Kein Fahrverbot für Dieseltaxis in Hamburg
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Kein Fahrverbot für Dieseltaxis in Hamburg
In Hamburg wurden heute anscheinend die ersten Schilder für kommende Fahrverbote für Diesel PKW bis Euro V aufgestellt. Interessanterweise trugen alle, in den Nachrichten (N3) gezeigten Schilder das Zusatzzeichen „Anlieger frei“.
Dies bedeutet, dass Fahrverbote nur für reinen Durchgangsverkehr greifen.
Und jetzt bitte keine Diskussion über die Definition Anlieger gemäß StVO
Dies bedeutet, dass Fahrverbote nur für reinen Durchgangsverkehr greifen.
Und jetzt bitte keine Diskussion über die Definition Anlieger gemäß StVO
Zuletzt geändert von am am 16.05.2018, 06:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kein Fahrverbot für Dieseltaxis in Hamburg
Hatte der grüne Umweltsenator schon am Tag des Urteils verkündet!
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Re: Kein Fahrverbot für Dieseltaxis in Hamburg
Soweit ich mich erinnere war das Fahrverbot in HH für den Durchgangsverkehr geplant.
Taxen sind also natürlich von dem Fahrverbot betroffen, außer, sie wollen dort einen Fahrgast abholen oder abliefern.
Durchfahren (weder besetzt noch leer) ist nicht erlaubt.
Taxen sind also natürlich von dem Fahrverbot betroffen, außer, sie wollen dort einen Fahrgast abholen oder abliefern.
Durchfahren (weder besetzt noch leer) ist nicht erlaubt.
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Laotse
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Re: Kein Fahrverbot für Dieseltaxis in Hamburg
Taxen haben immer ein Anliegen. Zudem soll es generelle Ausnahmen für Handwerker und Lieferanten geb , sprich Gewerbetreibende. Die bräuchte es nicht, wenn sie einen Anlieger belieferten oder für ihn tätig würden. Nur dann sind Taxen genau dort einzuordnen.
Zudem scheint die Beschilderung voreilig. Denn die Begründung des BGH ist noch gar nicht bekannt, so dass noch gar nicht sicher ist, dass Euro V Diesel betroffen sind.
Zudem scheint die Beschilderung voreilig. Denn die Begründung des BGH ist noch gar nicht bekannt, so dass noch gar nicht sicher ist, dass Euro V Diesel betroffen sind.
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Re: Kein Fahrverbot für Dieseltaxis in Hamburg
und wenn's nur die Auffrischung der Ortskenntnis ist.am hat geschrieben:Taxen haben immer ein Anliegen.
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Re: Kein Fahrverbot für Dieseltaxis in Hamburg
Nein!!!!am hat geschrieben:Taxen haben immer ein Anliegen. Zudem soll es generelle Ausnahmen für Handwerker und Lieferanten geb , sprich Gewerbetreibende. Die bräuchte es nicht, wenn sie einen Anlieger belieferten oder für ihn tätig würden. Nur dann sind Taxen genau dort einzuordnen.
Zudem scheint die Beschilderung voreilig. Denn die Begründung des BGH ist noch gar nicht bekannt, so dass noch gar nicht sicher ist, dass Euro V Diesel betroffen sind.
Eine Durchfahrt ist auch für Taxis KEIN anliegen im Sinne der StVO!
Taxen dürfen bei „nur Anlieger frei“ NICHT durchfahren wenn ihr Ziel nicht in dem Bereich liegt.
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Re: Kein Fahrverbot für Dieseltaxis in Hamburg
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Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 16.05.2018, 16:59, insgesamt 1-mal geändert.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
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Re: Kein Fahrverbot für Dieseltaxis in Hamburg
Sascha1979 hat geschrieben:Nein!!!!am hat geschrieben:Taxen haben immer ein Anliegen. Zudem soll es generelle Ausnahmen für Handwerker und Lieferanten geb , sprich Gewerbetreibende. Die bräuchte es nicht, wenn sie einen Anlieger belieferten oder für ihn tätig würden. Nur dann sind Taxen genau dort einzuordnen.
Zudem scheint die Beschilderung voreilig. Denn die Begründung des BGH ist noch gar nicht bekannt, so dass noch gar nicht sicher ist, dass Euro V Diesel betroffen sind.
Eine Durchfahrt ist auch für Taxis KEIN anliegen im Sinne der StVO!
Taxen dürfen bei „nur Anlieger frei“ NICHT durchfahren wenn ihr Ziel nicht in dem Bereich liegt.
Du hast das mit den generellen Ausnahmen sicher gelesen. Diese bräuchten nicht erwähnt zu werden, wenn es nicht um die Durchfahrt geht, denn als Anlieger dürften sie auch so zufahren. Sollte es hier also einen zusätzlichen Ausnahmetatbestand geben (Konjunktiv!), dann leite bitte ab, weshalb Taxen ausgenommen sein sollten.
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Re: Kein Fahrverbot für Dieseltaxis in Hamburg
Hab zu diesen Ausnahmen nichts gesagt
Diesen nicht widersprochen und nicht bestätigt.
Ich weiß nicht ob Taxen eine Ausnahme bekommen werden oder nicht.
Einzig und allein sagte ich dass das StVO
Schild „Anlieger frei“ Taxen auf der durchfuhrt KEINE Durchfahrt erlaubt.
Ob es zusätzliche Ausnahmen gibt, etc., weiß ich nicht.
Diesen nicht widersprochen und nicht bestätigt.
Ich weiß nicht ob Taxen eine Ausnahme bekommen werden oder nicht.
Einzig und allein sagte ich dass das StVO
Schild „Anlieger frei“ Taxen auf der durchfuhrt KEINE Durchfahrt erlaubt.
Ob es zusätzliche Ausnahmen gibt, etc., weiß ich nicht.
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Re: Kein Fahrverbot für Dieseltaxis in Hamburg
Antworte doch einfach auf das Geschriebene
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Re: Kein Fahrverbot für Dieseltaxis in Hamburg
Ich habe heute zufällig einen Artikel in der BILD-Zeitung gelesen, just 5 Minute nachdem ich dir geantwortet habe.
Dort habe ich ausnahmslos Schilder gesehen, welche sich nur auf LKW beziehen mit < Euro "V" und Anlieger frei.
Ich habe bis heute noch nichts von Ausnahmegenehmigungen gelesen.
Ich bin mir aber absolut sicher, dass es dir geben wird.
Aber ich weiß es nicht. Ich recherchiere solche Sachen nicht zufällig, sondern stolpere zufällig drüber.
Und ich bin eben noch nicht über irgendwelche Ausnahmegenehmigungen gestolpert.
Daher äußere ich mich nur zu Teil-Sachen. Die da waren:
Durchfahrer sind keine Anlieger.
Und du hast Recht:
Ausnahmegenehmigungen machen fast keinen Sinn.
Denn jeder Handwerker, der da was werkeln will, ist Anlieger. Daher bräuchten Handwerker keine Ausnahmegenehmigung.
Dort habe ich ausnahmslos Schilder gesehen, welche sich nur auf LKW beziehen mit < Euro "V" und Anlieger frei.
Ich habe bis heute noch nichts von Ausnahmegenehmigungen gelesen.
Ich bin mir aber absolut sicher, dass es dir geben wird.
Aber ich weiß es nicht. Ich recherchiere solche Sachen nicht zufällig, sondern stolpere zufällig drüber.
Und ich bin eben noch nicht über irgendwelche Ausnahmegenehmigungen gestolpert.
Daher äußere ich mich nur zu Teil-Sachen. Die da waren:
Durchfahrer sind keine Anlieger.
Und du hast Recht:
Ausnahmegenehmigungen machen fast keinen Sinn.
Denn jeder Handwerker, der da was werkeln will, ist Anlieger. Daher bräuchten Handwerker keine Ausnahmegenehmigung.
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Re: Kein Fahrverbot für Dieseltaxis in Hamburg
Wenn selbst der Hamburger Umweltsenator, ein grünes Irrlicht, sagt, das Verbot gelte nicht für Taxen, Sascha weiß es besser.
Wer ins falsche Taxi steigt zahlt für die Fahrt zum Bahnhof Altona wegen des Umweges € 10,- extra?
Und ohne Fahrgast darf man den Posten nicht mehr anfahren???
Poorboy
Wer ins falsche Taxi steigt zahlt für die Fahrt zum Bahnhof Altona wegen des Umweges € 10,- extra?
Und ohne Fahrgast darf man den Posten nicht mehr anfahren???
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Re: Kein Fahrverbot für Dieseltaxis in Hamburg
Nie nie nie habe ich gesagt dass das verbot auch ausnahmslos für Taxen gilt!!!Poorboy hat geschrieben:Wenn selbst der Hamburger Umweltsenator, ein grünes Irrlicht, sagt, das Verbot gelte nicht für Taxen, Sascha weiß es besser.
Wer ins falsche Taxi steigt zahlt für die Fahrt zum Bahnhof Altona wegen des Umweges € 10,- extra?
Und ohne Fahrgast darf man den Posten nicht mehr anfahren???
Poorboy
Einzig und allein sagte ich dass ein durchfahrendes Taxi KEIN Anlieger ist und auf Grund dessen nicht von ausgenommen ist.
Ansonsten bezahlt der Fahrgast die Taxi fahrt des Kürzest möglichen Weges.
Egal ob es ein Umweg gibt weil eine Straße immer gesperrt ist, eine Straße neu gesperrt ist, eine Straße temporär durch eine Demo, Krankenwagen, Müllabfuhr oder Polizei gesperrt ist und auch in diesem Falle.
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Re: Kein Fahrverbot für Dieseltaxis in Hamburg
MOin,
ich denke das "Anliegen" des Taxis resultiert aus der
Einhaltung der gesetzlichen Betriebspflicht, es muß nämlich
gewährleistet sein, daß z.B. ein Anläufer/Winker/Einsteiger
auch auf der Max-Brauer-Allee ein freies Taxi ranwinken kann.
Außerdem gehört es zu den Pflichten des Taxifahrers, die kürzeste Wegstrecke zu fahren und
somit hat der Taxifahrer ein Anliegen, durch die Max-Brauer-Allee zu fahren, um dieser Pflicht
nachzukommen.
Grüße
ich denke das "Anliegen" des Taxis resultiert aus der
Einhaltung der gesetzlichen Betriebspflicht, es muß nämlich
gewährleistet sein, daß z.B. ein Anläufer/Winker/Einsteiger
auch auf der Max-Brauer-Allee ein freies Taxi ranwinken kann.
Außerdem gehört es zu den Pflichten des Taxifahrers, die kürzeste Wegstrecke zu fahren und
somit hat der Taxifahrer ein Anliegen, durch die Max-Brauer-Allee zu fahren, um dieser Pflicht
nachzukommen.
Grüße
Re: Kein Fahrverbot für Dieseltaxis in Hamburg
Im Zuge der Gleichbehandlung ist die Ansicht von
RaimundHH zu sehen. Sonst wären die dortigen
Anwohner gezwungen, Taxen "fernmündlich" oder
mit anderen technischen Hilfsmitteln zu bestellen.
RaimundHH zu sehen. Sonst wären die dortigen
Anwohner gezwungen, Taxen "fernmündlich" oder
mit anderen technischen Hilfsmitteln zu bestellen.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)
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Re: Kein Fahrverbot für Dieseltaxis in Hamburg
Dann müssen wir das Anliegen doch mal definieren.
Anlieger ist, wer eine Person oder ein Grundstück in diesem Bereich aufsuchen möchte. Es ist dabei unerheblich, ob diese Person angetroffen wird.
Eine Durchfahrt rechtfertigt sich daraus in Saschas Sinne natürlich nicht. Auch nicht, um dem kürzesten Weg zu folgen. Dann müsste es ja für jede geänderte Verkehrsführung Ausnahmen für Taxen geben.
Mir klingt aber der Satz aus den Nachrichten in den Ohren, das Ausnahmen für Gewerbetreibende vorgesehen seien.
Anlieger ist, wer eine Person oder ein Grundstück in diesem Bereich aufsuchen möchte. Es ist dabei unerheblich, ob diese Person angetroffen wird.
Eine Durchfahrt rechtfertigt sich daraus in Saschas Sinne natürlich nicht. Auch nicht, um dem kürzesten Weg zu folgen. Dann müsste es ja für jede geänderte Verkehrsführung Ausnahmen für Taxen geben.
Mir klingt aber der Satz aus den Nachrichten in den Ohren, das Ausnahmen für Gewerbetreibende vorgesehen seien.
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Re: Kein Fahrverbot für Dieseltaxis in Hamburg
Zur Bestätigung:RaimundHH hat geschrieben:MOin,
ich denke das "Anliegen" des Taxis resultiert aus der
Einhaltung der gesetzlichen Betriebspflicht, es muß nämlich
gewährleistet sein, daß z.B. ein Anläufer/Winker/Einsteiger
auch auf der Max-Brauer-Allee ein freies Taxi ranwinken kann.
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somit hat der Taxifahrer ein Anliegen, durch die Max-Brauer-Allee zu fahren, um dieser Pflicht
nachzukommen.
Grüße
Du, als Taxi Fahrer, sagst, dass du / Taxi Fahrer durch durchfahrbwebote, welche für „Anlieger frei“ sind durchfahren darfst weil es das Anliegen deines Fahrgastes ist, auf dem kürzesten Wege zum Ziel
Zu kommen.
Und weil es das Recht derer Leute, die da wohnen, ist ein freies Taxi ranzuwinken?
Du fährst also
Ohne Fahrgast und ohne Auftrag frei durch Straßen die zur Einfahrt verboten allerdings „für Anlieger frei“ sind um denen dort wohnenden Anlieger die Möglichkeit zu geben ein freies Taxi ranzuwinken?
Ich werde deine interessanten Sichtweisen bei der Hamburger Behörde Per E-Mail Vorträgen und um deren Einschätzung bitten, wollte aber vorher noch mal
Wissen ob ich dich richtig verstanden habe.
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Laotse
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