Ein Gemeindegesetz wird erst durch seine Veröffentlichung wirksam. Wann geschah dies ?TaxiBabsi hat geschrieben:Der amtliche Taxitarif in Köln ist dem neuen § 270a BGB Recht angepasst worden
[€€€] Kreditkartenzahlung
Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Und jeder Fahrer hat die Pflicht, sich an Gemeindeverordnungen zu halten !
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Die in einigen Tarifgebieten erhobene Gebühr findet in der neuen Gesetzgebung aber nunmal keinerlei Berücksichtigung. Sie stellt auch keine diffuse Gebühr irgendeines Händlers dar, die lediglich der Gewinnmaximierung gilt, sondern soll einen Nachteil ausgleichen, die dem Unternehmer durch diesen zusätzlich „Service“ entsteht.
@taxibabsi
Du wirst doch wohl von unserer grundsätzlich abweichenden Auffassung mit mir einer Meinung sein, dass nicht ein einziger Händler Kartenzahlung akzeptieren würde, wenn er die Kosten nicht in seiner Kalkulation unterbringen und sich so vom Kunden erstatten lassen könnte.
Ich biete Kartenzahlung an, um auch den Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen, die das Portmonee ansonsten lieber zunähen. Es ist mir vollkommen egal, ob sie das als Service aus reine Gutmütigkeit verstehen, sie müssen es einfach nur glauben. Und sie fallen immer wieder drauf rein.
Und wenn sie mich nicht fragen, dann stehe ich auch gerne für ein paar Euro mehr Auf Wartezeit vor der Bank. Aber ich sage ihnen vorher, dass sie eine kleine Stückelung wählen sollen. Ich bin schliesslich keine Wechselstube.
@taxibabsi
Du wirst doch wohl von unserer grundsätzlich abweichenden Auffassung mit mir einer Meinung sein, dass nicht ein einziger Händler Kartenzahlung akzeptieren würde, wenn er die Kosten nicht in seiner Kalkulation unterbringen und sich so vom Kunden erstatten lassen könnte.
Ich biete Kartenzahlung an, um auch den Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen, die das Portmonee ansonsten lieber zunähen. Es ist mir vollkommen egal, ob sie das als Service aus reine Gutmütigkeit verstehen, sie müssen es einfach nur glauben. Und sie fallen immer wieder drauf rein.
Und wenn sie mich nicht fragen, dann stehe ich auch gerne für ein paar Euro mehr Auf Wartezeit vor der Bank. Aber ich sage ihnen vorher, dass sie eine kleine Stückelung wählen sollen. Ich bin schliesslich keine Wechselstube.
Zuletzt geändert von am am 17.01.2018, 09:13, insgesamt 1-mal geändert.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
@TaxiBabsi
unabhängig von der rechtmässigkeit bei CC-zuschlag...
dir ist schon klar,
dass "bezahlen per app" nicht unter das "verbot der extrakosten" fällt !
da wird mt die neuen gutscheineaktionen,
zumindest für Berlin,
um 1,50 anpassen müssen.
unabhängig von der rechtmässigkeit bei CC-zuschlag...
dir ist schon klar,
dass "bezahlen per app" nicht unter das "verbot der extrakosten" fällt !
da wird mt die neuen gutscheineaktionen,
zumindest für Berlin,
um 1,50 anpassen müssen.
Zuletzt geändert von taxipost am 17.01.2018, 09:25, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Ich bin an diesem Thema nah dran und erhalte widersprüchliche Informationen, bitte um etwas Geduld.sivas hat geschrieben:Und jeder Fahrer hat die Pflicht, sich an Gemeindeverordnungen zu halten !Ein Gemeindegesetz wird erst durch seine Veröffentlichung wirksam. Wann geschah dies ?TaxiBabsi hat geschrieben:Der amtliche Taxitarif in Köln ist dem neuen § 270a BGB Recht angepasst worden
https://www.wettbewerbszentrale.de/de/b ... ghinweise/
https://www.ksta.de/wirtschaft/-aergern ... n-29474422
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 17.01.2018, 09:35, insgesamt 2-mal geändert.
Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Mytaxi ist das nun wirklich das Letzte was mich an dieser Thematik interessiert.taxipost hat geschrieben:@TaxiBabsi
unabhängig von der rechtmässigkeit bei CC-zuschlag...
dir ist schon klar,
dass "bezahlen per app" nicht unter das "verbot der extrakosten" fällt !
da wird mt die neuen gutscheineaktionen,
zumindest für Berlin,
um 1,50 anpassen müssen.
Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
ich wollte damit nur deutlich machen,
dass man nicht pauschal sagen kann - "alles verboten".
persönlich bin ich aber eher deiner meinung als am's.
dass man nicht pauschal sagen kann - "alles verboten".
persönlich bin ich aber eher deiner meinung als am's.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Ok, danke.taxipost hat geschrieben:ich wollte damit nur deutlich machen,
dass man nicht pauschal sagen kann - "alles verboten".
persönlich bin ich aber eher deiner meinung als am's.
Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Besser kann man es nicht zusammenfassen.Das Gewerbe sollte ganz klar sagen: "Wir sind gegen diese Gebühr". (es bleibt ihnen ja eh nichts anderes übrig) Es sollte aber auch darauf hinweisen, dass sie zur Erhebung verpflichtet sind und die zuständigen Stellen seit langem auf den Widerspruch aufmerksam gemacht haben. (auch wenn es nicht so ist)jr hat geschrieben:Das ... Taxigewerbe macht keine gute Figur, wenn es einfach nur auf Abwehr setzt.
Metadiskussionen bitte hier: http://www.taxiforum.de/forum/viewforum.php?f=40
Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Moin,
Interessant ist doch,wie der Berliner Senat die 'Gebühren begründet:
"unerwartete Peiserhöhung", "öffentlich-rechtliche Vereinbarung"
Blöd nur, daß §270a BGB mit keiner Silbe "unerwarteten Preiserhöhung" erwähnt, das würde ja bedeuten,
daß eine kleines Preisschild (wer kennt es noch: "Scheckgebühr 50 Pfenning"), die Gebühr rechtfertigen würden.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß ein Taxibeförderungsvertrag außerhalb des Geltungsbereich des BGB
stattfindet.
Grüße
Interessant ist doch,wie der Berliner Senat die 'Gebühren begründet:
"unerwartete Peiserhöhung", "öffentlich-rechtliche Vereinbarung"
Blöd nur, daß §270a BGB mit keiner Silbe "unerwarteten Preiserhöhung" erwähnt, das würde ja bedeuten,
daß eine kleines Preisschild (wer kennt es noch: "Scheckgebühr 50 Pfenning"), die Gebühr rechtfertigen würden.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß ein Taxibeförderungsvertrag außerhalb des Geltungsbereich des BGB
stattfindet.
Grüße
Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Richtig, das Taxigewerbe macht keine gute Figur wie es insbesondere in Berlin auf die neue Gesetzgebung reagiert. Diese europaweit einheitlichen Regeln für den Zahlungsverkehr sind gegebenfalls ein Vorbote für kommende Gesetzesänderungen im Personenbeförderungsrecht, ich denke an die Liberalisierung im Taximarkt in der EU. Das EU-Recht hat ein höheres Gewicht als das Recht der Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten, und damit auch der Platzhirsch Deutschland, dürfen also keine nationale Rechtsvorschrift anwenden, die im Widerspruch zum EU-Recht steht.jr hat geschrieben:Besser kann man es nicht zusammenfassen.Das Gewerbe sollte ganz klar sagen: "Wir sind gegen diese Gebühr". (es bleibt ihnen ja eh nichts anderes übrig) Es sollte aber auch darauf hinweisen, dass sie zur Erhebung verpflichtet sind und die zuständigen Stellen seit langem auf den Widerspruch aufmerksam gemacht haben. (auch wenn es nicht so ist)jr hat geschrieben:Das ... Taxigewerbe macht keine gute Figur, wenn es einfach nur auf Abwehr setzt.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 17.01.2018, 14:53, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Es hilft alles nichts, solange nicht geklärt ist, ob die per Verordnung verpflichtende Gebühr eine im Sinne dieses neuen Gesetzes ist. Das es nicht so ist, daran gibt es m. E. berechtigte Zweifel.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Diese Thematik wird die nächsten Tage für viel Zündstoff sorgen.
Ich meine das Taxigewerbe wäre gut beraten sich ohne Diskussionen dieser neuen Gesetzgebung zu beugen denn es geht zuallererst um den Schutz des Verbrauchers.
https://www.iflebenskunde.de/gilt-in-berlin-das-bgb/
Ich meine das Taxigewerbe wäre gut beraten sich ohne Diskussionen dieser neuen Gesetzgebung zu beugen denn es geht zuallererst um den Schutz des Verbrauchers.
https://www.iflebenskunde.de/gilt-in-berlin-das-bgb/
Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Das braucht uns nicht zu kümmern. Für uns ist die Verordnung massgebend - bis eine neue kommt.
Ich zitiere mal aus einem Schreiben des Regierungspräsidiums von 2013 an mich:
Ich zitiere mal aus einem Schreiben des Regierungspräsidiums von 2013 an mich:
Aus rechtlicher Sicht ist der Bürger zur Einhaltung geltender Rechtsvorschriften verpflichtet, so dass ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nur raten kann, sich nach der geltenden Taxiverordnung zu richten und im Blick zu behalten, ob eine Änderung erfolgt.
Zuletzt geändert von sivas am 17.01.2018, 15:53, insgesamt 1-mal geändert.
Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Ein Jurist, der nicht weiß sondern vermutet?Giovanni hat geschrieben:Fraglich ist natürlich ob der Berlin Senat eine Gesetzungsgebungs-Kompetenz, sprich Ermächtigung hat – wir vermuten eher Nein.Giovanni ist studierter Jurist
Metadiskussionen bitte hier: http://www.taxiforum.de/forum/viewforum.php?f=40
Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Aber die Regelung(1,50€) ist doch im Sinne des Verbrauchers und verhindert Wucher.TaxiBabsi hat geschrieben:Diese Thematik wird die nächsten Tage für viel Zündstoff sorgen.
Ich meine das Taxigewerbe wäre gut beraten sich ohne Diskussionen dieser neuen Gesetzgebung zu beugen denn es geht zuallererst um den Schutz des Verbrauchers.
https://www.iflebenskunde.de/gilt-in-berlin-das-bgb/
Der wegfall der Berliner Kartengebühr hilft mal zuallererst MyTaxi weitere Kundschaft ans System zu binden und dem Fahrer teuer zu verkaufen.Schon deshalb sollten Berliner Taxifahrer alle verordneten Gebühren kassieren Hätte MyTaxi einen Popo in der Hose würden sie jedem angeschlossenen Unternehmen per AGB Änderung das kassieren des Zuschlags untersagen, doch dazu müssten sie sich mit dem Berliner Senat anlegen. Also tun sie das was sie immer tun nichts Feiglinge
Keine Kartengebühr: O.K. dann aber bitte ohne Annahmepflicht
Zuletzt geändert von John_Wick am 17.01.2018, 17:31, insgesamt 2-mal geändert.
Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
John, mir geht es nicht um Mytaxi.
Ich bin ueber dieses nun in der EU geltende Zuzahlungsverbot fuer Kreditkarten erfreut. Als Verbraucher haben sicher nicht nur mich diese Zusatzgebuehren sehr verärgert.
An der Annahmepflicht soll nicht gedreht werden, auch diese ist im Sinne des Verbrauchers.
Ich bin ueber dieses nun in der EU geltende Zuzahlungsverbot fuer Kreditkarten erfreut. Als Verbraucher haben sicher nicht nur mich diese Zusatzgebuehren sehr verärgert.
An der Annahmepflicht soll nicht gedreht werden, auch diese ist im Sinne des Verbrauchers.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 17.01.2018, 17:32, insgesamt 1-mal geändert.
Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Und wer kommt für meine mittlerweile 4 defekten Sumup und Izettle Lesegerät auf wenn nicht der Kunde. Ein Taxiunternehmen arbeitet auf eigene Rechnung und ist kein Staatlich subventionierter Ponyhof.TaxiBabsi hat geschrieben:John, mir geht es nicht um Mytaxi.
Ich bin ueber dieses nun in der EU geltende Zuzahlungsverbot fuer Kreditkarten erfreut. Als Verbraucher haben sicher nicht nur mich diese Zusatzgebuehren sehr verärgert.
An der Annahmepflicht soll nicht gedreht werden, auch diese ist im Sinne des Verbrauchers.
Beim nächsten Tarifwechsel wird die Gebühr sicher eingepreist das kann dauern Ein BerlinJahr drei echte Jahre
-
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
1.) SumupJohn_Wick hat geschrieben:Und wer kommt für meine mittlerweile 4 defekten Sumup und Izettle Lesegerät auf wenn nicht der Kunde. Ein Taxiunternehmen arbeitet auf eigene Rechnung und ist kein Staatlich subventionierter Ponyhof.TaxiBabsi hat geschrieben:John, mir geht es nicht um Mytaxi.
Ich bin ueber dieses nun in der EU geltende Zuzahlungsverbot fuer Kreditkarten erfreut. Als Verbraucher haben sicher nicht nur mich diese Zusatzgebuehren sehr verärgert.
An der Annahmepflicht soll nicht gedreht werden, auch diese ist im Sinne des Verbrauchers.
Beim nächsten Tarifwechsel wird die Gebühr sicher eingepreist das kann dauern Ein BerlinJahr drei echte Jahre
2.) Das Selbe, der für eine defekte Glühbirne, einen defekten Kindersitz, Quittungsblöcke, MyTaxi-Gebühren, Funk-Gebühren, HU-Untersuchungen, die Geldbörse, etc. etc. etc. aufkommt
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse
Laotse
Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
hirn einschalten, Sascha1979.
"sachen" zu 2.) sind mit dem tarif abgegolten, in diesem einkalkuliert.
zu 1.) soll die amortisation durch dem tariflichen zuschlag erfolgen.
extra "service" = extra kosten
fehlt der zuschlag, bleibt unternehmer auf den kosten sitzen !
er kann durch die pflicht die kosten/"service" nicht "abwählen".
senat muss an der extra-gebühr festhalten,
weil das das 1. argument für die einführung der pflicht vor gericht war;
"der unternehmer hat keine nachteile durch die annahmepflicht"
"sachen" zu 2.) sind mit dem tarif abgegolten, in diesem einkalkuliert.
zu 1.) soll die amortisation durch dem tariflichen zuschlag erfolgen.
extra "service" = extra kosten
fehlt der zuschlag, bleibt unternehmer auf den kosten sitzen !
er kann durch die pflicht die kosten/"service" nicht "abwählen".
senat muss an der extra-gebühr festhalten,
weil das das 1. argument für die einführung der pflicht vor gericht war;
"der unternehmer hat keine nachteile durch die annahmepflicht"
Zuletzt geändert von taxipost am 18.01.2018, 08:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
das ist falsch, weilJohn_Wick hat geschrieben:...
Der wegfall der Berliner Kartengebühr hilft mal zuallererst MyTaxi weitere Kundschaft ans System zu binden ...
"bezahlen per app" nicht unter §270a bgb fällt.
für diese zahlungsart sind extra gebühren weiterhin erlaubt !!!
wenn der "verbraucher"-fahrgast direkt im taxi mit VISA zahlt, dann
keine extra-gebühren
zahlt er im taxi "per app",
so dürfen gebühren erhoben werden,
weil " bezahlen per app" nicht im anhang zu psd2 als gebührenfreie zahlungsart genannt ist.
mt hat also kein interesse den zuschlag für CC als verboten zu erklären,
weil sie davon nur profitieren könnten,
wenn der zuschlag für bargeldlose zahlung gänzlich abgeschafft werden würde.
also auch für zb. coupon-fahren.
und das wird der senat wiederum nicht machen,
weil dann die ganzen coupon-fahrten zu dialyse, bestrahlung usw.
schlechter vermittelbar werden würden.
TZB und WBT müssten ihre gebühren ordnung für coupons abschaffen.
Zuletzt geändert von taxipost am 18.01.2018, 08:55, insgesamt 3-mal geändert.
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