Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Rechtliche und technische Entwicklung.
RaimundHH
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von RaimundHH » 23.02.2018, 14:07

KehrenTAXI hat geschrieben:
Du unterliegst einer falschen Grundannahme. Dir ist nicht bekannt, dass ein Taxameter, welches die richtigen Parametereinstellungen hat, nach jeder Fahrt, nach den Umst.-Satz abfragt. Das heißt konkret, dass die Taxameter, deren Parameter ich eingestellt habe immer automatisch 7 % registrieren, auf Wunsch des Bedieners, innerhalb von 7 Sekunden nach Drücken auf "Kasse" auf 19 % geändert werden kann! Ansonsten können doch ebenso alle erfassten Taxameterdaten im Anschluss jeder Fahrt genau spezialisiert/individualisiert aufgeschlüsselt werden.

Insofern kann man das System absolut als ein Kassensystem nutzen, ohne den Wahnsinn, des handschrftlichen notierens.
Moin,

und das steht auch genauso in der Mi-007?

Was ein Hale-Taxameter kann ist das Eine http://www.kehrentaxi.de/files/download ... eitung.pdf

was jedoch ein "Mi-007-Taxameter" können muß ist das andere und einzig Rechtsverbindliche.

Es steht jedem frei, seinen Taxameter zur "Kasse" aufzurüsten oder aber man
betreibt das "Messgerät" Taxameter, wie es laut EU-Richtlinie (Mi-007) definiert und vorgeschrieben ist.

Selbst die laut Deiner Aussage zu 95% "falsch" eingestellten Taxameter funktionieren zu 100% gesetzteskonform
nach BOKraft und Mi-007. :wink:

Grüße
Zuletzt geändert von RaimundHH am 23.02.2018, 14:21, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von am » 23.02.2018, 15:04

Gilt da im Zweifel nicht:

Wer kann der muss?
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von sivas » 23.02.2018, 15:15

Das wollen uns viele einreden - ist aber nicht so !

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von taxipost » 28.02.2018, 08:07

RaimundHH hat geschrieben:...was jedoch ein "Mi-007-Taxameter" können muß ist das andere und einzig Rechtsverbindliche.

Es steht jedem frei, seinen Taxameter zur "Kasse" aufzurüsten
ich sehe es genauso.
RaimundHH hat geschrieben:oder aber man betreibt das "Messgerät" Taxameter, wie es laut EU-Richtlinie (Mi-007) definiert und vorgeschrieben ist...
wenn dass messegerät aber daten speichert,
dann müssen dieses daten aufbewahrt werden.

auch dann,
wenn es nur ein messgerät und keine kasse ist.
am hat geschrieben:Gilt da im Zweifel nicht:

Wer kann der muss?
eine kassenpflicht gibt es nicht.

es gibt nur die pflicht bzw. verbot,
"einmal erstelltes" unwiderruflich zu löschen.

i.d.z. bedeutet das folgendes:
- kann dein taxameter in die lage versetzt werden kann daten zu speichern -

so kannst du entscheiden,
ob du diese funktion nutzen willst oder nicht.

- ist dein taxameter aber in der lage, bessergesagt, speichert er bereits daten -

dann hast du keine wahlmöglichkeit mehr !
die gespeicherten daten,
auch wenn sie im taxameter nur temporär gespeichert werden,
müssen aufbewahrt werden.

sie müssen aufbewahrt werden,
weil dein taxameter sie gespeichert hat und
dir gleichzeitig die möglichkeit zu datenübertragen bietet.

bei der datenübertragen gilt der "grundsatz der wahlfrei" nicht mehr !,
weil du bereits etwas (dein taxameter stellvertretend für dich) erstellt hast und
damit bist du in der pflicht.

was viele nicht verstehen ist,
dass taxameter bereits speichern !
ohne insika ohne payco oder cey...
sie machen es einfach !!
gleichzeitig bieten sie eine übertragungmöglichkeiten an.

nur wird diese nicht genutzt !!! trotz der pflicht.
Zuletzt geändert von taxipost am 28.02.2018, 08:12, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von KehrenTAXI » 28.02.2018, 09:10

Jo, so verstehe ich es auch.

Auch wenn sich daraus keine Pflicht ableiten sollte, warum bitte, nutzt ein Unternehmer diese Möglichkeit dann nicht?

Kann mir ein Skeptiker das mal erklären?

Eine Nichtnutzung kann ich mir und jede Behörde sich nur mit einem Grund erklären ...

Schon deshalb sind diese Betrieb alle bald reif zur Ernte.
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von TaxiBabsi » 28.02.2018, 09:30

Diese “Speicherung” ist nicht sicher, ein Reset (Werkstatt) und alle Zähler stehen wieder bei Null.

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von sivas » 28.02.2018, 09:41

Ich muss nicht beweisen, dass ich sauber arbeite, ich tue es.

Hat, wer auch immer Zweifel daran, muss er mir beweisen, dass ich unsauber arbeite.

Daten, die ich bei meiner Geschäftsführung nicht verwende, muss ich nicht aufbewahren.

Es besteht keine Pflicht, weder die flüchtigen Preisdaten der einzelnen Fahrt, noch die Werte der nicht rückstellbaren Zählwerkspeicher zu sichern. Wer will, kann die aktuellen Werte jederzeit bei mir einsehen. Es besteht auch keine Pflicht, bei Taxameterwechsel ein 'Datenprotokoll' anzufertigen.

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von sivas » 28.02.2018, 09:50

Ein RESET bei den nicht rückstellbaren Speichern darf nicht möglich sein ! Dann entspricht das Taxameter nicht den Vorschriften.

Ein RESET der Schichtspeicher ist hingegen möglich. Viele fahren in einer großen Schicht - wir auch. Diese Daten werden auch übertragen ! es sind die falschen ! An die korrekten 'nicht rückstellbaren Speicher' kommen wir gar nicht ran ...

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von sivas » 28.02.2018, 10:24

Die Möglichkeit des Zurückblätterns in den Einzel-Preisdaten wünsche ich mir.
Ab und zu wird bei Bargeldabgleich ein zu hoher Betrag festgestellt. Dann wurde eine Einnahmeaufzeichnung vergessen, kann vorkommen. Durch das Zurückblättern kann diese Einnahme festgestellt und nachgetragen werden.

Die Möglichkeit des Zurückblätterns ist wohl deshalb nicht vorgesehen, weil damit den zahlungspflichtigen Fahrgast ein falscher Fahrpreis angezeigt werden kann ...

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von KehrenTAXI » 28.02.2018, 10:39

Du kannst auf die letzten 10 Jahre zu jeder Minute zurückblättern.

Einerseits willst du nicht speichern, andererseits wünscht du dir das zurückblättern.

Was denn nun?

Ihr bleibt die Antwort schuldig. Warum speichert ihr nicht?

Ein Reset ist nicht zulässig.
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 28.02.2018, 10:42, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von TaxiBabsi » 28.02.2018, 11:02

Jede Werkstatt macht das für ein Trinkgeld.

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von am » 28.02.2018, 12:06

KehrenTAXI hat geschrieben:Du kannst auf die letzten 10 Jahre zu jeder Minute zurückblättern.

Einerseits willst du nicht speichern, andererseits wünscht du dir das zurückblättern.

Was denn nun?

Ihr bleibt die Antwort schuldig. Warum speichert ihr nicht?

Ein Reset ist nicht zulässig.
Ich verstehe es so, dass er im Taxameter gerne die Einzelumsätze einsehen würde, um die parallelen, handschriftlichen Aufzeichnungen der Barumsätze nachzuvollziehen.

Die Möglichkeit besteht im Falle Sivas aber über das Unternehmerportal plus von S&S
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von sivas » 28.02.2018, 12:20

Ich hab ja auch schon während der Schicht dort nachgeguckt und die Fahrt identifiziert, die ich vergessen hatte, aufzuschreiben.

Dieses Nachschauen brauche ich aber maximal bis zum letzten, zurückliegenden Bargeldabgleich, das sind maximal 20 Touren. Deshalb meine Daten kostenpflichtig ausser Haus zu geben ... das sehe ich nicht ein. Wer weiss wer dadurch noch Zugang zu meinen Daten hat und wie sicher die dort aufbewahrt werden.

Bei dieser Datensicherung ist es bereits vorgekommen, dass einzelne Fahrdatensätze NICHT aufgezeichnet wurden (obwohl das System eingeschaltet war), wie auch schon fehlende Datensätze (weil das System nicht eingeschaltet war) nicht erkannt wurden ! Katastrophe ! da haben die Fahrpreissummen nicht mehr gestimmt und da war sogar eine 60€-Fahrt mit dabei. Nur anhand der handschriftlichen Schichtaufzeichnungen konnte da korrigiert werden.

Einen weiteren Mangel am S&S-Aufzeichnungsystem sehe ich auch darin, dass die nicht rückstellbaren Speicher (Gesamt, Besetzt, Tour, Fahrpreis) nicht jederzeit gesichert werden können. Beim Schichtwechsel sollte das durchgeführt werden können, wie auch bei jeder sonstigen Abrechnungseinheit (Woche, Monat, Jahr). In den Fahrdatensätzen sind diese Werte noch nicht eimal alle sichtbar !
Zuletzt geändert von sivas am 28.02.2018, 13:25, insgesamt 7-mal geändert.

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von RaimundHH » 28.02.2018, 13:52

taxipost hat geschrieben: wenn dass messegerät aber daten speichert,
dann müssen dieses daten aufbewahrt werden.

auch dann,
wenn es nur ein messgerät und keine kasse ist.
Moin,

wo steht das?

Grüße

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von sivas » 28.02.2018, 13:55

In der Messgerätesicherungsverordnung (MSV) ! :lol:
Zuletzt geändert von sivas am 28.02.2018, 13:56, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von KehrenTAXI » 28.02.2018, 17:08

Du meinst also wirklich, dass angefallene Daten über Geschäftsvorgänge nicht aufbewahrt werden müssen?

Du musst sogar die Unternehmerbedienungsanleitung für dein Messgerät 10 Jahre aufbewahren. Ach nein sorry, du ja nicht.
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 28.02.2018, 17:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von KehrenTAXI » 28.02.2018, 17:15

@sivas

Du arbeitest wahrscheinlich mit dem HALE-Cey-System, welche alle Vorgänge digital aufzeichnet. Wenn ja, da kommt es oft vor, dass Daten im Nirwana verschwinden.

Sonst hat es mit den Arbeitszeiten des Personals ja nicht hin.

Der Rest wird digital gespeichert ...

Wenn du einen Drucker am Taxameter hast, kannst du jeden Vorgang, ich meine die letzten 99 Schichten, ausdrucken lassen. Der Zettel ist dann aber 9 Rollen lang.

Geht alles.
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 28.02.2018, 17:16, insgesamt 2-mal geändert.
freundlichst ;-)

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Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von sivas » 28.02.2018, 21:48

Nein Stefan, wir arbeiten nicht mit dem Hale-KeySystem.

Das Vermitttlunssystem unserer Zentrale stammt von Seibt & Straub. Da wurden lediglich diverse Strippen gezogen und manches umprogrammiert und schon wird bei jedem Übergang von Kasse zu frei ein Datensatz zu S&S geschickt, oder auch nicht. Diese als Taxameter-Fahrdatensatz aufbereiteten Daten können wir uns dann anschauen. Wollen wir Änderungen vornehmen, geht das nur in der parallel dazu angelegten Geschäftsvorfallsdatei.

Wenn ich von handschriftlichen Einzelaufzeichnungen schreibe, dann beschreibe ich das System, welches ich anwenden würde, wäre ich für alles verantwortlich.

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Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von der arme willi » 01.03.2018, 00:07

taxipost hat geschrieben:
RaimundHH hat geschrieben:...was jedoch ein "Mi-007-Taxameter" können muß ist das andere und einzig Rechtsverbindliche.

Es steht jedem frei, seinen Taxameter zur "Kasse" aufzurüsten
ich sehe es genauso.
RaimundHH hat geschrieben:oder aber man betreibt das "Messgerät" Taxameter, wie es laut EU-Richtlinie (Mi-007) definiert und vorgeschrieben ist...
wenn dass messegerät aber daten speichert,
dann müssen dieses daten aufbewahrt werden.

auch dann,
wenn es nur ein messgerät und keine kasse ist.
am hat geschrieben:Gilt da im Zweifel nicht:

Wer kann der muss?
eine kassenpflicht gibt es nicht.

es gibt nur die pflicht bzw. verbot,
"einmal erstelltes" unwiderruflich zu löschen.

i.d.z. bedeutet das folgendes:
- kann dein taxameter in die lage versetzt werden kann daten zu speichern -

so kannst du entscheiden,
ob du diese funktion nutzen willst oder nicht.

- ist dein taxameter aber in der lage, bessergesagt, speichert er bereits daten -

dann hast du keine wahlmöglichkeit mehr !
die gespeicherten daten,
auch wenn sie im taxameter nur temporär gespeichert werden,
müssen aufbewahrt werden.

sie müssen aufbewahrt werden,
weil dein taxameter sie gespeichert hat und
dir gleichzeitig die möglichkeit zu datenübertragen bietet.

bei der datenübertragen gilt der "grundsatz der wahlfrei" nicht mehr !,
weil du bereits etwas (dein taxameter stellvertretend für dich) erstellt hast und
damit bist du in der pflicht.

was viele nicht verstehen ist,
dass taxameter bereits speichern !
ohne insika ohne payco oder cey...
sie machen es einfach !!
gleichzeitig bieten sie eine übertragungmöglichkeiten an.

nur wird diese nicht genutzt !!! trotz der pflicht.
Hallo Herr Taxipost,
Sie lassen nicht locker und verbreiten immer wieder abwegige Theorien zu Rechtslagen,
die es so nie gegeben hat.
Wo bitte steht in einem bundesdeutschen Gesetz oder einer Rechtsverordnung,
daß man alle Taxameterdaten zu erfassen, aufzuzeichnen und aufzubewahren hat?
Bitte nicht wieder irgendwelche BMF-Schreiben....
Das Handeln der Finanzbehörden ist nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden.
Die F-Behörden können nicht selber Recht setzen.
Also bitte Bundesgesetze, Rechtsverordnungen und Urteile des BFH.
mfg, willi
Zuletzt geändert von der arme willi am 01.03.2018, 00:56, insgesamt 1-mal geändert.

PayCo
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Beiträge: 15
Registriert: 06.08.2007, 16:48
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Re: Fiskaltaxameter: BMF findet INSIKA problematisch

Beitrag von PayCo » 17.05.2018, 20:48

LABO Berlin möchte INSIKA zusammen mit den Taxiverbänden durchsetzen und sperrt andere Lösungen:

Antwortschreiben LABO 27.04.2018

Ihre „Zweifel hinsichtlich der Eignung“ unserer ePOS Fiskal- und Arbeitszeitlösung für die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle stützen Sie auf die Möglichkeit, die Taxameterschnittstelle mit Kenntnis des Unternehmercodes im Taxameter zu deaktivieren sowie auf fehlerhafte Fahrdatensätze aus dem HALE SPT02 Taxameter.

1. Taxameterschnittstelle

Mit dem Ausschalten der Taxameterschnittstelle kann die Aufzeichnung der MID Daten im Taxameter nicht ausgeschaltet werden. Dies ist auch nicht möglich, wenn die TIM Box in einem „INSIKA Fiskaltaxameter“ ausgetauscht wird und die Datenübertragung zum INSIKA Servicecenter unterbrochen wird. Die gesetzlich geforderte Aufzeichnung gemäß MID wird also nicht gestört.
Sobald durch Einstellung im Taxameter die Fahrdatensatzschnittstelle wieder aktiviert ist, erkennt das ePOS System mögliche Aufzeichnungslücken und dokumentiert dies im Archiv. Genau so funktioniert auch das „INSIKA Fiskaltaxameter“

Am 19.05.2017 ist von Ihrer Behörde - Bianca Kendzierski (LABO) IIIC3217 – und dem Finanzamt Lichtenfeld eine Prüfung des ePOS System im Fahrzeug des Taxiunternehmers Wegener vorgenommen worden. Es wurden Echtzeittests mit allen ePOS Funktionen vorgenommen und mit Fotos durch die Beamten dokumentiert.
Insbesondere hat der Betriebsprüfer vom Finanzamt versucht, durch Ausschalten der Fahrdatensatzschnittstelle (er kannte den Unternehmer Key des Taxameters) die Aufzeichnung der Umsätze zu stören. Nach Aktivieren der Taxameter Fahrdatensatzschnittstelle hat das ePOS System den Fehler angezeigt und die Differenz korrekt im Kassenjournal verbucht.
Auch wurde die Qualität der Quittung wurde geprüft, ob die Start- / Zieladressen vermerkt und archiviert wurde.

Seit dem 19.05.2017 ist Ihrer Behörde dieses ePOS Verfahren zur Erkennung von Aufzeichnungslücken bekannt und hat das ePOS System bei Neukonzessionen und Konzessionsverlängerungen anerkannt.

Fazit: Das ePOS System hat keinen Zugriff auf das Setup des Taxameters, erkennt aber Aufzeichnungslücken und dokumentiert dies.

2. Fehlerhafte Fahrdatensätze HALE SPT02

Der von Ihnen genannte fehlerhafte Fahrdatensatz ist keine Manipulation sondern stammt von einem HALE SPT02 Taxameter. HALE und viele Fachwerkstätten und Systemanbieter kennen dieses SPT02 Problem. Die fehlerhaften Fahrdatensätze kommen sporadisch ausschließlich nur bei diesem Taxametertyp HALE SPT02 vor.
Seit September 2017 wissen wir, dass bei Wiederholung der Übertragung des Fahrdatensatzes (Anlage HALE 02 Fehler) ein fehlerfreier Datensatz geliefert wird. Dies wird seit dieser Zeit dem Fahrer auf dem ePOS Smartphone angezeigt und fordert den Fahrer auf, mit Taste 3 und dann Taste 2 am Taxameter den Umsatz noch einmal abzurufen. Das funktioniert einwandfrei.

Fazit: Ihre Zweifel an dem ePOS System kann nicht mit einem Fehler des HALE Taxameters SPT02 begründet werden.

3. Unsere Zweifel an der Objektivität Ihrer Behörde

Seit Mai 2017 kennen Sie und Ihr Kommunikationspartner im Finanzamt das „Merkblatt – Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung für Unternehmen des Taxi- und Mietwagengewerbes“ vom Landesamt für Steuern Niedersachsen (Anlage). Dieses Dokument für die Betriebsprüfer wird vom Landesamt Niedersachsen seit einigen Wochen Taxi- und Mietwagenunternehmen in ganz Deutschland überlassen.
Danach muss der Abfahrtort, die Länge der Fahrstrecke, der Bestimmungsort, der Fahrpreis und die Zahlungsart pro Geschäftsvorfall archiviert werden. Dies entspricht seit langem den Vorschiften für Papierquittungen. (Siehe Taxi Quittungsbeleg).

Nach meinem Kenntnisstand gibt es kein „INSIKA Fiskaltaxameter“, welches diese Anforderung erfüllt. Die mit einer INSIKA Signatur versehenen Taxameter Fahrdatensätze kennen werden MWSt Satz, Abfahrtsort, Bestimmungsort, Zahlungsart, Fahrt ohne Uhr oder TIP Buchungen. Das „INSIKA Fiskaltaxameter“ liefert keine km Werte vom Fahrzeug (Tacodaten). Im Taxameter kann vom Unternehmer die Uhrzeit verstellt werden und der km Wert. Nach einer „INSIKA Fiskalataxmeter“ Aufzeichnungslücke (Manipulation der TIM Box) können alle Daten im Taxameter vom fachkundigen Unternehmer gelöscht werden (Werkseinstellung).
Nach dem von den Behörden in Hamburg finanzierten „INSIKA“ Pilotbetrieb ist dieser Mangel auch durch die Finanzbehörde festgestellt worden und die „Fiskaltaxameter“ Anbieter und INSIKA Servicecenter entwickeln seit Anfang 2017 Zusatzgeräte für die Bedienung des Fiskaltaxameters durch den Fahrer.
Bis heute gibt es keine „INSIKA Fiskaltaxameterlösung“, welches die Anforderung an die Archivierung von Geschäftsvorfällen im Taxi- und Mietwagenbereich gemäß Merkblatt erfüllt.
Das ePOS Fiskal- und Arbeitszeitsystem erfüllt diese Anforderungen seit 2007.

Am 17.01.2018 Aktenzeichen (IIIC3217) hat Ihre Behörde eine Stellungnahme zur Verwendung der Taxameterschnittstellen für die Aufzeichnung der Fahrdatensätze von HALE elektronik GmbH erhalten. In unserer diesbezüglichen PTB Anfrage (Anlage) unterliegt die Druckerschnittstelle dem Eichrecht und kann vom Anwender ein- und ausgeschaltet werden. Das ePOS System nutzt nicht die Druckerschnittstelle sondern die Fahrdatensatz Schnittstelle. Diese Schnittstelle wird seit 2005 von vielen Systemanbietern in Absprache mit HALE für die Aufzeichnung von Taxameter Fahrdatensätzen genutzt.

Aus unserer Sicht gibt es Zweifel an der Objektivität Ihrer Behörde, wenn Sie in Kenntnis dieser „INSIKA Fiskaltaxameter“ Probleme seit einigen Wochen unser ePOS System bei neuen Konzessionen ablehnen und dem Antragsteller eine Liste von drei Berliner „INSIKA Fachwerkstätten“ aushändigen.

Wenn die INSIKA Lösungsanbieter und Serviceprovider Ihre Systeme erweitern müssen (Hardware und Software) um die Geschäftsvorfälle gemäß Merkblatt zu archivieren, müssen Sie dies auch den Antragstellern erklären. Dies wird nicht erwähnt.
Wir werden unsere Berliner Kunden über Ihre Zweifel hinsichtlich der Eignung unserer ePOS Fiskal- und Arbeitszeitlösung informieren mit dem Hinweis auf die beiden von Ihnen genannten HALE Probleme.
Mit Ihrem Anschreiben an unsere ePOS Kunden begeht die Behörde einen vorsätzlichen schweren Verstoß gegen § 4 UWG und das Diskriminierungsverbot des GWB.
Manfred Schröder

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