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sivas
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Re: Verbotene Zahlungsgebühr

Beitrag von sivas » 07.01.2018, 19:39

falscher Link, müsst dort halt unten nochmal klicken

Da steht auf Seite 34 von 49 bzw. 2479
Das Bürgerliche Gesetzbuch ... wird wie folgt geändert:
Vereinbarungen über Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel

Eine Vereinbarung, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung einer ... zu entrichten, ist unwirksam.
Wenn ich als Taxifahrer einen Kunden befördere, wird stillschweigend vereinbart, dass der vorgeschriebene Tarif Basis für die Fahrpreisermittlung ist. Dumm nur, wenn dieser Tarif ein Entgelt für eine bargeldlose Zahlung vorsieht ... ist durch diesen Tarifmangel etwa der gesamte Tarif unwirksam ?
Zuletzt geändert von sivas am 07.01.2018, 19:48, insgesamt 1-mal geändert.

Sascha1979
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Re: Verbotene Zahlungsgebühr

Beitrag von Sascha1979 » 07.01.2018, 20:19

Ach schön.

Nun haben wir alleine in diesem
Thread hier die Taxi Fahrer, die sagen, dass sie im Zweifel
Für den Fahrgast entscheiden, wenn ein Gesetz entgegen des Karten zahlungs Zuschlages steht und diese, die sagen, dass sie den Tarif nicht unterschreiten werden.

Ich habe übrigens schon eine Anfrage an die labo gestellt, was ich machen soll, wenn ein Taxi Fahrer nach dem Gesetz illegal einen Zuschlag von mir will, und sagt, dass es der Tarif vorsieht.
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Taxi Georg
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Re: Verbotene Zahlungsgebühr

Beitrag von Taxi Georg » 07.01.2018, 20:36

Sascha1979 hat geschrieben:Ich habe übrigens schon eine Anfrage an die labo gestellt, was ich machen soll, wenn ein Taxi Fahrer nach dem Gesetz illegal einen Zuschlag von mir will, und sagt, dass es der Tarif vorsieht.
Hast Du gut gemacht. Bitte die Antwort auch hier posten!
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Re: Verbotene Zahlungsgebühr

Beitrag von TaxiBabsi » 07.01.2018, 20:37

Sascha1979 hat geschrieben:Ach schön.

Nun haben wir alleine in diesem
Thread hier die Taxi Fahrer, die sagen, dass sie im Zweifel
Für den Fahrgast entscheiden, wenn ein Gesetz entgegen des Karten zahlungs Zuschlages steht und diese, die sagen, dass sie den Tarif nicht unterschreiten werden.

Ich habe übrigens schon eine Anfrage an die labo gestellt, was ich machen soll, wenn ein Taxi Fahrer nach dem Gesetz illegal einen Zuschlag von mir will, und sagt, dass es der Tarif vorsieht.
Bitte poste uns die Antwort, bin aber sicher Du machst das sowieso.

Rechtsbeziehungen bestehen zumindest anfänglich zwischen dem Fahrgast und dem Taxifahrer bzw. Taxi-Unternehmer. Sollte der Fahrgast mit dem Fahrpreis und insbesondere hier dem Zuschlag für unbare Zahlweise nicht einverstanden sein muss er den Taxi-Unternehmer verklagen.

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Re: Verbotene Zahlungsgebühr

Beitrag von sivas » 07.01.2018, 21:21

Warum dies ?
Der Taxifahrer handelt ordnungsgemäss nach Tarifvorschrift.

Er kann die Gemeinde auf Schadenersatz verklagen, weil diese es versäumt hat, ihr Gemeinderecht dem europäischen Recht anzupassen.

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Re: Verbotene Zahlungsgebühr

Beitrag von TaxiBabsi » 07.01.2018, 21:38

Vielleicht hast Du Recht.

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Re: Verbotene Zahlungsgebühr

Beitrag von Sascha1979 » 07.01.2018, 22:07

Das spielt doch überhaupt keine Rolle, dass der taxi Unternehmer nach einer Vorschrift entgegen bgb Gesetzen handelt.
Trotzdem muss der Fahrgast bei Gesetzes verstoßen ausschließlich dem Taxi Unternehmer verklagen.

Der taxi Unternehmer kann dann vielleicht die labo in Regress nehmen.

Im
Übrigen schlägt jedes höher stehende recht das darunter stehende.
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Re: Verbotene Zahlungsgebühr

Beitrag von John_Wick » 07.01.2018, 22:15

Bei wegfall der KK Gebühr(was ich nicht glaube)wird es hier in Berlin ganz sicher klagen gegen die KK Annahmepflicht geben.Die Chancen stehen gut.
Niemand kann gezwungen werden per Verordnung Verluste einzufahren.Vom erhöhten Buchungsaufwand für KKs mal abgesehen.
MyTaxi bezahlen per App Touren würden ebenfalls an Wert einbüßen.Coupons wären nur sehr schwer vermittelbar.(macht heute schon keiner)trotz 1.50 euro Zuschlag :mrgreen:
Barzahler würden zur First Class Kundschaft :arrow: alle anderen dekradieren sich selbst zum Kassenpatient :mrgreen:

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Re: Verbotene Zahlungsgebühr

Beitrag von Taxi Georg » 07.01.2018, 23:34

TaxiBabsi hat geschrieben:Bitte poste uns die Antwort, bin aber sicher Du machst das sowieso.
Tolle Echoeffekte hier! :roll:
Sascha1979 hat geschrieben:Trotzdem muss der Fahrgast bei Gesetzes verstoßen ausschließlich dem Taxi Unternehmer verklagen.
Sehe ich auch so. Der Fahrer ist ein Erfüllungsgehilfe!
Dennoch wird die Aufsichtsbehörde den Fahrer anschreiben und nicht der Unternehmer.
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 07.01.2018, 23:40, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von KehrenTAXI » 08.01.2018, 01:08

Unternehmer fahren Verluste ein, weil sie eine KK-Fahrt angenommen haben? Das diese sonst keine Fahrt erhalten hätten, also einen Vorteil gegenüber den Kollegen hat, lasst ihr hier völlig außer Acht.
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 08.01.2018, 01:09, insgesamt 1-mal geändert.
freundlichst ;-)

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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von Taxi Georg » 08.01.2018, 02:12

KehrenTAXI hat geschrieben:Unternehmer fahren Verluste ein, weil sie eine KK-Fahrt angenommen haben?
Das diese sonst keine Fahrt erhalten hätten, also einen Vorteil gegenüber den Kollegen hat, lasst ihr hier völlig außer Acht.
Na, wenn das so ist, dann kann ich ja auch unterm Preis (50%) nach Köln fahren.

Besser für kleines Geld fahren als am HP 2 Stunden zu stehen!
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von Marvin » 08.01.2018, 02:14

KehrenTAXI hat geschrieben:Unternehmer fahren Verluste ein, weil sie eine KK-Fahrt angenommen haben? Das diese sonst keine Fahrt erhalten hätten, also einen Vorteil gegenüber den Kollegen hat, lasst ihr hier völlig außer Acht.
Den Vorteil gibt es nur dann, wenn es ein freiwilliger Service und keine Pflicht ist.

Wenn etwas geändert wird, ist es die Annahmepflicht und nicht die Gebühr. Die widerspricht im Grunde genommen schon den Geschäftsbedingungen der Kreditkartenfirmen.

Interessant ist, dass gerade die Liberalisierungsfans für eine Annahmepflicht plädieren. Wissen die nicht, was sie wollen oder plappern sie nur irgendwelches Zeug um zu provozieren. Außerhalb des Taxigewerbes gibt es nirgends eine Pflicht zur Annahme von Kreditkarten. Vor Kurzem war ich auf einer Tankstelle, die generell keine Karten nahm. Kein Laden würde auf die Idee kommen, bei defekten Kartenlesern den Betrieb einzustellen. Auch bei Uber muss man sich registrieren, um unbar zu zahlen. Das kann man auch bei jeder guten Taxenzentrale haben. Und dazu massenhaft Taxen mit Kartenlesern.

Die Berliner Annahmepflicht mit Gebühr ist eher negativ für Fahrgäste. Bei mir kann beispielsweise seit ca. 20 Jahren auf alle möglichen Arten unbar bezahlt werden. Die Nachteile trage ich, um einen möglichst guten Service zu bieten. In Berlin müsste ich auch von meinen Stammkunden Gebühren nehmen.
TaxiBabsi hat geschrieben: Bitte poste uns die Antwort, bin aber sicher Du machst das sowieso.
Rechtsbeziehungen bestehen zumindest anfänglich zwischen dem Fahrgast und dem Taxifahrer bzw. Taxi-Unternehmer. Sollte der Fahrgast mit dem Fahrpreis und insbesondere hier dem Zuschlag für unbare Zahlweise nicht einverstanden sein muss er den Taxi-Unternehmer verklagen.
Was für eine bahnbrechende Erkenntnis, dass man ein Unternehmen und nicht dessen Angestellte "verklagt", wenn einem die Preisgestaltung nicht schmeckt. Das wäre dann ein zivilrechtlicher Prozess für EUR 1,50.
Gepostet hat der Legastheniker die Antwort der Behörde doch bereits: Ihr ist der Sachverhalt völlig Wurst.
"Ich könnte dir deine Überlebenschancen ausrechnen, aber du wärst nicht begeistert."

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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von TaxiBabsi » 08.01.2018, 05:15

Durchaus notwendig, marvin, auf den Boden der Tatsachen zu verweisen und die Rechtsbeziehung Taxi-Unternehmer und Fahrgast erwähnt zu haben angesichts der Versuche einiger sich aus der eigenen Verantwortung zu ziehen.

Beim Fiskaltaxamater wird mit allen Mitteln versucht Gesetzeslücken und Schlupflöcher zu suchen um sich womöglich davor drücken zu können.

Bei einem offensichtlich gesetzwidrigen Zuschlag in Höhe von 1,50 EURO aber wird die eigene Unternehmer-Verantwortung versucht an die Obrigkeiten weiter zu geben.

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Re: Verbotene Zahlungsgebühr

Beitrag von taxipost » 08.01.2018, 08:34

RaimundHH hat geschrieben:
taxipost hat geschrieben:
die gebühr ist nicht illegal !!!

sie darf nur bei privat nicht erhoben werden !!!
MOin,

"falschrum" :D

grundsätzlich ist die Gebühr illegal

4. Praktische Auswirkungen der Neuregelungen:
Konsequenz ist, dass alle Online-Shop-Betreiber (und auch alle Offline-Unternehmen) ab dem 13.01.2018 grundsätzlich keine Aufschläge mehr für die Nutzung von Zahlungsmitteln erheben dürfen


...
Ich frage mich, wie der Taxifahrer den gewerblichen Kunden erkennen will. :wink:

Grüße
das verbot gilt für b2c und für zahlkarten gemäss gemäss anhand zu psd2.

das "grundsätzlich" hat der kommentator in eigenregie konstruiert.

genauso könnte ich sagen,
gebühren sind grundsätzlich erlaubt,

ausnahmen: b2c und karten gemäss anhang ! :D

businesskunden erkennt man durch
taxipost hat geschrieben:
eine einfache frage:
brauchen sie eine quittung für die firma/steuer?
und problem erledigt !
Zuletzt geändert von taxipost am 08.01.2018, 08:45, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Verbotene Zahlungsgebühr

Beitrag von taxipost » 08.01.2018, 09:00

am hat geschrieben:Wie John Wick und auch ich schon schrieben, ist der Bargeldloszuschlag Bestandteil des Berliner Taxitarifes, sowie auch in anderen Tarifgebieten, in denen die jeweilige Verordnung einen entsprechenden Zuschlag ausweist.

Das ist keine kann Bestimmung, sondern verpflichtend anzuwenden, da der Zuschlag per Verordnung zum Fahrpreis wird, den das Taxameter ausweist und somit nicht unterschritten werden darf.

Es ist zunächst mal unwichtig, was Taxiunternehmer darüber denken. ...
du machst dir aber einfach !

bsp.

§47 pbefg
(1) Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt...
fahrgast steigt am DUS ein und will in die city.
plötzlich, mittlerweile auf der a44, will er aussteigen.

was nun ???
hälst du auch auf der bab an ?!

nein, weil verboten !!!
egal was to oder pbefg vorschreiben.
Zuletzt geändert von taxipost am 08.01.2018, 09:13, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Verbotene Zahlungsgebühr

Beitrag von am » 08.01.2018, 14:35

taxipost hat geschrieben:
am hat geschrieben:Wie John Wick und auch ich schon schrieben, ist der Bargeldloszuschlag Bestandteil des Berliner Taxitarifes, sowie auch in anderen Tarifgebieten, in denen die jeweilige Verordnung einen entsprechenden Zuschlag ausweist.

Das ist keine kann Bestimmung, sondern verpflichtend anzuwenden, da der Zuschlag per Verordnung zum Fahrpreis wird, den das Taxameter ausweist und somit nicht unterschritten werden darf.

Es ist zunächst mal unwichtig, was Taxiunternehmer darüber denken. ...
du machst dir aber einfach !

bsp.

§47 pbefg
(1) Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt...
fahrgast steigt am DUS ein und will in die city.
plötzlich, mittlerweile auf der a44, will er aussteigen.

was nun ???
hälst du auch auf der bab an ?!

nein, weil verboten !!!
egal was to oder pbefg vorschreiben.
Vollkommen ungeeigneter Vergleich.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von KehrenTAXI » 08.01.2018, 14:50

Eine kurze Befragung eines Fach-Rechtsanwaltes zum Thema KK-Zuschlag hat folgendes ergeben. Diese Auskunft ist nicht rechtsverbindlich und nur das Ergebnis eines 10 minütigen Gespräches. Es sollten eigentlich demnach Handlungsmaßnahmen mit der verantwortlichen Behörde getroffen werden. Die Haltung, wir hören und sehen nichts, ist nicht angeraten worden:

1. Er erkennt den Konflikt zwischen Fahrgast und Fahrer. Und den Konflikt zwischen Tarifordnung und Bürgerlichen Gesetzbuch.

2. Seine erste Folgerung: Der Fahrer muss sich so lange an die Tarifordnung halten, wie diese gültig ist, bzw. bis diese geändert und rechtskräftig ist.
freundlichst ;-)

Stefan Kehren


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Re: Verbotene Zahlungsgebühr

Beitrag von RaimundHH » 08.01.2018, 15:02

taxipost hat geschrieben:
businesskunden erkennt man durch


eine einfache frage:
brauchen sie eine quittung für die firma/steuer?
und problem erledigt !
Das ist jetzt nicht Dein Ernst?!

Antwort Fahrgast: "Ich möchte eine Taxenquittung gemäß der Taxenordnung."
Und steht auf der Quittung dann der Verwendungzweck? der Rechnungsempfänger?!

Beim Taxigewerbe handelt es sich um klassisches B2C-Geschäft:
-"Laufkundschaft"
- anonyme "Kunden", Endverbraucher
- selbsterklärende, für eine Großzahl von Kunden bereitgestellte Dienstleistung

Grüße

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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von Sascha1979 » 08.01.2018, 15:57

Ich kopiere ein Zitat von dem ein User als Quelle „Taxi Times“ angibt.
Ich habe die primär Quelle nicht verifiziert:
"ZUSCHLAG FÜR BARGELDLOSE
ZAHLUNG BLEIBT

Zur Anpassung an eine EU-Verordnung ist ein Paragraph des BGB geändert worden.
Danach sind ab 13.1.2018 Vereinbarungen über Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel unwirksam.

Was bedeutet das für den Zuschlag von 1,50 Euro im Berliner Taxitarif? Taxi Times Berlin hat bei der zuständigen Behörde nachgefragt.

Ein Sprecher der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz antwortet (auszugsweise): Das Gesetz „regelt in einem neuen § 270 a BGB, dass eine Vereinbarung unwirksam ist, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung unter anderem einer Zahlungskarte zu entrichten.
Die Verpflichtung zur Entrichtung des Zuschlags für bargeldlose Zahlung in Berliner Taxen besteht aber gerade nicht aufgrund einer solchen Vereinbarung i. S. des neuen § 270 a BGB. Der zwischen Fahrgast und Taxiunternehmer geschlossene Beförderungsvertrag betrifft nur die Pflicht des Taxiunternehmers zur Beförderung und die Pflicht des Fahrgastes zur Zahlung des Fahrpreises.
Die Höhe der Vergütung selbst wird zwischen Taxiunternehmer und Fahrgast nicht vereinbart, sondern durch die öff entlich- rechtlichen Vorgaben (u. a. die Höhe des Zuschlags für bargeldloses Zahlen) des Berliner Taxitarifs bestimmt. Von diesen Vorgaben darf der Taxiunternehmer weder nach oben noch nach unten abweichen.“
Mit anderen Worten: Für uns ändert sich nichts, solange der Berliner Taxitarif so ist, wie er ist. „Ob der Zuschlag als Teil des Taxitarifs angepasst wird, ist […] noch nicht entschieden.“ In Düsseldorf, wo ebenfalls eine Kreditkartengebühr erhoben wird (zwei Euro), wird diese zum 18.1. aus dem Taxitarif ersatzlos herausgenommen."
Ich verwette hiermit meinen hintern drauf, dass Berlin so einfach nicht aus der Verantwortung kommt.
Gesetzes Verstöße werden nicht legal, wenn sie behördlich verordnet sind.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren

Beitrag von am » 08.01.2018, 15:59

KehrenTAXI hat geschrieben:
2. Seine erste Folgerung: Der Fahrer muss sich so lange an die Tarifordnung halten, wie diese gültig ist, bzw. bis diese geändert und rechtskräftig ist.

Wenn ein Fachanwalt in aller Kürze zu diesem Schluss kommt, dann liegen einige hier ja nicht ganz falsch.

Zu 1) Hier sehe ich die Diskrepanz eher zwischen Verordnungsgeber (Taxibehörde/Gemeinde) und BGB
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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