RaimundHH hat geschrieben:
Das ist jetzt nicht Dein Ernst?!
Antwort Fahrgast: "Ich möchte eine Taxenquittung gemäß der Taxenordnung."
Und steht auf der Quittung dann der Verwendungzweck? der Rechnungsempfänger?!
...
eine to schreibt nur, welchen
mindesinhalt eine quittung haben muss.
rein rechtlich sollte eine quittung auch die identität des rechnungsempfängers enthalten.
will der rechnungsempfänger seine indentität nicht preisgeben,
dann kann diese durch "privat" erserzt werden.
die angabe "privat-fahrt" verstösst nicht gegen die to.
alles aber überflüssig, denn
der senat hat das problem als "erledigt" erklärt.
jetzt muss man nur abwarten,
ob Sascha1979 eier zum klagen hat oder
nur eine grosse klappe.
erfahrungsgemäss tippe ich auf...