Was heisst je Einheit? Unglaublich bis zu 13 Euro. Kofferraum von Limousine zu klein? Dann bestellt der Kunde Kombi. Kofferraum vom Kombi zu klein? Dann bestellt der Kunde Grossraum.John_Wick hat geschrieben:Die TaxitarifordnungTaxiBabsi hat geschrieben:
Wer entscheidet eigentlich wann ein Gepäckstück sperrig ist?
Gegenstände sind sperrig wenn sie nicht im Kofferraum untergebracht werden können je Einheit 1,00 Euro
jedoch maximal 13 Euro
[€€€] Kreditkartenzahlung
Re: Berlin: viele Zuschläge.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 07.01.2018, 14:57, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Verbotene Zahlungsgebühr
Blindenhunde sind Zuschlagfrei zu befördern
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Re: Verbotene Zahlungsgebühr
Für jeden Meter, den ein Laternenpfahl aus dem Fenster hängt, zahlt der Kunde, 1,- €.
Mit EC-Karte plus 1,50 €.
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Re: Verbotene Zahlungsgebühr
Wie teuer ist der Transport eines blinden Hundes?
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Re: Verbotene Zahlungsgebühr
Kommt wohl drauf an, wie weit er aus dem Fenster ragt.
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Re: Berlin: viele Zuschläge.
Hier in Berlin kann es Dir schonmal passieren das eine Gruppe aus 15 Leuten EIN Grossraumtaxi bestellt und NUR ihre Taschen zum 1 Kilometer entfernten Bahnhof fahren lässt und selbst laufen.TaxiBabsi hat geschrieben: Unglaublich bis zu 13 Euro.
oder ein Umzug einer Studentin (mit sperrigen aufwendig einzuladenden Möbelstücken) 500 meter zur nächsten Wohnung.
Möchtest Du diese Touren zum Taxameter Einschaltpreis fahren
Auch bei maximal 13 euro Zuschlag wird es für Funkzentralen schwierig bis unmöglich derartige Touren zu verkaufen
Re: Verbotene Zahlungsgebühr
Blinder Hund 1 Euro je Einheit ( für Babsi pro Stück ) wenn er im Fussraum Platz findet. Die Sitze sind TabuKehrenTAXI hat geschrieben:Wie teuer ist der Transport eines blinden Hundes?
Blindenhund unentgeltlich, Kostenlos, Frei
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Re: Verbotene Zahlungsgebühr
Was ist an so einer Tour ungewöhnlich? Warum dann ein Zuschlag?
Bis die den einen km gelaufen sind, hast du 20,00 € auf der Uhr.
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Re: Verbotene Zahlungsgebühr
Das kannst du ja dann alles dem Richter vortragen, dassJohn_Wick hat geschrieben:Die 1,50 euro sind keine Extragebühr Sie ist TEIL des Berliner Taxitarif und fällt bei allen Bargeldlosen bezahlformen an. Egal ob Privat oder Geschäftlich.Sascha1979 hat geschrieben:taxipost hat geschrieben:
Ich bezahle als Privatmann mit meiner ec Karte im Berliner Taxi.
Sollte der Fahrer Auf die 1,50 eur bestehen, weise ich ihn auf die illegalität hin.
Besteht er trotzdem
Drauf und verweist auf die Taxi Verordnung, verlange ich eine Quittung mit ausgewiesener Karten Gebühr und verklage direkt den Taxi Unternehmer.
Das wird ein Spaß.
Bitte beachte bei Abfahrt am Flughafen Tegel kommen noch weitere 50 cent Sevicegebühr dazu.
Sehr gern darfst du dir einen UberX am TXL bestellen Auf der Rückfahrt kannste auch deine Uber-App benutzen, auch in der Stadt halten sich viele Fahrer für dich bereit.
Es wäre sehr Fair von Dir , wenn Du uns deinen MyTaxi Benutzernamen posten würdest.(Ich möchte ungern alle Saschas stornieren und blockieren müssen.)
"Zuschlag 1,50 Euro für bargeldlose Zahlungen, zum Beispiel mit EC- oder Kreditkarte"
keine "Extragebühr, sondern nur TEIL des Berliner Taxitarifes ist.
Taxi-Fahrer sind IMMER schlauer als JEDER andere auf der Welt.
Schlauer als Richter.
Als Politiker.
Und als jeder andere Mensch.
Das einzige was ich mich immer frage, warum sie dann Taxi-Fahrer geworden sind.
Aber ich freu mich, wenn der Taxi-Unternehmer / du dem Richter erzählst, dass es keine Extra Gebühr ist.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse
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Re: Verbotene Zahlungsgebühr
Ihr kauft euch solche Autos und wundert euch, dass Kunden diese später nutzen.
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Re: Verbotene Zahlungsgebühr
Nein, es gibt nicht allzuviele Grossraum Taxen in Berlin trotzt hoher ZuschlagmöglichkeitKehrenTAXI hat geschrieben:Ihr kauft euch solche Autos und wundert euch, dass Kunden diese später nutzen.
Wir bevorzugen hübsche Limosinen mit kleinem Kofferaum ohne integrierte Kindersitze auf der Rückbank.
(Kapitalismus ist sch***)
Re: Berlin: viele Zuschläge.
Bei Sachtransporten darf das Taxameter ausgeschaltet bleiben, da darf der Berliner Taxifahrer auch 50 Euro für die kurze Fahrt aushandeln wenn die blonde Studentin zustimmt.John_Wick hat geschrieben:Hier in Berlin kann es Dir schonmal passieren das eine Gruppe aus 15 Leuten EIN Grossraumtaxi bestellt und NUR ihre Taschen zum 1 Kilometer entfernten Bahnhof fahren lässt und selbst laufen.TaxiBabsi hat geschrieben: Unglaublich bis zu 13 Euro.
oder ein Umzug einer Studentin (mit sperrigen aufwendig einzuladenden Möbelstücken) 500 meter zur nächsten Wohnung.
Möchtest Du diese Touren zum Taxameter Einschaltpreis fahren
Auch bei maximal 13 euro Zuschlag wird es für Funkzentralen schwierig bis unmöglich derartige Touren zu verkaufen
Re: Verbotene Zahlungsgebühr
@Sascha
Die "Extragebühr" nennt sich "Zuschlag" im Berliner Taxitarif. Bin jetzt zu faul zum googeln, möchte aber auch in Frage stellen ob dieser Zuschlag einer gerichtlichen Klage standhält.
Aber wie so oft wird auch hier aufgrund des niedrigen Betrags kaum jemand klagen.
Die "Extragebühr" nennt sich "Zuschlag" im Berliner Taxitarif. Bin jetzt zu faul zum googeln, möchte aber auch in Frage stellen ob dieser Zuschlag einer gerichtlichen Klage standhält.
Aber wie so oft wird auch hier aufgrund des niedrigen Betrags kaum jemand klagen.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 07.01.2018, 16:04, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Berlin: viele Zuschläge.
Richtig, inclusive 19% Umsatzsteuer.TaxiBabsi hat geschrieben:John_Wick hat geschrieben:
Bei Sachtransporten darf das Taxameter ausgeschaltet bleiben, da darf der Berliner Taxifahrer auch 50 Euro für die kurze Fahrt aushandeln wenn die blonde Studentin zustimmt.
Die Blonde Studentin hält dies jedoch für Schwarzarbeit und wird nicht zustimmen, Sie wird auf den Taxameterpreis bestehen oder dich fortschicken.(also fährt niemand hin).
Re: Verbotene Zahlungsgebühr
MOin,taxipost hat geschrieben:
die gebühr ist nicht illegal !!!
sie darf nur bei privat nicht erhoben werden !!!
"falschrum"
grundsätzlich ist die Gebühr illegal
4. Praktische Auswirkungen der Neuregelungen:
Konsequenz ist, dass alle Online-Shop-Betreiber (und auch alle Offline-Unternehmen) ab dem 13.01.2018 grundsätzlich keine Aufschläge mehr für die Nutzung von Zahlungsmitteln erheben dürfen
Ausnahmen sind spezielle Kartenzahlsysteme
5. Ausnahmen:
Ausdrücklich ausgenommen von der neuen Regelung sind lediglich die Drei-Parteien-Kartenzahlverfahren. Dazu gehören beispielsweise American Express und Diners Club
und/oder spezielle Geschäftsbereiche
Im B2B-Bereich hingegen können Unternehmen bei kartengebundenen Zahlungsmitteln weiterhin Entgelte nehmen.
Wenn überhaupt darf laut Taxenordnung eine kartengebundene Gebühr für spezielle Karten und/oder gewerbliche Kunden erhoben werden.
Ich frage mich, wie der Taxifahrer den gewerblichen Kunden erkennen will.
Grüße
Zuletzt geändert von RaimundHH am 07.01.2018, 16:38, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Verbotene Zahlungsgebühr
Taxitarife inclusive aller Zuschläge werden per Rechtsverordnung durch die jeweilige Landesregierung festgelegt.TaxiBabsi hat geschrieben:@Sascha
Die "Extragebühr" nennt sich "Zuschlag" im Berliner Taxitarif. Bin jetzt zu faul zum googeln, möchte aber auch in Frage stellen ob dieser Zuschlag einer gerichtlichen Klage standhält.
Aber wie so oft wird auch hier aufgrund des niedrigen Betrags kaum jemand klagen.
Und dürfen laut Personenbeförderungsgesetz §39 Absatz 3 nicht unter oder überschritten werden.(zur Erinnerung: Dauerhaftes Rabattverbot für MyTaxi in Kölln)
Der Zuschlag wird also nicht vom Taxiunternehmer erhoben
Sascha müsste seine Klage also gegen die jeweilige Landesregierung erheben.
Zuletzt geändert von John_Wick am 07.01.2018, 16:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verbotene Zahlungsgebühr
Wohl eher die Verwaltungsbehörde der jeweiligen Städte und Gemeinden.John_Wick hat geschrieben:...Taxitarife inclusive aller Zuschläge werden per Rechtsverordnung durch die jeweilige Landesregierung festgelegt...
Aber im Prinzip gebe ich dir Recht, Sascha müsste gegen Taxi-Tarifordnung klagen.
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Re: Verbotene Zahlungsgebühr
Wie John Wick und auch ich schon schrieben, ist der Bargeldloszuschlag Bestandteil des Berliner Taxitarifes, sowie auch in anderen Tarifgebieten, in denen die jeweilige Verordnung einen entsprechenden Zuschlag ausweist.
Das ist keine kann Bestimmung, sondern verpflichtend anzuwenden, da der Zuschlag per Verordnung zum Fahrpreis wird, den das Taxameter ausweist und somit nicht unterschritten werden darf.
Es ist zunächst mal unwichtig, was Taxiunternehmer darüber denken. Diese neue Verordnung ist auch nicht geeignet, um eine Servicediskussion zu beginnen. Das lenkt nur von der Lösung dieses neuen „Problems“ ab, welches zunächt einmal für das Taxigewerbe keines ist.
Ein behördlich angeordneter Bargeldloszuschlag im Taxigewerbe unterscheidet von undefinierten Zuschlägen im Handel, dass dieser komplett transparent und nicht dazu geeignet ist, den zugrundeliegenden Preis für eine Dienstleistung zu verschleiern und künstlich zu verteuern. Denn dieses Vorgehen ist doch ursächlich für diese neue Verordnung. Da Taxis eben nicht in einem freien Markt agieren und ihre Preise (im Pflichtfahrgebiet) auch nicht frei kalkulieren können, dürfte eine solcher Zuschlag durchaus auch künftig zulässig sein.
Das gilt dann wahrscheinlich aber nicht für alle übrigen, aussertariflichen Fahrten und komplett nicht für Mietwagen.
Das ist keine kann Bestimmung, sondern verpflichtend anzuwenden, da der Zuschlag per Verordnung zum Fahrpreis wird, den das Taxameter ausweist und somit nicht unterschritten werden darf.
Es ist zunächst mal unwichtig, was Taxiunternehmer darüber denken. Diese neue Verordnung ist auch nicht geeignet, um eine Servicediskussion zu beginnen. Das lenkt nur von der Lösung dieses neuen „Problems“ ab, welches zunächt einmal für das Taxigewerbe keines ist.
Ein behördlich angeordneter Bargeldloszuschlag im Taxigewerbe unterscheidet von undefinierten Zuschlägen im Handel, dass dieser komplett transparent und nicht dazu geeignet ist, den zugrundeliegenden Preis für eine Dienstleistung zu verschleiern und künstlich zu verteuern. Denn dieses Vorgehen ist doch ursächlich für diese neue Verordnung. Da Taxis eben nicht in einem freien Markt agieren und ihre Preise (im Pflichtfahrgebiet) auch nicht frei kalkulieren können, dürfte eine solcher Zuschlag durchaus auch künftig zulässig sein.
Das gilt dann wahrscheinlich aber nicht für alle übrigen, aussertariflichen Fahrten und komplett nicht für Mietwagen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: Verbotene Zahlungsgebühr
Auf meiner Taxitarifordnung stehtThomas-Michael Blinten hat geschrieben:Wohl eher die Verwaltungsbehörde der jeweiligen Städte und Gemeinden.John_Wick hat geschrieben:...Taxitarife inclusive aller Zuschläge werden per Rechtsverordnung durch die jeweilige Landesregierung festgelegt...
Der Senat von Berlin
Regierender Bürgermeister von Berlin :Michael Müller
Senator für Stadtentwicklung und Umwelt: Andreas Geisel
- Thomas-Michael Blinten
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Re: Verbotene Zahlungsgebühr
In deinem Falle ist tatsächlich der Senat der Stadt Berlin auch gleichzeitig Landesbehörde.John_Wick hat geschrieben:Auf meiner Taxitarifordnung stehtThomas-Michael Blinten hat geschrieben:Wohl eher die Verwaltungsbehörde der jeweiligen Städte und Gemeinden.John_Wick hat geschrieben:...Taxitarife inclusive aller Zuschläge werden per Rechtsverordnung durch die jeweilige Landesregierung festgelegt...
Der Senat von Berlin
Regierender Bürgermeister von Berlin :Michael Müller
Senator für Stadtentwicklung und Umwelt: Andreas Geisel
Der Senat legt die Tarife allerdings nicht in seiner Funktion als Landesbehörde fest, sondern als Verwaltungsbehörde der Stadt.
In Düsseldorf (ebenfalls mit KK-Zuschlag) macht dies der Stadtrat und nicht der auch hier ansässige Landtag.
Berlin, Hamburg und Bremen sind als Stadtstaaten Ausnahmen in Deutschland.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 07.01.2018, 19:30, insgesamt 1-mal geändert.
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