taxipost hat geschrieben:am hat geschrieben:Wie John Wick und auch ich schon schrieben, ist der Bargeldloszuschlag Bestandteil des Berliner Taxitarifes, sowie auch in anderen Tarifgebieten, in denen die jeweilige Verordnung einen entsprechenden Zuschlag ausweist.
Das ist keine kann Bestimmung, sondern verpflichtend anzuwenden, da der Zuschlag per Verordnung zum Fahrpreis wird, den das Taxameter ausweist und somit nicht unterschritten werden darf.
Es ist zunächst mal unwichtig, was Taxiunternehmer darüber denken. ...
du machst dir aber einfach !
bsp.
§47 pbefg(1) Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt...
fahrgast steigt am DUS ein und will in die city.
plötzlich, mittlerweile auf der a44, will er aussteigen.
was nun ???
hälst du auch auf der bab an ?!
nein, weil verboten !!!
egal was to oder pbefg vorschreiben.
Vollkommen ungeeigneter Vergleich.