Klage gegen MOIA

Verlagerung der Postengespäche in das Internet.
E. G. Engel
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 05.06.2018, 17:43

Wenn ich das richtig sehe ist es dem Gewerbe auf der HK-Veranstaltung nicht gelungen die Moia Problematik argumentativ auf den Punkt zu bringen. Schade, aber war zu erwarten.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von am » 05.06.2018, 18:31

Genau diese Kombination hat laut taxi-heute die Lüneburger Verwaltung dazu veranlasst, den beantragten Erprobungsverkehr nicht zu genehmigen. Beide Verkehre als solches gibt es bereits und lediglich ein Algorithmus kann ja nicht das entscheidende Kriterium sein
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alsterblick
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von alsterblick » 05.06.2018, 18:51

Schon vor einem Monat hatte ich diesen wesentlichen Gedanken der Angriffsfläche hier im Thread geäußert und dachte, es wäre klar.
Dem Anwalt Füßer wird es ja wohl hoffentlich klar sein:
:arrow: alsterblick » 02.05.2018, 18:11
Was auch immer „unsere Anwälte“ sich über die MOIA-Genehmigung an Angriffsfläche noch Gedanken machen.
Ich sehe da im Wesentlichen zwei:

1) Die Ausnahme /der Test einer „neuen Verkehrsart virtueller pooling Haltestellen“ wurde verallgemeinert auf alle MOIA Wagen übertragen, wenngleich die MOIA-Exklusivmietwagen mit dieser Neuheit gar nichts zu tun haben, weil schlichte TürzuTür Mietwagenbeförderung.

2) Die behördlich vorgebende Fahrpreisdefinition gilt offenbar jedoch ganz undifferenziert für diese beiden MOIA-Sparten gleichermaßen (Preis zwischen HVV-Taxi).
https://www.taxiforum.de/forum/viewtopi ... &start=580
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von am » 05.06.2018, 19:32

Naja, ich argumentiere das in der Arbeitsgruppe seit Wochen.
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sivas
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von sivas » 05.06.2018, 20:35

Mischkonzessionen sind aus gutem Grund verboten. Bei der Zulassung von Moia hat man da wohl nicht dran gedacht ...

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von am » 05.06.2018, 20:53

Das ist nicht der Kern, sondern dass es sich um bekannte Verkehre handelt, die nicht mehr erprobt zu werden brauchen. Es gibt sowohl Mietwagen, wie auch Anrufsammeltaxis. Die Tatsache, dass statt des klassischen Anrufs eine App Verwendung findet, rechtfertig nicht die Erprobung in einem solchen Ausmaß. Der Erprobungszeitraum ist hier lediglich ein Abschreibunsmodell, denn unter Marktbedingungen wäre ein Versuch dieser Grössenordnung binnen weniger Monate aus wirtschaftlichen Gründen beendet. VW wir hier seitens der Hansestadt Humbug der Allerwerteste gepudert oder auch geleckt. Ohne Rücksicht auf Verluste in den bestehenden Systemen. Das ist dann die Belohnung dafür, dass das Hamburger Taxigewerbe seit Jahren mit Karrenzminute und Zwangsfiskalisierung drangsaliert wird.
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 05.06.2018, 22:03

Dann ist die Klage ja schon gewonnen. Schön.

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miamivice
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von miamivice » 06.06.2018, 05:02

Marvin hat geschrieben:Besonders interessant fand ich die emotionale Reaktion von Herrn Ritter. Er schien aufrichtig empört gewesen zu sein, als ich ihm vorgehalten hatte, dass er leichtfertig die Kontrolle an einen Großkonzern übergeben und das Taxengewerbe damit fallen gelassen habe. Er beteuerte mehrfach äußerst engagiert, dass sie sich wochenlang intensiv mit dem Thema beschäftigt und dabei das Maximum für das Taxengewerbe herausgeholt hätten. Er glaubt anscheinend selbst, dass sie wie die Löwen für uns gekämpft haben und scheint enttäuscht, dass wir das nicht zu schätzen wissen. Möglicherweise hat er mit dieser Einschätzung nicht unrecht. Es macht die Schweinerei nicht besser, aber ich vermute, dass es für die Genehmigungsbehörde wenig Optionen gab, dem politischen Druck zu widerstehen. (..)

Die Rechtfertigungsstrategie für die positive Entscheidung klang geradezu verzweifelt. Der Gipfel war die Aussage, dass Moia auch 1000 Mietwagenkonzen hätte beantragen können und er dann keine Möglichkeit zur Ablehnung gehabt hätte. Das halte ich für absurd, weil es sich dann um einen Verkehr gehandelt hätte, der sich systembedingt kaum vom Taxiverkehr unterscheidet. Und das schließt §49 Abs. 4 PbefG aus. Er mochte das auf mehrfache Nachfrage warum Moia das dann nicht beantragt hat, auch nicht wiederholen.
Welcher Art sind nun die Gedankengänge der Administration? Es muß doch irgendein Protokoll geben, wenn ein Fachgremium sich "wochenlang intensiv mit einem Thema beschäftigt". Wie genau ist der Wortlaut eines Politikers, "der politischen Druck" ausübt?

E. G. Engel
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 06.06.2018, 08:45

Moia hat doch 1000 Mietwagen beantragt und in einer neuen Verkehrsart versteckt um die Absicht zu verschleiern. Oder gibt es dedizierte Zahlen für die jeweilige Verkehrsart? Nein!

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von am » 06.06.2018, 08:59

Moia hat quasi Mischkonzessionen beantragt und das als Erprobungsverkehr deklariert. Die 1000 Fahrzeuge sollen jeweils beide Verkehre abdecken.
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von E. G. Engel » 06.06.2018, 10:38

Ich wollte anversich keine Antwort haben. Deshalb hatte ich sie ja schon selbst beantwortet. Es war mehr eine verklausulierte Feststellung. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von am » 06.06.2018, 12:10

Ja ja...
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Pirat » 06.06.2018, 12:18

Fragen Antworten nur im formellen Rahmen....so das Verfahrensrecht...!!!
Für viele ein Mysterium... ….oder doch eine Verschwörung !!?? :mrgreen:
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 06.06.2018, 17:39

Die persönliche Betroffenheit

Unsere Behörde setzt von Anfang an auf eine Spezialkarte: Die persönliche Betroffenheit.

Dem nach, muss ich als widersprechender Taxiunternehmer „nachweisen“, dass ich von Moia-Genehmigung betroffen bin. Bis dieser „Nachweis“ nicht erbracht wird, ist der Widerspruch für die Behörde gegenstandslos und entfaltet damit keine aufschiebende Wirkung. Mein Anwalt wurde gebeten meine Betroffenheit nachzuweisen. Frage:

Kann man der Behörde eigene Betroffenheit so darstellen,
dass sie im Nachweis geführte Argumente auch anerkennt?

Ich habe hier ernsthafte Zweifel. Ich gehe davon aus, dass egal was oder wie wir meine Betroffenheit belegen, dieses als pure Spekulation abgetan wird und die Behörde ihren Kurs beibehalten wird. Daraus ergibt sich, dass es keinen Sinn hat die Behörde mit irgendwelchen langen Begründungen zu belästigen. Ein kurzes Statement wird ausreichend sein. Kommt kein Reaktion zurück, wird die Behörde wegen der Untätigkeit verklagt. Bekommen wir wider Erwarten eine schnelle Antwort (Begründung, dass wir die Betroffenheit nicht nachweisen konnten), wird es zu einem ganz schnellem Prozess kommen. Hier werden wir dann die umfassende Argumentation der Betroffenheit darlegen.

Die Kuriosität des ganzen Verfahrens ist, dass die Behörde die Betroffenheit der Taxifahrer negiert, aber gleichzeitig „versucht“ den Schaden vom Taxigewerbe durch die Auflagen im Schach zu halten. Natürlich kann man wohlwollend annehmen, dass die Behörde alle Gefahren ausgeschaltet hat, aber am Ende bleibt das nur ein Meinung.

Die Aussagen der Vertreter der Verkehrsgewerbeaufsicht vor dem Verkehrsausschuss deuten klar darauf, dass die Beamten Anweisung von oben bekommen haben, Moia zum Wohle der deutschen Autokonzerne durchzuwinken. Am Ende geht es nicht um die öffentlichen Verkehrsinteressen sondern um die Interessen der Autoindustrie. So etwas erschüttert den Glauben an die demokratische Grundordnung erheblich.

Erleben wir gerade am eigenen Leibe, dass die Politik käuflich ist?

Gruß IK

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alsterblick
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von alsterblick » 06.06.2018, 18:24

IK hat geschrieben: Unsere Behörde setzt von Anfang an auf eine Spezialkarte: Die persönliche Betroffenheit.
Dem nach, muss ich als widersprechender Taxiunternehmer „nachweisen“, dass ich von Moia-Genehmigung betroffen bin. Bis dieser „Nachweis“ nicht erbracht wird, ist der Widerspruch für die Behörde gegenstandslos und entfaltet damit keine aufschiebende Wirkung. Mein Anwalt wurde gebeten meine Betroffenheit nachzuweisen. Frage:
Der Anwalt wird auf diesen BehördenTrick ja wohl nicht reinfallen und z.B. ein Gericht "anzurufen" wissen, das die Behörde zurechtweist.
Alleine die Behörden-Genehmigung hat bereits gegen alle Regeln einer Test-Erlaubnis verstoßen und somit ist nicht nur MOIA (VW) kriminell, sondern entsprechende Behördenmenschen ebenso, denen man in der Folge auch ihrer Ämter (ohne jeglichen Altersversorgungsanspruch) zu entheben hat und als Staatsdiener lebenslang nicht mehr tätig werden dürfen.
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Poorboy » 06.06.2018, 18:26

Hattest Du daran je Zweifel, IK?

Poorboy
Zuletzt geändert von Poorboy am 06.06.2018, 18:27, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Pirat » 06.06.2018, 19:38

Opfer einer Verschwörung....!?...macht euch nicht lächerlich. :x
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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von TaxiBabsi » 06.06.2018, 19:43

Da gibt es nur eine Diagnose: Paramoia.

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von Sascha1979 » 06.06.2018, 20:33

alsterblick hat geschrieben:
IK hat geschrieben: Unsere Behörde setzt von Anfang an auf eine Spezialkarte: Die persönliche Betroffenheit.
Dem nach, muss ich als widersprechender Taxiunternehmer „nachweisen“, dass ich von Moia-Genehmigung betroffen bin. Bis dieser „Nachweis“ nicht erbracht wird, ist der Widerspruch für die Behörde gegenstandslos und entfaltet damit keine aufschiebende Wirkung. Mein Anwalt wurde gebeten meine Betroffenheit nachzuweisen. Frage:
Der Anwalt wird auf diesen BehördenTrick ja wohl nicht reinfallen und z.B. ein Gericht "anzurufen" wissen, das die Behörde zurechtweist.
Alleine die Behörden-Genehmigung hat bereits gegen alle Regeln einer Test-Erlaubnis verstoßen und somit ist nicht nur MOIA (VW) kriminell, sondern entsprechende Behördenmenschen ebenso, denen man in der Folge auch ihrer Ämter (ohne jeglichen Altersversorgungsanspruch) zu entheben hat und als Staatsdiener lebenslang nicht mehr tätig werden dürfen.
Kriminell?
Im sinne einer Straftat?

Dann gilt es einzig und allein Strafantrag bei den Ermittlungsbehörden zu stellen.

Und nicht als Taxi-Unternehmer gegen einen Antrag zu klagen.

Im Weiteren macht es wohl extrem Sinn, dass nur Taxi-Unternehmer gegen eine behördliche Genehmigung klagen können, wenn sie persönlich betroffen sind.

Ansonsten klage ich als gelangweilter Renter morgen gegen irgendwelche behördlichen Genehmigungen, die Metzgereien, Fischereibetriebe, etc. etc. etc. erhalten haben.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

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Re: Klage gegen MOIA

Beitrag von IK » 06.06.2018, 23:08

@Sascha

Wenn man in einem solchen Fall eine anständige Begründung machen möchte, braucht man Akteneinsicht. Und genau hier schon blockt die Behörde: Keine Akteneinsicht, es sei denn, man kann die Behörde überzeugen, dass die Taxiunternehmer betroffen sind. Aber die Behörde lässt sich nicht überzeugen, völlig egal, was man vorlegen sollte, denn die Mitarbeiter sind weisungsgebunden und die Befehle aus der Chefetage scheinen eindeutig zu sein.

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