Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Neuigkeiten aus dem Taxigewerbe.
Sascha1979
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Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Beitrag von Sascha1979 » 15.07.2018, 21:26

Taxi Georg hat geschrieben:Ich habe jetzt auch so ein Fall.
Habe am Hotel Ambassador ausgeladen. Musste noch meine Geld und Quittungsblock wegräumen.
Da stand schon das OSD und schrieb mich auf. Der hat noch nicht ein mal mit mir gesprochen.
Als ich die Geschichte einem Kollegen erzählte, ging ich von einer Knolle von 15.- € aus, wegen halten im eingeschränkten Halteverbot.
Der Kollege sagte mir aber, das der vom Ordnungsamt mich wegen illegale Bereitstellung aufgeschrieben hat.

Ich warte jetzt erst mal das Schreiben ab.
Kann doch überhaupt gar nicht und gar nix passieren, solange die Fackel aus ist?

Du kannst doch da privat gestanden haben, jemanden ausgeladen haben, telefoniert haben, oder einen Auftrag haben?
Alles legal.

Nur die Fackel muss aus. Ist die an, ist es natürlich immer höchst illegal. Aber so lange die aus war, können die dir doch gar nix?
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Taxi Georg
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Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Beitrag von Taxi Georg » 15.07.2018, 21:43

Die Hungerleuchte war an, hatte ja gerade ausgeladen und die Uhr auf FREI gestellt.
Ob man die Fackel sehen konnte, bezweifel ich aber bei der Sonne!
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 15.07.2018, 21:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Beitrag von Sascha1979 » 15.07.2018, 21:51

Taxi Georg hat geschrieben:Die Hungerleuchte war an, hatte ja gerade ausgeladen und die Uhr auf FREI gestellt.
Ob man die Fackel sehen konnte, bezweifel ich aber bei der Sonne!
Verstehe.
Damit solltest du definitiv vorsichtig sein.

Frei signalisieren kannst sum sobald du losgefahren bist. Aber nicht wenn du da noch länger stehst. :(
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Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Beitrag von am » 15.07.2018, 22:36

Sascha1979 hat geschrieben:
Taxi Georg hat geschrieben:Die Hungerleuchte war an, hatte ja gerade ausgeladen und die Uhr auf FREI gestellt.
Ob man die Fackel sehen konnte, bezweifel ich aber bei der Sonne!
Verstehe.
Damit solltest du definitiv vorsichtig sein.

Frei signalisieren kannst sum sobald du losgefahren bist. Aber nicht wenn du da noch länger stehst. :(
Das entspricht nicht der Rechtslage.

BoKraft hat geschrieben:Im Geltungsbereich der festgesetzten Beförderungsentgelte muß das Taxischild (§ 26 Abs. 1 Nr. 2) beleuchtet sein, wenn keine Fahrtaufträge ausgeführt werden; das gilt nicht bei der Bereitstellung von Taxen auf Taxenständen. Bei Durchführung eines Fahrtauftrags muß die Beleuchtung ausgeschaltet sein.
Um hier ein unerlaubtes Bereithalten nachzuweisen, bedarf es schon ein wenig mehr.
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Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Beitrag von Taxi Georg » 15.07.2018, 23:02

am hat geschrieben:
BoKraft hat geschrieben:Im Geltungsbereich der festgesetzten Beförderungsentgelte muß das Taxischild (§ 26 Abs. 1 Nr. 2) beleuchtet sein, wenn keine Fahrtaufträge ausgeführt werden; das gilt nicht bei der Bereitstellung von Taxen auf Taxenständen. Bei Durchführung eines Fahrtauftrags muß die Beleuchtung ausgeschaltet sein.
Um hier ein unerlaubtes Bereithalten nachzuweisen, bedarf es schon ein wenig mehr.
Danke Andre, sehe ich genau so.

Wie geschrieben, ich warte auf das Schreiben.
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Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Beitrag von Sascha1979 » 16.07.2018, 13:20

am hat geschrieben:
Sascha1979 hat geschrieben:
Taxi Georg hat geschrieben:Die Hungerleuchte war an, hatte ja gerade ausgeladen und die Uhr auf FREI gestellt.
Ob man die Fackel sehen konnte, bezweifel ich aber bei der Sonne!
Verstehe.
Damit solltest du definitiv vorsichtig sein.

Frei signalisieren kannst sum sobald du losgefahren bist. Aber nicht wenn du da noch länger stehst. :(
Das entspricht nicht der Rechtslage.

BoKraft hat geschrieben:Im Geltungsbereich der festgesetzten Beförderungsentgelte muß das Taxischild (§ 26 Abs. 1 Nr. 2) beleuchtet sein, wenn keine Fahrtaufträge ausgeführt werden; das gilt nicht bei der Bereitstellung von Taxen auf Taxenständen. Bei Durchführung eines Fahrtauftrags muß die Beleuchtung ausgeschaltet sein.
Um hier ein unerlaubtes Bereithalten nachzuweisen, bedarf es schon ein wenig mehr.
Du darfst dir jetzt aussuchen ob du zur Beförderung bereit warst, dies durch ein leuchtendes dachzeichen signalisiert hast und dabei vor dem Hotel bereit standest, oder ob du eben genau dort noch nicht einsatzbereit warst.

Ich hoffe ganz inständig dass hier nicht mal dran gedacht wird dwe Behörde in einem Brief ein „ich stand da lediglich weil ich noch Papier Kram zu tun hatte und noch nicht wegfahren konnte, habe meine sofortige Aufnahme bereitschaft pflichtgemäß durch das leuchtende dachzeichen signalisiert“ zu schreiben.

Man kann nicht gleichzeitig „bereit zur aufnahmen von Fahrgästen“ und „nicht einsatzbereit zum wegfahren“ sein!
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Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Beitrag von am » 16.07.2018, 14:30

Du darfst dir jetzt aussuchen, ob du weiter ernst oder nur noch als Labertasche wahrgenommen werden möchtest.

Alleine schon der zeitliche Zusammenhang rechtfertigt nicht den Vorwurf des unerlaubten Bereithaltens. Denn nach der Logik wäre das Aufnehmen eines Fahrgastes unmittelbar nach dem Ausladen des vorhergehenden, bei zwangsweise kurzem Freischalten des Taxameters, welches ein Aufleuchten des Dachzeichens zur Folge hat, gleichsam als unerlaubt zu werten. Und sowas kommt in der Lebensrealität recht häufig vor. Aber von der entfernst du dich seit geraumer Zeit immer weiter.
Zuletzt geändert von am am 16.07.2018, 14:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Beitrag von Sascha1979 » 17.07.2018, 08:21

am hat geschrieben:Du darfst dir jetzt aussuchen, ob du weiter ernst oder nur noch als Labertasche wahrgenommen werden möchtest.

Alleine schon der zeitliche Zusammenhang rechtfertigt nicht den Vorwurf des unerlaubten Bereithaltens. Denn nach der Logik wäre das Aufnehmen eines Fahrgastes unmittelbar nach dem Ausladen des vorhergehenden, bei zwangsweise kurzem Freischalten des Taxameters, welches ein Aufleuchten des Dachzeichens zur Folge hat, gleichsam als unerlaubt zu werten. Und sowas kommt in der Lebensrealität recht häufig vor. Aber von der entfernst du dich seit geraumer Zeit immer weiter.
Ich weiß nicht wo ich mich schon wieder von der Realität entferne.

Vor einem Hotel wird nicht gleichzeitig gehalten und Schreibarbeit oder ähnliches getan, so dass man nicht wegfahren kann, und sich gleichzeitig mit leuchtender Fackel gekennzeichnet bereit gehalten.

Und dabei redet kein Mensch um eine oder 5 Sekunden in dem die Fackel vielleicht automatisch anspringt.
Sondern um den ganz normalen Vorgang:

- Man fährt ein Hotel besetzt an
- Man stoppt das Meter
- Die Fahrgäste steigen aus
- Man fährt NICHT direkt weg sondern hat deutlich noch was zu tun
- DANN schaltet man das Dachzeichen aus
- Bleibt man stehen mit eingeschaltetem Dachzeichen hält man sich unerlaubt davor bereit. Macht ja auch total Sinn.

Ganz abgesehen davon, dass ich schon häufiger Taxen beobachtet habe, wo Leute am Fahrbahnrand ausgestiegen sind, und die Fackel dann erst beim Losfahren wenige Sekunden später eingeschaltet wurde.
Es scheint also auch Taxen zu geben, wo die Fackel nicht AUTOMATISCH auf EINGESCHALTET springt, sobald man die aktuelle Fahrt abschließt.

Will aber natürlich nicht ausschließen, dass manche Fahrzeuge dies tun.
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sivas
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Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Beitrag von sivas » 17.07.2018, 09:31

Stellst Du das Taxameter auf Kasse, muss der Preis mindestens 20 sec lang angezeigt bleiben. Willst Du das Taxameter vorher auf frei stellen, geht das nicht, dann blinkt die Fahrpreisanzeige, bis sie nach Ablauf der Zeit erlischt und die frei-Anzeige erscheint. Machst Du gar nix, bleibt der Preis in der Anzeige stehen, bis das erste Wegstreckensignal eingeht. Dann beginnt obiges Procedere.
Das Dachzeichen ist zwangsgeschaltet. Steht ein Fahrpreis in der Anzeige, ist es aus. Es kann aber auch manuell aus/ein geschaltet werden, macht aber keiner.

Der Interpretation, dass eine Taxe mit leuchtendem Dachzeichen auch frei ist, kann ich nicht folgen, i.d.R. ist es lediglich (noch) nicht besetzt. Gerade nachts leuchtet das Dachzeichen bei mir auch bei der Anfahrt zum Kunden - er muss mich doch erkennen können.

Auch eine Taxe mit ausgeschalteter Dachzeichenbeleuchtung kann frei sein ! Nachfragen lohnt deshalb immer.
Zuletzt geändert von sivas am 17.07.2018, 10:08, insgesamt 4-mal geändert.

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Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Beitrag von am » 17.07.2018, 11:43

Wenn keine Fahraufträge ausgeführt werden, muss das Dachzeichen beleuchtet sein, was in Georgs Fall bedeutet, dass er grundsätzlich frei war. Jedoch nimmt die Dokumentation nicht einen solchen Zeitraum in Anspruch, dass hier ein Bereitstellen angenommen und vorgeworfen werden darf.

Es geht hier um die Lebensrealität. Es genügt auch nicht, einen Mietwagen beim Tanken zu beobachten und ihm dann einen erstoß gegen die Rückkehrpflicht vorzuwerfen. Selbst dann nicht, wenn er danach zu einem Kunden fährt, er könnte den Auftrag vom Betriebssitz fernmündlich übermittelt bekommen haben.

Es ist zudem im Sinne der Verkehrsbedienung, dass ein Taxi nach Beendigung eine Auftrages schnellst möglich wieder zur Verfügung steht.

Eine Absicht ist in Georgs Fall nicht anzunehmen und auch nicht zu belegen.
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Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Beitrag von Sascha1979 » 17.07.2018, 13:48

sivas hat geschrieben:´
Der Interpretation, dass eine Taxe mit leuchtendem Dachzeichen auch frei ist, kann ich nicht folgen, i.d.R. ist es lediglich (noch) nicht besetzt. Gerade nachts leuchtet das Dachzeichen bei mir auch bei der Anfahrt zum Kunden - er muss mich doch erkennen können.

Auch eine Taxe mit ausgeschalteter Dachzeichenbeleuchtung kann frei sein ! Nachfragen lohnt deshalb immer.
Das ist ehrlich gesagt der interessantere Teil, der auch viele Fehlinterpretationen meinerseits erklärt.

Ich war in der Tat davon ausgegangen, dass mir als Kunde ein leuchtendes Dachzeichen signalisiert, dass das Taxi sich zur Beförderung bereit hält und mich entsprechend befördern muss.

Lassen wir den praktischen Fall mal weg, dass man tagsüber das Licht schlecht sieht, so war ich wirklich felsenfest davon ausgegangen, dass ein Taxi auf Anfahrt zum Kunden, etc. das Dachzeichen ausgeschaltet haben muss.
Konkludent war ich felsenfest davon überzeugt, dass ein leuchtendes Dachzeichen mir als Kunden die Garantie gibt, dass das Taxi zur Beförderung bereit ist und mich auch (in den bekannten Rahmen) befördern muss.

Unabhängig von der praktischen Thematik (Ich halte ein Taxi mit leuchtendem Dachzeichen auf der Straße an, sage "1 * xyz Straße bitte", und der Fahrer antwortet mir "Hach. Pech gehabt. Ich bin auf der Anfahrt zum Kunden", wenn ihm die Route zu Kurz / nicht genehm ist.) stellt sich mir die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Dachzeichens.

Denn als Kunden winke ich ja nun "jedes" Taxi mit leuchtendem Dachzeichen an den Fahrbahnrand. Und ich muss theoretisch damit rechnen, dass es nicht frei ist, bzw. nicht bereit zur Fahrgastaufnahme ist, weil es möglicherweise zum Kundenauftrag ist?

Nun sagst du, dass du das Dachzeichen auch einschaltest, obwohl du zum Kundenauftrag bist.
Nun fährst du also an mir, als zweiten Kunden, mit leuchtender Fackel vorbei (damit es der Besteller-Kunde sieht) und ich habe keine Chance einzusteigen.

am schreibt das gleiche:
am hat geschrieben:Wenn keine Fahraufträge ausgeführt werden, muss das Dachzeichen beleuchtet sein, was in Georgs Fall bedeutet, dass er grundsätzlich frei war.
"Wenn keine Fahraufträge ausgeführt werden, muss es beleuchtet sein".

Ich bin wirklich ob meiner Fehleinschätzung erschrocken. Habe nicht im allergeringsten dran gezweifelt, dass ein leuchtendes Dachzeichen den Kunden signalisiert, dass das Taxi zur Beförderung bereit ist, will aber durchaus diesen Fehler einsehen, werde es jedoch vorerst noch prüfen.
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Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Beitrag von Sascha1979 » 17.07.2018, 13:54

sivas, du schreibst:
sivas hat geschrieben: Der Interpretation, dass eine Taxe mit leuchtendem Dachzeichen auch frei ist, kann ich nicht folgen, i.d.R. ist es lediglich (noch) nicht besetzt. Gerade nachts leuchtet das Dachzeichen bei mir auch bei der Anfahrt zum Kunden - er muss mich doch erkennen können.
Nachtrag:

am schreibt:
am hat geschrieben:Da steht nicht, dass Du das Dachzeichen dort anschalten darfst, sondern dort steht, dass Du es anschalten musst. Am Taxistand brauchst Du es nicht, fährst Du runter, musst Du. Hast Du einen fernmündlichen Auftrag angenommen, muss es hingegen aus, bereits bei der Anfahrt. Muss, nicht kann.
Quelle: https://www.taxiforum.de/forum/viewtopi ... =5&t=10214

Ich persönlich halte dein, Sivas, Vorgehen für höchst illegal und kriminell.
Ich persönlich halte meine Konklusion, dass ein Taxi-Schild ausschließlich eingeschaltet sein darf, wenn das Taxi sich aktuell zur Beförderung bereit hält, für richtig.

Ich möchte dies aber genau geklärt haben, und werde dazu jetzt eine Anfrage an taxi@stadt-frankfurt.de senden.

Ich werde euch über das Ergebnis informieren.
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Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Beitrag von ilkoep » 17.07.2018, 19:10

Sascha1979 hat geschrieben:
Unabhängig von der praktischen Thematik (Ich halte ein Taxi mit leuchtendem Dachzeichen auf der Straße an, sage "1 * xyz Straße bitte", und der Fahrer antwortet mir "Hach. Pech gehabt. Ich bin auf der Anfahrt zum Kunden", wenn ihm die Route zu Kurz / nicht genehm ist.) stellt sich mir die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Dachzeichens.

Denn als Kunden winke ich ja nun "jedes" Taxi mit leuchtendem Dachzeichen an den Fahrbahnrand. Und ich muss theoretisch damit rechnen, dass es nicht frei ist, bzw. nicht bereit zur Fahrgastaufnahme ist, weil es möglicherweise zum Kundenauftrag ist?
Wie immer keine Ahnung.

Kannst winken bis dir der Arm abfällt. Eine bestellte Taxe, egal ob Hungerleuchte an oder nicht, wird weder rechts ranfahren noch nach deinem Begehren fragen. Der Fahrer winkt im besten Fall zurück.

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Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Beitrag von am » 17.07.2018, 19:10

Dann zitiere aber auch alles, @sascha
am hat geschrieben:Da steht nicht, dass Du das Dachzeichen dort anschalten darfst, sondern dort steht, dass Du es anschalten musst. Am Taxistand brauchst Du es nicht, fährst Du runter, musst Du. Hast Du einen fernmündlichen Auftrag angenommen, muss es hingegen aus, bereits bei der Anfahrt. Muss, nicht kann.

Alles weitere bleibt ungeregelt. Ein eingeschaltetes Dachzeichen allein ist kein unzweifelhaftes Anzeichen für Bereithaltung. Es gibt dazu recht unterschieldliche Auffassungen von Ordnungsbehörden. Zu Urteilen kann ich konkret nichts sagen, vielleicht hat GK eines in der Datenbank.
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Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Beitrag von Taxi Georg » 18.07.2018, 00:12

Sascha hat da gar nicht so unrecht!
Ist der Vogel an, signalisiert das, das die Taxe frei ist und zur Beförderung bereit steht.
Es ist auch richtig, das der Vogel aus muss, wenn man einen Funkauftrag hat und zum Kd unterwegs ist.
Macht aber keiner auf dem Weg zum Kd. Kostet viel zu viel Zeit den Vogel im Menü auszuschalten.

So, und nun zu meinem Fall.
Am Ambassador angekommen. Kd zahlt und ich helfe ihm beim Koffer tragen zur Rezeption.
Uhr steht auf Kasse! Ich komme wieder raus stelle die Uhr auf frei. Der Vogel geht an (obwohl man diesen bei der Sonne nicht sehen kann).
Ich mache noch paar Sachen weg wie Quittungsblock ins Handschuhfach und meine Geldbörse ins Mittelfach (keine Sorge, ist nur ein Beispiel). Und genau in diesen Moment wurde ich aufgeschrieben.

Btw. Bis jetzt noch keine Post gekommen!
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 18.07.2018, 00:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Beitrag von sivas » 18.07.2018, 06:54

Brikett an, Brikett aus.

Wenn ich während der Fahrt einen Auftrag erhalte, kämpfe ich mich doch nicht durch irgendein Menü, um die Beleuchtung des Dachzeichen auszuschalten. Auch das Drücken und Halten des rechten Taxameter-Knopfes lenkt zu sehr vom Verkehrsgeschehen ab und erfordert das Lenken mit einer Hand während einer längeren Wegstrecke >> Dann bleibt das Brikett einfach an ! zumal ich es kurz vor Erreichen des Zieles eh wieder anstellen müsste, zwecks Erkennens durch den Fahrgast.

Einen Taxifahrer zu verpflichten, ihn zu transportieren, geht eigentlich nur an einem Halteplatz ! Da muss er - auch wenn das Brikett aus ist.
Ausserhalb eines Halteplatzes ist der Fahrer zwar auch verpflichtet, Kunden aufzunehmen, allerdings nur, wenn er 'frei' ist. Es darf zwar angenommen werden, dass dies bei beleuchtetem Dachzeichen der Fall ist, es muss aber nicht so sein. Eine Nachfrage klärt dies.

Ein leuchtendes Dachzeichen bedeutet nicht zwingend, dass die Taxe frei ist, es legt dies nur nahe.

Fährt eine Taxe mit beleuchtetem Dachzeichen trotz Winkens seitens eines möglichen Kunden weiter, hat dieser doch keinen Nachteil, er hat keinen Vorteil ! und muss stattdessen zum nächsten Halteplatz laufen oder sich eine Taxe per Telefon oder App bestellen. Einen Nachteil hat er, wenn er zu einer am Halteplatz abgestellten Taxe läuft - und diese nicht besetzt ist. Ärgerlich so was.
Zuletzt geändert von sivas am 18.07.2018, 08:26, insgesamt 8-mal geändert.

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Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Beitrag von Sascha1979 » 18.07.2018, 08:53

Exakt mein Humor. :-)
sivas hat geschrieben:Wenn ich während der Fahrt einen Auftrag erhalte, kämpfe ich mich doch nicht durch irgendein Menü, um die Beleuchtung des Dachzeichen auszuschalten. Auch das Drücken und Halten des rechten Taxameter-Knopfes lenkt zu sehr vom Verkehrsgeschehen ab und erfordert das Lenken mit einer Hand während einer längeren Wegstrecke
Deine Kollegen probieren hier mit allen Mitteln darzulegen, dass sie problemlos, gefahrlos und ohne Ablenkung

- den Funk während der Fahrt bedienen können
- MyTaxi Aufträge während der Fahrt annehmen können
- ihr Fahrgast-Vermittlungs-System bedienen können
- PTT Systeme bedienen können

nicht nur ohne Ablenkung, sondern sogar legal im Sinne des neuen Gesetzes zum Verbot der Nutzung von Kommunikations-Mittel.

Und du bestätigst hier endlich, dass

- das Bedienen des Fahrzeugeigenen Cockpit-Menüs
und
- das Drücken und Halten einer Taste am Taxameter

so sehr vom Verkehrsgeschehen ablenkt, dass du dies nicht verantworten kannst.

Ich habe aber trotzdem eine schlechte Nachricht für dich:

- Wenn du während der Fahrt nicht die Fackel ausschalten darfst / kannst
- du sie aber ausschalen müsstest

Dann darfst du natürlich nicht mit eingeschalteter Fackel zum Auftrag fahren, weil es zu gefährlich ist sie während der Fahrt auszuschalten, sondern hast anzuhalten!

Nur informelle Zwischenfrage:
sivas hat geschrieben:Wenn ich während der Fahrt einen Auftrag erhalte
Auf welchem Wege hast du den Auftrag während der Fahrt eigentlich erhalten?


sivas hat geschrieben:Dann bleibt das Brikett einfach an ! zumal ich es kurz vor Erreichen des Zieles eh wieder anstellen müsste, zwecks Erkennens durch den Fahrgast
Ich weiß nicht, warum du es müsstest. Fakt ist, du darfst es nicht.

Ja, ich sehe den praxis-Nutzen durchaus. Trotz allem darfst du die Fackel auf dem Weg zum Abholungsauftrag nicht anstellen.

Aber wie wir an deinem Beitrag wieder sehr schön gesehen haben, probiert man sich die Gesetze so zu drehen, wie man möchte:

Einerseits stellen Bedienen von Navi, MyTaxi-Apps, Fahrgastvermittlungssysteme, PTT-Lösungen, Funkgeräten natürlich KEINE sicherheitsrelevante Ablenkung im Fahrzeug dar.
Das Ausschalten des Dachzeichens während der Fahrt lenkt unseren sivas aber so sehr vom Verkehrsgeschehen ab, dass er es nicht riskieren möchte.

Und dann wundert man sich, warum Gesetze für Taxi-Fahrer so Daumenschraubenmäßig sind.

Warum müssen Taxi-Fahrer in Berlin bedingungslos Kreditkarten annehmen und sie haben keine "Gnaden-Erlaubnis" bei defektem Gerät noch ihre Schicht beenden zu dürfen, bei keinerlei Netz-Empfang davon befreit zu sein, etc.?

Ganz, ganz, ganz einfach.
Weil es sehr findige Taxi-Fahrer gibt, die glauben, dass Gesetze ausschließlich zu ihrem Vorteil zu interpretieren sind.

Und so wie sich Taxi-Fahrer drauf berufen, dass das Bedienen der MyTaxi-App während der Fahrt nicht ablenkend ist, berufen sie sich gleichzeitig drauf, dass das Ausschalten der Fackel während der Fahrt aus Fahrsicherheitsgründen nicht verantwortbar ist, exakt so würden jeden Tag hunderte Fahrer durch Berlin fahren, deren Kreditkarten-Zahlgerät "gerade eben" kaputt gegangen ist und die "nur noch ihre Schicht beenden".

Nichts.
Taxi-Fahrer Verordnungen und Gesetze sind so eindeutig zu sein, dass es nicht den geringsten Spielraum gibt!
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Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Beitrag von sivas » 18.07.2018, 09:01

NICHTS ist so eindeutig - dass es nicht irgendwelche Spielräume gäbe.
Und das ist auch gut so !

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Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Beitrag von Sascha1979 » 18.07.2018, 10:17

sivas hat geschrieben:NICHTS ist so eindeutig - dass es nicht irgendwelche Spielräume gäbe.
Und das ist auch gut so !
Jap.
Probieren die Kollegen ja ständig in Berlin zu nutzen.
Ihre Spielräume beim Annahme zwang der Kreditkarten.

Bisher ist bei der Behörde noch keiner erfolgreich durchgekommen.
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Re: Kein Bußgeld bei unerlaubter Bereitstellung!

Beitrag von TaxiBabsi » 18.07.2018, 10:35

Die Argumentation von Sascha ist schlüssig und richtig.

Ein Taxifahrer hat eine Fehlfahrt an einem Hotel ohne Taxi-Halteplatz. In der leisen Hoffnung das (s)ein Kunde doch noch die nächsten Minuten bleibt er dort stehen, mit angeschaltetem Taxischild.

Genau zu diesem Zeitpunkt kommt das Ordnungsamt, verlangt Papiere des Taxifahrers, schreibt eine Anzeige wegen unerlaubter Bereitstellung, diskutiert nicht mit dem Fahrer, die machen einfach nur ihren Job.

Der Taxifahrer hätte sofort wieder zum Taxi-Halteplatz fahren müssen.

Nun viel Spaß bei der künftigen Auseinandersetzung mit der Ordnungsbehörde, die Chancen für Erfolg eines Widerspruches sind gering.

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