Klage gegen MOIA

Verlagerung der Postengespäche in das Internet.
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IK
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 31.01.2019, 12:18

Die Entwicklung ist sehr interessant. Berlin verlagert die Debatte auf die politische Ebene. Plötzlich sagen sogar die Grünen, dass Ridesharing zur Zunahme des Verkehrs führt und fahren den Welt- und Klimarettern von MOIA voll in die Parade. OK, MOIA kann beim Verwaltungsgericht die Entscheidung anfechten :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Von der juritischen Seite kommt aber ein echter Hammer, den wir alle nicht so wirklich auf dem Zettel hatten. Ich rede hier über vom BGH Urteil gegen Uber und darin enthaltene Gedanken. Wer es nicht kennt, kann es hier nachlesen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... f&nr=91770

Ein Teil des Gesetzestextes bekommt plötzlich eine extrem starke Bedeutung. Die Rede ist von §49, Absatz 4:
(4) Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr mit Taxen nach § 47 sind. Mit Mietwagen dürfen nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind. Nach Ausführung des Beförderungsauftrags hat der Mietwagen unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren, es sei denn, er hat vor der Fahrt von seinem Betriebssitz oder der Wohnung oder während der Fahrt fernmündlich einen neuen Beförderungsauftrages erhalten. Der Eingang des Beförderungsauftrages am Betriebssitz oder in der Wohnung hat der Mietwagenunternehmer buchmäßig zu erfassen und die Aufzeichnung ein Jahr aufzubewahren. Annahme, Vermittlung und Ausführung von Beförderungsaufträgen, das Bereithalten des Mietwagens sowie Werbung für Mietwagenverkehr dürfen weder allein noch in ihrer Verbindung geeignet sein, zur Verwechslung mit dem Taxenverkehr zu führen. Den Taxen vorbehaltene Zeichen und Merkmale dürfen für Mietwagen nicht verwendet werden. Die §§ 21 und 22 sind nicht anzuwenden.
Nicht mehr die Rückkehrpflicht ist das alleiniges Thema mehr, sondern Annahme und Vermittlung. Sagte das Hamburger VG im Fall CleverShuttle nicht das Gleiche? Im BGH Text steht:

Das Personenbeförderungsgesetz sieht damit als entscheidendes Abgrenzungsmerkmal zwischen Taxen- und Mietwagenverkehr an, dass die unmittelbare Annahme von Beförderungsaufträgen durch den Fahrer während der Fahrt Taxen vorbehalten ist.“

Ein starkes Argument gegen MOIAs dieser Welt

E. G. Engel
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 31.01.2019, 12:51

Du springst zu kurz. Äpfel und Birnen sind zwar beides Obst aber letztendlich bleiben es Äpfel und Birnen.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 31.01.2019, 13:49

E. G. Engel hat geschrieben:Du springst zu kurz. Äpfel und Birnen sind zwar beides Obst aber letztendlich bleiben es Äpfel und Birnen.
Wer sind Äpfel, wer Birnen?

nuleker
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von nuleker » 05.02.2019, 22:51

Tja Moia hat in Berlin eine Absage bekommen und besser ist es reicht ja berlkönig ( Mercedes u Bvg ) und clever Shuttle Alligator usw uber

https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 98427.html

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von N8tfahrer » 06.02.2019, 01:46

Moia bedauert die Entscheidung. "Es scheint zurzeit in Berlin der politische Wille noch nicht ausreichend vorhanden, innovative Mobilitätsdienste, wie Moia sie anbietet, in der Breite zuzulassen",
Da bedarf es dann wohl noch ein wenig Lobbyarbeit oder eine strategische Partnerschaft (wie in HH) damit das was wird ............... 8)
Sind sie das Taxi ? ............NEIN, Der Fahrer !
Das müssen sie doch wissen, sie sind doch der Taxifahrer !

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von eichi » 07.02.2019, 16:18

Zitat IK:
Plötzlich sagen sogar die Grünen, dass Ridesharing zur Zunahme des Verkehrs
führt und fahren den Welt- und Klimarettern von MOIA voll in die Parade
MOIA hat hierauf schon reagiert und auf einigen seiner Fahrzeuge eine
passende Falschaussage geklebt: Dieses Fahrzeug ist 6 Fahrzeuge.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 07.02.2019, 16:37

Kurioses Geplapper. Grundsätzlich hat Moia einen Rechtsanspruch darauf eine neue Verkehrsart zu testen. Im Umfang kommt es lediglich auf die Modalitäten und Umgebungsvariablen an. Ob Grüne, Blaue oder wer auch immer daher plappert ist irrelevant sofern Moia auf seinem Rechtsanspruch besteht.

Und bei aller Freude über die Berliner Entscheidung, für Hamburg hat das so gut wie keine Relevanz.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von eichi » 07.02.2019, 16:51

Die Frage stellt sich: was ist das Neue an der Verkehrsart, die
deswegen mittels "Sondererlaubnis" erprobt werden soll.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von am » 07.02.2019, 18:39

eichi hat geschrieben:Die Frage stellt sich: was ist das Neue an der Verkehrsart, die
deswegen mittels "Sondererlaubnis" erprobt werden soll.
Die Vermittlung per App. Alles andere gibt es schon, ist zum Beispiel als ASTI vermutlich hundertfach bundesweit erprobt, bewährt und praktiziert. Von taxiähnlichem Mietwagenverkehr mal ganz zu schweigen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Marvin
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Marvin » 07.02.2019, 21:17

E. G. Engel hat geschrieben:Kurioses Geplapper. Grundsätzlich hat Moia einen Rechtsanspruch darauf eine neue Verkehrsart zu testen. Im Umfang kommt es lediglich auf die Modalitäten und Umgebungsvariablen an. Ob Grüne, Blaue oder wer auch immer daher plappert ist irrelevant sofern Moia auf seinem Rechtsanspruch besteht.

Und bei aller Freude über die Berliner Entscheidung, für Hamburg hat das so gut wie keine Relevanz.
(7) Zur praktischen Erprobung neuer Verkehrsarten oder Verkehrsmittel kann die Genehmigungsbehörde auf Antrag im Einzelfall Abweichungen von Vorschriften dieses Gesetzes oder von auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften für die Dauer von höchstens vier Jahren genehmigen, soweit öffentliche Verkehrsinteressen nicht entgegenstehen.
Ob sich daraus ein Rechtsanspruch für irgendeinen beliebigen Anbieter ableiten lässt, ist zweifelhaft. Zumindest ist es Ermessenssache, was als neue Verkehrsart gilt und inwieweit die Aktivitäten den öffentlichen Verkehrsinteressen - sprich: dem Funktionieren von konzessioniertem Gelegenheits- und Linienverkehr - schaden.

Streng genommen gibt es in HH mit Clevershuttle bereits einen Anbieter der eine ähnliche Verkehrsform (wenn man überhaupt von einer Verkehrsform sprechen kann) testet. Insofern ist es fraglich, ob die marginalen konzeptionellen Änderungen von Moia das Attribut "neu" rechtfertigen.

Es scheint eher so zu sein, dass die Politik (SPD/Grüne) hier das Gesetz nach Belieben mit der rostigen Brechstange zurecht biegen.

Zu dem Thema aus einem Widerspruch gegen Moia:

Mangelhafte Spezifikation des Innovationsfaktors der Verkehrsart
Das Konzept der Firma Moia stellt eher einen Präferenzenkatalog eines
Marktteilnehmers, unter welchen Sonderbedingungen er sein Geschäft betreiben möchte
dar, als dass es eine neue Verkehrsart beschreibt, wie es der §2 Abs. 7 PbefG erfordert.
Im Kern möchte die Firma Moia Mietwagen betreiben. Es erschließt sich mir nicht, was
aus diesem schlichten Ansinnen ein innovatives Verkehrskonzept machen könnte. Die
Einschränkung des Dienstleistungskomforts durch die Definition von Treffpunkten zur
Aufnahme und zum Absetzen von Fahrgästen kann es nicht sein, denn auf diese Weise
nimmt jeder Butterfahrtenbus seit Jahrzehnten seine Fahrgäste auf und setzt sie wieder
ab. Diese Systematik ist derart schlicht, dass sie eigentlich niemand ernsthaft für
innovativ halten kann. Auch nicht, wenn der Fahrgast mittels einer App zum Treffpunkt
geleitet wird. Fußgängernavigation dürfte nur bei Nutzern mit einer besonders gering
ausgeprägten Technikaffinität als herausragende Innovation gelten.

Das sequenzielle Aufnehmen oder Absetzen von Fahrgästen – neudeutsch „pooling“ - ist
bereits seit Jahrzehnten gängige Praxis bei der Personenbeförderung durch Taxen.
Allerdings hier, durch die gesetzlichen Regeln bedingt, stets durch den Fahrgast
veranlasst und zum gültigen Taxentarif. Seit einiger Zeit bietet das Taxengewerbe die
Möglichkeit die Fahrgäste bei der Disposition durch Software zu unterstützen. Diese
Leistung zukünftig im für Mietwagen geltenden gesetzlichen Rahmen anzubieten, könnte
ebenfalls unmöglich ein ausreichendes Kriterium zur Definition einer neuen Verkehrsart
sein.

Auch die Wahl der zur Personenbeförderung eingesetzten Fahrzeuge eignet sich nicht
dazu, eine Genehmigung nach §2 Abs. 7 PbefG zu erhalten, denn die Leistungs- und
Ausstattungsmerkmale dieser Fahrzeuge sind nicht ausreichend spezifiziert worden,
dass eine herausragende Innovation erkennbar wäre. Dass die Firma VW einen
Elektroantrieb für so außergewöhnlich und innovativ hält, dass er die Basis einer neuen
Verkehrsart sein könnte, zeugt eher für eine eingeschränkte Wahrnehmung
gesellschaftspolitischer, rechtlicher und technischer Realität der dort Verantwortlichen,
als dass diese schlichte Einschätzung klare gesetzliche Kriterien ersetzen würde.

Elektroantriebe sind weder neu, noch ist deren Nutzen für die Umwelt bisher zweifelsfrei
nachgewiesen worden. Um als „neue Verkehrsart“ zu gelten, muss der Innovationsfaktor
der Fahrzeuge deutlich präziser nachgewiesen werden. Insbesondere müssten die
Emissionsvorteile gegenüber den im Taxenverkehr eingesetzten modernen Diesel- Gas-
Hybrid oder Elektrofahrzeugen durch Untersuchungen belegt werden, die auch die bei
der Fahrzeug- und Energieträgerherstellung, sowie die bei der Erzeugung, dem
Transport und der Speicherung entstehenden Umweltbelastungen berücksichtigt. Der
Energieverlust durch Leitungswiderstand, Transformation der Spannung und
Wirkungsgrad der Speicher gehört selbstverständlich genauso in eine solche
Betrachtung, wie die zusätzlich zum Heizen des Fahrzeuginnenraums erforderliche
Energie, denn die Abwärme eines Verbrennungsmotors kann nicht mehr zum Heizen
verwendet werden.

Um als umweltfreundliche und somit besonders innovative Transportform zu gelten reicht
es nicht aus, schlicht die am Ort des Transports in reichen Großstädten entstehenden
Umweltbelastungen zu betrachten. Wer die lokale Emissionsarmut in Ballungsräumen
bejubelt und nicht nicht gleichzeitig Umweltbelastungen, die anderenorts –
beispielsweise in Drittweltländern bei der Herstellung von Rohstoffen zur
Batterieherstellung oder bei der Gewinnung von Energieträgern – entstehen in die Bilanz
einbezieht, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, unsozial und zynisch zu handeln.

Ich kann weder in den einzelnen Punkten des von der Firma Moia vorgelegten Konzepts,
noch in deren Kombination eine Innovationskraft erkennen, die als Grundlage zur
Definition einer neuen Verkehrsart dienen könnte, wie es der §2 Abs. 7 PbefG fordert.

Eher kann es als Versuch der Diskriminierung von Marktteilnehmern gewertet werden,
wenn der größte Autokonzern der Welt neu konzipierte Fahrzeuge seinen ehemaligen
Kunden vorenthält und statt dessen eine Genehmigung beantragt, die den exklusiven
Einsatz dieser Fahrzeuge voraussetzt.

Möglicherweise handelt es sich bei dem Vorhaben der Firma Moia auch nicht um den
Test einer Verkehrsart, sondern schlicht um einen Fahrzeugtest für die Mutterfirma VW.
Der Konzern sieht sich derzeit starker öffentlicher Kritik ausgesetzt, weil er, anstatt
Lösungen zu Umweltproblemen anzubieten, versucht hat, seinen herkömmlichen
Produkten mit technischen Tricks am Rande der Legalität den Anschein besonders hoher
Umweltverträglichkeit zu geben. Dabei wurden offenbar in großem Umfang nationale und
internationale Gesetze gedehnt oder möglicherweise gar gebrochen. Der Imageverlust
dürfte verheerend sein. Unabhängig von der Frage, ob es einen Sinn ergibt, auf
Elektroantriebe als Zukunftsprojekt zu bauen, gibt es in diesem Bereich möglicherweise
drastische Defizite bei VW. Da bietet es sich an, im Rahmen eines solchen Projektes
Erfahrungen in einer bisher vernachlässigten Sparte zu sammeln, ohne dass
Reklamationen von Kunden drohen könnten. Dass mit dem Angebot günstiger
Personenbeförderung, die zudem vermeintlich besonders umweltfreundlich erfolgt, das
angeschlagene Image aufpoliert wird, ist sicher ein willkommener Nebeneffekt. Es ist auf
diese Weise für VW wirtschaftlich sinnvoll, notfalls temporär auch zu Dumpingpreisen
Personen zu befördern.

Es obliegt allerdings Ihnen, als Genehmigungsbehörde, dafür zu sorgen, dass durch
einen solchen groß angelegten Fahrzeugtest mit nicht kostendeckenden Entgelten nicht
das gesetzeskonform arbeitende Taxengewerbe wirtschaftlich bedroht und somit die
Versorgung der Bevölkerung mit Beförderungsdienstleistungen gefährdet wird. Es ist Ihre
Pflicht, bei der Genehmigungsvergabe nach §2 Abs. 7 PbefG strenge Maßstäbe
anzulegen, die tatsächliche Motivation des Antragstellers zu ergründen und im Zweifel
die Genehmigung zu versagen.

Unzulässige Vermischung von experimentellen und herkömmlichen Verkehrsarten

Der gleichzeitige Betrieb eines Fahrzeugs im experimentellen und im herkömmlichen
Modus ergibt keinen Sinn, denn er wird den vom Gesetzgeber gewünschten
Erkenntnisgewinn, der die Basis der Genehmigungsvergabe nach §2 Abs. 7 PbefG
bildet, unzulässig verwässern. Deshalb halte ich es für dringend geboten, die Nutzung
der jeweiligen Fahrzeuge strikt auf eine Einsatzart zu beschränken oder – besser noch –
die Genehmigungen zurück zu ziehen.

Informationen zum experimentellen Betrieb zu vage

Außer der mangelhaften Spezifizierung der Fahrzeugeigenschaften mangelt es
vollständig an einer Darlegung der betriebswirtschaftlichen Ziele. Die Bewertung einer
Verkehrsform ist nur dann möglich, wenn belastbare Informationen zur
betriebswirtschaftlichen Perspektive vorgelegt werden. Solche Informationen fehlen dem
Konzept der Firma Moia weitgehend: Es liegen weder Daten zu den Herstellungs- noch
zu den Betriebskosten der Fahrzeuge vor. Auch die Informationen zu den
Fahrpreisvorstellungen sind nicht ausreichend. Statt einer klaren Aussage, mit welchen
Kosten die Fahrgäste rechnen müssen, wird nebulös auf „künstliche Intelligenz“

verwiesen, die den jeweiligen Fahrpreis ermitteln werde. Diese Aussage ist für eine
Bewertung der wirtschaftlichen Perspektive des Angebotes und der Konsequenzen für
die Bevölkerung nicht ernst zu nehmen.

Auch der vagen Aussage, die Preise würden sich irgendwo zwischen dem ÖPNV und
„Taxidiensten“ – was immer das sein mag – bewegen, mangelt es an der erforderlichen
Substanz. Verschwiegen wird außerden, ob sich dieser Vergleich auf Einzelpersonen
oder Gruppen bezieht. Wenn eine Gruppe von Fahrgästen, die gemeinsam einen Moia
Experimentiermietwagen bestellt in der Summe mehr bezahlen würde, als wenn die
Fahrt mit dem Taxi erfolgt wäre, wäre die Aussage zu den Preisen schlichtweg falsch
und als Irreführung der Kunden zu werten.

Die von der Firma Moia behauptete Transparenz der Fahrpreise ist in Wahrheit nicht
existent, denn was nützt es dem Fahrgast, der einen festen Termin hat, wenn er erst zum
Fahrtbeginn den Fahrpreis genannt bekommt. Intransparenter und kundenunfreundlicher
wäre es nur noch, wenn die Fahrgäste erst am Ende der Fahrt eine Preisauskunft
erhielten. Aber das wagt vermutlich nicht einmal die Firma Moia anzubieten.

Darüber hinaus fehlen belastbare Informationen zum Verlust an Komfort durch
Zeitverzögerungen, die aus dem sogenannten Pooling resultieren. Um die Qualität der
Dienstleistung bewerten zu können, sind konkrete Aussagen zu den maximalen
Verzögerungen der Ankunftszeiten unabdingbar.

Da die Genehmigung nach §2 Abs. 7 PbefG auf einen Erkenntnisgewinn für zukünftige
Verkehrsformen abzielt, hätten diese Informationen vor der Erteilung vorliegen müssen.
Meines Erachtens würde es dem Ziel des betreffenden Gesetzes widersprechen, wenn
die Genehmigungserteilung aufrecht erhalten würde, ohne die entsprechenden
Informationen erhalten zu haben.
"Ich könnte dir deine Überlebenschancen ausrechnen, aber du wärst nicht begeistert."

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von LRKN » 08.02.2019, 00:42

Was macht das Konzept von Moia besonders?

1. Das Konzept des "Sammeltaxis" als Kernkompetenz. Das Vermieten von Sitzplätzen ist gegenüber des klassischen Taxi- und Mietwagenverkehrs besonders. Clever Shuttle macht dies auch. Das Taxigewerbe nur als "beiwerk" und sehr schlecht umgesetzt (siehe Punkt 3)
2. Das Bedienen über "virtuelle Haltepunkte". Es wird keine Tür-zu-Tür Vermittlung angeboten (wie bei Taxi, Mietwagen, CS) sondern nur virtuelle Haltepunkte angefahren. Dies ist bei Moia einzigartig. Es kann somit erprobt werden ob die Kunden bereit sind diesen komfortverlust hinzunehmen.
3. Die Fahrzeuge sind speziell für das Ridesharen konzipiert. Während alle anderen Anbieter ein Ridesharen mit konvenionellen PKWs anbietet (Taxi, CS) hat Moia speziell dafür konstruierte Fahrzeuge. Die Einzelsitze geben jedem Passagier ein gewisses Maß an Privatsphäre.
4. Angebot wird ausschließlich mit Batterie-Fahrzeugen angeboten. Während das Taxi und Mietwagengewerbe weiterhin unwillig ist, ihren Beitrag für Umwelt- und Lärmreduzierung zu erbringen kann durch den Einsatz von Batterie-Fahrzeugen erprobt werden, ob sie eine wirtschaftlichen und zuverlässigen Betrieb in der Personenbeförderung bieten können. CS fährt mit Brennstoffzelle.

Der Vergleich zu AST ist irreführend, weil bei AST i.d.R. der Verkehr von einem festen Punkt zu variablen Punkten durchgeführt wird. Bei Moia sind beide Punkte vom Kunden variabel zu bestimmen.

Auch der Vergleich zu Butterfahrten ist irreführend, weil das Ziel ein fester Punkt für alle Passagiere ist. Und es handelt sich nicht um eine im klassischen Sinn Persoenbeförderung wo jemand von A nach B fährt sondern um eine Fahrt von A nach B und dann wieder A.

Elektroantriebe sind weder neu, noch ist deren Nutzen für die Umwelt bisher zweifelsfrei
nachgewiesen worden. Um als „neue Verkehrsart“ zu gelten, muss der Innovationsfaktor
der Fahrzeuge deutlich präziser nachgewiesen werden. Insbesondere müssten die
Emissionsvorteile gegenüber den im Taxenverkehr eingesetzten modernen Diesel- Gas-
Hybrid oder Elektrofahrzeugen durch Untersuchungen belegt werden, die auch die bei
der Fahrzeug- und Energieträgerherstellung, sowie die bei der Erzeugung, dem
Transport und der Speicherung entstehenden Umweltbelastungen berücksichtigt. Der
Energieverlust durch Leitungswiderstand, Transformation der Spannung und
Wirkungsgrad der Speicher gehört selbstverständlich genauso in eine solche
Betrachtung, wie die zusätzlich zum Heizen des Fahrzeuginnenraums erforderliche
Energie, denn die Abwärme eines Verbrennungsmotors kann nicht mehr zum Heizen
verwendet werden.


Der Nutzen für die Umwelt durch Elektroantriebe im Vergleich zu Verbrennern ist mehr als Ausreichend bewiesen. Nur weil es einem nicht passt, kann man nicht die Fakten ignoerieren. Ein e-Crafter verbraucht ca. 35kw/100km. Das entspricht 3,5L Diesel auf 100km. Der Strom wird in D zu 50% "CO2-frei" produziert (35% Erneuerbar, 15% Atom). Somit ist der CO2 Ausstoß im Vergleich zu einem Diesel-Crafter 20%. Alle Faktoren der E-Mobilität sind bekannt. Der Verfasser dieses Beitrags kann sich mit 2 Minuten Googlesuche schlau machen.

Um als umweltfreundliche und somit besonders innovative Transportform zu gelten reicht
es nicht aus, schlicht die am Ort des Transports in reichen Großstädten entstehenden
Umweltbelastungen zu betrachten. Wer die lokale Emissionsarmut in Ballungsräumen
bejubelt und nicht nicht gleichzeitig Umweltbelastungen, die anderenorts –
beispielsweise in Drittweltländern bei der Herstellung von Rohstoffen zur
Batterieherstellung oder bei der Gewinnung von Energieträgern – entstehen in die Bilanz
einbezieht, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, unsozial und zynisch zu handeln.


Der Verfasser dieses Textes sollte sich klar machen, dass auch das Fördern von Öl große Umweltschäden verursacht. Es ist erstaunlich, wie zynisch die Sichtweise dieses Verfassers ist.

Unabhängig von der Frage, ob es einen Sinn ergibt, auf
Elektroantriebe als Zukunftsprojekt zu bauen, gibt es in diesem Bereich möglicherweise
drastische Defizite bei VW. Da bietet es sich an, im Rahmen eines solchen Projektes
Erfahrungen in einer bisher vernachlässigten Sparte zu sammeln, ohne dass
Reklamationen von Kunden drohen könnten.


Interessant. Eben schrieb der Verfasser noch, dass E-Mobilität wenig innovativ ist, weil sie nicht "neu" ist und jetzt ist es ein Feldversuch zu Erprobung durch VW.
1. Mercedes macht dies schon lange mit dem Taxigewerbe. Ich erinnere an die neue E-Klasse, die mit erheblichen Leasingnachlässen in den Taximarkt eingeführt wurde um Kinderkrankheiten zu finden.
2. Der Antriebsstrang des Moia-Fahrzeugs stammt aus dem e-Golf und wird seit (ich glaube) 2014 angeboten. Es gab Modifikationen aber im Grunde ist der Antribe nicht neu. Außerdem wird der gleiche Antrieb im neuen e-Crafter angeboten.
https://www.volkswagen-nutzfahrzeuge.de ... after.html

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von CPL5938 » 08.02.2019, 07:36

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von am » 08.02.2019, 10:53

@LRKN

MOIA bedient, wenn auch virtuell, festgelegte Haltepunkte. Dort gibt es also keinen Unterschied zu bekannten AST Angeboten. Denn auch dort gibt es die Bedienung kompletter Linien, sowie (gegen Komfortzuschlag) Abweichungen vom Linienweg. Der Unterschied zu MOIA ist so marginal, dass er nicht ins Gewicht fällt.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von LRKN » 08.02.2019, 13:32

am hat geschrieben:@LRKN

MOIA bedient, wenn auch virtuell, festgelegte Haltepunkte. Dort gibt es also keinen Unterschied zu bekannten AST Angeboten. Denn auch dort gibt es die Bedienung kompletter Linien, sowie (gegen Komfortzuschlag) Abweichungen vom Linienweg. Der Unterschied zu MOIA ist so marginal, dass er nicht ins Gewicht fällt.
Nehmen wir als Beispiel das AST in Marburg (ist als erstes in meiner Internetsuche nach AST erschienen). Das AST fährt eine vorher definierte Linie als Busersatz zu ausgewählten Zeiten. Er fährt also zu den Fixpunkten A>B>C>D>E>F usw. Man muss 30 Min vor Abfahrt anrufen und die Fahrt bestellen. Man kann auch nur zu fixen Zeiten mitfahren.

Bei Moia gibt es keine vorher definierten Linien, sondern Linien die durch die Wünsche der Fahrgäste und der Zusammenstellung durch den Algorithmus jederzeit variieren können. Er fährt also an einem Tag A>R>X>W>J>Q>I usw. und am nächsten Tag U>Q>L>W>C>Y. Man muss nicht 30 Min vorher bestellen sondern man bestellt spontan und die Abfahrzeiten sind nicht vorher festgelegt sondern werden vom Kunden festgelegt.

Eventuell liegt hier einfach ein Verständnisproblem vor. Moia fährt nicht wie ein Bus eine Linie sondern "chaotisch" wie ein Taxi. Er fährt aber wie ein Bus was die Passagiere betrifft. Es soll im Idealfall zu einem ständigen Ein- und Ausstieg kommen.
Zuletzt geändert von LRKN am 08.02.2019, 13:33, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Marvin » 08.02.2019, 16:07

LRKN hat geschrieben:Was macht das Konzept von Moia besonders?

1. Das Konzept des "Sammeltaxis" als Kernkompetenz. Das Vermieten von Sitzplätzen ist gegenüber des klassischen Taxi- und Mietwagenverkehrs besonders. Clever Shuttle macht dies auch. Das Taxigewerbe nur als "beiwerk" und sehr schlecht umgesetzt (siehe Punkt 3)
2. Das Bedienen über "virtuelle Haltepunkte". Es wird keine Tür-zu-Tür Vermittlung angeboten (wie bei Taxi, Mietwagen, CS) sondern nur virtuelle Haltepunkte angefahren. Dies ist bei Moia einzigartig. Es kann somit erprobt werden ob die Kunden bereit sind diesen komfortverlust hinzunehmen.
3. Die Fahrzeuge sind speziell für das Ridesharen konzipiert. Während alle anderen Anbieter ein Ridesharen mit konvenionellen PKWs anbietet (Taxi, CS) hat Moia speziell dafür konstruierte Fahrzeuge. Die Einzelsitze geben jedem Passagier ein gewisses Maß an Privatsphäre.
4. Angebot wird ausschließlich mit Batterie-Fahrzeugen angeboten. Während das Taxi und Mietwagengewerbe weiterhin unwillig ist, ihren Beitrag für Umwelt- und Lärmreduzierung zu erbringen kann durch den Einsatz von Batterie-Fahrzeugen erprobt werden, ob sie eine wirtschaftlichen und zuverlässigen Betrieb in der Personenbeförderung bieten können. CS fährt mit Brennstoffzelle.

Der Vergleich zu AST ist irreführend, weil bei AST i.d.R. der Verkehr von einem festen Punkt zu variablen Punkten durchgeführt wird. Bei Moia sind beide Punkte vom Kunden variabel zu bestimmen.

Auch der Vergleich zu Butterfahrten ist irreführend, weil das Ziel ein fester Punkt für alle Passagiere ist. Und es handelt sich nicht um eine im klassischen Sinn Persoenbeförderung wo jemand von A nach B fährt sondern um eine Fahrt von A nach B und dann wieder A.
Um als "neue Verkehrsart" an bestehenden Gesetzen vorbei geschleust zu werden, sollte man sich eigentlich schon etwas mehr einfallen lassen müssen, als um olle Kamellen einfach ne App herum zu basteln und dann stolz "Digital" draufzuschreiben. Darauf fallen vorzugsweise Leute rein, die Verben wie "ridesharen" verwenden.
LRKN hat geschrieben: Der Nutzen für die Umwelt durch Elektroantriebe im Vergleich zu Verbrennern ist mehr als Ausreichend bewiesen. Nur weil es einem nicht passt, kann man nicht die Fakten ignoerieren. Ein e-Crafter verbraucht ca. 35kw/100km. Das entspricht 3,5L Diesel auf 100km. Der Strom wird in D zu 50% "CO2-frei" produziert (35% Erneuerbar, 15% Atom). Somit ist der CO2 Ausstoß im Vergleich zu einem Diesel-Crafter 20%. Alle Faktoren der E-Mobilität sind bekannt. Der Verfasser dieses Beitrags kann sich mit 2 Minuten Googlesuche schlau machen.
Die Suche nach „Wie supertoll ist E-Mobilität“ ersetzt nicht logisches Denken. Der Verbrauch von 35 Kwh / 100Km mag unter den Laborbedingungen, unter denen auch andere Kraftstoffverbräuche gemessen werden, zutreffen. Außer in dem Fall, dass der Blitz in den Akku geschlagen hat, muss der Strom aber erzeugt werden. Da wir bis auf Jahre außerstande sind, unsern Grundbedarf an Elektrizität regenerativ zu erzeugen, muss der zusätzliche Bedarf für Elektromobilität mittels fossiler Energieträger hergestellt werden. Jede andere Betrachtung ist Unsinn. Wie es im Text zu lesen ist, müssen sämtliche Wirkungsgradverluste auf dem Weg zur Ladestation berücksichtigt werden. Ein Kraftwerk das Öl oder Kohle verfeuert, hat meines Wissens einen Wirkungsgrad der in etwa dem eines CDI Motors entspricht – ca. 45%. Somit dürfte die Umweltbilanz eines Elektrokarrens bei realistischer Betrachtung keinesfalls besser als die eines Dieselfahrzeugs sein.
LRKN hat geschrieben: Der Verfasser dieses Textes sollte sich klar machen, dass auch das Fördern von Öl große Umweltschäden verursacht. Es ist erstaunlich, wie zynisch die Sichtweise dieses Verfassers ist.
Der Betrieb eines Elektrofahrzeugs verbraucht– wie ausgeführt – ähnlich viel Öl, wie ein Dieselfahrzeug. Insofern kann ich keinen Zynismus erkennen, wenn eine massenhafte neue Umweltausbeutung kritisiert wird. Zynisch ist es eher, wenn hippe Städter die Landeier die Abgase, die durch innerstädtische Mobilität entsteht, wegschnüffeln lassen.
LRKN hat geschrieben: Interessant. Eben schrieb der Verfasser noch, dass E-Mobilität wenig innovativ ist, weil sie nicht "neu" ist und jetzt ist es ein Feldversuch zu Erprobung durch VW.
1. Mercedes macht dies schon lange mit dem Taxigewerbe. Ich erinnere an die neue E-Klasse, die mit erheblichen Leasingnachlässen in den Taximarkt eingeführt wurde um Kinderkrankheiten zu finden.
2. Der Antriebsstrang des Moia-Fahrzeugs stammt aus dem e-Golf und wird seit (ich glaube) 2014 angeboten. Es gab Modifikationen aber im Grunde ist der Antribe nicht neu. Außerdem wird der gleiche Antrieb im neuen e-Crafter angeboten.
https://www.volkswagen-nutzfahrzeuge.de ... after.html
Es gibt sicher sinnvolle Anwendungsfelder für E-Autos. Beispielsweise in asiatischen Megastädten, wo bisher Wachstum auf Biegen und Brechen betrieben wurde. Akkubasierte Elektromobilität ist aber nicht per se besser als klassische Mobilitätsformen und deshalb auch nicht generell innovativ. VW hat zunächst mit nahezu kriminellem Verhalten den Dieselmotor in Misskredit gebracht und dann umgeschwenkt. Vermutlich, weil sie erkannt haben, dass es Marktpotential gibt und sich mit E-Autos grundsätzlich besser Geld verdienen lässt. Du versuchst krampfhaft Widersprüche zu finden, wo keine sind.
"Ich könnte dir deine Überlebenschancen ausrechnen, aber du wärst nicht begeistert."

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von eichi » 08.02.2019, 19:31

Es gibt sicher sinnvolle Anwendungsfelder für E-Autos.
Private Mobilität in urbaner Umgebung gehört nicht dazu.
Ich versuche vergeblich mir vorzustellen, wie in Wohngebieten mit
Mietwohnungsbestand die Stromzapfstellen entstehen sollen.
Jede einzelne muss für sich min. den Strombedarf eines Durchlauferhitzers
pro PKW bereit stellen, und die prekäre Parkplatzsituation macht dann
die Sache so richtig rund!
Dann ist der Kraftfahrer mit nahezu leerem Akku aber hochgradig sauer, wenn
ihm jemand den letzten freien Parkplatz (mit Ladesäule) wegschnappt.
Das riecht nach "Mord und Totschlag"!
Unmengen an fetten schwarzen Kabeln schlängeln sich auf der Baustelle am
MOIA-Betriebshof in Hamburg Groß Borstel, hier könnte ein kleines Kraftwerk
sinnvoll sein. Dann könnte man den zu den E-Fahrzeugen gehörigen "Auspuff"
auch direkt wahrnehmen. Nicht "aus den Augen, aus dem Sinn"!
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von am » 08.02.2019, 19:59

Die Strominfrastruktur auf der letzten Meile ist genau das Problem, weshalb Otto Normal Verdiener sich gar kein E-Auto wird anschaffen können. Die Leitungsnetze im Geschosswohnungsbau, die älter als 30 Jahre sind, lassen, wie Eichi ganz richtig schreibt, gar keine Anschlussmöglichkeiten für eine grössere Anzahl an E-Autos zu. Auch die Versorgungsleitungen für Tiefgaragen sind oft nur so groß dimensioniert, dass es für die Beleuchtung reicht.
Zuletzt geändert von am am 08.02.2019, 20:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von am » 08.02.2019, 20:37

LRKN hat geschrieben:
am hat geschrieben:@LRKN

MOIA bedient, wenn auch virtuell, festgelegte Haltepunkte. Dort gibt es also keinen Unterschied zu bekannten AST Angeboten. Denn auch dort gibt es die Bedienung kompletter Linien, sowie (gegen Komfortzuschlag) Abweichungen vom Linienweg. Der Unterschied zu MOIA ist so marginal, dass er nicht ins Gewicht fällt.
Nehmen wir als Beispiel das AST in Marburg (ist als erstes in meiner Internetsuche nach AST erschienen). Das AST fährt eine vorher definierte Linie als Busersatz zu ausgewählten Zeiten. Er fährt also zu den Fixpunkten A>B>C>D>E>F usw. Man muss 30 Min vor Abfahrt anrufen und die Fahrt bestellen. Man kann auch nur zu fixen Zeiten mitfahren.

Bei Moia gibt es keine vorher definierten Linien, sondern Linien die durch die Wünsche der Fahrgäste und der Zusammenstellung durch den Algorithmus jederzeit variieren können. Er fährt also an einem Tag A>R>X>W>J>Q>I usw. und am nächsten Tag U>Q>L>W>C>Y. Man muss nicht 30 Min vorher bestellen sondern man bestellt spontan und die Abfahrzeiten sind nicht vorher festgelegt sondern werden vom Kunden festgelegt.

Eventuell liegt hier einfach ein Verständnisproblem vor. Moia fährt nicht wie ein Bus eine Linie sondern "chaotisch" wie ein Taxi. Er fährt aber wie ein Bus was die Passagiere betrifft. Es soll im Idealfall zu einem ständigen Ein- und Ausstieg kommen.
Wie ich erwähnte, hier fuhr das ASTI (in der Form inzwischen eingestellt), wie du richtig schreibst, auf den bekannten Linien, ABER! auf Kundenwunsch und mit einem Komfortzuschlag wurden die Fahrgäste auch bis vor die Tür gebracht. Dass ASTIs bisher vorbestellt wurden, hat schlichtweg Optimierungsgründe und wird auch bei MOIA kommen, wenn es in der Fläche bedienen will. Aus rein wirtschaftlichen Gründen.

Der minimal unterschiedliche Bestellalgorithmus rechtfertigt jedenfalls ganz sicher nicht die Annahme, dass wir es hier mit einer neuen Verkehrsform zu tun haben.
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von eichi » 08.02.2019, 22:17

am schreibt ganz richtig:
Auch die Versorgungsleitungen für Tiefgaragen sind oft nur so groß dimensioniert, dass es für die Beleuchtung reicht.
Solange in den Tiefgaragen Fahrzeuge mit Antrieb durch
brennbare Flüssigkeiten abgestellt werden, hat die "Baubehörde"
Bauchschmerzen mit dem Anschluss von Elektrogeräten, die nicht
ex-geschützt sind (explosionssicher abgeschirmt).
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von LRKN » 09.02.2019, 00:58

Da es sich hier nicht um E-Autos dreht lasse ich mal die Beiträge dazu aussen vor....

OK, geht nicht. Ihr wisst schon, dass man Stromleitungen modernisieren kann?

Zurück zu Moia:
am hat geschrieben: Wie ich erwähnte, hier fuhr das ASTI (in der Form inzwischen eingestellt), wie du richtig schreibst, auf den bekannten Linien, ABER! auf Kundenwunsch und mit einem Komfortzuschlag wurden die Fahrgäste auch bis vor die Tür gebracht. Dass ASTIs bisher vorbestellt wurden, hat schlichtweg Optimierungsgründe und wird auch bei MOIA kommen, wenn es in der Fläche bedienen will. Aus rein wirtschaftlichen Gründen.

Der minimal unterschiedliche Bestellalgorithmus rechtfertigt jedenfalls ganz sicher nicht die Annahme, dass wir es hier mit einer neuen Verkehrsform zu tun haben.
Es geht hier um das Erproben in HAMBURG. In Hamburg gibt es keine AST, die quer durch die Stadt fahren. Es wird nicht "in der Fläche bedient". Sondern in Ballungsraum Hamburg. Und selbst wenn der Bestellalgorithmus nur "minimal unterschiedlich" ist (was er nicht ist, weil im Gegensatz zu AST mit sehr beschränkten Fahrtstrecken und einem Fahrzeug, muss der Moia-Algorithmus faktisch millionen unterschiedliche Fahrtstrecken berechnen, Fahrgäste zusammenstellen und die Fahrzeuge anweisen. Und das alles in Echtzeit. An 7 Tagen die Woche. 24 Stunden am Tag. Mit mehreren hundert Fahrzeugen....) wäre nur diese Minimalität nicht der einzige Gesichtspunkt unter dem die Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Du musst wenn schon alle Punkte berücksichtigen. Auch die E-Mobilität, das Fahrzeugkonzept, die virtuellen Haltepunkte, das Sammeln von Fahrgästen, das Koordinieren der Fahrten usw. Nur wenn ALLE Punkte minimal wären, könntest du die Genehmigung wirklich anzweifeln.

Mir ist die Andersartigkeit von Moia ausreichend um eine Erprobung zu rechtfertigen. Ich werde Moia auch als Privatperson nutzen. Ich bin Carsharer, ÖPNV-Nutzer, Fahrradfahrer, Fußgänger, Taxifahrgast und in Zukunft auch Moia Nutzer. Für mich (als Nicht-Autobesitzer) haben alle Verkehrsformen ihre Vor- und Nachteile.

Was mich nervt, ist das wenn irgendwas verändert wird, eine potentielle Konkurrenz entsteht oder die Politiker irgendwas entscheiden. Gleich wird immer mit dem Tod des Gewerbes gedroht... Es nervt nur noch. Moia wird das Taxigewerbe nicht zerstören. Die Kundengruppen werden nicht viele Überschneidungen haben. Wenn irgendwer das Taxigewerbe zerstört, ist es das Taxigewerbe selbst. Mit ihrem Rumjammern, Unfähigkeit zu Modernisierung, Ignorieren von Tatsachen und Veränderungen, Unfähigkeit zur Weitsicht. Ihr wollt alle nur "euren Stiefel" durchziehen und kein Veränderungen. Bloß keine neuen Konzepte. Bloß keine Ideen entwickeln. Stumpf im Auto sitzen, in der Nase popeln und die Fahrgäste sollen gefälligst nur mit euch fahren. Ihr bestimmt was der Kunde zu nutzen hat! OK. Aber dann wundert euch auch nicht, dass ihr irgendwann von der Geschichte überholt werdet....

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