Klage gegen MOIA

Verlagerung der Postengespäche in das Internet.
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IK
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 09.12.2018, 15:33

@ Marvin und eichi

Super Disput über Strom für die Ellektroautos ;)

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Marvin
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Marvin » 11.12.2018, 02:49

IK hat geschrieben:@ Marvin und eichi

Super Disput über Strom für die Ellektroautos ;)
Was für ein Disput? Ich habe nur einen Wert korrigiert, der mir zu hoch gegriffen erschien.
Ich glaube, dass die Kritik an der sogenannten Elektromobilität ein zentraler Angriffspunkt gegen die "neuen Verkehrsformen" mit denen wir platt gemacht werden sollen ist. Ohne die vermeintlich umweltfreundlichen Fahrzeuge gäbe es weder Moia noch Ioki oder Clevershuttle. Akkugespeiste Elektrofahrzeuge sind ein umweltpolitischer Irrweg. Sie bieten keine Vorteile gegenüber Dieselfahrzeugen. Besonders die Stillegung intakter Dieselfahrzeuge zugunsten von Elektrokarren ist ein Umweltfrefel.
Einige Argumente:
  • Zwar haben Elektromotoren einen guten Wirkungsgrad. Rechnet man aber sämtliche Verluste von der Erzeugung der elektrischen Energie im Kraftwerk bis zu deren Entnahme aus der Batterie zusammen, dürfte sich der angebliche Vorteil verflüchtigen: Schlechter Wirkungsgrad von Kraftwerken (ca. 40%), Verluste beim Hochtransformieren der Spannung, Verluste durch Leitungswiderstand, Verluste beim Reduzieren der Spannung, Speicherverluste (bis zu 20%). Nicht zu vergessen: Heizenergie für den Fahrzeuginnenraum, die sonst der Abwärme entnommen wird.

    Das gleichzeitige Laden vieler Fahrzeugakkus würde das Energienetz überlasten. Solange Elektroautos - wie derzeit - eher ein Zweitspielzeug für reiche Schnösel sind, funktioniert es gerade noch. Tauscht man eine nennenswerte Zahl von Dieselmotoren durch E-Motoren, werden die Grenzen der Infrastruktur schnell erreicht.

    Die klimaneutrale Erzeugung von Strom für E-Mobilität ist ein Märchen. Der derzeitige Bedarf an elektrischer Energie für Haushalte, Büros und Industrie lässt sich nicht kurzfristig reduzieren. Er wird nur zum Teil aus regenerierbaren Energiequellen gedeckt. Dieser Anteil lässt sich jedoch, trotz aller Anstrengungen, nur sehr langsam erhöhen. Zusätzlicher Bedarf für E-Fahrzeuge muss ausschließlich mit fossilen Energieträgern gedeckt werden, denn nur Kohle-, Gas- oder Ölkraftwerke sind entsprechend skalierbar. Wenn es denn überhaupt möglich ist, die Stromproduktion kurzfristig nennenswert zu erhöhen.

    Aus oben genannten Gründen entstehen die Schadstoffe lediglich an anderer Stelle in mindestens der gleichen Menge. Für die CO2 Bilanz ist das wurst. Die anderen Schadstoffe müssen eben von den Nachbarn der Kraftwerke weggeschnüffelt werden. Die Stadtbevölkerung möchte gerne die Vorteile der Urbanität genießen aber die Nachteile outsourcen. Ob das ein gesamtgesellschaftlicher Vorteil ist, darf bezweifelt werden.

    Das Gefährdungspotential von NOx wird überbewertet.

    Die Produktion von Akkus belastet die Umwelt und schädigt die Bevölkerung armer Länder.

    Derart große Akkus sind äußerst gefährlich. Gerät ein solcher Akku in Brand, werden zum Löschen ca. 20000 Liter Wasser benötigt. Es gibt derzeit kein Konzept zum Löschen.
    usw...usf....
"Ich könnte dir deine Überlebenschancen ausrechnen, aber du wärst nicht begeistert."

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N8tfahrer
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von N8tfahrer » 11.12.2018, 03:18

Vielleicht ist es an der Zeit sich Warnwesten anzuziehen.........was für ein Irrsinn zur Zeit
Sind sie das Taxi ? ............NEIN, Der Fahrer !
Das müssen sie doch wissen, sie sind doch der Taxifahrer !

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Poorboy » 11.12.2018, 04:28

Dazu:

Um Wasserstoff zu erzeugen, der bei Verbrennung 1 KW Strom liefert, werden 4 KW Strom benötigt. Der Wasserstoff für diese Fahrzeuge in Japan wird in Australien gekauft und mit Braunkohlekraftwerken erzeugt!!

Wasserstoff zerfällt! Stelle eine Clevershuttle mit vollem Tank für einen vierwöchigen Urlaub am Flughafen ab. Bei Rückkehr ist da kein Tankinhalt mehr!!!

Alles nur Abzocke!!

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sivas
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von sivas » 11.12.2018, 09:46

Poorboy hat geschrieben:Wasserstoff zerfällt!
Geld auch !

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Juskwe » 16.12.2018, 09:47

sivas hat geschrieben:
Poorboy hat geschrieben:Wasserstoff zerfällt!
Geld auch !
Das Gehirn bei manchen auch...

nebenbei Poorboy wollte diffundiert sagen... zerfallen kann ein 1P1E Atome per se nicht mehr.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von eichi » 16.12.2018, 15:42

...und ausreichend dichte Tanks gibt es nicht.
Die lütten Atome drängeln sich einfach so durch die Tankwandung.
Nur langsam, aber sie "verduften"!
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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CPL5938
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von CPL5938 » 21.12.2018, 00:23

Scheuer dementiert:
https://www.dieklage.de
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alsterblick
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von alsterblick » 21.12.2018, 19:26

Offenbar Niederlage für MOIA als Globalplayer. 8)
MOIA war an der Uber-Lyft-ähnlichen Bestellapp „GETT“ beteiligt und hat sich plötzlich getrennt, weil keine positive Zahlenentwicklung eingetreten ist. MOIA und GETT hatten sich in der Öffentlichkeit bisher dick präsentiert (...stage in London etc..........) .
Jedoch an wen schmeißt MOIA sich jetzt ran ? Oder will MOIA im Alleingang durchstarten ?
Lediglich rd eine 1/4 Milliarde hatte VW/MOIA investiert eigentlich kein Geld für VW. Was nun ?

Wenn Ole Hams (Moia) zugleich noch ne den Cefeposten als "Kriegsexpansionsplayer" einnimmt, wird er doch mind 7-stellig Kohle beziehen/kassieren. Antrieb genug ?
Quelle: http://www.spiegel.de/plus/volkswagen-v ... 0161498518
Zuletzt geändert von alsterblick am 21.12.2018, 20:24, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von CPL5938 » 23.12.2018, 01:00

Morgen Kinder, wirds was geben… !

https://www.dieklage.de
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von CPL5938 » 24.12.2018, 01:01

Bescherung auf https://www.dieklage.de! Für alle ein geiles Geschenk vom Gericht!
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Poorboy » 24.12.2018, 03:49

Und da die Widerspruchsfrist in den anderen Standorten abgelaufen ist, wird das dortige Gewerbe diese offensichtlich illegale Konkurrenz nicht mehr los!

Das heißt nicht plärren sondern beißen, wenn die nächste Erweiterung beantragt wird. Also Taxler, anmelden und jede Fahrt zur Anzeige bringen, wenn der Wagen in der Anfahrtszeit niemals vom Betriebsgelände gekommen sein kann!!

Und nicht blauäugig sein. Selbstverständlich wird das Personenbeförderungsgesetz entsprechend den Wünschen des Großkapitals geändert werden. Wer der Chef im Ring ist, hat die FDJ-Funktionärin Merkel doch klar gestellt, als das Kanzleramt als Party-Location für Ackermann übergeben wurde.

Aber ein paar Jahre haben wir noch.

Poorboy

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von sivas » 24.12.2018, 15:34

Zu Akte Clevershuttle:

Ich bin ja auch mal gegen die Taxiordnung meiner Stadt vorgegangen und hab keinen Rechtsanwalt eingeschaltet, mit Erfolg ! Die Verordnung wurde meinen Wünschen gemäss geändert.

Das Zauberwort hiess da Kommunalaufsicht.

Dort hab ich mich über die Verordnung beschwert und um Überprüfung gebeten. Deren Rechtanwälte wurden tätig, für mich kostenlos.
Genauso wie über Verordnungen wird man sich auch über behördliches Handeln beschweren dürfen, wenn sich die Behörde querlegt.
Eventuell auch über behördliche Untätigkeit ? Die Unrechtmässigkeit Ubers ist doch offensichtlich.

Wo ist in Hamburg die Kommunalaufsicht angesiedelt ?

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von alsterblick » 24.12.2018, 18:35

Vorerst lediglich zur Hälfte habe ich soeben das Behörden-Schreiben gelesen (über 40 Seiten...wg Clevershuttle) und finde es interessant auch hinsichtlich mehrfach erwähnter ÖPNV Kannibalisierung. Als Nichtjurist empfehle ich eine Auseinandersetzung damit, die wohl ohnehin läuft und wenn Füßer mehr Kohle benötigt - gerne meinerseits :wink: (kenne mich da aber nicht aus). Besser wäre jedoch großzügig zu sein 8) , als ihm vor (mehr-)Mühe zu scheuen. Glaube, es war da was mit einer Summe....,- bisher. Kann meinerseits gerne drüber sein, wenn er sich doch besonders kümmern muß. Der Erfolg steht über alles und unser kollektivem Geld !
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Pirat
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Pirat » 25.12.2018, 23:50

Tja...erst mal schön den Ball flach halten... - Beschluss erlangt erst in zwei Wochen Rechtskraft.
Die Frage drängt sich auf, warum vom Gericht diese sehr sehr ausführliche inhaltliche Auseinandersetzung!!??
So was wie ein Pyrrhussieg?? ich weiß nicht...
Großteile des Beschlusses liest sich wie Gebrauchsanweisung für neue Verkehrsanbieter, wie CleverShuttle oder Moia, nach dem Motto, macht es So !! - und von uns (Gericht) habt ihr nichts zu befürchten..
IK hat Zustimmung vom Gericht bekommen, bei der Frage, „Ausgestaltung der Genehmigung von CleverShuttle“...., was der Betreiber jetzt natürlich korrigieren kann...

Die Experimentierklausel § 2 Abs. 7 PBefG...“soweit öffentliche Verkehrsinteressen nicht entgegenstehen“, können wir ja vergessen...
Taxiunternehmer sind nicht mit „öffentlichem Verkehrsinteresse“ gemeint, sondern Linienverkehr, Eisenbahn, Straßenbahn....
Es ist zwar auch im öffentlichen Interesse die Existenz und Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes, aber nicht im öffentlichen Interesse ist Konkurrenzschutz des Einzelunternehmers...

Wenn CleverShuttle und Co “unsere“ Fahrgäste abfängt, ist das normaler Wettbewerb, so das Gericht...
Ob es uns nun gefällt oder nicht, der Hinweis vom Gericht, den man ernst nehmen sollte, macht es nicht einfacher, wenn nicht unmöglich - Moia zu verhindern...

Womöglich taxiähnliches Verhalten (Ausgestalten der Genehmigung durch Moia) kann man ja erst im laufenden Betrieb feststellen...
Bei einer Erweiterung auf mehr Fahrzeuge, ähnlich wie im Fall CleverShuttle, “könnte“ man diese Begründungen vortragen...
Aber Moia wird Fehler von CleverShuttle nicht wiederholen...
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

E. G. Engel
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 26.12.2018, 13:00

@ Pirat

Wir sind ja nicht gerade oft einer Meinung, aber hier liegen wir nicht weit auseinander. Ich muss allerdings dazu sagen dass ich das Urteil erst einmal auf dem Minibildschirm eines Smarty’s gelesen habe was eindeutig zu wenig ist und nur einen oberflächlichen Eindruck hinterlassen kann. Dennoch ist mein Eindruck ziemlich deckungsgleich mit dem deinigen.


Zitat Pirat:

„Die Frage drängt sich auf, warum vom Gericht diese sehr sehr ausführliche inhaltliche Auseinandersetzung!!??“

Die inhaltliche Ausführung und der sehr ausführliche Ausflug in die entsprechenden Rechtsprechungen ist in der Tatsache sehr bemerkenswert. Es wird tatsächlich ein Präjudiz für das anstehende Moia-Verfahren sein. Im Positiven wie im Negativen. Positiv wäre wenn die Klagebefugnis von IK 1:1 auf das Moia-Verfahren übertragen würde. Für den halbwegs geschulten Denker ergibt sich aber die Logik von Radio Eriwan: Im Prinzip ja (vorliegendes Urteil), aber …… (kommende Klagebefugnis Moia). Denn auch wenn Clever-Shuttle und andere ride sharing Dienste Ähnlichkeiten mit Moia aufweisen gibt es dennoch genug Unterschiede.


Zitat Pirat:

Die Experimentierklausel § 2 Abs. 7 PBefG...“soweit öffentliche Verkehrsinteressen nicht entgegenstehen“, können wir ja vergessen...

Taxiunternehmer sind nicht mit „öffentlichem Verkehrsinteresse“ gemeint, sondern Linienverkehr, Eisenbahn, Straßenbahn....“



Ja und Nein. „öffentliches Verkehrsinteresse“ ist der Natur der Sache nach ein unbestimmter Rechtsbegriff welcher im Zweifelsfall von einem Gericht ausgelegt werden muss, in letzter Konsequenz auch höchstrichterlich. Aber auch wenn das Gericht nicht erkennen mag dass das Taxigewerbe als anerkannte Ergänzung zum ÖPNV eventuell doch unter das „öffentliche Verkehrsinteresse“ des § 2 Abs. 7 PBefG zu subsumieren – Abstraktion zwischen Haupt- und Nebensache - ist verbleibt immer noch das konditionierte „öffentliche Verkehrsinteresse“ des § 13 Abs. 4 PBefG (Funktionsfähigkeit).


Aus meiner persönlichen Sicht war und ist dieses nunmehr gerichtlich konditionierte „öffentliche Verkehrsinteresse“ immer der Dreh- und Angelpunkt gewesen. Das nun hier eine zumindest subjektive Betroffenheit des Klägers unabhängig vom § 2 Abs. 7 PBefG vorliegt hat das Gericht ja nun bejaht so dass wenn keine Rechtsmittel eingelegt werden der Widerspruch im Fall CleverShuttle eine aufschiebende Wirkung entfaltet. Wobei unbedingt im Vergleich zu Moia zu beachten ist dass es sich bei CleverShuttle nur um „Mietwagen“ handelt.


Aus dieser Betrachtung heraus ergibt sich auch für den Fall Moia dass die Funktionsfähigkeit des Gewerbes, bzw. die Bedrohung dessen, der Dreh- und Angelpunkt ist. Und hier ist, das habe ich immer angemahnt, in bestmöglicher Qualität und umfassend zu arbeiten, möglichst auf gutachterlichem hohem Niveau, wobei ich selbst bei Linne und Krause meine Zweifel hätte.


Und bevor von dem Kollegen Pirat der Einwand kommt, ja, das Gericht ist nicht an Vorträge und Beweisanträge gebunden sondern entscheidet wie gesehen auch aufgrund eigener Recherche. Aber auch ein Gericht kann nicht ohne weiteres Sachverhalte negieren, wenn sie entsprechend vorgetragen werden, ohne sich u. U. selbst als Partei zu gerieren und angreifbar zu machen.


Soweit in aller Oberflächlichkeit und jetzt werde ich weiter als Stadtplaner (Anno 2025) tätig werden.

Nachträglich ein frohes Fest und demnächst einen guten Rutsch respektive ein gutes Geschäft ins neue Jahr.

Engel
Zuletzt geändert von E. G. Engel am 26.12.2018, 13:00, insgesamt 1-mal geändert.

Pirat
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Pirat » 26.12.2018, 16:42

@Engel,
wie gerne würde ich Deinen Überlegungen folgen...
Dein unerschütterlicher Optimismus ehrt Dich...

Dein Hinweis auf § 13 Abs. 4 PBefG ist ja berechtigt..

Ich gebe zu bedenken, Zitat Beschluss : Vielmehr sprechen die vorstehenden Erwägungen und ein systematischer Vergleich mit § 13 Abs. 4 S. 1 PBefG dafür, dass sich Taxenunternehmer/innen im Hinblick auf die Beeinträchtigung öffentlicher Verkehrsinteressen im Anwendungsbereich von § 2 Abs. 7 PBefG - genau wie bezüglich der Abwehr von Konkurrenten/innen aus dem Taxengewerbe selbst - gerade nicht auf subjektive Rechte berufen können.
§ 13 Abs. 4 S. 1 PBefG stellt als Versagungsgrund für Taxengenehmigungen ebenfalls auf die Beeinträchtigung öffentlicher Verkehrsinteressen ab, hier allerdings „nur" in Gestalt der Bedrohung der Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes. Die hieraus hergeleitete Kontingentierung von Taxenkonzessionen zum Schutz des Taxengewerbes insgesamt (die die Antragsgegnerin freilich nicht mehr vornimmt) dient indes nach ständiger Rechtsprechung nicht dem Schutz der bereits im Beruf Tätigen vor wirtschaftlich spürbarer Konkurrenz und vor den wirtschaftlichen Risiken des Berufs. Sie soll vielmehr ausschließlich der Gefahr einer Übersetzung des Gewerbes mit der Folge ruinösen,das örtliche Taxengewerbe als Ganzes in seiner Existenz und damit in seiner Funktionsfähigkeit bedrohenden Wettbewerbs entgegenwirken (ßVe/wG, Besch!, v. 31.01.2008, 3 B77/07, Juris Rn. 7).
Soweit hierdurch faktischer Konkurrenzschutz der vorhandenen Taxenunternehmer/innen bewirkt wird, handelt es sich lediglich um einen Rechtsreflex {OVG
Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 01.02.1980, 13 A 1509/79, Juris Rn. 2).


Rechtsreflex von mir hervorgehoben.

Engel, zeig mir die Lücke, den Spalt, durch den ihr noch gehen könntet!!??


Nun wollte das Gericht sich nicht ganz offensichtlich zum Steigbügelhalter machen...

Die Verletzung „subjektiver Rechte“ durch die Buchungsmaske CleverShuttels, hat das Gericht großzügiger weise IK ja zugestanden.

Zitat Beschluss : Betrachtet man die Buchungsmaske der CleverShuttle App lässt sich zumindest der Eindruck gewinnen, dass die CleverShuttles sich - wie Taxen - stets verteilt im Verkehrsraum befänden. Auf Seiten der Kunden/inne könnte möglicherweise - anders als bei „herkömmlichen" Mietwagenverkehren, wie insbesondere Chauffeur-Services - bewusst der Eindruck unmittelbarer und stetiger Verfügbarkeit anstelle eines Anforderns des Wagens vom Betriebssitz erweckt werden, was möglicherweise zu einer höheren Austauschbarkeit der Nutzung von Taxen und CleverShuttles als von Taxen und herkömmlichen Mietwagenverkehren führt. Insofern könnte auch zweifelhaft sein, ob die Tatsache, dass die Aufträge manuell durch einen „Controller" gegengeprüft und vergeben werden, noch in sachgerechter Weise eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Das Gericht hält es zumindest für denkbar, dass das Geschäftsmodell und die Programmierung der App der Beigeladenen gerade darauf ausgelegt sind, dass so gut wie kein Fahrzeug überhaupt vor Schichtende bzw. bevor die Batterie geladen werden muss zum Betriebshof zurückkehrt und die Verpflichtung zur Rückkehr damit zu keinerlei abgrenzender Funktion gegenüber dem Taxengewerbe mehr führt.
Dies hätte möglichweise aufgrund der bisherigen Daten überprüft werden können und wäre möglicherweise zu berücksichtigen gewesen.


Alle “neuen“ Verkehrsanbieter wissen jetzt was zu tun ist....
Und für CleverShuttel im Besonderen, Buchungsmaske bis zum Hauptsachverfahren ändern...
Zuletzt geändert von Pirat am 26.12.2018, 16:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 26.12.2018, 18:34

@ Pirat


Zitat Pirat:


„Engel, zeig mir die Lücke, den Spalt, durch den ihr noch gehen könntet!!??“



Mein Interesse was aus dem Gewerbe wird oder nicht ist eng begrenzt. Daraus ergibt sich dass ich noch ein wenig bla bla, denn mehr leistet dieses Forum nicht, und ohne großen Aufwand aus meinem Fundus den ich mir über viele Jahre aufgebaut habe schöpfe. Ergo habe ich derzeit und in Zukunft, anfangs der Problematik sah es noch etwas anders aus, nicht den Ehrgeiz mir mit der Suche nach einer Lücke/einem Spalt mir unnötig Kopfschmerzen zu bereiten. Ich bleibe im Ergebnis also lediglich an der Oberfläche.


Grundsätzlich ist festzuhalten dass das Gericht frei „geschöpft“ hat. Soweit mir bekannt ist liegt dem gerichtlichen Beschluss in der CleverShuttle Sache lediglich ein minimalistisch mündlich vorgetragenes Rechtsbegehren seitens IK vor. Sollte es doch ein schriftliches Begehren geben würde dies auch nichts ändern weil es letztendlich nur auf den Vorträgen basieren kann wie wir sie auch hier aus dem Forum kennen. IK hat sich ein Herz gefasst und es einfach mal probiert. Nicht mehr und nicht weniger.


Ein Verwaltungsgericht muss sich der Sache annehmen, auch in der entsprechenden Tiefe und erst Recht wenn bekannt ist dass sich ein ähnlicher Sachverhalt – Moia - sich im vorprozessualen Stadium befindet, allerdings mit anwaltlicher Unterstützung. Mangels ausführlichen Rechtsbegehrens befindet sich das Gericht nun in der Lage eine Doppelposition beziehen zu müssen, quasi wie ein Selbstgespräch/Disput. Einmal in der Rolle des Klägers, was es sehr ausführlich gemacht hat, und andererseits als rechtsprechende Instanz, was es im Hinblick auf das andere anstehende Verfahren ebenfalls ausführlich gemacht hat. Platt ausgedrückt, das Gericht hat sich selbst die Problematik gebaut indem es in die Rechtsposition des Klägers geschlüpft ist und sie selbst beantwortet indem es dann in die Rolle der rechtsprechenden Instanz gewechselt ist.


Das Ergebnis liegt vor.


Und Du gehst nun hin und wühlst in diesem Ergebnis, zitierst Versatzstücke und versuchst provokativ eine Diskussion anzuzetteln. Das ist dein gutes Recht und auch nicht zu kritisieren.


Um Deiner Provokation aber gerecht zu werden zu können müsste ich anfangen zu arbeiten. Man muss das Ganze verstehen. Die anstehende Problematik ist wie ein Prozess (nicht Gericht sondern allgemein). Anfangs habe ich angefangen mir einen Ordner zuzulegen, habe Texte als Versatzstücke fabriziert, Argumente gesammelt und verknüpft. Dann gab es einen Punkt wo ich mich gefragt habe, warum, wofür und für wen machst du das. Und dann gab es den nächsten Punkt wo ich diesen Ordner entsorgt habe. Ich denke, ich habe schon diverse Hinweise im Zeitverlauf gegeben wo die Lücke, der Spalt sein könnte. Einiges habe ich noch für mich behalten weil ich erst einmal sehen wollte wie sich das Ganze organisiert. Und jetzt noch einmal diesen Prozess von vorne anleiern? Nein danke. Ich beschränke mich auf die Rolle des Klugsch-eissers. Damit bin ich dann mitten im Taxigeschäft/-gewerbe. Dabei soll es bleiben.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 26.12.2018, 21:43

Hallo Kollegen

Zuerst einmal: Frohe Weihnachten.

@Engel
CleverShuttle hat eine Genehmigung nach § 2, Absatz 7 und nicht wie du meintest als Mietwagen.
Ich möchte auch darauf verweisen, dass wir kein Uteil, sondern einen Beschluss des Gerichtes haben. Das Urteil kommt noch.

Ich freue mich erstmal, dass das Gericht meine Beteoffenheit festgestellt hat und daraus folgernde aufschiebende Wirkung der Klage. Das ist erstmal das völlige Gegenteil dessen, was die BWVI und andere Rechtsgelehrten behauptet haben. Ob es dabei bleibt, werden wir sehen. Ich freue mich vorerst.

BGH Urteil gegen Uber
Wie euch sicherlich bekannt ist, hat BGH am 13.12.2018 ein klares Urteil gegen Uber gefällt. Die Pressemitteilung des Gerichts ist hier nachzulesen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... er=0184/18

Weil uns Volltext fehlt, ist es hilfreich das Urteil der Vorinstanz sich anzusehen. Dieses ist hier zu finden:
https://verkehrslexikon.de/Texte/Rspr7152.php

Es gibt erstaunlich viele Parallelen zwischen dem Beschluss des VG HH und dem LG Berlin. Es lohn sich nachzulesen. Ich will euch nichts erklären. Liest es selbst :) und habt Spaß

Pirat
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Pirat » 27.12.2018, 08:50

...aufschiebende Wirkung in Sache Erweiterung von 20 auf 50 Fahrzeugen....
ansonsten ist ClecerShuttle so rechtens wie Bus und Bahn oder Taxi und Mietwagen...

...mangelnde Unterscheidbarkeit zum Taxi hat das Gericht IK zugestanden - und dies auch nur weil das Gericht IK's Antrag wohlwollend interpretiert hat.
Und Uber ist ne ganz andere Baustelle, oder wurde Uber irgendeine Genehmigung zugeteilt...?
Nä.., wurde ja auch vor einer Handelskammer verhandelt und nicht vor dem Verwaltungsgericht...
...hier Beibringungsgrundsatz und dort Ermittlungsgrundsatz...

...für mich ist der Beschluss in Geschenkpapier eingepackter Schlag ins Kontor...

§ 2 Abs. 7 PBefG ist die befürchtete Allzweckwaffe, er hebelt das gesamte PBefG aus, wenn nicht öffentlich Verkehrsinteressen dagegen stehen - und wir sind nicht Teil dieser Interessen..
Punkt - basta...
Zuletzt geändert von Pirat am 27.12.2018, 08:51, insgesamt 2-mal geändert.
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