"Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Der virtuelle Taxitreff.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von KehrenTAXI » 24.11.2018, 01:34

Wenn du ohnehin Einzelfahrtaufzeichnung betreibst, warum gehst du den Schritt nicht zu Ende.

Es ist eine Erleichterung und befreit dich.

Habe es seit 2015.
freundlichst ;-)

Stefan Kehren


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sivas
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 24.11.2018, 07:00

Meky11 hat geschrieben:Einige Kollegen bei uns haben sich eine Hale 6 mit Keysystem gekauft und übertragen die Taxameter Daten auf ihren PC.
Welche Taxameter-Daten ?
Die Grundzahlen oder auch die einzelnen Fahrpreisdaten ?

Letztere werden doch überschrieben, sowie Du eine neue Messung beginnst. Dann muss der Key ständig eingesteckt sein und die Fahrpreisdaten beim Übergang von Kasse zu frei abrufen ... kann er das ?
Sinnvoller wäre es, einen solchen Key zu implementieren und die Daten per Bluetooth abzurufen. Das wäre dann auch die geforderte Schnittstelle, an die man nur mit zertifizierter Hale-Software rankommt. Z.B. mit 'ner Smartphone-App. Die kann die Daten dann gleich überallhin schicken, wohin man eben will ... oder muss.

Das mit der handschriftlichen Einzeleinnahmeaufzeichnung ist so schlimm gar nicht. Hab's mal 2 Wochen gemacht, nach anfänglich mehreren, hatte ich zuletzt gar keine Aufzeichnungsausfälle mehr. Die Chefin wollte das aber nicht bzw. wollte die Daten nicht; daraufhin liess ich es sein.

Und, eine Kasse haben wir schon: eine offene Ladenkasse (Geldbeutel). Die Zuflüsse dort rein aufzuzeichnen, kann das Taxameter gar nicht, auch nicht unterscheiden zwischen 7 und 19 %. Jetzt wird manch einer sagen: Kann es doch ! Da ist die handschriftliche Aufzeichnung aber schneller und darauf kommt es an.

Mach weiter so Meky11, Gratulation !
Zuletzt geändert von sivas am 24.11.2018, 07:21, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von KehrenTAXI » 24.11.2018, 10:17

Das Key-System liest Taxameter-Daten aus und hat keine Ausfälle.

Niemals, es sei denn, es ist defekt.

Es ist ausführlicher als INSIKA, nur halt manipulierbar.
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 24.11.2018, 10:18, insgesamt 2-mal geändert.
freundlichst ;-)

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Meky11 » 24.11.2018, 13:08

Ich habe mir eine Excel Datei gebastelt die habe ich auf meinem Smartphone, mit Datum etc., da trage ich die einzelnen Stiche incl. Trinkgeld jeden Tag ein und am Monatsende drucke ich das ganze aus und fertig.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von RaimundHH » 24.11.2018, 13:16

Meky11 hat geschrieben: Was ich weiß ist das bei Neuzulassung in München ein filkalfähiger Taxameter eingebaut sein muss damit man eine Eichung bekommt.
Nach dem neuen Kassensicherungsgesetz haben wir also keine Kasse, da fragt man sich was nun jetzt gilt.
Moin,

bei einer Neuzulassung muß ein Taxameter nach der Europäische Messgeräterichtlinie 2014/32/EU (MID) verwendet werden.
Diese Taxameter verfügen über eine Schnittstelle zum Auslesen von Daten.
Der Begriff "fiskalfähig" ist rechtlich nicht existent.
Ob du die Daten auslesen und abgabentechnisch speichern/verarbeiten mußt, kann/muß ein Gesetz
auf Bundesebene regeln.
So ein Gesetz gibt es bis jetzt noch nicht Deutschland.

Das Kassensicherungsgesetz bezieht sich nicht auf Taxameter, da diese nicht als Kassensysteme gelten.

Du bist jedoch zur Einzelaufzeichnung deiner Geschäftsvorfälle gemäß Abgabenordnung verpflichtet.
Das Problem liegt nun darin, daß die gespeicherten Daten im Taxameter nicht den
aufzeichnungspflichtigen Daten gemäß AO entsprechen.
Eine nachträgliche Veränderung/Berichtigung der Daten ist laut AO nicht erlaubt.

Meiner Meinung nach ist eine manuelle Einzelaufzeichnung, bzw. die Verwendung eines separaten Kassensystem (nicht Taxameter!)
die einzige Möglichkeit die Einzelaufzeichnungspflicht zu erfüllen.

Das sehen natürlich die Taxameterhersteller/Abrechnungsdienstleister und einige Genehmigungsbehörden anders.

Aber soweit ich das überblicke, wurde bis jetzt noch nicht eine "Fiskaltaxameterpflicht" seitens der Genehmigungsbehörden
gerichtlich durchgesetzt.

Mein Fazit: Jeder, der in irgendeiner Form eine nachvollziehbare und plausible Einzelaufzeichnung erstellt, wird
wohl vom FA unbehelligt bleiben.

Grüße
Zuletzt geändert von RaimundHH am 24.11.2018, 13:18, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von KehrenTAXI » 24.11.2018, 13:39

Ja, die Einschätzung teile ich.

Allerdings denke ich, dass man mit dem INSIKA-Verfahren alle Behörden ebenfalls befriedigt und eher eine größere Sicherheit hat. Weil die Daten digital verwendet werden können und weil es eine lückenlose Datenaufzeichnung und Datensicherung gibt. Das ist bei handschriftlichen Aufzeichnungen schwierig.

Zudem hilft es sehr, bei der eigenen Betriebsverwaltung. Ich schätze die Arbeitserleichterung in Buchhaltung und Lohnhaltung sehr.
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 24.11.2018, 13:41, insgesamt 2-mal geändert.
freundlichst ;-)

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Meky11 » 24.11.2018, 16:15

RaimundHH hat geschrieben:
Meky11 hat geschrieben: Was ich weiß ist das bei Neuzulassung in München ein filkalfähiger Taxameter eingebaut sein muss damit man eine Eichung bekommt.
Nach dem neuen Kassensicherungsgesetz haben wir also keine Kasse, da fragt man sich was nun jetzt gilt.
Moin,

bei einer Neuzulassung muß ein Taxameter nach der Europäische Messgeräterichtlinie 2014/32/EU (MID) verwendet werden.
Diese Taxameter verfügen über eine Schnittstelle zum Auslesen von Daten.
Der Begriff "fiskalfähig" ist rechtlich nicht existent.
Ob du die Daten auslesen und abgabentechnisch speichern/verarbeiten mußt, kann/muß ein Gesetz
auf Bundesebene regeln.
So ein Gesetz gibt es bis jetzt noch nicht Deutschland.

Das Kassensicherungsgesetz bezieht sich nicht auf Taxameter, da diese nicht als Kassensysteme gelten.

Du bist jedoch zur Einzelaufzeichnung deiner Geschäftsvorfälle gemäß Abgabenordnung verpflichtet.
Das Problem liegt nun darin, daß die gespeicherten Daten im Taxameter nicht den
aufzeichnungspflichtigen Daten gemäß AO entsprechen.
Eine nachträgliche Veränderung/Berichtigung der Daten ist laut AO nicht erlaubt.

Meiner Meinung nach ist eine manuelle Einzelaufzeichnung, bzw. die Verwendung eines separaten Kassensystem (nicht Taxameter!)
die einzige Möglichkeit die Einzelaufzeichnungspflicht zu erfüllen.

Das sehen natürlich die Taxameterhersteller/Abrechnungsdienstleister und einige Genehmigungsbehörden anders.

Aber soweit ich das überblicke, wurde bis jetzt noch nicht eine "Fiskaltaxameterpflicht" seitens der Genehmigungsbehörden
gerichtlich durchgesetzt.

Mein Fazit: Jeder, der in irgendeiner Form eine nachvollziehbare und plausible Einzelaufzeichnung erstellt, wird
wohl vom FA unbehelligt bleiben.

Grüße





Bin 100% deiner Meinung. Ich fürchte bloß das die manuelle Einzelaufzeichnung den Behörden ein Dorn im Auge sein wird und sie versuchen werden
ein System einzuführen das sie besser kontrollieren können.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von KehrenTAXI » 25.11.2018, 03:50

Ich glaube, das Thema ist jetzt fünf Jahre alt.

Verstehe immernoch nicht, warum man es nicht einfach macht.
freundlichst ;-)

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 25.11.2018, 12:17

Meky11 hat geschrieben:Ich habe mir eine Excel Datei gebastelt ... da trage ich die einzelnen Stiche incl. Trinkgeld jeden Tag ein und am Monatsende drucke ich das ganze aus und fertig.
Vorsicht !

Excel-Dateien werden nicht als unveränderbare Dokumente anerkannt, handschriftliche Aufzeichnungen sehr wohl (gesichert übertragene Taxameterdaten auch).
Erfasse die Einnahmen handschriftlich und bewahre diese Aufzeichnungen auf. In'ne Excel-Datei übertragen und mit dieser dann weiterarbeiten kannst Du, die Grundaufzeichnung muss aber unveränderbar bzw. Veränderungen müssen nachvollziehbar sein (durchstreichen geht, nur muss die alte Zahl lesbar bleiben).

Trinkgeld brauchst Du nicht exta zu erfassen, notier einfach den Gesamtbetrag des erhaltenen Geldes (scheinst Du zu machen). Quittungsdurchschriften brauchst Du dann auch nicht, der quittierte Betrag wurde notiert.
Taxameterzahlen ... die brauchst Du nicht ! Ermittelst Deine Einnahmen ja nicht über diese.

Wenn Behörden Deine Einnahmen kontrollieren wollen, gibst Du ihnen die Excel-Datei. Mit der können sie einfachst Summen bilden, multiplizieren und dividieren, eine Kopie der handschriftlichen Aufzeichnung fügst Du dazu, da können sie dann vergleichen.
Zuletzt geändert von sivas am 25.11.2018, 13:02, insgesamt 6-mal geändert.

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