[UBER] Offensive Düsseldorf

Freies Düsseldorfer Taxiforum.
Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2838
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: [UBER] Offensive Düsseldorf

Beitrag von sivas » 07.10.2018, 14:59

:wink:

KehrenTAXI
Vielschreiber
Beiträge: 3777
Registriert: 15.05.2004, 14:04
Wohnort: Düsseldorf
Kontaktdaten:

Re: [UBER] Offensive Düsseldorf

Beitrag von KehrenTAXI » 07.10.2018, 16:36

sivas hat geschrieben:Pass aber bitte auf, was Du hier schreibst. TAUSENDE Augen lesen mit, auch Dir nicht wohlgesonnene ... womöglich gehören die auch zu Uber.
Es ist schon groß zu behaupten, dass wir hier einem Unternehmen nicht wohlgesonnen sein sollen.

Ist es nicht eher so, dass Uber allen anderen Unternehmern nicht wohlgesonnen ist, weil sie nachweislich illegal und marktzerstörend arbeiten, Dumping und Verkehrkehrsprobleme schaffen?
freundlichst ;-)

Stefan Kehren


Geist ist geil!


Meine Beiträge könnten Satire enthalten!

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2838
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: [UBER] Offensive Düsseldorf

Beitrag von sivas » 07.10.2018, 17:12

Taxi ist Uber eigentlich egal, die drücken ihr Ding durch, gegen alle Widerstände. Dass sie auf ihr illegales Handeln hingewiesen werden müssen - was soll's, sie kommen verändert wieder.

Aus meiner Sicht heraus tut Taxi nicht genug gegen Uber. Auch weil das Gewerbe selbst zu sehr mit eigenen Mietwagen in dem Geschäft involviert ist. Ich vermute, dass mach ein Taxiunternehmer seinen Mietwagen bereits durch Uber vermitteln lässt. Ich trau den Gewerbevertretern nicht im Geringsten ! Sie wollen nur unser Wohl ... äähm ... ihre eigenen Taschen füllen.

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2838
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: [UBER] Offensive Düsseldorf

Beitrag von sivas » 08.10.2018, 21:36

Na, Ihr lieben Düsseldorfer,

Ärmel hoch und ran an den Feind !
Uber verliert vor Österreichs höchstem Gericht

ilkoep
Vielschreiber
Beiträge: 1106
Registriert: 06.06.2014, 23:30
Wohnort: Berlin

Re: [UBER] Offensive Düsseldorf

Beitrag von ilkoep » 09.10.2018, 00:45

sivas hat geschrieben:Na, Ihr lieben Düsseldorfer,

Ärmel hoch und ran an den Feind !
Uber verliert vor Österreichs höchstem Gericht
Was juckt es eine deutsche Eiche wenn sich eine österrerichische Wildsau an ihr reibt.

Uber hat vom LABO-Berlin einen Persilschein ausgestellt bekommen und wäscht seine Hände in Unschuld:

"Für etwaige Verstöße gegen die Rückkehrpflicht könnte Uber laut Labo gar nicht belangt werden. Verantwortlich dafür sind allein die Mietwagenunternehmen. Unzulässig wäre es nur, wenn Uber die Unternehmen dazu anreizen sollte, gegen die Vorgaben zu verstoßen."

Quelle: https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag ... ienst.html

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2838
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: [UBER] Offensive Düsseldorf

Beitrag von sivas » 09.10.2018, 02:05

Das ist wohl richtig, wie kann jemand, der gar nicht fährt, gegen eine Rückkehrpflicht verstossen ? Wohin soll er denn zurück, wenn er gar nicht weggefahren ist ?

In dem Urteil geht es aber um den Auftragseingang, der wie bei uns beim Mietwagenunternehmen zu erfolgen hat. Mit einer Kopie des Auftragseinganges an das ausführende Unternehmen ist dem nicht genüge getan.

Eine Plattform, die Illegalität ermöglicht, ist zu schliessen, wenn sie diesen Mangel nicht abstellt.

Da kommen dann die Taxiunternehmen zum Zuge. Sie müssen die Aufsichtsbehörden darauf hinweisen und dies auch beweisen, dass illegales Handeln vermehrt vorkommt. Was den Auftragseingang anbelangt, da ist illegales Handeln sogar systembedingt.
Zuletzt geändert von sivas am 09.10.2018, 02:18, insgesamt 2-mal geändert.

Gerhard
User
Beiträge: 59
Registriert: 08.06.2006, 13:15
Wohnort: Düsseldorf

Re: [UBER] Offensive Düsseldorf

Beitrag von Gerhard » 09.10.2018, 16:43

Hallo Kollegen!
Ich frage mich zwischenzeitlich, gibt es in Düsseldorf schon eine Kooperation zwischen Uber und der Taxi-Düsseldorf.
Stellt TD den Fahrzeugen von Uber für die Zeit, die sie auf ihre Fahrgäste warten, kostenlosen Parkraum zur Verfügung. Es wurden in den letzten Tagen mehrere Uber-Wagen auf dem P38 gesichtet, für den die Innung an den Flughafen Gebühren entrichtet. An der Einfahrt steht ein Verkehrszeichen, dass nur TAXEN der TD die Einfahrt erlaubt!
MfG
Gerhard

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2838
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: [UBER] Offensive Düsseldorf

Beitrag von sivas » 09.10.2018, 16:53

Ein Verkehrsschild ... dass ich nicht lache. Hat sich Uber jemals um Spielregeln gekümmert ?
Uber braucht sich nicht um Regeln zu kümmern - Sie machen sie.

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13124
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Re: [UBER] Offensive Düsseldorf

Beitrag von am » 09.10.2018, 19:23

KehrenTAXI hat geschrieben:Uber schickt alle App-Aufträge an die Mietwagenbetriebe schriftlich per E-Mail zum Betriebssitz.

Unzureichend, solange die Bestellung direkt Peer to Peer beim Fahrer landet
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13124
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Re: [UBER] Offensive Düsseldorf

Beitrag von am » 09.10.2018, 19:28

KlareWorte hat geschrieben:Seit wann muss jemand im Büro für die annahmusitzen?! Das Gesetz sieht lediglich den Eingang des Auftrages dafür vor.
Der Auftrag muss vor der Weitergabe in das Fahrzeug dort (am Betreibssitz) angenommen und buchmässig erfasst werden.

Eine Mietwagenvermittlung per App im Sinne von Uber (was dem Prinzip MyTaxi entspricht) ist in Deutschland rechtlich schlichtweg nicht genehmigungsfähig und bei Einhaltung dieser Vorgabe sogar technisch ausgeschlossen. Selbiges gilt in Österreich, wo die Wiener Taxizentrale recht mutig uns erfolgreich gegen Uber vorgeht.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13124
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Re: [UBER] Offensive Düsseldorf

Beitrag von am » 09.10.2018, 19:31

KehrenTAXI hat geschrieben:Er macht das halt so und hält die Depeche immer gerne persönlich in der Hand ...

Nein, es entspricht der Rechtslage, siehe meinen vorhergehenden Beitrag.

Aktuell bekommen ich den Eindruck, lieber Stefan, dass ihr bei der e.G. ein wenig schlecht beraten seid. Habt ihr keinen heißen Draht zu den Kölnern? Die wissen doch, wie es geht.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13124
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Re: [UBER] Offensive Düsseldorf

Beitrag von am » 09.10.2018, 19:46

VoxX hat geschrieben:Die Frage ist, wie der Eingang von Aufträgen im Personenbeförderungsgesetz offiziell formuliert ist.

UBER nur als Vermittlungsplattform ähnlich wie MyTaxi. Der offizielle UBER Geschäftssitz für Deutschland befindet sich in Berlin, jedoch unterhält UBER ein Büro in Düsseldorf im GAP. Somit hat UBER in Düsseldorf eine offizielle postalische Adresse und somit einen offiziellen Geschäftssitz. Die eigentlichen Unternehmen die der UBER App angebunden sind haben Ihren Geschäftssitz in Düsseldorf und dürfen somit im Düsseldorfer Einzugsgebiet tätig werde (wie z.B. SafeDriver Ennooo - eine Marke der SafeDriver Gruppe).´

Ist im Personenbeförderungsgesetz niedergeschrieben, dass eingehende Aufträge ausschließlich am Geschäftssitz des Unternehmers eingehen müssen ? Wenn ja würde mich hierzu ein Zitat aus dem Gesetz interessieren.
Wenn dem so ist, dann dürfte es ja dennoch ausreichen, wenn der Auftrag schriftlich am Geschäftssitz vorliegt. Somit könnte UBER einfach paralell eine Auftragsmail an den Unternehmen senden, sofern einer seiner Fahrer einen Fahrauftrag annimmt.
Denn: Nach NRZ-Informationen soll Uber nicht in Düsseldorf, sondern in Viersen genehmigt worden sein.
Diese Aussage halte ich ganz objektiv für totalen Quatsch. Weiter ist dies auch sehr einfach nach zu voll ziehen.
1. Können UBER Fahrzeuge aus Viersen heraus nicht gebucht werden
2. Haben eingesetzte UBER Fahrzeuge in Düsseldorf auch ein amtliches Kennzeichen der Stadt Düsseldorf
3. Sitzen alle mir bekannten Mietwagenunternehmer die für UBER eingesetzt werden direkt in der Landeshauptstadt
4. Hat UBER sein Büro am GAP in Düsseldorf

Es gibt hier durchaus Fahrer und Unternehmer, die das PbefG gelesen haben und auch dazu neigen, Beiträge in Threads, in denen sie mitdiskutieren, auch zu lesen.
Tätest du dies auch, wäre dir aufgefallen, dass das von dir geforderte Zitat bereits zuvor von Sievas geliefert wurde. Mietwagenaufträge müssen buchmässig erfasst werden. Gerät man einen einen strengen Richter, dann besteht der auch auf Papier und zwar gebunden mit durchgehend numerierten Seiten.

Betriebssitz meint immer den des Mietwagenunternehmers. Dieser kann sich bei einer Mietwagenzentrale befinden. Je nach Genehmigungsbehörde genügt hier aber keinesfalls nur ein Briefkasten. Uber müsste also in jedem Genehmigungsgebiet ausreichend Geschäftsräume für die angeschlossenen Unternehmer zur Verfügung stellen, um diese Regel zu umgehen. Das ist dann aber mehr als nur ein Briefkasten.

Die Rückkehrpflicht aufzuheben, was noch gar nicht sicher ist, macht die Verfolgung ein wenig schwerer aber weiterhin möglich.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2838
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: [UBER] Offensive Düsseldorf

Beitrag von sivas » 10.10.2018, 03:55

Die Rückkehrpflicht macht schon Sinn, auch wenn sie schwer vermittelbar ist.

Der Verkehr mit Taxen ist so definiert, dass über das gesamte Stadtgebiet Halteplätze verteilt sind, von denen aus die Kunden durch kurze Wege schnell angefahren werden können bzw. an denen auch direkt eingestiegen werden kann.
Die Unterscheidung zwischen Taxen und Mietwagen besteht darin, dass Mietwagen eben nicht so organisiert sein dürfen ! sonst würden sie taxiähnlichen Verkehr ausüben.
Ein Mittel um dieses Verbot durchzusetzen, ist das Gebot der Rückkehr zum Betriebssitz.

Wenn das einem Mietwagenunternehmer nicht passt - kann er sich ja um eine Taxikonzession bewerben. Die sind von der Anzahl her aber begrenzt, entsprechend dem jeweiligen Bedarf. Nur so kann ein effektives und preiswertes Beförderungssystem eingerichtet und aufrecht erhalten werden.

Dumm nur, dass das Gewerbe dieses System selbst zerstört hat.
Zuletzt geändert von sivas am 10.10.2018, 05:19, insgesamt 2-mal geändert.

KlareWorte
Vielschreiber
Beiträge: 793
Registriert: 19.06.2014, 10:21
Wohnort: Zuhause

Re: [UBER] Offensive Düsseldorf

Beitrag von KlareWorte » 10.10.2018, 09:44

am hat geschrieben:
KlareWorte hat geschrieben:Seit wann muss jemand im Büro für die annahmusitzen?! Das Gesetz sieht lediglich den Eingang des Auftrages dafür vor.
Der Auftrag muss vor der Weitergabe in das Fahrzeug dort (am Betreibssitz) angenommen und buchmässig erfasst werden.

Eine Mietwagenvermittlung per App im Sinne von Uber (was dem Prinzip MyTaxi entspricht) ist in Deutschland rechtlich schlichtweg nicht genehmigungsfähig und bei Einhaltung dieser Vorgabe sogar technisch ausgeschlossen. Selbiges gilt in Österreich, wo die Wiener Taxizentrale recht mutig uns erfolgreich gegen Uber vorgeht.

So wie ich es verstanden habe, kommt eine Mai von Uber. Die Email wird sicherlich vor der Annahme durch den Fahrer im Postfach liegen. Das Gesetz schreibt nicht vor, wieviel Zeit zwischen Eingang und Annahme vergehen muss und wann die buchmässige Erfassung erfolgen muß. insofern müsste man erstmal schauen, ob die Rechtslage in Österreich derjenigen bei uns entspricht.

Benutzeravatar
Taxi Georg
Vielschreiber
Beiträge: 10579
Registriert: 10.06.2007, 09:09
Wohnort: Düsseldorf am Rhein
Kontaktdaten:

Re: [UBER] Offensive Düsseldorf

Beitrag von Taxi Georg » 10.10.2018, 10:25

Was habe ich Euch gesagt? Inkompetenter Haufen!"

Überwachung der Rückkehrpflicht liegt nicht in Düsseldorf, sondern bei der Behörde in Viersen.

:arrow: weiterlesen

Btw. Wer ist eigentlich der Veranstalter dieser Demo?

Bild
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 10.10.2018, 10:28, insgesamt 1-mal geändert.
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2838
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: [UBER] Offensive Düsseldorf

Beitrag von sivas » 10.10.2018, 11:21

Ist das das Flugblatt, mit dem zu Demo aufgerufen wird ?

und

Kein Amt hat die Beachtung der Rückkehrpflicht von Mietwagen zu kontrollieren ! was solle die denn noch tun ?
Das Gewerbe selbst hat Verstöße dagegen gerichtsfest aufzunehmen. Dann wird auch das Amt tätig werden.

Was ein Amt tun kann (nämlich das Finanzamt) ist, die angegebenen Einkommen mit den erhaltenen Fahrt-Erlösen zu vergleichen, durch Nachfrage bei Uber.
Dies wird aber vor Ablauf von 2 Jahren nicht geschehen.

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13124
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Re: [UBER] Offensive Düsseldorf

Beitrag von am » 10.10.2018, 13:06

KlareWorte hat geschrieben:
am hat geschrieben:
KlareWorte hat geschrieben:Seit wann muss jemand im Büro für die annahmusitzen?! Das Gesetz sieht lediglich den Eingang des Auftrages dafür vor.
Der Auftrag muss vor der Weitergabe in das Fahrzeug dort (am Betreibssitz) angenommen und buchmässig erfasst werden.

Eine Mietwagenvermittlung per App im Sinne von Uber (was dem Prinzip MyTaxi entspricht) ist in Deutschland rechtlich schlichtweg nicht genehmigungsfähig und bei Einhaltung dieser Vorgabe sogar technisch ausgeschlossen. Selbiges gilt in Österreich, wo die Wiener Taxizentrale recht mutig uns erfolgreich gegen Uber vorgeht.

So wie ich es verstanden habe, kommt eine Mai von Uber. Die Email wird sicherlich vor der Annahme durch den Fahrer im Postfach liegen. Das Gesetz schreibt nicht vor, wieviel Zeit zwischen Eingang und Annahme vergehen muss und wann die buchmässige Erfassung erfolgen muß. insofern müsste man erstmal schauen, ob die Rechtslage in Österreich derjenigen bei uns entspricht.
Die buchmässige Erfassung erfolgt chronologisch bei Auftragsannahme. Alles andere ist sinnfrei.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

KlareWorte
Vielschreiber
Beiträge: 793
Registriert: 19.06.2014, 10:21
Wohnort: Zuhause

Re: [UBER] Offensive Düsseldorf

Beitrag von KlareWorte » 10.10.2018, 18:30

am hat geschrieben: Die buchmässige Erfassung erfolgt chronologisch bei Auftragsannahme. Alles andere ist sinnfrei.

Bei einem steuerlichen Fahrtenbuch erfolgt die Erfassung auch chronologisch. Dennoch hast du dafür 7 Tage Zeit dies auszufüllen. Wenn zudem die Mails von Uber automatisch bei Eingang sotiert werden , sehe ich nicht, dass dem Vorgang "buchmäßige Erfasseung" nicht genüge getan worden ist.
Tatsächlich müsste man Prüfen, was dazu bis die jur. Lit dazu sagt ound/oder obs Rechtsprechung gibt, notfalls müßte man in die Gesetzesmaterialen schauen. So klar wie du es darstellst, ist es jedenfalls nicht.

KlareWorte
Vielschreiber
Beiträge: 793
Registriert: 19.06.2014, 10:21
Wohnort: Zuhause

Re: [UBER] Offensive Düsseldorf

Beitrag von KlareWorte » 10.10.2018, 18:33

sivas hat geschrieben: Die Unterscheidung zwischen Taxen und Mietwagen besteht darin, dass Mietwagen eben nicht so organisiert sein dürfen ! sonst würden sie taxiähnlichen Verkehr ausüben.
.
Mal wieder blödsinnige Behauptungen am Verbreiten?!

ilkoep
Vielschreiber
Beiträge: 1106
Registriert: 06.06.2014, 23:30
Wohnort: Berlin

Re: [UBER] Offensive Düsseldorf

Beitrag von ilkoep » 10.10.2018, 19:30

sivas hat geschrieben:Eine Plattform, die Illegalität ermöglicht, ist zu schliessen, wenn sie diesen Mangel nicht abstellt.
Genau DAS macht die Wiener Taxizentrale, indem sie Uber "Beihilfe zum Rechtsbruch" ins Stammbuch geschrieben hat und auch so vom Gericht bestätigt bekommen hat.

http://www.taxi-times.com/olg-wien-best ... chtsbruch/

Bei uns wird das "Drei-Affen-Prinzip" angewandt.

Antworten