"Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von KlareWorte » 08.11.2017, 11:41

Wer die Tour der OFD Niedersachsen besucht hat, weiß, dass nie behauptet wurde, dass für bare Pauschalfahrten und Rechnungsfahrten beim Insikaverfahren keine Einzelaufzeichnungen auf Papier mehr gemacht werden müssen. Imho hat Hamburg nie behauptet (siehe auch Brief Ritter), dass man drauf verzichten kann. Leider können einige nicht richtig lesen oder verstehen.
Weiterhin sehen die OFD Niedersachen, Finanzbehörde Hamburg und Senat für Finanzen Berlin das Insika-Verfahren als die derzeit beste technische Lösung an. Besser als alles andere. Ziel ist jedoch ein echtes Kassensystem im Auto zu haben.
letztlich kommt es immer auf das eigene Finanzamt an und deren Prüfungspraxis, wir sind ein föderaler Staat. Bevor geschätzt wird, wird so mancher Unternehmer "freiwillig" auf Insika setzen. Pflicht ist es derzeit jedenfalls nicht. Beim T21 Kienzle werden die Daten verschlüsselt auf dem Stick abgelegt, das reicht schon.
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taxipost
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 08.11.2017, 11:56

letzter satz: 1+
rest 1- :wink:
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RaimundHH
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von RaimundHH » 08.11.2017, 13:43

Moin,

wenn man sich die GoBD http://www.bundesfinanzministerium.de/C ... onFile&v=3

mal durchliest, muß man erkennen, daß zwar das Taxameter als DV-System aufgeführt wird siehe
1.11 Datenverarbeitungssystem; Haupt-, Vor- und Nebensysteme ,
die vom Taxameter erzeugten und aufgezeichneten Daten jedoch nicht der GoB entsprechen
siehe z.B;
3.1 Grundsatz der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit (§ 145 Absatz 1 AO, § 238 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 HGB) ,
3.2.1 Vollständigkeit (§ 146 Absatz 1 AO, § 239 Absatz 2 HGB) ,
5.1 Erfassung in Grund(buch)aufzeichnungen, etc

Laut AO muß ich keine Taxamaterdaten aufzeichnen, da Taxameter keine Kassensysteme im Sinne der AO §146a sind.

Wenn ich meine Taxameterdaten gemäß GoBD digital aufzeichne verstosse ich gegen die Anforderungen der GoB.

Grüße

Yes
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Yes » 08.11.2017, 15:49

KlareWorte hat geschrieben:
Yes hat geschrieben:
KlareWorte hat geschrieben:Die GoBD ist Rechtsgrundlage genug.
Es soll ja nicht in Besserwisserei ausarten: Aber die GoBD sind keine Rechtsgrundlage. Selbst, wenn sie es wären, wäre die Email auch nach ihnen weder aufbewahrungspflichtig noch ein Handels- oder Geschäftsbrief.
Bevor du weiter sowas verbreitest würde ich an deiner Stelle dich mal mit der *aktuellen* GoBD befassen......
Habe ich getan, aber ich kann nicht erkennen, warum eine Fahrpreisauskunft wie in Deinem Beispiel zum Verständnis und zur Überprüfung der für die Besteuerung gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnung des Geschäftsvorfalls von Bedeutung, d. h. erforderlich, sein sollte, zumal wenn anschließend ohnehin entweder nach Taxameter oder auf der Grundlage einer Krankenkassenvereinbarung abgerechnet werden soll.

Um dieses Thema ranken sich leider viele Missverständnisse, Mythen, Überinterpretationen und Befürchtungen, etwas falsch zu machen, so dass es auch nahe liegt, den Wünschen der Bediensteten einer Behörde einfach nachzukommen und darauf vertrauen zu wollen, dass es dadurch künftig zu keinen Beanstandungen kommen wird. Dass es einem gelingt, die GoBD dabei einzuhalten, ist allerdings eine eher theoretische Vorstellung.

Hier geht es aber mehr um die Frage, ob einige Behörden Taxiunternehmen etwas abverlangt haben, ohne dass dafür eine hinreichende Rechtsgrundlage bestand.

Die GoBD sie sind keine Rechtsgrundlage. Sie entfalten keine rechtliche Außenwirkung (jedenfalls nicht zu Lasten eines Steuerpflichtigen). Sie beruhen weder auf einem Verwaltungsakt noch auf einem Gesetz, weder der Bundesrat oder der Bundestag noch die Bundesregierung waren an ihrem Zustandekommen beteiligt. Sie sind lediglich Gegenstand eines vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen BMF-Schreibens, das die Gerichte ggf. in keiner Weise bindet, da es für die rechtliche Beurteilung insoweit vollkommen unerheblich ist.

Die GoBD mögen auf den ersten Blick hilfreich und nützlich erscheinen. Bekanntermaßen würden sie aber mehr Fragen aufwerfen als zu beantworten und tragen im Ergebnis auch nicht sonderlich zur Rechtssicherheit bei.
RaimundHH hat geschrieben:Wenn ich meine Taxameterdaten gemäß GoBD digital aufzeichne verstosse ich gegen die Anforderungen der GoB.
Die GoBD sind auch keineswegs frei von Widersprüchen. Sie sind aber eben auch nicht verbindlich.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 10.11.2017, 07:55

RaimundHH hat geschrieben:Wenn ich meine Taxameterdaten gemäß GoBD digital aufzeichne verstosse ich gegen die Anforderungen der GoB.
wenn man darüber nachdenkt
dass die gobd vorher, sozusagen 20 jahrelang, aus

gobs und gdpdu

bestanden und gobs mit vollen namen

GoBS - Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme

heissen,
dann fragt man sich,
wie die erfüllung der gobd einen verstoss gegen die

GoB - Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

darstellen kann ?!
gobd konkretisiert die gob nur,
damit eben keine fragen bzgl. "verständnis" offen bleiben.
es ist sozusagen die legende der vorschriften.

wenn man dann natürlich die gobd nimmt, zb.
3.2.1 Vollständigkeit (§ 146 Absatz 1 AO, § 239 Absatz 2 HGB)

sich aber nur auf das lesen der überschrift beschränkt,
dann ist die ganze mühe mit dem "erklären" für die katz.

einfaches lesen des ganzen abschintts, hier nur ein teil:
Die GoB erfordern in der Regel die Aufzeichnung jedes Geschäftsvorfalls
- also auch jeder Betriebseinnahme und Betriebsausgabe, jeder Einlage und Entnahme -
in einem Umfang,
der eine Überprüfung seiner Grundlagen,
seines Inhalts
und seiner Bedeutung für den Betrieb ermöglicht.

Das bedeutet nicht nur die Aufzeichnung der in Geld bestehenden Gegenleistung,

sondern auch des Inhalts des Geschäfts

und des Namens des Vertragspartners (BFH-Urteil vom 12. Mai 1966, BStBl III S. 372)
- soweit zumutbar,

mit ausreichender Bezeichnung des Geschäftsvorfalls

(BFH-Urteil vom 1. Oktober 1969, BStBl 1970 II S. 45).
wird klar,
das eine aufzeichnung:
einnahme 22,- zu 7% nicht ausreichend sein dürfte,
wenn die einnahme tatsächlich aus
20,- bef.entgelt und 2,- tip
bestand.

und damit nun wirklich alles kalr ist,
hat man sich beim bmf zusätzlich,
ja sogar extra für das kluge taxigewerbe,
die mühe gemacht und
entsprechende bsp. in die erklärung aufgenommen, s.:
Beispiele 2 zu branchenspezifisch entbehrlichen Aufzeichnungen und zur Zumutbarkeit:

• In einem Einzelhandelsgeschäft kommt zulässigerweise eine PC-Kasse ohne Kundenverwaltung zum Einsatz.
Die Namen der Kunden werden bei Bargeschäften nicht erfasst und nicht beigestellt.
- Keine Beanstandung.

• Bei einem Taxiunternehmer werden Angaben zum Kunden im Taxameter
nicht erfasst und nicht beigestellt.
- Keine Beanstandung.
zieht man jetzt parallelen

zw. erfassen vom kundennamen/daten und tip, dann

kann man nur zu dem ergebniss gelangen,
dass unmögliches nicht verlangt wird und
wenn der taxameter etwas nicht erfasst,
weil er es nicht kann,
dann wird das nicht beanstandet.

dagegen ist eine annahme, dass

wenn ein taxameter etwas nicht erfassen kann,
damit die gesamten taxameteraufzeichnungen nicht aufbewahrt werden müssen

einfach abenteuerlich. !!!
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von RaimundHH » 10.11.2017, 15:01

taxipost hat geschrieben:
wenn man dann natürlich die gobd nimmt, zb.
3.2.1 Vollständigkeit (§ 146 Absatz 1 AO, § 239 Absatz 2 HGB)

sich aber nur auf das lesen der überschrift beschränkt,
dann ist die ganze mühe mit dem "erklären" für die katz.

einfaches lesen des ganzen abschintts, hier nur ein teil:
Die GoB erfordern in der Regel die Aufzeichnung jedes Geschäftsvorfalls
- also auch jeder Betriebseinnahme und Betriebsausgabe, jeder Einlage und Entnahme -
in einem Umfang,
der eine Überprüfung seiner Grundlagen,
seines Inhalts
und seiner Bedeutung für den Betrieb ermöglicht.

Das bedeutet nicht nur die Aufzeichnung der in Geld bestehenden Gegenleistung,

sondern auch des Inhalts des Geschäfts

und des Namens des Vertragspartners (BFH-Urteil vom 12. Mai 1966, BStBl III S. 372)
- soweit zumutbar,

mit ausreichender Bezeichnung des Geschäftsvorfalls

(BFH-Urteil vom 1. Oktober 1969, BStBl 1970 II S. 45).
wird klar,
das eine aufzeichnung:
einnahme 22,- zu 7% nicht ausreichend sein dürfte,
wenn die einnahme tatsächlich aus
20,- bef.entgelt und 2,- tip
bestand.
MOin,

dann versuch doch mal die vom Taxameter erfassten 20€ in Einklang
mit dem von Dir zitierten Abschnitt zu bringen. :wink:

Betriebseinnahme? - nicht erfasst ( ob die 20€ tatsächlich als steuerrelevanter Geldeingang zu bewerten sind, wird nicht erfasst)

Geschäftsinhalt? -nicht erfasst ( ob es sich um eine Personenfahrt, Botenfahrt oder sonstige Leistung handelt, wird nicht erfasst)

Geschäftsvorfall? nicht definiert / erfasst (Geschäftsinhalt wird nicht erfasst, Höhe der Einnahme wird nicht erfasst, Umsatzsteuer wird nicht erfasst, Bezahlart wird nicht erfasst)

Im Gegensatz dazu die von dir monierte händische Einzelaufzeichnung:

Stadfahrt inkl. 7% MwSt. in bar 22€ / Betriebseinnahme, Geschäftsinhalt, Geschäftsvorfall gemäß GOB aufgezeichnet. :mrgreen:



Grüße
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 10.11.2017, 15:18

ich erkenne keinen widerspruch zw.

gob-konform
bef.entgelt 20,-
tip 2,-

und

gob + gobd (weil elektr. gerät in einsatz) -konform
bef.ent 20,-
tip 2,-

aber wenn du meinst,
dass beides unvereinbar ist...

und
RainundHH hat geschrieben: Im Gegensatz dazu die von dir monierte händische Einzelaufzeichnung:
habe ich nie moniert !!!

ich sage nur,
dass dir die taxameterwerte fehlen.
diese sind aufzuzeichen, weil bef.entgelt aufzuzeichnen ist.
und weil das bef.entgelt von einem elektr. gerät geliefert wird,
ist dieses elektr. aufzuzeichnen.

wenn man davon ausgeht, dass ein elektronisches gerät automatisch diese pflicht hervorruft.

tut mir leid,
aber wenn das bef.entgelt lt. taxameter 20,- war und
taxameter 20,- aufgezeichnet hat,
dann sehe ich nicht warum das so nicht in den büchern (falls geführt) auftauchen soll.
die zusätzliche einnahme von 2,- tip ändert doch das bef.entgelt >> taxameteraufzeichnung nicht.

wenn du meinst,
dass du die 20,- aufzeichnung löschen musst,
weil du zusätzlich 2,- bekomnen hast...
Zuletzt geändert von taxipost am 10.11.2017, 15:50, insgesamt 6-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 11.11.2017, 04:02

@ taxipost: Kannst Du zu Deinen Vermutungen zu steuerrechtlichen Aufzeichnungspflichten bitte einen neuen Thread eröffnen?
Das interessiert hier sowenig wie die Mutmaßungen von Herrn Napp.

Hier geht es um die Frage, ob die Genehmigungsbehörde mit Existenzvernichtung drohen darf, wenn man nicht Kunde bei ihrem langjährigen Auftragsnehmer Tesymex oder Nachahmern werden will. Und das ohne Rechtsgrundlage.

Auf Anraten eines der beteiligten Rechtsanwälte haben wir uns an eine weitere Institution gewandt. Diese meldete sich sofort telefonisch und bat um genauere Informationen. Es gibt also Grund zur Hoffnung, tatsächlich etwas bewegen zu können.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 11.11.2017, 06:53

Poorboy hat geschrieben:... eine weitere Institution ...
Ist's womöglich der Datenschutzbeauftragte ?

Ich hatte seinerzeit ein Bußgeldverfahren am Hals, bei dem als 'Beweismittel' = "Daten aus der Zentrale" aufgeführt wurden. Zeuge war der 1. Vorsitzende, der diese Daten wohl ausgelesen und bereitgestellt hatte. Meine Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen führte dazu, dass mir von dessen Seite aus mitgeteilt wurde, dass die Zentrale befragt wurde und für die Zukunft sichergestellt sei, dass so etwas nicht mehr vorkommen werde.

Auch im Rahmen der Geschäftsvorfallaufzeichnung über unser Vermittlungssystem habe ich meine Chefin darauf hingewiesen, dass jeder Hansel, der mal im Rahmen der Funkaufsicht Zugang zu den Trackingspuren einer jeden Funktaxe hatte, all unsere Geschäftsvorfälle rekonstruieren kann und damit Informationen über unseren Kundenstamm und unsere Umsätze erhält. Sowas geht doch nicht !

Was macht die Hamburger Behörde mit diesen sensiblen Daten ? Wer hat Zugang zu ihnen ?

Für welchen Zweck erhebt sie diese Daten überhaupt ?
Auf welcher Rechtsgrundlage ?
Gibt's nicht so etwas wie ein Steuergeheimnis ?


Beim Amt für Statistik werden sie ausgewertet. Anonym ?
Zuletzt geändert von sivas am 11.11.2017, 07:23, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von TaxiBabsi » 11.11.2017, 07:01

Die Opferhilfe.

Kopfschütteln.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von sivas » 11.11.2017, 07:45

Wir sind keine Opfer !

Wir sind ordentlich arbeitende, steuerehrliche Bürger dieses Staates !

Wir wehren uns dagegen, Opfer von *** zu werden, die uns ans Bein pinkeln wollen.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 11.11.2017, 09:16

@Poorboy,

ich schau mal, was sich da machen lässt. :wink:

beachte aber,
es ist nicht wirklich erkennbar,
dass die behörde dich zu einen vertragsschluss zwingen wollte.

du legst das so aus, weil du insika als die einzige möglichkeit verstehst/verstanden hast.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 12.11.2017, 04:27

Nein,

noch kürzlich soll, so wurde mir berichtet, zumindest bei Erstgenehmigungen der falsche Eindruck erweckt worden sein, ohne Speicherung der Messdaten des Taxameters gebe es keine Genehmigung.

Zudem ist zu untersuchen, warum Krauses "Schnapsidee" Tesymex in 2009 mit knapp € 150.000,- von der BWVI gefördert wurde.
Das ominöse Schreiben des BMF, eine Art Wunschzettel, in dem Regeln, die laut Gesetzestext für Taxameter überhaupt nicht gelten, für diese explizit verschärft wurden, kam ja erst in 2010!

Danach, warum Hamburg € 5 Mio bereit stellte, um Taxen mit der Technik auszustatten, um bei Krause überhaupt zahlungspflichtiger Kunde werden zu können. Und das in 2010!! Gab es da schon Mitbewerb oder war das zu diesem Zeitpunkt noch eine exklusive, staatliche Finanzspritze, um Krauses "Schnapsidee" zu fördern?

Einzig Berlin ist bundesweit dieser "Rechtsauffassung" entsprechend nicht existierender Gesetze gefolgt. Sonst niemand. Nur hat Berlin nicht Krauses Sinnlos-Firma mit Steuergeldern beschenkt.

Und nachdem mit Kassensicherungsgesetz und Kassensicherungsverordnung der feuchte Traum vom "Fiskaltaxameter" platzte, erklärte man EU-Messgeräte-Bestimmungen und sogar die BOKraft zu Steuergesetzen.

Da gibt es einiges aufzuklären :mrgreen: :mrgreen: !

Wer sich gemeldet hat, um weitere Informationen zu bekommen, werde ich hier aus nahe liegenden Gründen nicht öffentlich verkünden.

Poorboy

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von taxipost » 12.11.2017, 10:12

Poorboy hat geschrieben:...
so wurde mir berichtet, zumindest bei Erstgenehmigungen der falsche Eindruck erweckt worden sein...
eben, Eindruck !

der antragsteller hatte den eindruck gehabt,
"er müsse etwas bestimmtes ...".
das ist keine nötigung !

seit zwei jahren erzähle ich allen die es wissen wollen,
du brauchst z.zt. kein insika. und schau her:

http://www.taxiinnung.org/
... In der Diskussion über den Fiskaltaxameter zeigt sich,
dass die Zustimmung der Verbände Wirkung zeigt.
Mit Stand vom 22.09.2017 haben 5.363 Taxen einen Fiskaltaxameter mit INSIKA eingebaut.
277 Fahrzeuge verwenden immer noch Alternativen zu INSIKA,

was bei einer Betriebsprüfung durch die Finanzbehörden zu Problemen führen kann.
seit monaten ist klar, fa bemängelt zb. cey nicht.
trotzdem schreibt der vorstand der innung,
dass ein nicht-insika taxameter zu problemen führen kann.

so gesehen hat er nicht unrecht, weil
NICHTS IST UNMÖGLICH !!!

fragst du bei den zuständigen behörden nach,
"ob du insika haben musst !",
kriegst du als antwort,
"du kannst insika verwenden".

es ist keine nötigung,
wenn ein unternehmer zum eigenständigen denken "gezwungen" wird.
auch dann nicht,
wenn nur "277" dazu in der lage sind.

beim tesymex-problem hast du ja vollkommen recht.
nun seid ihr Hamburger daran selber schuld.
tesymex war bis zum l+k "gutachten" in Berlin unbekannt und
somit war das interesse sich diese firma, oder auch l+k, genauer anzuschauen =0.

jahrelang habt ihr in Hamburg tesymex "laufenlassen".
einfache prüfung der bilanzen,
etwas recherche zu beziehungen zw. Krause und behördenprinzen,

dann hättest du schon vor jahren genug gehabt,
um die sache als "komisches ding" darzustellen.

2015 bekommt l+k den auftrag ein "gutachten" für Berlin zu erstellen.
noch im selben jahr erhöht Krause und co. tesymexs EK um 50.000€ und
bessert damit die katastrophale optik der bilanzen dieser firma etwas auf.

sovielzu
Poorboy hat geschrieben:... Nur hat Berlin nicht Krauses Sinnlos-Firma mit Steuergeldern beschenkt.
mitte 2017 fahren in Berlin 5000 taxen mit insika rum.

1000 taxen unter vertrag zu 10,-/monat macht 120.000€ mehr umsatz im jahr,
für eine firma die seit jahren rote zahlen schrieb und
die eigentlich nur aus drei geschäftsführern bestehst.

und eine persönliche bemerkung an dich, Poorboy,

als 2015 oder 16 die behörde einem taxiunternehmer die konz. entzog und
dieser vor gericht mit seinem antrag auf erteilung scheiterte,
da hast du das vorgehen der behörde gelobt, gelobt und gelobt.

was ist hier anders ?!

ah ja,
jetzt bist du selber betroffen.
Zuletzt geändert von taxipost am 12.11.2017, 10:20, insgesamt 6-mal geändert.
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von KlareWorte » 12.11.2017, 11:33

Poorboy hat geschrieben:Nein,

noch kürzlich soll, so wurde mir berichtet, zumindest bei Erstgenehmigungen der falsche Eindruck erweckt worden sein, ohne Speicherung der Messdaten des Taxameters gebe es keine Genehmigung.

Das Problem hierbei ist, dass das nur Hörensagen ist. Was sich tatsächlich zugetragen hat, kann keine von uns wissen. Mithin sind bekanntlich viele Fahrer und Unternehmer nicht sonderlich helle im Kopf sind und/oder den Umgang mit Behörden nicht gewohnt bzw. damit überfordert. Im Verwaltungsrecht wird gerne in muß, soll, kann unterschieden. Genre wird auch im Konjunktiv gesprochen.

KlareWorte
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von KlareWorte » 12.11.2017, 11:48

Grossraum hat geschrieben: Kann da mal ein Beispiel meiner Wäscherei hinzu fügen.
9 Hemden zum waschen, bügeln und falten abgeben. Nach 4 Tagen bekommt man die dann wieder.
Auf so einem kleinen gelben Schnippus steht dann, 9 Hemden Waschen, bügeln und falten. Nennt sich Rechnung :lol: .
Einen Bon von einer Registrierkasse hab ich in über 2 Jahren noch nicht gesehen. Die Kohle bei Abholung wandert netto inne Täsch.
Das ist doch genauso eine Schwarzgeld-Mache wie bei der Taxe.

Der Chef der Wäscherei grinst immer nur. Soll mir als Kunde ja egal sein. Wo bleibt denn da die Überwachung ?
Und da redet ihr von Einzelaufzeichnung ???

Frag den guten Mann mal, wann bei ihm zuletzt eine Betriebsprüfung statt fand.
Mithin wird es ab 1.1.2018 wird das Kassnennachschaugesetz voll wirksam, mit weitgehenden Befugnissen der Finanzbeamten. Da wird dem guten Mann früher oder später das Lachen noch vergehen. Viele Unternehmer/Händler unterschätzen das Thema erheblich. Auch das zukünftig die Kassen mit Signatur ausgestattet sein müssen.
An deinem Posting sieht man nur, due hast keinerlei Ahnung von der Materie.
Zuletzt geändert von KlareWorte am 12.11.2017, 11:49, insgesamt 1-mal geändert.

ilkoep
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von ilkoep » 12.11.2017, 13:05

Poorboy hat geschrieben:Hier geht es um die Frage, ob die Genehmigungsbehörde mit Existenzvernichtung drohen darf, wenn man nicht Kunde bei ihrem langjährigen Auftragsnehmer Tesymex oder Nachahmern werden will. Und das ohne Rechtsgrundlage.
Kann ich nicht erkennen. Es wurde lediglich darauf hingewiesen dass die Prüfungen "umfangreicher" sein könnten.

Btw: Die Taxameterdaten sind vorhanden und somit aufbewahrungspflichtig, ebenso wie die Metrowerbung, sofern sie an Dich persönlich adressiert und keine Wurfzettelwerbung ist (macht zwar keiner, ist aber `ne andere Kanne Bier).

Schönen Sonntag.

Pirat
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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Pirat » 12.11.2017, 20:58

Die Taxameterdaten sind vorhanden und somit aufbewahrungspflichtig.....
Selbst wenn Aufbewahrungspflicht besteht, sollte der Steuerpflichtige aber in einem Rechtsstreit die Richtigkeit der Taxameterdaten bestreiten und die Finanzverwaltung kann die Richtigkeit der Daten nicht beweisen, können die Taxameterdaten nicht ausgewertet und als Berechnungsgrundlage verwendet werden...
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Yes » 12.11.2017, 22:40

taxipost hat geschrieben:eben, Eindruck !

der antragsteller hatte den eindruck gehabt,
"er müsse etwas bestimmtes ...".
das ist keine nötigung !
Für die Bewertung als Nötigung ist gerade entscheidend, welchen Eindruck die Drohung auf den oder die Bedrohten machen musste. Der Bedrohte muss die Drohung nicht ernst nehmen und der Drohende auch nicht die ernste Absicht haben, seine Drohung anschließend in die Tat umzusetzen. Es kommt allein darauf an, ob der Täter wollte, dass die Drohung vom Bedrohten ernst genommen wird.
KlareWorte hat geschrieben:Das Problem hierbei ist, dass das nur Hörensagen ist. Was sich tatsächlich zugetragen hat, kann keine von uns wissen. Mithin sind bekanntlich viele Fahrer und Unternehmer nicht sonderlich helle im Kopf sind und/oder den Umgang mit Behörden nicht gewohnt bzw. damit überfordert. Im Verwaltungsrecht wird gerne in muß, soll, kann unterschieden. Genre wird auch im Konjunktiv gesprochen.
Wir bewegen uns nicht im Verwaltungs-, sondern im Strafrecht und insbesondere, wenn die Opfer "nicht sonderlich helle im Kopf" sein sollen, wird ein Täter doch erst recht damit rechnen, dass seine Drohungen ernst genommen werden.
ilkoep hat geschrieben:Kann ich nicht erkennen. Es wurde lediglich darauf hingewiesen dass die Prüfungen "umfangreicher" sein könnten.
Schon die bloße Andeutung einer eventuellen Betriebsprüfung kann eine Drohung i. S. d. § 240 StGB und damit ebenfalls als Nötigung zu bewerten sein. Das Landgericht Köln hat z. B. den Inhalt einer Email als Nötigung angesehen, mit der ein Dozent der Steuerverwaltung zur Durchsetzung seiner Ansprüche aus einer Ebayauktion auf die generelle Möglichkeit von Betriebsprüfungen bei bestimmten Unternehmen angespielt und dem in Köln lebenden Verkäufer konkret in Aussicht gestellt hatte, die "Finanzverwaltung in Köln" zu kontaktieren (Urteil vom 16.09.2009 - Az. 28 O 457/09).
Zuletzt geändert von Yes am 12.11.2017, 22:49, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: "Fiskaltaxameter" - der Schlussakkord!

Beitrag von Poorboy » 13.11.2017, 02:48

taxipost hat geschrieben:
und eine persönliche bemerkung an dich, Poorboy,

als 2015 oder 16 die behörde einem taxiunternehmer die konz. entzog und
dieser vor gericht mit seinem antrag auf erteilung scheiterte,
da hast du das vorgehen der behörde gelobt, gelobt und gelobt.

was ist hier anders ?!

ah ja,
jetzt bist du selber betroffen.
Ich bin nicht betroffen, weil ich eine Betriebsprüfung nicht fürchten muss. Auch agiere ich in der Sache nicht anonym sondern mit vollen Personalien.
Aber ich wünsche entsprechend den Gesetzen behandelt zu werden nicht den "Auffasssungen" von Beamten.

Poorboy
Zuletzt geändert von Poorboy am 13.11.2017, 02:49, insgesamt 1-mal geändert.

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