Marvin hat geschrieben:...Als Kleinunternehmer bin ich nicht verpflichtet Forderungen oder Verbindlichkeiten zu buchen...
buchungen und aufzeichnungen sind zwei unterschiedliche sachen.
dein taxameter zeichnet deine anläufersuche auf.
@PayCo
Wenn es irgendwann soweit sein sollte,
dann wird Hale andere Dienstleister sehr wohl unterstützten,
Sie haben die Druckerprotokolle von Hale auch bekomnen, oder ?
weil sonst eine Gesetzesänderung nicht möglich ist.
Es ist nicht möglich einer ganzen Branche eine Pflicht aufzuerlegen,
die ausschließlich mithilfe eines einzigen Vertragspartners erfüllt werden kann.
Ganz abgesehen davon, dass dieser seinen Sitz im Ausland hat und
damit nicht der Deutschen Gerichtsbarkeit unterliegt.
Das einzig richtige an Ihrer Aussage ist,
dass Taxameter keine Kassen sind und eine Kassenpflicht nicht gegeben ist.
Keine Kassenpflicht verbietet aber eine freiwillige Kassennutzung nicht.
Jeder Unternehmer kann selbst entscheiden,
ob er seinen Taxameter zu einer Kasse erweitert.
Wer will, der kann !
Das Gesetz schreibt nur vor,
dass wenn digitale Aufzeichnungen geführt werden oder
Geräte eingesetzt werden, die digitale Aufzeichnungen bereitstellen,
dann dürfen diese Aufzeichnungen nicht ignoriert werden und
sie müssen aufbewahrt werden.
Ob diese Aufzeichnungen für die Buchhaltung oder spätere Gewinnermittlung verwendet werden,
ist Sache des Unternehmers.
Ein nicht buchführungspflichter Unternehmer (sog. Kleinunternehmer) muss Bücher nicht führen.
Er muss seinen Gewinn nur richtig ermitteln.
Ob er dafür die Taxameteraufzeichnungen zu Hilfe nimmt oder
den Gewinn anhand anderer Unterlagen ermittelt,
das ist sein Bier !!!
Er darf nur nix ignorieren, verlieren oder verschwinden lassen.
Darunter fallen auch Taxameteraufzeichnungen, unabhängig davon,
ob sie verwendet/weiterverarbeitet wurden oder
ohne weitere Nutzung nach der Erstellung sofort archiviert werden.
Gleiches gilt für "Kaufleute".
Es ist verständlich,
dass Sie hier Taxameter zu Kassen erklären oder darauf hinweisen,
dass Taxameter 2020/22 zu Kassen erklärt werden,
weil Ihr System zzt. das einzige echte Taxameter-Kassensystem ist.
Damit sind Sie klar im Nachteil.
Ich vermutete,
Sie stellen sich gerne als "Unterstützter gegen Insika" dar,
aber in Wirklichkeit wollen Sie nur Chancengleichheit herbeiführen.
Diese Frage
http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic ... 16#p223216
Taxipost am 03.08.2017 hat geschrieben:
Ist die "Pay Co - Lösung" nicht eine "Tablet-Kasse" i. S. v. §146a und damit Sicherheitsvorrichtungs-pflichtig und
sind Sie nicht aus diesem Grund (Zertifikatspflicht) in den Verband Kassenhersteller eingetreten?
haben Sie bis heute nicht beantwortet.
Verbreiten Sie also nicht Angst und Schrecken,
indem Sie waghalsige Hypothese aufstellen,
sondern beziehen Sie klar Stellung !
1.) Ist ihr System eine Kasse i.S.v. §146a AO ?
2.) Befürworten Sie, dass Taxameter unter §146a AO fallen sollten ?