Klage gegen MOIA

Verlagerung der Postengespäche in das Internet.
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von KehrenTAXI » 15.06.2018, 01:34

Er versteht es einfach nicht. Typisch mündiger Bürger.
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freundlichst ;-)

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 15.06.2018, 09:55

@Sascha
Moia ist weder bequem noch kostengünstig. Ein Crafter ist ein LKW und Dumping ist Gegenteil von günstig. Dann erst recht nicht, wenn es keine Taxen geben sollte. Wir sollten uns nicht im Kreis drehen. Zur Anschauung der Problematik verweise ich auf CleverShuttle in Hamburg.

Poolingquote = Null
Verkehrsentlastung = Null
Dumpingquote = 80% pro Fahrt
Umsteiger vom einenen Wagen = fast Null
Umsteiger vom Buss = fast 85%

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Pirat » 15.06.2018, 10:21

Hört sich alles nach Abgesang an...
Bliebe noch die Frage zu klären, haben wir uns selbst überflüssig gemacht oder waren es andere...
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von KehrenTAXI » 15.06.2018, 10:28

Das ist halt Kapitalismus. Wollen wir doch alle so haben ...
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von hjm » 15.06.2018, 14:23

Zum Nachweis der persönlichen Betroffenheit
----------------------------------------------------------------

Es liegt nahe, dass ein Jurist unter dem Fachbegriff der „persönliche Betroffenheit“ etwas ganz anderes versteht als der allg. Sprachgebrauch. Umgangssprachlich kann man sagen: „mich persönlich hat der Tod meiner Tante tief betroffen gemacht.“ Niemand würde die persönliche Betroffenheit bezweifeln. Aber könnte man gegen den Tod der Tante klagen? – Nein, denn es gibt - ganz abgesehen davon, dass man Gott nicht verklagen kann - kein RECHT auf ewiges Leben.

Es geht in der Rechtswissenschaft – nomen est omen - um RECHT. Ergo wird der Fachbegriff der „persönliche Betroffenheit“ nicht auf den Gemütszustand eines Menschen zielen, also sein subjektives Empfinden, sondern auf seine objektiven RECHTE.

Es mag zwar die entsprechenden Wünsche geben, aber es gibt kein generelles Recht auf schönes Wetter, auf nette Fahrgäste, prächtige Gesundheit, eine tolle Wohnung, wirtschaftlichen Erfolg. Es mag aber Ausnahmen geben, persönliche Einzelfälle.

Normalerweise gibt es auch kein RECHT darauf, dass der Staat einem die Konkurrenz vom Hals hält. Ist das beim Taxigewerbe anders? Ja, sagen einige, da gibt es das PBefG. Dazu sagte Herr Huber auf der Veranstaltung in der Handelskammer am 30. 5. nur einen einzigen Satz: das PBefG ist ein Verbraucherschutzgesetz.

Was bedeutet das? Dass sich die Rechtsprechung am SINN eines Gesetzes zu orientieren hat?

---
Fallbeispiel zur persönlichen Betroffenheit

Das alteingesessene Cafe Müller verkauft und serviert seit 75 Jahren Kaffee und Kuchen mit Schlagsahne. Aus der Zeitung erfährt Hr. Müller, dass die Fa. Knackback von der Gemeinde die Genehmigung erhalten hat schräg gegenüber einen Backshop einzurichten - mit 12 Sitzhockern und Kaffeeausschank! Müller sieht sich in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht und will dagegen klagen.

Daraufhin bestreitet die Gemeinde seine persönliche Betroffenheit.

Müller ist entschlossen, sich das Klagerecht zu erstreiten und seine persönliche Betroffenheit nachzuweisen. Er wendet sich an die Öffentlichkeit und rechnet vor: Den Backshop einzurichten wird mindestens 800.000 Euro kosten, er bringt aber höchstens 100.000 Euro Gewinn im Jahr. Ergo verkauft Knackback seinen Kaffee in den ersten 8 Jahren zu Dumpingpreisen! - Und Knackback wirbt mit dem Slogan „unser neues Backwerk“ für seine Donuts, doch in Wahrheit hat Opa Müller schon 1929 ein Milchbrötchen mit Loch in der Mitte erfunden! Mittels dieser Innovationslüge wird der Verbraucher arglistig getäuscht und das Andenken an Großvater schamlos in dem Schmutz gezogen. Die ganze Familie ist davon persönlich tief betroffen. - Und Knackback verkauft den Kaffee2go in Pfand-Bechern, die angeblich umweltfreundlicher sind als Einwegbecher. Da ich vom Gegenteil überzeugt bin, ist das eine weitere Lüge, sogar eine unverschämte Umweltlüge! Diese Becher werden meines Wissens wahrscheinlich im tiefsten Kongo in Kinderarbeit hergestellt, was mich persönlich besonders betroffen macht.– Und die Knackback-Verbrecher verbrennen 800.000 Euros, nur weil es ihnen Spaß macht ein kleines Cafe niederzumachen. Doch wenn wir erst mal weg sind, dann wird der Becher Kaffee bei Knackback bald 5,- Euro kosten, morgens auch mehr! Und „am Ende wird der Bürger ausgeweidet, Mit Zustimmung der SPD!“ Meine Stamm-Kunden wollen das nicht und ich weine jede Nacht bittere Tränen in meine Kissen. An meiner unmittelbaren persönlichen Betroffenheit kann es überhaupt nicht den allergeringsten Zweifel geben, so Müller.

Daraufhin spricht der aller-oberste-Knackback-Manager schmallippig von „Störgeräuschen“. Müller aber schreibt einen vollmundigen Leserbrief an die Lokalzeitung, er erlebe gerade ganz persönlich „am eigenen Leib, dass Politik käuflich ist“.

Wie wird die Sache ausgehen? Wird Müller das Opfer eines schurkischen Richters, „vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott“ ODER wird „bald wieder Gerechtigkeit walten“, so wie einst? …
- Dann Gnade Euch Gott!

---
Warnhinweis: Kann Spuren von Satire erhalten. Bei allergischen Reaktionen wie Hautausschlag und Schnappatmung kalt duschen. Danach unverzüglich Paramoiabehandlungszentrum auf taxiforum.de aufsuchen. Darf nicht in die Hände von Kindsköpfen geraten. Entsorgung: brauner Sack.
Zuletzt geändert von hjm am 15.06.2018, 14:33, insgesamt 2-mal geändert.
Die Zukunft des Taxigewerbes liegt sicherlich nicht darin, sich der Zukunft zu verweigern.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Sascha1979 » 15.06.2018, 15:29

IK hat geschrieben:@Sascha
Moia ist weder bequem noch kostengünstig. Ein Crafter ist ein LKW und Dumping ist Gegenteil von günstig. Dann erst recht nicht, wenn es keine Taxen geben sollte. Wir sollten uns nicht im Kreis drehen. Zur Anschauung der Problematik verweise ich auf CleverShuttle in Hamburg.

Poolingquote = Null
Verkehrsentlastung = Null
Dumpingquote = 80% pro Fahrt
Umsteiger vom einenen Wagen = fast Null
Umsteiger vom Buss = fast 85%
Wo kann ich deine Zahlen verifizieren?
Bzw, was ist die Quelle dieser Statistiken?
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von KehrenTAXI » 15.06.2018, 17:06

@hjm

Taxis können keine Preise kalkulieren und auf eine Bedrohung selbständig reagieren!

Deine Beispiele sind unangebracht.
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 16.06.2018, 00:07

hjm hat geschrieben:Zum Nachweis der persönlichen Betroffenheit
----------------------------------------------------------------

Es liegt nahe, dass ein Jurist unter dem Fachbegriff der „persönliche Betroffenheit“ etwas ganz anderes versteht als der allg. Sprachgebrauch. Umgangssprachlich kann man sagen: „mich persönlich hat der Tod meiner Tante tief betroffen gemacht.“ Niemand würde die persönliche Betroffenheit bezweifeln. Aber könnte man gegen den Tod der Tante klagen? – Nein, denn es gibt - ganz abgesehen davon, dass man Gott nicht verklagen kann - kein RECHT auf ewiges Leben.

Es geht in der Rechtswissenschaft – nomen est omen - um RECHT. Ergo wird der Fachbegriff der „persönliche Betroffenheit“ nicht auf den Gemütszustand eines Menschen zielen, also sein subjektives Empfinden, sondern auf seine objektiven RECHTE.

Es mag zwar die entsprechenden Wünsche geben, aber es gibt kein generelles Recht auf schönes Wetter, auf nette Fahrgäste, prächtige Gesundheit, eine tolle Wohnung, wirtschaftlichen Erfolg. Es mag aber Ausnahmen geben, persönliche Einzelfälle.

Normalerweise gibt es auch kein RECHT darauf, dass der Staat einem die Konkurrenz vom Hals hält. Ist das beim Taxigewerbe anders? Ja, sagen einige, da gibt es das PBefG. Dazu sagte Herr Huber auf der Veranstaltung in der Handelskammer am 30. 5. nur einen einzigen Satz: das PBefG ist ein Verbraucherschutzgesetz.

Was bedeutet das? Dass sich die Rechtsprechung am SINN eines Gesetzes zu orientieren hat?

---
Fallbeispiel zur persönlichen Betroffenheit

Das alteingesessene Cafe Müller verkauft und serviert seit 75 Jahren Kaffee und Kuchen mit Schlagsahne. Aus der Zeitung erfährt Hr. Müller, dass die Fa. Knackback von der Gemeinde die Genehmigung erhalten hat schräg gegenüber einen Backshop einzurichten - mit 12 Sitzhockern und Kaffeeausschank! Müller sieht sich in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht und will dagegen klagen.

Daraufhin bestreitet die Gemeinde seine persönliche Betroffenheit.

Müller ist entschlossen, sich das Klagerecht zu erstreiten und seine persönliche Betroffenheit nachzuweisen. Er wendet sich an die Öffentlichkeit und rechnet vor: Den Backshop einzurichten wird mindestens 800.000 Euro kosten, er bringt aber höchstens 100.000 Euro Gewinn im Jahr. Ergo verkauft Knackback seinen Kaffee in den ersten 8 Jahren zu Dumpingpreisen! - Und Knackback wirbt mit dem Slogan „unser neues Backwerk“ für seine Donuts, doch in Wahrheit hat Opa Müller schon 1929 ein Milchbrötchen mit Loch in der Mitte erfunden! Mittels dieser Innovationslüge wird der Verbraucher arglistig getäuscht und das Andenken an Großvater schamlos in dem Schmutz gezogen. Die ganze Familie ist davon persönlich tief betroffen. - Und Knackback verkauft den Kaffee2go in Pfand-Bechern, die angeblich umweltfreundlicher sind als Einwegbecher. Da ich vom Gegenteil überzeugt bin, ist das eine weitere Lüge, sogar eine unverschämte Umweltlüge! Diese Becher werden meines Wissens wahrscheinlich im tiefsten Kongo in Kinderarbeit hergestellt, was mich persönlich besonders betroffen macht.– Und die Knackback-Verbrecher verbrennen 800.000 Euros, nur weil es ihnen Spaß macht ein kleines Cafe niederzumachen. Doch wenn wir erst mal weg sind, dann wird der Becher Kaffee bei Knackback bald 5,- Euro kosten, morgens auch mehr! Und „am Ende wird der Bürger ausgeweidet, Mit Zustimmung der SPD!“ Meine Stamm-Kunden wollen das nicht und ich weine jede Nacht bittere Tränen in meine Kissen. An meiner unmittelbaren persönlichen Betroffenheit kann es überhaupt nicht den allergeringsten Zweifel geben, so Müller.

Daraufhin spricht der aller-oberste-Knackback-Manager schmallippig von „Störgeräuschen“. Müller aber schreibt einen vollmundigen Leserbrief an die Lokalzeitung, er erlebe gerade ganz persönlich „am eigenen Leib, dass Politik käuflich ist“.

Wie wird die Sache ausgehen? Wird Müller das Opfer eines schurkischen Richters, „vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott“ ODER wird „bald wieder Gerechtigkeit walten“, so wie einst? …
- Dann Gnade Euch Gott!

---
Warnhinweis: Kann Spuren von Satire erhalten. Bei allergischen Reaktionen wie Hautausschlag und Schnappatmung kalt duschen. Danach unverzüglich Paramoiabehandlungszentrum auf taxiforum.de aufsuchen. Darf nicht in die Hände von Kindsköpfen geraten. Entsorgung: brauner Sack.
Seit wann regelt PBefG Eröffnung einen Cafés?

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 16.06.2018, 00:16

MOIA = Kinderarbeit in Kongo (Kobaltminen)
Quelle Amnesty international
https://www.zeit.de/wirtschaft/unterneh ... le-samsung

Ach ja, die Hamburger Taxifahrer haben AI bestochen und dazu veranlasst ein Negativbericht über die deutschen Autohersteller zu schreiben. Ganz schlimm. Umso schlimmer, weil PBefG mit keinem einzigen Wort die Kinderarbeit verbietet. Auch die Kinderarbeit ist doch freie Marktwirtschaft. Warum dagegen vorgehen? Denn über Bergbau sagt PBefG auch gar nicht. Also alles erlaubt.
Zuletzt geändert von IK am 16.06.2018, 00:16, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Marvin » 16.06.2018, 02:54

hjm hat geschrieben:Zum Nachweis der persönlichen Betroffenheit
----------------------------------------------------------------
bla, bla, bla...........
Es liegt nahe,
Warnhinweis: Kann Spuren von Satire erhalten. Bei allergischen Reaktionen wie Hautausschlag und Schnappatmung kalt duschen. Danach unverzüglich Paramoiabehandlungszentrum auf taxiforum.de aufsuchen. Darf nicht in die Hände von Kindsköpfen geraten. Entsorgung: brauner Sack.
Um mal ein Zitat unseres Kammervertreters aufzugreifen: Auch Du hast offenbar entweder gerade nicht sonderlich viel Glück beim Denken oder willst uns schlicht ver***en. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass jemand, der einmal Taxiunternehmer war, nicht den Unterschied zwischen einem normalen Gewerbebetrieb und einem aufgrund des PbefG konzessionierten Gewerbebetrieb erfasst. Im Gegensatz zum normalen Gewerbetreibenden unterliegen wir kraft Gesetzes starken Einschränkungen unserer Gewerbefreiheit: Kontrahierungszwang, Betriebspflicht, Beförderungspflicht, Tarifpflicht und vielfältige weitere Restriktionen. Diese Regeln lassen sich nur aufrecht erhalten, wenn wir weitgehend frei von Konkurrenz gehalten werden, für die so etwas nicht gilt.Genau das ist der Tenor des PbefG. Es gibt lediglich noch Mietwagen, die jedoch keinen taxiähnlichen Verkehr anbieten dürfen. Sie sollen im Ganzen gemietet werden. Also für Hochzeiten, Ausfahrten oder Ähnliches.

Jetzt hat aber VW eine Mietwagenkonzession erhalten, die genau diesen taxiähnlichen Verkehr erlaubt. Außerdem eine Experimentierkonzession für eine neue Verkehrsart, die auf Scheininnovationen basiert und in Wahrheit eher ein großangelegter Fahrzeugtest für VW ist.

Wenn die Erteilung dieser Konzession gegen das PbefG verstößt - und dessen bin ich mir sicher - ist Moia ein unlauterer Wettbewerber. Die unrechtmäßige Entscheidung der Behörde bedroht meine Existenz, weil ich in meiner Gewerbefreiheit eingeschränkt bin und den vom Gesetz vorgesehenen Schutz vor Konkurrenz nicht erhalte. Deshalb bin ich persönlich betroffen. Das ist selbstverständlich etwas Anderes, als wenn irgend jemand auf der andern Straßenseite den gleichen Laden eröffnet.

Dazu kommt, dass der Personennahverhehr ganz offensichtlich vom Gesetzgeber als besonders schützenswertes Gut betrachtet wurde. Deshalb ist es auch eine Gefahf für die Versorgung der Bevölkerung mit Beförderungsdienstleistungen, wenn das stark kontrollierte Taxengewerbe von nicht kontrollierten Mietwagenanbietern durch massiven Kapitaleinsatz plattgemacht wird. Die Versorgung der Bürger mit Mobilität hat nun mal einen höheren Stellenwert als die Versorgung mit Kaffee und Kuchen.

Das mit der Satiere solltest Du Fips Asmussen überlassen, der hat deutlich mehr Gefühl für die nötige feine Ironie als Du.
"Ich könnte dir deine Überlebenschancen ausrechnen, aber du wärst nicht begeistert."

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 16.06.2018, 08:16

@Marvin
Ich hatte einfach keine Lust die Erklärung zu schreiben. Danke, dass du es übernommen hast :mrgreen:

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Pirat » 16.06.2018, 09:57

Wie immer fehlt es an Konkretheit.
Man kann nicht von einer Fikton,"Scheininnovation" persönlich Betroffen sein.

Ansonsten ist persönliche Betroffenheit untrennbar mit Klagebefugnis verknüpft.
Sowohl Verbraucher als auch Taxiunternemer können sich auf PBefG berufen.
So kann sich z.B. eine Krankennkasse, die Vertagspartner von Taxiunternemer seien können, nicht aufs Schutzgesetz PBefG berufen.
Gibt es schon Urteile zu dem Thema.
Und wer sich auf Gewerbefreiheit beruft, dem steht es frei, sein Gewerbe jederzeit aufzugeben.
Schutzgesetz bedeutet ja nicht uneingeschränkt,vor jeglichen Unvorstellbaren.

Vom Smarty...
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Sascha1979 » 16.06.2018, 11:39

Marvin hat geschrieben: Wenn die Erteilung dieser Konzession gegen das PbefG verstößt - und dessen bin ich mir sicher - ist Moia ein unlauterer Wettbewerber. Die unrechtmäßige Entscheidung der Behörde bedroht meine Existenz, weil ich in meiner Gewerbefreiheit eingeschränkt bin und den vom Gesetz vorgesehenen Schutz vor Konkurrenz nicht erhalte. Deshalb bin ich persönlich betroffen. Das ist selbstverständlich etwas Anderes, als wenn irgend jemand auf der andern Straßenseite den gleichen Laden eröffnet.
Du bist dir sicher, dass es gegen ein deutsches Gesetz verstößt.
Du bist dir also sicher, dass Behörden hochgradig illegal handeln.

Und es passiert einfach nichts?

Die kommen einfach so damit durch?
In Deutschland?

Ich verliere ja den Glauben an unseren Rechtsstaat.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von KehrenTAXI » 16.06.2018, 11:39

IK hat geschrieben:MOIA = Kinderarbeit in Kongo (Kobaltminen)
Quelle Amnesty international
https://www.zeit.de/wirtschaft/unterneh ... le-samsung

Ach ja, die Hamburger Taxifahrer haben AI bestochen und dazu veranlasst ein Negativbericht über die deutschen Autohersteller zu schreiben. Ganz schlimm. Umso schlimmer, weil PBefG mit keinem einzigen Wort die Kinderarbeit verbietet. Auch die Kinderarbeit ist doch freie Marktwirtschaft. Warum dagegen vorgehen? Denn über Bergbau sagt PBefG auch gar nicht. Also alles erlaubt.
Es ist Dinosauriergebrüll und du springst darauf an. Einer so verquarksten Denke zu folgen, ist schon groß.

Schuld sind also Elektrowagenfahrer.
freundlichst ;-)

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von KehrenTAXI » 16.06.2018, 11:46

Sascha1979 hat geschrieben:
Marvin hat geschrieben: Wenn die Erteilung dieser Konzession gegen das PbefG verstößt - und dessen bin ich mir sicher - ist Moia ein unlauterer Wettbewerber. Die unrechtmäßige Entscheidung der Behörde bedroht meine Existenz, weil ich in meiner Gewerbefreiheit eingeschränkt bin und den vom Gesetz vorgesehenen Schutz vor Konkurrenz nicht erhalte. Deshalb bin ich persönlich betroffen. Das ist selbstverständlich etwas Anderes, als wenn irgend jemand auf der andern Straßenseite den gleichen Laden eröffnet.
Du bist dir sicher, dass es gegen ein deutsches Gesetz verstößt.
Du bist dir also sicher, dass Behörden hochgradig illegal handeln.

Und es passiert einfach nichts?

Die kommen einfach so damit durch?
In Deutschland?

Ich verliere ja den Glauben an unseren Rechtsstaat.
Es wird auf Zeit gespielt. Viele Gesetzte werden in folgenden Instanzen gekippt. Hast du das noch nie mitbekommen? Kommt auch nicht oft in den Totholzmedien. Das sind dann Meldungen am Rande. Insofern ist dein Glaube an den Rechtsstaat ja begründet.

Nur, wir haben da leider nicht so die Ausdauer, wie VW. Die wissen das, du noch nicht.
freundlichst ;-)

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 16.06.2018, 13:34

Kobalt in deutschen Handys oder anderen Lithium-Batterien, auch Fahrrädern, wird wo abgebaut? Oder T-Shirts etc. werden wo und von wem zusammengenäht?

Man kann mittlerweile sagen der Kampf gegen Moia befindet sich voll auf Taxiniveau. Ob der RA das rechtstheoretisch und abstrakt rausreißen kann? Hoffentlich.

Das Problem ist nicht der Kampf der Protagonisten um Aufmerksamkeit untereinander sondern Moia. Das Moia Problem ist der Maßstab.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Marvin » 16.06.2018, 13:53

Pirat hat geschrieben:Wie immer fehlt es an Konkretheit.
Man kann nicht von einer Fikton,"Scheininnovation" persönlich Betroffen sein.
.
Was heißt "Wie immer"?
Ich bin wie immer konkret und habe meine Ansicht im Rahmen eines Widerspruchs auf 6 DIN A4 Seiten begründet.
Pirat hat geschrieben: Ansonsten ist persönliche Betroffenheit untrennbar mit Klagebefugnis verknüpft.
Sowohl Verbraucher als auch Taxiunternemer können sich auf PBefG berufen.
So kann sich z.B. eine Krankennkasse, die Vertagspartner von Taxiunternemer seien können, nicht aufs Schutzgesetz PBefG berufen.
Gibt es schon Urteile zu dem Thema.
Das Anzweifeln der Klagebefugnis ist der Rettungsanker der Behörde. Dass das Risiko besteht, dass die Genehmigung ganz oder in Teilen gerichtlich kassiert wird, hat Herr Huber sowohl auf der Handelskammerveranstaltung als auch bei der Anhörung vor dem Verkehrsausschuss zugegeben. Da ist seine Einschätzung realistischer als die der hiesigen Dünnbrettbohrer a la Sascha etc.. Herr Ritter hat auch gesagt, dass man die Krücke "Zweifel an der Klagbefugnis" benötigt, weil ansonsten bis zur Klärung die Genehmigung ruht und Moia nicht starten kann. Mit anderen Worten: Es ist ihnen klar, dass die Genehmigung auf tönernen Füßen steht. Deshalb möchte man eine Überprüfung mit juristischen Winkelzügen verhindern.
Pirat hat geschrieben: Und wer sich auf Gewerbefreiheit beruft, dem steht es frei, sein Gewerbe jederzeit aufzugeben.
Schutzgesetz bedeutet ja nicht uneingeschränkt,vor jeglichen Unvorstellbaren.

Vom Smarty...
Was ist das denn für eine Aussage? Gewerbefreiheit ist die Freiheit sein Gewerbe aufgeben zu dürfen? Herzlichen Glückwunsch zu dieser Einschätzung.
Wenn ein Schutzgesetz existiert, muss man sich solange daran halten, bis es geändert wird. Das ist eigentlich juristischer Grundkonsens. Möglich ist, dass es geändert wird, aber solange ist es zu befolgen. Die Konzessionserteilung ist in großen Teilen ein Vorgriff auf erhoffte Änderungen des Rechtes.
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Grossraum » 16.06.2018, 16:11

Gut ist, dass Herr oder Frau Moia keine Kinder im Kongo oder sonstwo arbeiten lassen.
Dann wäre das Geschrei ja noch größer.
Morgens von 4-8 in der Mine arbeiten und danach noch 10 Stunden auf der Taxe.
Das wäre dann Ausbeutung. Haben die Blagen im Kongo alle einen Personenbeförderungsschein ???
Gute Nacht Mrs. Ochmonek, wo immer Sie sein mögen

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 16.06.2018, 20:37

Marvin hat geschrieben: Das Anzweifeln der Klagebefugnis ist der Rettungsanker der Behörde. Dass das Risiko besteht, dass die Genehmigung ganz oder in Teilen gerichtlich kassiert wird, hat Herr Huber sowohl auf der Handelskammerveranstaltung als auch bei der Anhörung vor dem Verkehrsausschuss zugegeben. Da ist seine Einschätzung realistischer als die der hiesigen Dünnbrettbohrer a la Sascha etc.. Herr Ritter hat auch gesagt, dass man die Krücke "Zweifel an der Klagbefugnis" benötigt, weil ansonsten bis zur Klärung die Genehmigung ruht und Moia nicht starten kann. Mit anderen Worten: Es ist ihnen klar, dass die Genehmigung auf tönernen Füßen steht. Deshalb möchte man eine Überprüfung mit juristischen Winkelzügen verhindern.
Punktlandung :)
Moia hat Schiss und das ist gut so.
Dass die Kollegen die Leistung der anderen Kollegen nicht immer oder meistens anerkennen können,
kann man und muss man nur noch mit Nächstenliebe begegnen. Sonst würde man einfach verzweifeln.

CG hat gestern gute Leistung geliefert. Wenn er dabei für sich als Protagonist Aufmerksamkeit erzeugt,
kann mir recht sein. Warum denn auch nicht? Clemens hat es dazu gebracht, dass sich der Verkehrsausschuss mit diesem Thema befasst. Was daraus langfristig wird, weiß sowieso niemand. Von den Besserwissern mal abgesehen.

Skeptiker und Besserwisser sind auch Kollegen.
Wir haben sie lieb. Alle.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Sascha1979 » 16.06.2018, 21:17

IK hat geschrieben: Moia hat Schiss und das ist gut so.
Moia hat schiss?
Haben die die Hürde der Klagebefugnis der Behörde installiert?
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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