VoxX hat geschrieben:Die Frage ist, wie der Eingang von Aufträgen im Personenbeförderungsgesetz offiziell formuliert ist.
UBER nur als Vermittlungsplattform ähnlich wie MyTaxi. Der offizielle UBER Geschäftssitz für Deutschland befindet sich in Berlin, jedoch unterhält UBER ein Büro in Düsseldorf im GAP. Somit hat UBER in Düsseldorf eine offizielle postalische Adresse und somit einen offiziellen Geschäftssitz. Die eigentlichen Unternehmen die der UBER App angebunden sind haben Ihren Geschäftssitz in Düsseldorf und dürfen somit im Düsseldorfer Einzugsgebiet tätig werde (wie z.B. SafeDriver Ennooo - eine Marke der SafeDriver Gruppe).´
Ist im Personenbeförderungsgesetz niedergeschrieben, dass eingehende Aufträge ausschließlich am Geschäftssitz des Unternehmers eingehen müssen ? Wenn ja würde mich hierzu ein Zitat aus dem Gesetz interessieren.
Wenn dem so ist, dann dürfte es ja dennoch ausreichen, wenn der Auftrag schriftlich am Geschäftssitz vorliegt. Somit könnte UBER einfach paralell eine Auftragsmail an den Unternehmen senden, sofern einer seiner Fahrer einen Fahrauftrag annimmt.
Denn: Nach NRZ-Informationen soll Uber nicht in Düsseldorf, sondern in Viersen genehmigt worden sein.
Diese Aussage halte ich ganz objektiv für totalen Quatsch. Weiter ist dies auch sehr einfach nach zu voll ziehen.
1. Können UBER Fahrzeuge aus Viersen heraus nicht gebucht werden
2. Haben eingesetzte UBER Fahrzeuge in Düsseldorf auch ein amtliches Kennzeichen der Stadt Düsseldorf
3. Sitzen alle mir bekannten Mietwagenunternehmer die für UBER eingesetzt werden direkt in der Landeshauptstadt
4. Hat UBER sein Büro am GAP in Düsseldorf
Es gibt hier durchaus Fahrer und Unternehmer, die das PbefG gelesen haben und auch dazu neigen, Beiträge in Threads, in denen sie mitdiskutieren, auch zu lesen.
Tätest du dies auch, wäre dir aufgefallen, dass das von dir geforderte Zitat bereits zuvor von Sievas geliefert wurde. Mietwagenaufträge müssen buchmässig erfasst werden. Gerät man einen einen strengen Richter, dann besteht der auch auf Papier und zwar gebunden mit durchgehend numerierten Seiten.
Betriebssitz meint immer den des Mietwagenunternehmers. Dieser kann sich bei einer Mietwagenzentrale befinden. Je nach Genehmigungsbehörde genügt hier aber keinesfalls nur ein Briefkasten. Uber müsste also in jedem Genehmigungsgebiet ausreichend Geschäftsräume für die angeschlossenen Unternehmer zur Verfügung stellen, um diese Regel zu umgehen. Das ist dann aber mehr als nur ein Briefkasten.
Die Rückkehrpflicht aufzuheben, was noch gar nicht sicher ist, macht die Verfolgung ein wenig schwerer aber weiterhin möglich.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.