Deinen missverständlichen Antrag in Deinem Interesse wohlwollend ausgelegt.
Das Gericht hat ausschließlich in einem Punkt aufschiebende Wirkung bejaht, weil die Behörde es versäumt hat, so das Gericht, die Erfahrungen des bisherigen Erprobungsbetriebs CleverShutles hinreichend abgefragt und ausgewertet hat.
Dies sollte außerdem im Hauptverfahren abschließend geklärt werden.
Bezogen auf Moia interpretiere ich die Stellungnahme des Gerichts, wenn die Behörde Auflagen des Erprobungsbetriebs von Moia nicht ausreichend abfragt und auswertet, kannst Du dagegen angehen...
Die Genehmigung für Moia grundsätzlich verhindern, halte ich unter dem Vorbehalt, dass ich mich natürlich auch irren kann, für aussichtslos..
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 07.03.2019, 09:25

Das Gericht wird sich wohl mehr geärgert haben dass die TB mit einer eigenwilligen und selbstherrlichen Interpretation des öffentlichen Interesses ( § Xy Vwgo) ein Gerichtsurteil versuchte wegzuwischen. Das öffentliche Interesse fällt meines Erachtens nicht in den Zuständigkeitsbereich der TB und war in Abwägung der Tatsachen einfach lächerlich. Habe ich auch so gesagt.

So wird ein Schuh draus. Gerichte lassen sich nicht verar.schen. Somit hat das Gericht der TB für Ihre selbstherrliche Arroganz die verdiente Ohrfeige verpasst.
Zuletzt geändert von E. G. Engel am 07.03.2019, 09:31, insgesamt 1-mal geändert.

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