[€€€] Kreditkartenzahlung

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taxipost
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von taxipost » 07.02.2018, 09:21

da bist du aber völlig auf dem holzweg, eichi !!!

im tarif stehen kostenpflichtige leistungen.
leistungen die nicht aufgeführt werden,
sind automatisch kostenlos ! - tarifpflicht !!!

das ist nicht neu, s. VG Düsseldorf 2012
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_d ... 21128.html
Leitsatz:
Sieht die (ordnungsbehördliche) Tarifordnung
für Beförderungen im Gelegenheits-verkehr mit Kraftfahrzeugen (Taxentarifordnung)
keinen Zuschlag für die Zahlung per Kreditkarte vor,
darf der Taxiunternehmer einen solchen Zuschlag nicht verlangen.

Die Genehmigungsbehörde kann eine entsprechende Unterlassungsverfügung erlassen,
die auf die ordnungsbehördliche Generalermächtigung gestützt ist,
weil das PBefG keine spezifische Ermächtigungsgrundlage enthält.
ein weiteres zitat
Auch der Gesamtzusammenhang der Normen der derzeit geltenden Taxentarifordnung erweist,
dass Taxiunternehmer in E momentan keinen Zuschlag für die Kreditkartenzahlung verlangen dürfen.

Der Grundansatz der Tarifbedingungen liegt in der vollständigen Regelung der Gegenleistung,
die vom Fahrgast für den Transport zu erbringen ist.

Das kommt auch in §§ 51 Abs. 1 Satz 2, 39 Abs. 3 PBefG zum Ausdruck.

Die Gegenleistung bemisst sich nach § 51 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 PBefG regelmäßig nach
Grund-, Kilometer- und Zeitpreisen.
aus beiden zitaten geht klar hervor,
dass der taxiunternehmer bezahlung für seine leistung

verlangt !!!

er verlagt das vorher vereinbarte.
dass er die entgelte selbst nicht vorgeschalgen hat,
ist ohne bedeutung !

der grundsatz bleibt,
er hat mit dem fahrgast vereinbart,
dass die bezahlung gemäss "preisliste T" zu erfolgen hat.
Zuletzt geändert von taxipost am 07.02.2018, 09:31, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von KehrenTAXI » 07.02.2018, 09:56

Die Leistung wird aber aufgeführt als kostenpflichtig.
freundlichst ;-)

Stefan Kehren


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sivas
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von sivas » 07.02.2018, 10:12

Wenn ein Fahrgast zu mir ins Auto steigt, wird stillschweigend vereinbart, dass er bei Fahrtende den angezeigten Fahrpreis BAR bezahlt. Für diesen Zahlungsvorgang muss ich entsprechend Wechselgeld vorhalten.

Reicht er mir am Fahrtziel eine Kreditkarte, kann ich sagen: "tut mir leid, kann ich nicht, hätten sie vorher sagen müssen".
Er kann mir aber auch sein Visitenkärtchen geben und sagen: "schicken sie die Rechnung bitte dort hin" ...

Beides geht nicht ! da es für mich mit Mehrkosten und Mehraufwand verbunden ist, der in der Tarifordnung keine Berücksichtigung fand.

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Taxi Georg
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von Taxi Georg » 07.02.2018, 10:31

taxipost hat geschrieben:leistungen die nicht aufgeführt werden,sind automatisch kostenlos ! - tarifpflicht !!!
Leider falsch!
Alles was nicht geregelt ist, ist frei verhandelbar!
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von sivas » 07.02.2018, 10:40

Oft wird in Tarifen zum Ausdruck gebracht, dass weitere Zuschläge nicht genommen werden dürfen.
Daher ist das Kofferhochtragen eine eigenständige, frei verhandelbare Leistung.
Zuletzt geändert von sivas am 07.02.2018, 10:42, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von Taxi Georg » 07.02.2018, 11:06

sivas hat geschrieben:Oft wird in Tarifen zum Ausdruck gebracht, dass weitere Zuschläge nicht genommen werden dürfen.
Daher ist das Kofferhochtragen eine eigenständige, frei verhandelbare Leistung.
Richtig und nicht nur das, sondern auch der Sperr und Stückguttransport.
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von TaxiBabsi » 07.02.2018, 11:14

sivas hat geschrieben:Wenn ein Fahrgast zu mir ins Auto steigt, wird stillschweigend vereinbart, dass er bei Fahrtende den angezeigten Fahrpreis BAR bezahlt. Für diesen Zahlungsvorgang muss ich entsprechend Wechselgeld vorhalten.

Reicht er mir am Fahrtziel eine Kreditkarte, kann ich sagen: "tut mir leid, kann ich nicht, hätten sie vorher sagen müssen".
Er kann mir aber auch sein Visitenkärtchen geben und sagen: "schicken sie die Rechnung bitte dort hin" ...

Beides geht nicht ! da es für mich mit Mehrkosten und Mehraufwand verbunden ist, der in der Tarifordnung keine Berücksichtigung fand.
Der bedauernswerte Kunde wird also serviceunfreundlich bedient, DAS ist ein abschreckendes Beispiel fuer “Taxi” im allgemeinen und einer von viele Gruenden weshalb Uber, Mytaxi, Mietwagen und die vielen neuen Mobilitätsanbieter wie aus dem Boden sprießen ob mit oder ohne Subventionshilfe. “Taxi” ist immer noch nicht aufgewacht, das Festhalten an ungültigen Verordnungen wie aktuell der EU weite verbotene Zuschlag fuer unbare Zahlungen ist nur eines von so Beispielen.

SO hat “Taxi” jede Chance verwirkt ernst genommen und wird wegliberalsiert werden.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 07.02.2018, 11:20, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von Sascha1979 » 07.02.2018, 11:34

sivas hat geschrieben:Wenn ein Fahrgast zu mir ins Auto steigt, wird stillschweigend vereinbart, dass er bei Fahrtende den angezeigten Fahrpreis BAR bezahlt. Für diesen Zahlungsvorgang muss ich entsprechend Wechselgeld vorhalten.

Reicht er mir am Fahrtziel eine Kreditkarte, kann ich sagen: "tut mir leid, kann ich nicht, hätten sie vorher sagen müssen".
Er kann mir aber auch sein Visitenkärtchen geben und sagen: "schicken sie die Rechnung bitte dort hin" ...

Beides geht nicht ! da es für mich mit Mehrkosten und Mehraufwand verbunden ist, der in der Tarifordnung keine Berücksichtigung fand.
Das gilt solange bis die Verordnung dir was anderes diktiert, wie beispielsweise den Zwang zur Annahme von Kreditkarten, der in Berlin existiert und auch bestehen bleibt, auch wenn der zuschlag wegfällt.

Ich gehe davon aus dass der Grundpreis dafür um ein paar Cent erhöht wird.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von TaxiBabsi » 07.02.2018, 11:42

Sascha1979 hat geschrieben:
sivas hat geschrieben:Wenn ein Fahrgast zu mir ins Auto steigt, wird stillschweigend vereinbart, dass er bei Fahrtende den angezeigten Fahrpreis BAR bezahlt. Für diesen Zahlungsvorgang muss ich entsprechend Wechselgeld vorhalten.

Reicht er mir am Fahrtziel eine Kreditkarte, kann ich sagen: "tut mir leid, kann ich nicht, hätten sie vorher sagen müssen".
Er kann mir aber auch sein Visitenkärtchen geben und sagen: "schicken sie die Rechnung bitte dort hin" ...

Beides geht nicht ! da es für mich mit Mehrkosten und Mehraufwand verbunden ist, der in der Tarifordnung keine Berücksichtigung fand.
Das gilt solange bis die Verordnung dir was anderes diktiert, wie beispielsweise den Zwang zur Annahme von Kreditkarten, der in Berlin existiert und auch bestehen bleibt, auch wenn der zuschlag wegfällt.

Ich gehe davon aus dass der Grundpreis dafür um ein paar Cent erhöht wird.
Das Taxifahrer erst durch Zwang wie in Berlin zur Akzeptanz von Kreditkarten gebracht werden koennen ist beschämend und kommt einem Armutszeugnis gleich.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 07.02.2018, 11:42, insgesamt 1-mal geändert.

John_Wick
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von John_Wick » 07.02.2018, 12:47

Sascha1979 hat geschrieben: Ich gehe davon aus dass der Grundpreis dafür um ein paar Cent erhöht wird.
:mrgreen:

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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von John_Wick » 07.02.2018, 12:55

TaxiBabsi hat geschrieben:
Das Taxifahrer erst durch Zwang wie in Berlin zur Akzeptanz von Kreditkarten gebracht werden koennen ist beschämend und kommt einem Armutszeugnis gleich.
Auch heute noch erlebe ich es jeden Tag das Kartenzahlung am TXL verweigert(sind immer dieselben) 8) und vom Kunden akzeptiert wird :arrow: Den Saschas fehlt es einfach mal an Durchstzungskraft :arrow: sind Kraft und saftlos :?
Zuletzt geändert von John_Wick am 07.02.2018, 12:57, insgesamt 1-mal geändert.

TaxiBabsi
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von TaxiBabsi » 07.02.2018, 13:28

John_Wick hat geschrieben:
TaxiBabsi hat geschrieben:
Das Taxifahrer erst durch Zwang wie in Berlin zur Akzeptanz von Kreditkarten gebracht werden koennen ist beschämend und kommt einem Armutszeugnis gleich.
Auch heute noch erlebe ich es jeden Tag das Kartenzahlung am TXL verweigert(sind immer dieselben) 8) und vom Kunden akzeptiert wird :arrow: Den Saschas fehlt es einfach mal an Durchstzungskraft :arrow: sind Kraft und saftlos :?


Der Kunde hat Rechte, das gilt insbesondere im Taxi und in Berlin.

https://www.bz-berlin.de/berlin/jeder-s ... c-karte-an

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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von John_Wick » 07.02.2018, 13:44

TaxiBabsi hat geschrieben: Der Kunde hat Rechte, das gilt insbesondere im Taxi und in Berlin.
Und PflichtenDer Taxikunde kennt beides nicht :roll:

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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von jr » 07.02.2018, 16:02

TaxiBabsi hat geschrieben:Das Taxifahrer erst durch Zwang wie in Berlin zur Akzeptanz von Kreditkarten gebracht werden koennen ist beschämend und kommt einem Armutszeugnis gleich.
Wenn nicht Verordnungen etwas anderes bestimmen (und honorieren), ist das ganz einfach ein freier Markt. Was machst du, wenn dein Discounter eine gängige Markenware nicht anbietet? Genau: Alternativen suchen. Das wäre marktgerecht. Oder rufst du nach dem Gesetzgeber, auf daß er das Ladensortiment in deinem Sinn festlegen möge?

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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von jr » 07.02.2018, 16:03

John_Wick hat geschrieben:
TaxiBabsi hat geschrieben: Der Kunde hat Rechte, das gilt insbesondere im Taxi und in Berlin.
Und PflichtenDer Taxikunde kennt beides nicht :roll:
:lol: :lol:

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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von ilkoep » 07.02.2018, 19:30

Beschämend und peinlich ist dass Taxifahrer und Unternehmer die Dienstleistung "bargeldlose Zahlung" nicht kostenfrei anbieten dürfen, sondern per Verordnung gezwungen sind diese Zuschläge zu erheben.

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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von TaxiBabsi » 07.02.2018, 20:38

Duesseldorfer Rhein-Taxi App Kunden brauchen schon jetzt keine Zuschlaege bei unbarer Zahlung zahlen.

http://www.taxi-times.com/duesseldorf-n ... engebuehr/
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 07.02.2018, 20:39, insgesamt 1-mal geändert.

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Post von der Kommunalaufsicht

Beitrag von sivas » 07.02.2018, 21:37

Am 25.1. hatte ich folgende Mail geschickt:
an: doris.binder-falck(at)brd.nrw.de
Betreff: Kommunale Rechtsaufsicht, hier: Widerspruch zwischen Gemeine- und Bundesrecht

Sehr geehrte Frau Binder-Falcke !

Das Taxigewerbe ist verunsichert.

Zum einen ist es verpflichtet, bei Kartenzahlung seinen Kunden einen Zuschlag für bargeldloses Zahlen in Rechnung zu stellen (https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/3/33/33-202.html §2 Tarif (3): "Für Zahlungen mit Kredikarte wird ein Zuschlag von 2,00 EUR erhoben."),

Zum anderen ist doch genau dies seit 13. Januar 2018 verboten (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__270a.html "Eine Vereinbarung, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt ... zu entrichten, ist unwirksam.").

Nach welchem Recht sollen sie handeln ?

Ich bitte Sie, falls Sie diesen Widerspruch gleichfalls sehen, sich doch mit der Ihnen unterstellten normgebenden Stelle in Verbindung zu setzen, um eine Klärung herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Heute erhielt ich folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr xx,

ich habe aufgrund Ihrer unten stehenden Eingabe die Stadt Düsseldorf um Vorlage einer Stellungnahme gebeten. Der zwischenzeitlich eingegangenen Antwort ist zu entnehmen, dass die Problematik dort bereits bekannt ist. Die Stadt Düsseldorf hat die Taxi-Verbände und Datenfunkzentralen angehört und dieses Thema auch bereits im Rat der Stadt diskutiert. In diesem Zusammenhang soll die Taxentarifordnung der Stadt Düsseldorf schnellstmöglich geändert werden, um den bestehenden Widerspruch zwischen § 270a BGB und der Taxentarifordnung zu beseitigen.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xx xx
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 25 - Verkehr
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf

E-Mail: xx.xx@brd.nrw.de
Tel.: 0211/475-3284
Fax: 0211/475-3999

http://www.brd.nrw.de
eine Kopie der Mail ging an Stefan
Zuletzt geändert von sivas am 07.02.2018, 22:39, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von KehrenTAXI » 07.02.2018, 22:28

TaxiBabsi hat geschrieben:Duesseldorfer Rhein-Taxi App Kunden brauchen schon jetzt keine Zuschlaege bei unbarer Zahlung zahlen.

http://www.taxi-times.com/duesseldorf-n ... engebuehr/
Ja und?

Wenn Kunden mit der Taxi-Deutschland-App ihre KK-Daten hinterlegen und damit zahlen, ist das bei uns auch so. Wozu Selbstverständlichkeiten erwähnen. Es liegt doch an den Kunden.

Sie können auch alternativ mit PayPal zahlen.
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 07.02.2018, 22:37, insgesamt 1-mal geändert.
freundlichst ;-)

Stefan Kehren


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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von TaxiBabsi » 08.02.2018, 03:05

KehrenTAXI hat geschrieben:
TaxiBabsi hat geschrieben:Duesseldorfer Rhein-Taxi App Kunden brauchen schon jetzt keine Zuschlaege bei unbarer Zahlung zahlen.

http://www.taxi-times.com/duesseldorf-n ... engebuehr/
Ja und?

Wenn Kunden mit der Taxi-Deutschland-App ihre KK-Daten hinterlegen und damit zahlen, ist das bei uns auch so. Wozu Selbstverständlichkeiten erwähnen. Es liegt doch an den Kunden.

Sie können auch alternativ mit PayPal zahlen.
So selbstverständlich scheint es fuer die Duesseldorfer nicht zu sein, denn warum der Hinweis auf die Ausnahmegenehmigung der Stadt?
...
Rhein-Taxi verspricht in einer Pressemeldung, dass die Zahlung gebührenfrei erfolge. Laut Düsseldorfer Taxitarifordnung müssten allerdings die Taxifahrer bei jeder Kreditkartenzahlung einen Zuschlag von zwei Euro kassieren. Auf Nachfrage von Taxi Times bestätigte Geschäftsführer Hans Becker, dass man von der Stadt Düsseldorf eine Ausnahmegenehmigung erhalten habe....

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