Sascha1979 hat geschrieben:Zur Bestätigung:
Du glaubst, dass bei bei Einsteigern im Pflichtfahrgebiet im Rahmen der "Vertragsfreiheit" "beliebige" weitere Zuschläge erhoben werden dürfen?
Jein, zahlen se bar is alles im Lot. Wenn nicht: s.o.
Sascha1979 hat geschrieben:Also, so, nachdem beispielsweise im TT DUS steht:
Weitere Zuschläge werden nicht erhoben.
Ooch Sascha, wieder in der Schule beim Lesen nicht aufgepasst (oder besonders beim selektiven
).
Nach § 2 kommt irgendwann auch
§ 4 Sonderkosten
(1) Während der Inanspruchnahme einer Taxe entstehende zusätzliche Kosten, insbesondere für gebührenpflichtiges Parken oder die Nutzung der Rheinfähren, sind vom Fahrgast zu tragen, sofern diese auf dessen Wunsch beruhen.
(2) Fahrgäste haben die Kosten der von ihnen verursachten Beschädigungen
oder Verunreinigungen zu ersetzen.
Gleiches gilt für Koffer holen, bringen in den 5. Stock, Nackenmassage, Einkaufsfahrten oder Bezahlung ausserhalb des einzigen gesetzlichen Zahlungsmittel, der €-Banknote.
Hat alles nix mit der Beförderung von A nach B zu tun, ist nicht von der TO erfasst und daher frei verhandelbar.