[myTaxi] App - Infos + Erfahrungen
Re: [myTaxi] App - Infos + Erfahrungen
Nein heißt nein ich habe keine Quittungen, und keine Sorge im Fall der Notwendigkeit diese nicht zu bekommen.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 15.12.2017, 09:14, insgesamt 1-mal geändert.
Re: [myTaxi] App - Infos + Erfahrungen
blond und blauäugig?...war ich früher auch.
im übrigen,
man könnte sich darüber streiten,
was unter "doppel" verstanden werden kann.
eine identische "zweitausfertigung"
oder
sind nur die gemachten angaben - "inhalt" - ausreichend.
das spielt in fall mt keine rolle, weil
das pdf
welches der fahrgast im namen und auf rechnung des taxiunternehmens erhält
ist ein dokument i.s.v. §14 ustg.
mit allen angaben !
die csv-datei enthält nicht gleichen angaben.
sie kann also auch nicht als doppel "irgendwie" herangezogen werden.
und lustig wird es erst bei match.
laut fiskaltaxameter steht zb. (nur eine einzige match-fahrt = eine ganze schicht)
km gesamt - 20
km besetzt - 10
touren - 1
fahrpreis - 20,00
aber 2 rechnungen ausgestellt.
für RaimundHH ein weiteres ko-kriterium gegen ft.
im übrigen,
man könnte sich darüber streiten,
was unter "doppel" verstanden werden kann.
eine identische "zweitausfertigung"
oder
sind nur die gemachten angaben - "inhalt" - ausreichend.
das spielt in fall mt keine rolle, weil
das pdf
welches der fahrgast im namen und auf rechnung des taxiunternehmens erhält
ist ein dokument i.s.v. §14 ustg.
mit allen angaben !
die csv-datei enthält nicht gleichen angaben.
sie kann also auch nicht als doppel "irgendwie" herangezogen werden.
und lustig wird es erst bei match.
laut fiskaltaxameter steht zb. (nur eine einzige match-fahrt = eine ganze schicht)
km gesamt - 20
km besetzt - 10
touren - 1
fahrpreis - 20,00
aber 2 rechnungen ausgestellt.
für RaimundHH ein weiteres ko-kriterium gegen ft.
Zuletzt geändert von taxipost am 16.12.2017, 13:31, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: [myTaxi] App - Infos + Erfahrungen
...mt erstellt keine Rechnung in deinem Namen...taxipost hat geschrieben:ich habe in vergangenheit mehrmals bei mt die doppel der pdf's (rechnungen isv. 14b ustg)
die mt in meinem namen an die fahrgäste versendt
Warum auch, Du hast ja auch keine Forderung an den mt-Kunden, die Forderung des Fahrpreises wurde bei Auftragsannahme bereits abgetreten...
Keine Forderung... keine Rechnung...
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
Re: [myTaxi] App - Infos + Erfahrungen
eine rechnung ist
unabhängig von status der forderung
eine rechnung.
unabhängig von status der forderung
eine rechnung.
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Re: [myTaxi] App - Infos + Erfahrungen
@tpPirat hat geschrieben:...mt erstellt keine Rechnung in deinem Namen...taxipost hat geschrieben:ich habe in vergangenheit mehrmals bei mt die doppel der pdf's (rechnungen isv. 14b ustg)
die mt in meinem namen an die fahrgäste versendt
Warum auch, Du hast ja auch keine Forderung an den mt-Kunden, die Forderung des Fahrpreises wurde bei Auftragsannahme bereits abgetreten...
Keine Forderung... keine Rechnung...
Wieder voll daneben.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 17.12.2017, 07:05, insgesamt 3-mal geändert.
Re: [myTaxi] App - Infos + Erfahrungen
Es ist unerheblich wieviel Fahrten im Taxameter gespeichert sind. Deine Taxameterhoerigkeit ist erstaunlich, dabei ist es so einfach: Du bekommst den Fahrpreis und dieser wird quittiert , bei Matchfahrten entstehen mehr Zahlvorgaenge und damit ggfs. auch mehr Quittungen als das Taxameter speichert, so what?taxipost hat geschrieben:blond und blauäugig?...war ich früher auch.
im übrigen,
man könnte sich darüber streiten,
was unter "doppel" verstanden werden kann.
eine identische "zweitausfertigung"
oder
sind nur die gemachten angaben - "inhalt" - ausreichend.
das spielt in fall mt keine rolle, weil
das pdf
welches der fahrgast im namen und auf rechnung des taxiunternehmens erhält
ist ein dokument i.s.v. §14 ustg.
mit allen angaben !
die csv-datei enthält nicht gleichen angaben.
sie kann also auch nicht als doppel "irgendwie" herangezogen werden.
und lustig wird es erst bei match.
laut fiskaltaxameter steht zb. (nur eine einzige match-fahrt = eine ganze schicht)
km gesamt - 20
km besetzt - 10
touren - 1
fahrpreis - 20,00
aber 2 rechnungen ausgestellt.
für RaimundHH ein weiteres ko-kriterium gegen ft.
Auch dieses Fahrpreis-Splitting ist einfach mit einer dem FT zugehörigen App korrekt zu buchen.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 17.12.2017, 07:28, insgesamt 4-mal geändert.
Re: [myTaxi] App - Infos + Erfahrungen
taxifahrer dürfen den preis nicht splitten,
weil das das unterlaufen des tarifs ist !!!
nur fahrgäste untereinander dürfen den fahrpreis splitten.
wenn du zwei rechnugen schreibst,
haben nicht die fagrgäste den preis gesplittet,
sondern DU !
du darfst nur dann mehrere rechnungen für "eine" fahrt schreiben,
wenn du bei allen rechnuhngsempfängern den tarif angewendet hast.
2 x tarifpreis und nicht tarifpreis/2
es wäre das gleiche,
als ob du nach dem ersten fahrgast den taxameter nicht ausschalten würdest
und der jeweils nachfolgede fahrgast stets nur die differenz zw.
taxameterwert beim aussteigen - taxameterwert beim einsteigen
bezahlen würde.
der tarif wird unterlaufen,
nur der erste fahrgast bezahlt den grundpreis und "teure km".
alle nachfolgenden bekommen verboten rabatt !!!
kein grundpreis und "billige km"
weil das das unterlaufen des tarifs ist !!!
nur fahrgäste untereinander dürfen den fahrpreis splitten.
wenn du zwei rechnugen schreibst,
haben nicht die fagrgäste den preis gesplittet,
sondern DU !
du darfst nur dann mehrere rechnungen für "eine" fahrt schreiben,
wenn du bei allen rechnuhngsempfängern den tarif angewendet hast.
2 x tarifpreis und nicht tarifpreis/2
es wäre das gleiche,
als ob du nach dem ersten fahrgast den taxameter nicht ausschalten würdest
und der jeweils nachfolgede fahrgast stets nur die differenz zw.
taxameterwert beim aussteigen - taxameterwert beim einsteigen
bezahlen würde.
der tarif wird unterlaufen,
nur der erste fahrgast bezahlt den grundpreis und "teure km".
alle nachfolgenden bekommen verboten rabatt !!!
kein grundpreis und "billige km"
Zuletzt geändert von taxipost am 17.12.2017, 09:27, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: [myTaxi] App - Infos + Erfahrungen
ich sag ja,TaxiBabsi hat geschrieben:@tpPirat hat geschrieben:...mt erstellt keine Rechnung in deinem Namen...taxipost hat geschrieben:ich habe in vergangenheit mehrmals bei mt die doppel der pdf's (rechnungen isv. 14b ustg)
die mt in meinem namen an die fahrgäste versendt
Warum auch, Du hast ja auch keine Forderung an den mt-Kunden, die Forderung des Fahrpreises wurde bei Auftragsannahme bereits abgetreten...
Keine Forderung... keine Rechnung...
Wieder voll daneben.
blond.
eine rechnung schreibt der,
der die entsprechende leistung an den vertragspartner ausgeführt hat.
das gilt auch dann, wenn der leistungserbringer seine forderung an dritte abtritt,
denn die abtretung der forderung hat nichts mit der erbringung der leistung und
rechnungsstellung zu tun.
im übrigen gilt,
wird die leistung an ein unternehmen ausgeführt,
muss der leistungserbringer eine rechnung stellen, s. ustg.
bei einer kartenzahlung ist auch nicht die bank der rechnungssteller für die beförderung.
Zuletzt geändert von taxipost am 17.12.2017, 10:07, insgesamt 6-mal geändert.
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Re: [myTaxi] App - Infos + Erfahrungen
was ist das !
kein taxiunternehmer darf seine preise/tarif selbst gestalten,
aber mt darf das ?!
wie ist das in Hgamburg möglich ?
weil mt mehr geld als ein taxiuntnernehmen hat ?!
wessen interessen verfolgt hier "die taxi-behörde" und warum ?
kein taxiunternehmer darf seine preise/tarif selbst gestalten,
aber mt darf das ?!
wie ist das in Hgamburg möglich ?
weil mt mehr geld als ein taxiuntnernehmen hat ?!
wessen interessen verfolgt hier "die taxi-behörde" und warum ?
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Re: [myTaxi] App - Infos + Erfahrungen
Anders als bei mytax, garantiert bei Kartenzahlung nicht die Bank den Fahrpreis....bei einer kartenzahlung ist auch nicht die bank der rechnungssteller für die beförderung.
Noch verständlicher....könntest Du bei einer mytaxi-app-fahrt den Fahrpreis gegebenenfalls beim Fahrgast einklagen...
Ich denke nein....
Hier entzündet sich doch auch der anhaltende Streit - sind in einem solchen Fall - Rabatte wie sie mytaxi praktiziert - erlaubt oder nicht...
Als das Personenbeförderungsgesetz geschrieben wurde, gab es noch keine App-Vermittlung...
Warten wir doch bei all diesen Fragen auf eine höchstrichterliche Antwort....
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
Re: [myTaxi] App - Infos + Erfahrungen
doch !Pirat hat geschrieben:Anders als bei mytax, garantiert bei Kartenzahlung nicht die Bank den Fahrpreis....bei einer kartenzahlung ist auch nicht die bank der rechnungssteller für die beförderung.
wurde die zahlung genehmigt, wird sie immer ausgeführt.
nur beim selbstverschulden des händlers besteht ein risiko der "nicht zahlung".
siehe zb. agb sum up
1.5. SumUp garantiert die Auszahlung des Nettobetrags einer Transaktion (=Betrag aus der Transaktion abzüglich der vereinbarten Gebühren; im weiteren „Guthaben“) auf das Bankkonto des Nutzers („Auszahlungsgarantie“). SumUp behält sich das Recht vor, die Auszahlungsgarantie nach eigenem Ermessen zu beschränken oder zurückzunehmen, insbesondere wenn SumUp feststellt, dass für den Nutzer eine übermäßige Anzahl an widerrufenen Transaktionen anfällt oder der Nutzer erheblich oder wiederholt gegen diese Geschäftsbedingungen verstößt, und wird den Nutzer hierüber in Kenntnis setzen.
Zuletzt geändert von taxipost am 17.12.2017, 11:13, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: [myTaxi] App - Infos + Erfahrungen
Eben, eine Bank hat die Möglichkeit – anders als mytaxi – bevor eine Zahlung erfolgt zu Prüfen ob ein Kunde solvent ist...doch !
wurde die zahlung genehmigt, wird sie immer ausgeführt.
Anders als eine Bank garantiert mytaxi in jedem Fall die Zahlung...!!!
-----------------------------
Ich betrachte das so...
Wenn ich im Auftrag einer Firma oder Bank einen Kunden der Bank oder Firma befördere, ist Adressat meiner Rechnung die Bank oder die Firma... der Fahrgast bestätigt nur den Fahrpreis am ende der Fahrt...
Der zu befördernde Fahrgast ist nicht der Zahlende und hat somit auch kein Anspruch auf eine Rechnung...
Nichts anders ist es z.B. bei Taxischeck-Fahrten...
Bei mytaxi-app-fahrten befördere ich einen Kunden der Firma intelligent Apps GmbH.
Meine Rechnung geht per Smartphone an intelligent Apps GmbH.
Die Bestätigung in Schriftform bekomme ich zeitnah von mytaxi...
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
Re: [myTaxi] App - Infos + Erfahrungen
In den AGB von MT steht aber was anderes drin:Pirat hat geschrieben:Bei mytaxi-app-fahrten befördere ich einen Kunden der Firma intelligent Apps GmbH.
(6) Eine Haftung für die von dem Taxiunternehmer und Fahrer erbrachten Dienstleistungen ist ausgeschlossen, da mytaxi dieses Geschäft lediglich vermittelt.
Re: [myTaxi] App - Infos + Erfahrungen
Schwierige Thematik.
Es muss zwischen der Beförderung und der anschliessenden Zahlung mit App unterschieden werden.
Es muss zwischen der Beförderung und der anschliessenden Zahlung mit App unterschieden werden.
Re: [myTaxi] App - Infos + Erfahrungen
@Pirat
deine annahme ist falsch.
1. du stellst keine rechnung an mt (auch nicht an die bank, fall bezogen),
2. mt versendet an den fahrgast eine rechnung in deinem namen, nicht als mt,
3. dein vertragspartner ist der, der die leistung bestellt/erhalten hat (fall bezogen),
4. der leistungsempfänger erhalt eine rechnung, unabhängig davon, wie er seine schuld begleicht (fall bezogen),
5.die bank/acquirer prüft nicht die solvenz des kunden, (kann gar nicht, am vormittag pleite, mittags mit taxe nach hause).
deine annahme ist falsch.
1. du stellst keine rechnung an mt (auch nicht an die bank, fall bezogen),
2. mt versendet an den fahrgast eine rechnung in deinem namen, nicht als mt,
3. dein vertragspartner ist der, der die leistung bestellt/erhalten hat (fall bezogen),
4. der leistungsempfänger erhalt eine rechnung, unabhängig davon, wie er seine schuld begleicht (fall bezogen),
5.die bank/acquirer prüft nicht die solvenz des kunden, (kann gar nicht, am vormittag pleite, mittags mit taxe nach hause).
Zuletzt geändert von taxipost am 17.12.2017, 12:03, insgesamt 5-mal geändert.
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Re: [myTaxi] App - Infos + Erfahrungen
@TP
Schau Dir die an die Kunden versandte Rechnung genau an, der Rechnungs-Versender ist Mytaxi, der Rechnungsausteller ist Mytaxi, in dieser mit unuebersehbaren Mytaxi-Logo versehener Rechnung von Mytaxi steht nirgends "ausgestellt im Namen von Taxiunternehmen taxipost".
Schau Dir die an die Kunden versandte Rechnung genau an, der Rechnungs-Versender ist Mytaxi, der Rechnungsausteller ist Mytaxi, in dieser mit unuebersehbaren Mytaxi-Logo versehener Rechnung von Mytaxi steht nirgends "ausgestellt im Namen von Taxiunternehmen taxipost".
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 17.12.2017, 12:15, insgesamt 1-mal geändert.
Re: [myTaxi] App - Infos + Erfahrungen
was willst du,
da steht schwarz auf weiss:
"Rechnungssteller : TaxiBabsi".
edit:
wer die rechnung im einzelnen ausgestellt hat ist ohne bedeutung, s. 14b ustg.
siehe auch angaben auf einer rechnung, §14 ustg
der leistende und damit verantwortliche kann vom "rechnung-aussteller" abweichen.
da steht schwarz auf weiss:
"Rechnungssteller : TaxiBabsi".
edit:
wer die rechnung im einzelnen ausgestellt hat ist ohne bedeutung, s. 14b ustg.
siehe auch angaben auf einer rechnung, §14 ustg
fällt dir was auf ?!!!(2)...Eine Rechnung kann im Namen und für Rechnung des Unternehmers oder eines in Satz 1 Nr. 2 bezeichneten Leistungsempfängers von einem Dritten ausgestellt werden.
...
(4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers ...
...
4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird...
der leistende und damit verantwortliche kann vom "rechnung-aussteller" abweichen.
Zuletzt geändert von taxipost am 17.12.2017, 12:25, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: [myTaxi] App - Infos + Erfahrungen
Ich will nichts.
Aber Dein Punkt 2. im vorvorigen Post ist falsch.
Aber Dein Punkt 2. im vorvorigen Post ist falsch.
Re: [myTaxi] App - Infos + Erfahrungen
nix falsch!
siehe edit oben.
ferner führt mt die beförderung nicht aus !
damit kann es die beförderung auch nicht in rechnung stellen.
mt kann nur eine rechnung im auftrag des rechnungsstellers ausstellen.
mt = rechnungsaussteller = dritter i.s.v. § 14b ustg
siehe edit oben.
ferner führt mt die beförderung nicht aus !
damit kann es die beförderung auch nicht in rechnung stellen.
mt kann nur eine rechnung im auftrag des rechnungsstellers ausstellen.
mt = rechnungsaussteller = dritter i.s.v. § 14b ustg
Zuletzt geändert von taxipost am 17.12.2017, 12:39, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: [myTaxi] App - Infos + Erfahrungen
Und damit verstößt Du gegen die Tarifpflicht/Tarifordnungtaxipost hat geschrieben:
du darfst nur dann mehrere rechnungen für "eine" fahrt schreiben,
wenn du bei allen rechnuhngsempfängern den tarif angewendet hast.
2 x tarifpreis und nicht tarifpreis/2
§ 2 Beförderungsentgelte
(1) Das Beförderungsentgelt setzt sich bei einer Beförderung, deren Ausgangs- und
Zielpunkt in dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg liegen, unabhängig von der Anzahl der jeweils zu befördernden Personen aus dem Grundpreis, dem Preis je Kilometer durchfahrener Wegstrecke (Kilometerpreis), dem Wartegeld und gegebenenfalls dem Großraumtaxen-Zuschlag zusammen.
Also doch eine Gesamtsumme (Tarifpreis) und eventuell mehrere anteilige Rechnungen, weil das Aufteilen des Gesamtbetrages
nicht verboten ist, solange es in der Summe dem Tarifpreis entspricht.
Grüße