[€€€] Kreditkartenzahlung
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Mehrere, wenn du hier auch liest und nicht nur deine Meinung verbreitest.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
- Taxi Georg
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Sie fährt doch in Köln, soll sie selber beim Amt oder beim TRK anfragen.am hat geschrieben:Mehrere, wenn du hier auch liest und nicht nur deine Meinung verbreitest.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Auch hier wird wieder eine Vermutung mit einer Erkenntnis verwechselt. Aber wenn Du das wirklich vermutest, wäre der Schaden, den Du durch Dein Schreibverhalten für unser Gewerbe anrichten könntest, nicht nur fahrlässig, sondern vorsätzlich herbeigeführt.TaxiBabsi hat geschrieben:Nochmal zur Erinnerung denn unsere Kundschaft liest hier auch mit:.
Von den Urhebern dieses Gesetzes wird vermutlich niemand auf die Idee gekommen sein, dass Gewerbetreibende zur Nutzung bestimmter Zahlungsarten gezwungen werden.TaxiBabsi hat geschrieben:Ab dem 13.01.2018 gilt das Verbot von Zahlartgebühren - § 270a BGB.
Zuletzt geändert von Marvin am 09.01.2018, 12:08, insgesamt 1-mal geändert.
"Ich könnte dir deine Überlebenschancen ausrechnen, aber du wärst nicht begeistert."
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Mich hat man auch überzeugen können ...
freundlichst
Stefan Kehren
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
+1KehrenTAXI hat geschrieben:Mich hat man auch überzeugen können ...
Du denkst und arbeitest ja auch mit und plapperst nicht nur.
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Re: Verbotene Zahlungsgebühr
Zwischen dem Taxifahrer und dem Fahrgast wird gar nichts vereinbart, der Fahrer hat den Gast an das gewünschte Ziel zu bringen und der Fahrgast hat die Fahrt gemäss Tarif zu bezahlen, ferdisch.sivas hat geschrieben:Wenn ich als Taxifahrer einen Kunden befördere, wird stillschweigend vereinbart, dass der vorgeschriebene Tarif Basis für die Fahrpreisermittlung ist.BGB hat geschrieben:Eine Vereinbarung, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung eines (bargeldlosen Zahlungsmittels) zu entrichten, ist unwirksam.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Ein Taxitarif ist eine amtliche Verordnung. Der Fahrgast erkennt ihre Wirkung mit der Bestellung an.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Yep, und bis die aufschlagen läuft die Uhr weiter.John_Wick hat geschrieben: Behördlich festgesetzte Zuschläge kassieren Notfalls Polizei nachholen(die Zeit muss sein).
- Taxi Georg
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Duisburg hat im aktuellen Tarif auch KK Zuschläge, sogar für EC. (Stand 1.9.2017)
Obwohl im Juli bereits gegen die KK Gebühr geurteilt wurde.
Stadt Duisburg
Obwohl im Juli bereits gegen die KK Gebühr geurteilt wurde.
Stadt Duisburg
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 10.01.2018, 20:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Nun, nicht nur die Kreditkartengebühr fällt, sondern auch das Bankgeheimnis!
Bankgeheimnis endgültig abgeschafft: Dienstleister erhalten auch Einblick auf das Konto
Kommentar:
Ich werde mir ein extra Konto anschaffen! Nur für online Geschäfte!
Bankgeheimnis endgültig abgeschafft: Dienstleister erhalten auch Einblick auf das Konto
2. MeinungAb dem 13. Januar ist es Firmen möglich, direkten Zugang zu den Bankdaten ihrer Kunden zu erhalten.
Damit könnte u.a. Amazon alle Kontodaten der letzten 90 Tage abrufen - und so auch erfahren,
ob man seine Miete zahlt,
von wem man ein Gehalt bekommt,
oder wie viele Schulden man hat.
Kommentar:
Ich werde mir ein extra Konto anschaffen! Nur für online Geschäfte!
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 16.01.2018, 00:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Amazon holt sich dann eben die Daten deiner Hausbank über ein GentlemenAgreement...die werden eine legale Lösung finden.Taxi Georg hat geschrieben: Ich werde mir ein extra Konto anschaffen! Nur für online Geschäfte!
Dann dauert es nicht mehr lange und das Bargeld abgeschafft.
Dann brauchst du nie wieder die Hosen beim FA oder sonstwo runterlassen, weil sie sowieso schon runterhängt.
Es wird Zeit, sich mit Kryptowährungen zu beschäftigen
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Habe ich auch gelesen.AsphaltRunner hat geschrieben: Amazon holt sich dann eben die Daten deiner Hausbank über ein GentlemenAgreement...die werden eine legale Lösung finden.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/29497008 ©2018berliner Zeitung hat geschrieben:Der Senat hält es für zulässig, dass Fahrgäste in Berliner Taxis bei
bargeldloser Zahlung 1,50 Euro Zuschlag zahlen müssen.
Die neue Richtlinie der Europäischen Union, die Aufschläge bei Kartenzahlungen verbietet, träfe auf diese Fälle nicht zu, heißt es in einer Twitter-Meldung der Verkehrsverwaltung. Die EU-Regelung beträfe „unerwartete Preiserhöhungen durch Zuschläge. Auf Taxis trifft das nicht zu, da der Taxitarif eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist. Die Höhe wird nicht vom Taxifahrer verhandelt, sondern ist vorgegeben
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Ein paar neue Meldungen zum Thema:
Ich finde es erstaunlich, daß nirgendwo erklärt wird, wie die Rechtslage in solchen Regelungskonflikten aussieht. Alle Beteiligten verweisen nur darauf, daß sie im Recht sind. Dieses Verhalten kann man aktuell ja fast hip nennen, aber es fehlt ihm die Überzeugungskraft. So oder so: Das Berliner Taxigewerbe macht keine gute Figur, wenn es einfach nur auf Abwehr setzt. Der Mob mag sowas nicht.
Btw: Kann die Annahmepflicht bestehen bleiben, wenn der Zuschlag fällt? Und wenn ja: Ist es gerechtfertigt, daß die Barzahler dann diesen Zuschlag zahlen müssen, nicht als Zuschlag natürlich, aber in den Preis einkalkuliert?
Und noch ein Link - etwas gewerbeferner aber dennoch mit Gewerbebezug:
http://www.vielfliegertreff.de/kreditka ... hange.html
https://twitter.com/SenUVKBerlin/status ... 1154452480Die EU-Regelung betrifft unerwartete Preiserhöhungen durch Zuschläge. Auf Taxis trifft das nicht zu, da der Taxitarif eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist. Die Höhe wird nicht vom Taxifahrer verhandelt, sondern ist vorgegeben. In diesem Sinne ist der Zuschlag legitim.
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/mei ... 99914.htmlDie Kostenfreiheit der Zahlung mit den gängigsten Kreditkarten sei ja eben nicht privatrechtlich geregelt wie es die Taxiinnung suggeriert.
Vielmehr sei die europäische Zahlungsdienstleisterrichtlinie PSD2 mit der Reform des ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) seit Samstag in deutsches Recht umgesetzt. Und das ZAG stehe natürlich über einer Verordnung, die keinen Gesetzescharakter habe.
Ich finde es erstaunlich, daß nirgendwo erklärt wird, wie die Rechtslage in solchen Regelungskonflikten aussieht. Alle Beteiligten verweisen nur darauf, daß sie im Recht sind. Dieses Verhalten kann man aktuell ja fast hip nennen, aber es fehlt ihm die Überzeugungskraft. So oder so: Das Berliner Taxigewerbe macht keine gute Figur, wenn es einfach nur auf Abwehr setzt. Der Mob mag sowas nicht.
Btw: Kann die Annahmepflicht bestehen bleiben, wenn der Zuschlag fällt? Und wenn ja: Ist es gerechtfertigt, daß die Barzahler dann diesen Zuschlag zahlen müssen, nicht als Zuschlag natürlich, aber in den Preis einkalkuliert?
Und noch ein Link - etwas gewerbeferner aber dennoch mit Gewerbebezug:
http://www.vielfliegertreff.de/kreditka ... hange.html
Metadiskussionen bitte hier: http://www.taxiforum.de/forum/viewforum.php?f=40
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Aus meiner Sicht hat sich Autor 1 mit der Rechtslage aus Sicht des Taxiunternehmers befasst und nicht lediglich gemutmaßt, während der Autor zu zwei sich einer wirtschaftsliberalen Meinung angeschlossen hat, ohne die Zwickmühle zu sehen, in der sich der Ausführende befindet.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Der Taxifahrer befindet sich in keiner Zwickmühle, er befolgt die Vorgaben seiner Gemeindeverordnung, die für ihn Gesetzescharakter hat. Welche Gesetze soll er denn noch im Auge haben ? auch 'Welt'gesetze ? oder 'Natur'gesetze ? - da spürt er's wenigstens sofort, wenn er gegen sie verstösst (F=m*a > F spürt er).
Das verodnungsgebende Gemeindeparlament hat es einfach versäumt, eine von ihr erlassene Verordnung der übergeordneten Gesetzeslage anzupassen.
Das verodnungsgebende Gemeindeparlament hat es einfach versäumt, eine von ihr erlassene Verordnung der übergeordneten Gesetzeslage anzupassen.
Das Gewerbe sollte ganz klar sagen: "Wir sind gegen diese Gebühr". (es bleibt ihnen ja eh nichts anderes übrig) Es sollte aber auch darauf hinweisen, dass sie zur Erhebung verpflichtet sind und die zuständigen Stellen seit langem auf den Widerspruch aufmerksam gemacht haben. (auch wenn es nicht so ist)jr hat geschrieben:Das ... Taxigewerbe macht keine gute Figur, wenn es einfach nur auf Abwehr setzt.
Zuletzt geändert von sivas am 17.01.2018, 08:50, insgesamt 4-mal geändert.
Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
In diesem Thread geht es um das Verbot von Zahlungsentgelten:
https://www.wettbewerbszentrale.de/de/h ... ng/?id=322
Der amtliche Taxitarif in Köln ist dem neuen § 270a BGB Recht angepasst worden, es dürfen keine Zuschläge für Kreditkartenzahlungen erhoben werden (bisher 1,00 EURO). Diese neue Information ist noch nicht verifiziert.
Meine Meinung und Ratschlag für die Kollegen im Taxigewerbe lautet: keine Zuschläge für bargeldlose Zahlungen kassieren. Die Taxitarife in Deutschland werden trotz dem zu erwartenden Widerstand auch in anderen Städten und Gemeinden dem gültigen ab 13.01.2018 BGB-Recht angepasst werden.
Doch die Mehrzahl der Taxifahrer wird diese Zuschläge vorerst weiter einfordern weil die mehrheitlich noch nicht angepassten amtlichen Taxitarife dies fordern.
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/mei ... 99914.html
https://www.morgenpost.de/berlin/articl ... chlag.html
Unsere Fahrgäste haben bei der zu erwartenden Nicht-Umsetzung der neuen Regelung die Möglichkeit sich bei der Wettbewerbszentrale zu beschweren:
https://www.wettbewerbszentrale.de/de/b ... eformular/
Ich empfehle diese einfache Beschwerdemöglichkeit zu nutzen damit die Städte und Gemeinden ihre Taxitarife dem gültigen BGB-Recht zügig anpassen.
Mit freundlichen Grüßen
TB
PS
Jeder sollte auch in diesem Forum das Recht haben seine Meinung ausdrücken zu dürfen. Das gilt auch für Sascha und meine Person, TaxiBabsi. Mir liegt es fern Unruhe und Verunsicherung bei den Mitlesenden anzustiften wie mir vom hiesigen Moderator vorgeworfen wurde.
https://www.wettbewerbszentrale.de/de/h ... ng/?id=322
Der amtliche Taxitarif in Köln ist dem neuen § 270a BGB Recht angepasst worden, es dürfen keine Zuschläge für Kreditkartenzahlungen erhoben werden (bisher 1,00 EURO). Diese neue Information ist noch nicht verifiziert.
Meine Meinung und Ratschlag für die Kollegen im Taxigewerbe lautet: keine Zuschläge für bargeldlose Zahlungen kassieren. Die Taxitarife in Deutschland werden trotz dem zu erwartenden Widerstand auch in anderen Städten und Gemeinden dem gültigen ab 13.01.2018 BGB-Recht angepasst werden.
Doch die Mehrzahl der Taxifahrer wird diese Zuschläge vorerst weiter einfordern weil die mehrheitlich noch nicht angepassten amtlichen Taxitarife dies fordern.
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/mei ... 99914.html
https://www.morgenpost.de/berlin/articl ... chlag.html
Unsere Fahrgäste haben bei der zu erwartenden Nicht-Umsetzung der neuen Regelung die Möglichkeit sich bei der Wettbewerbszentrale zu beschweren:
https://www.wettbewerbszentrale.de/de/b ... eformular/
Ich empfehle diese einfache Beschwerdemöglichkeit zu nutzen damit die Städte und Gemeinden ihre Taxitarife dem gültigen BGB-Recht zügig anpassen.
Mit freundlichen Grüßen
TB
PS
Jeder sollte auch in diesem Forum das Recht haben seine Meinung ausdrücken zu dürfen. Das gilt auch für Sascha und meine Person, TaxiBabsi. Mir liegt es fern Unruhe und Verunsicherung bei den Mitlesenden anzustiften wie mir vom hiesigen Moderator vorgeworfen wurde.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 17.01.2018, 08:51, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
@ Taxibabsi
Du bist dafür verwarnt worden, weil du nicht verifizierte Tatsachenbehauptungen aufgestellt hast. Das ist etwas anders, als seine Meinung zu vertreten.
Es scheint so, als ob du auf dem Weg wärst, es zu kapieren.
Ich werde aber nicht zögern, jeden deiner Beiträge persönlich vorab zu prüfen, wenn du im bisherigen Muster verharrst. Wer nicht diskutieren und andere Meinungen, Erkenntnise akzeptieren will, der hat auch Zeit, auf die Veröffentlichung seiner Beiträge zu warten.
Also, keine Behauptung ohne Beleg. Alles andere ist Meinung und muss auch als solche erkennbar bleiben.
Ich hoffe, dass war jetzt klar genug für dich.
PS
Die Meinungsfreiheitsdiskussion wirst du nicht gewinnen. Daran sind hier schon ganz andere, mit weitem Abstand wortgewaltigere „Größen“ gescheitert.
Du bist dafür verwarnt worden, weil du nicht verifizierte Tatsachenbehauptungen aufgestellt hast. Das ist etwas anders, als seine Meinung zu vertreten.
Es scheint so, als ob du auf dem Weg wärst, es zu kapieren.
Ich werde aber nicht zögern, jeden deiner Beiträge persönlich vorab zu prüfen, wenn du im bisherigen Muster verharrst. Wer nicht diskutieren und andere Meinungen, Erkenntnise akzeptieren will, der hat auch Zeit, auf die Veröffentlichung seiner Beiträge zu warten.
Also, keine Behauptung ohne Beleg. Alles andere ist Meinung und muss auch als solche erkennbar bleiben.
Ich hoffe, dass war jetzt klar genug für dich.
PS
Die Meinungsfreiheitsdiskussion wirst du nicht gewinnen. Daran sind hier schon ganz andere, mit weitem Abstand wortgewaltigere „Größen“ gescheitert.
Zuletzt geändert von am am 17.01.2018, 08:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Du empfiehlst also, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen ?TaxiBabsi hat geschrieben:Meine Meinung und Ratschlag für die Kollegen im Taxigewerbe lautet: keine Zuschläge für bargeldlose Zahlungen kassieren.
Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Meine Meinung: dem BGB zu folgen.sivas hat geschrieben:Du empfiehlst also, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen ?TaxiBabsi hat geschrieben:Meine Meinung und Ratschlag für die Kollegen im Taxigewerbe lautet: keine Zuschläge für bargeldlose Zahlungen kassieren.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 17.01.2018, 09:01, insgesamt 2-mal geändert.