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taxipost
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Re: Verbotene Zahlungsgebühr

Beitrag von taxipost » 07.01.2018, 11:26

http://gesetze.berlin.de/jportal/portal ... ntgVBEV6P7
§ 7 abs. 2 to berlin
...Die Annahmepflicht besteht nicht, wenn der Fahrgast auf Verlangen des Fahrers nicht seine Identität durch Vorlage eines amtlichen Ausweispapiers nachweist...
noch nie etwas vom Identitätsdiebstahl gehört ?

der fahrgast zahlt mit karte + pin.

gibt seine pin in ein gerät ein,
welches er nie zuvor gesehen hat und
welches keine äusseren sicherheitsmerkmale hat.

zusätzlich gibt er sein
geburtsdatum, wohnort, pa-nr.,...
preis.

was willst du mehr.

im überigen,
der name und wohnort dürfen schriftlich festgehalten werden.
Zuletzt geändert von taxipost am 07.01.2018, 11:31, insgesamt 4-mal geändert.
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Sascha1979
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Re: Verbotene Zahlungsgebühr

Beitrag von Sascha1979 » 07.01.2018, 11:35

taxipost hat geschrieben:70% der Berliner fahrgäste sind geschäftskunden.
diese werden die gebühr weiter bezahlen dürfen.

von den restlichen 30% möchte max. jeder 10te mit karte zahlen.
und diese leute wollen sich meistens nicht ausweisen,
so dass die pflicht zur annahne entfällt.

wegen 1 von 100 der privat mit karte zahlt,
werden wir hier doch keine debatte anfangen,
oder ?!

bloss weil die eu ein verbot der extra-gebühr erfunden hat,
bedeutet das nicht,

dass jeder eine kartezahlung bekommt. :D

das kennst du doch ?!

p.s.
wenn du gegen die Berliner CC-gebühr klagen willst = 1+
Ich bin mir sehr sicher, dass es ausreichen würde, dass einer von 1 Millionen Kunden nur privater Kartenkunde ist, damit eine Berliner Behörde keine illegalen Gebühren ausrufen darf.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Re: Verbotene Zahlungsgebühr

Beitrag von Taxi Georg » 07.01.2018, 11:36

noch nie etwas vom Identitätsdiebstahl gehört ?
Sicher, ich bin ja nicht von gestern.
Bin halt nur neugierig gewesen, weil ich mir über sowas noch keine Gedanken gemacht habe. Aber Danke für den Gesetzestext.
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taxipost
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Re: Verbotene Zahlungsgebühr

Beitrag von taxipost » 07.01.2018, 11:38

Taxi Georg hat geschrieben:...
Für DUS stellt sich mir diese Frage nicht, weil wir keine Annahmepflicht haben (außer am Airport, dort gilt dies als Vereinbarung Flughafen/ Genossenschaft)
hat die Berliner Flughafengesellschaft auch mal probiert.
alle "alt"-verträge wurden gekündigt und neue hatten "CC-pflicht".

kurz gesagt:
ein unternehmer geklagt, pflicht gecancelt. :D
Zuletzt geändert von taxipost am 07.01.2018, 11:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verbotene Zahlungsgebühr

Beitrag von taxipost » 07.01.2018, 11:42

Sascha1979 hat geschrieben: Ich bin mir sehr sicher, dass es ausreichen würde, dass einer von 1 Millionen Kunden nur privater Kartenkunde ist, damit eine Berliner Behörde keine illegalen Gebühren ausrufen darf.
die gebühr ist nicht illegal !!!

sie darf nur bei privat nicht erhoben werden !!!

geschäftskunde muss sie bezahlen !
dafür erlässt im Berlin die city tax !
Zuletzt geändert von taxipost am 07.01.2018, 11:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verbotene Zahlungsgebühr

Beitrag von Sascha1979 » 07.01.2018, 11:43

taxipost hat geschrieben:
Sascha1979 hat geschrieben: Ich bin mir sehr sicher, dass es ausreichen würde, dass einer von 1 Millionen Kunden nur privater Kartenkunde ist, damit eine Berliner Behörde keine illegalen Gebühren ausrufen darf.
die gebühr ist nicht illegal !!!

sie darf nur bei privat nicht erhoben werden !!!
Jo
Dadrum gehts

Es ist illegal diese Gebühr von Privaten zu erheben

Somit ist die aktuelle Verpflichtung dieser Gebühr, welche vorschreibt sie AUCH von Privatpersonen zu erheben, illegal.
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Re: Verbotene Zahlungsgebühr

Beitrag von Sascha1979 » 07.01.2018, 11:48

Taxi Georg hat geschrieben:
noch nie etwas vom Identitätsdiebstahl gehört ?
Sicher, ich bin ja nicht von gestern.
Bin halt nur neugierig gewesen, weil ich mir über sowas noch keine Gedanken gemacht habe. Aber Danke für den Gesetzestext.
Ich kann sicher auf eine 4-stellige Zahl von Taxi-Fahrten zurückblicken.
Wenn ich wirklich eine Sache noch nie in meinem Leben hatte, dann, dass ein Fahrer meinen Ausweis sehen wollte. Noch nie.

Wäre mir aber auch komplett egal. Würde ich keine Sekunde zögern.

Es wäre von einem Fahrer, der eigentlich keine Kartenzahlung akzeptieren möchte, und probiert dies durch ein Fordern des Ausweises zu umgehen, aber auch dämlich.

Denn 99,9% würden ihren Ausweis zeigen. Und was macht er dann? Muss er diese blöde Karte doch nehmen.

Meine Erfahrung mit Berliner Taxi-Fahrern sind, dass sie ganz einfach mitteilen, dass ihr Gerät kaputt ist. Leer ist. Kein Empfang hat. Etc. etc. etc.
Nachdem ich dann aber mitteilte "Kein Problem. Dann schicken Sie mir eine Rechnung. Hier ist meine Visitenkarte. Bitte beachten Sie, dass ich Ihre Ordnungsnummer der LABO melden muss, da Sie sich trotz nicht funktionierendem Kartenlesegerät bereit gehalten und diese Fahrt ausgeführt haben. Auch ohne mich vorab zu informieren."

Ich konnte dann immer, wirklich immer, mit Karte bezahlen. Einer hat dann mal aus dem Kofferraum aus der Reserveradmulde ein "Ritsch-Ratsch-Gerät" rausgeholt und meine Karte drübergezogen. Trinkgeld gibts dann natürlich auch keins mehr.
Zuletzt geändert von Sascha1979 am 07.01.2018, 11:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verbotene Zahlungsgebühr

Beitrag von taxipost » 07.01.2018, 11:52

es ist nicht illegal.

die regelung aus der to schreibt nur eine gebühr vor und
definiert nicht auf wen sie zutrifft.

damit gilt sie erstmal für alle.

ein höherrangiges recht spezifiziert dann,
dass die gebühr eben nicht mehr für alle,
sondern nur für eine begrenzte gruppe gilt.

dieser gruppe kann auch privat angehören,
denn 3-parteien-karten sind vom verbot ausgeschlossen.

also
privat mit dinners = gebühr auch ok.

die to schreibt nur vor,
dass karten anzunehmen sind.
jedoch nicht welche.

allein schon deswegen kann hier nicht von illegaler to gesprochen werden !!!
Zuletzt geändert von taxipost am 07.01.2018, 12:05, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Verbotene Zahlungsgebühr

Beitrag von KehrenTAXI » 07.01.2018, 12:25

Verstehst du nicht die Unklarheit?

Die Taxiordnung weißt gravierende Fehler auf und ist nicht mehr rechtssicher.

Sie bringt den Fahrer in Konflikte, die er nicht lösen kann.

Ich entscheide dann immer selbst - Pro Fahrgast.

Eine gute Gelegenheit, dass das Gewerbe kundenfreundlich erscheint.
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 07.01.2018, 12:27, insgesamt 3-mal geändert.
freundlichst ;-)

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Re: Verbotene Zahlungsgebühr

Beitrag von Taxi Georg » 07.01.2018, 12:32

KehrenTAXI hat geschrieben:Verstehst du nicht die Unklarheit?
Die Taxiordnung weißt gravierende Fehler auf und ist nicht mehr rechtssicher.
Sie bringt den Fahrer in Konflikte, die er nicht lösen kann.
Ich entscheide dann immer selbst - Pro Fahrgast.
Eine gute Gelegenheit, dass das Gewerbe kundenfreundlich erscheint.
Richtig, ich werde auch individuell entscheiden.
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Re: Verbotene Zahlungsgebühr

Beitrag von Sascha1979 » 07.01.2018, 13:13

taxipost hat geschrieben:es ist nicht illegal.

die regelung aus der to schreibt nur eine gebühr vor und
definiert nicht auf wen sie zutrifft.

damit gilt sie erstmal für alle.

ein höherrangiges recht spezifiziert dann,
dass die gebühr eben nicht mehr für alle,
sondern nur für eine begrenzte gruppe gilt.

dieser gruppe kann auch privat angehören,
denn 3-parteien-karten sind vom verbot ausgeschlossen.

also
privat mit dinners = gebühr auch ok.

die to schreibt nur vor,
dass karten anzunehmen sind.
jedoch nicht welche.

allein schon deswegen kann hier nicht von illegaler to gesprochen werden !!!
Verstehe.

Ich war pro Taxi Fahrer ausgegangen dass er nichts dafür kann, und gesetzlich eine Gebühr nehmen muss, die er eigentlich nicht nehmen darf.

So sieht die Sache aber noch viel geiler aus:

Ich bezahle als Privatmann mit meiner ec Karte im Berliner Taxi.
Sollte der Fahrer Auf die 1,50 eur bestehen, weise ich ihn auf die illegalität hin.
Besteht er trotzdem
Drauf und verweist auf die Taxi Verordnung, verlange ich eine Quittung mit ausgewiesener Karten Gebühr und verklage direkt den Taxi Unternehmer.

Das wird ein Spaß. :)
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Re: Verbotene Zahlungsgebühr

Beitrag von KehrenTAXI » 07.01.2018, 13:15

Hier scheint jemand die Möglichkeit zu sehen, auch Rauchertaxis wieder einführen zu können.
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 07.01.2018, 13:32, insgesamt 2-mal geändert.
freundlichst ;-)

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Re: Verbotene Zahlungsgebühr

Beitrag von John_Wick » 07.01.2018, 14:01

Sascha1979 hat geschrieben:
taxipost hat geschrieben:
Ich bezahle als Privatmann mit meiner ec Karte im Berliner Taxi.
Sollte der Fahrer Auf die 1,50 eur bestehen, weise ich ihn auf die illegalität hin.
Besteht er trotzdem
Drauf und verweist auf die Taxi Verordnung, verlange ich eine Quittung mit ausgewiesener Karten Gebühr und verklage direkt den Taxi Unternehmer.

Das wird ein Spaß. :)
Die 1,50 euro sind keine Extragebühr :arrow: Sie ist TEIL des Berliner Taxitarif und fällt bei allen Bargeldlosen bezahlformen an. Egal ob Privat oder Geschäftlich.
Bitte beachte :!: bei Abfahrt am Flughafen Tegel kommen noch weitere 50 cent Sevicegebühr dazu. :mrgreen:
Sehr gern darfst du dir einen UberX am TXL bestellen :arrow: Auf der Rückfahrt kannste auch deine Uber-App benutzen, auch in der Stadt halten sich viele Fahrer für dich bereit.
Es wäre sehr Fair von Dir , wenn Du uns deinen MyTaxi Benutzernamen posten würdest.(Ich möchte ungern alle Saschas stornieren und blockieren müssen.)

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Berlin: viele Zuschläge.

Beitrag von TaxiBabsi » 07.01.2018, 14:30

Berlin ist ein Zuschlagparadies für die Taxifahrer, für sperrige Gepäckstücke wird auch noch ein Zuschlag in Höhe von 1,00 Euro kassiert. Service kostet dort immer extra, Flughafengebühr, Bargeldlosezahlung selbst mit Maestro oder Mytaxi, Gepäckgebühr, ab 5 Personen 5 Euro Zuschlag und was noch?

Wer entscheidet eigentlich wann ein Gepäckstück sperrig ist?
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 07.01.2018, 14:38, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: Verbotene Zahlungsgebühr

Beitrag von KehrenTAXI » 07.01.2018, 14:37

Man könnte eine Gebührenverwaltungsgebühr einführen. Die Fahrer brauchen ja dafür aufwendige und kostspielige Sonderschulungen. Das dürfte ja jedem Fahrgast Verständnis und Einsicht entlocken.
freundlichst ;-)

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Re: Verbotene Zahlungsgebühr

Beitrag von KehrenTAXI » 07.01.2018, 14:38

Wir nehmen bald eine Bargeldannahmegebühr.
freundlichst ;-)

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Re: Verbotene Zahlungsgebühr

Beitrag von KehrenTAXI » 07.01.2018, 14:39

Und eine Nichtdienstleistungsgebühr.
freundlichst ;-)

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Re: Verbotene Zahlungsgebühr

Beitrag von TaxiBabsi » 07.01.2018, 14:41

KehrenTAXI hat geschrieben:Man könnte eine Gebührenverwaltungsgebühr einführen. Die Fahrer brauchen ja dafür aufwendige und kostspielige Sonderschulungen. Das dürfte ja jedem Fahrgast Verständnis und Einsicht entlocken.
Man sollte grundsätzlich bargeldlose Zahlung ohne Zuzahlung anbieten.

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Re: Verbotene Zahlungsgebühr

Beitrag von TaxiBabsi » 07.01.2018, 14:42

KehrenTAXI hat geschrieben:Und eine Nichtdienstleistungsgebühr.
Vorschlag: 5 Euro. Dieser Zuschlag ist der einzig sinnvolle.

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Re: Berlin: viele Zuschläge.

Beitrag von John_Wick » 07.01.2018, 14:47

TaxiBabsi hat geschrieben:
Wer entscheidet eigentlich wann ein Gepäckstück sperrig ist?
Die Taxitarifordnung :roll:
Gegenstände sind sperrig wenn sie nicht im Kofferraum untergebracht werden können 8) :arrow: je Einheit 1,00 Euro
jedoch maximal 13 Euro :!:

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