Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
Ob ein großes oder kleines Tarifgebiet Vorteile hat ?
Ein großes hilft uns halt gegen überhöhte Preisnachlassforderungen der Krankenkassen.
Ein kleines gestattet uns, eigene Fahrpreiskalkulationen bei zB. Flughafenzubringerfahrten für Reiseveranstalter vorzunehmen.
Wenn's nach mir ginge, gäbe es zwar ein großes Tarifgebiet, die Tarifpflicht würde jedoch mit Durchfahren des 15. Kilometers aufgehoben werden. Dann können ab mittelweiten Fahrten auch Zu- / Abschläge erhoben werden oder von vorneherein ein Pauschalpreis vereinbart werden.
Ein großes hilft uns halt gegen überhöhte Preisnachlassforderungen der Krankenkassen.
Ein kleines gestattet uns, eigene Fahrpreiskalkulationen bei zB. Flughafenzubringerfahrten für Reiseveranstalter vorzunehmen.
Wenn's nach mir ginge, gäbe es zwar ein großes Tarifgebiet, die Tarifpflicht würde jedoch mit Durchfahren des 15. Kilometers aufgehoben werden. Dann können ab mittelweiten Fahrten auch Zu- / Abschläge erhoben werden oder von vorneherein ein Pauschalpreis vereinbart werden.
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
Krankenkassentarife sind doch entstanden, weil der Unternehmer keinen Handlungsspielraum haben, bzw. immer viel zu teuer sind. Darum gibt es eine ausgeprägte Mietwagenflotte. Allerdings mit der Folge, dass nun selbst innerstädtische Fahrten nicht lukrativ sind. Die Kassen lachen sich kaputt über uns.
freundlichst
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
Xxxxxx
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 09.11.2017, 11:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
2,-,KehrenTAXI hat geschrieben:So einfach ist es dann doch nicht, denn hier werden pro Abrechnung 2,00 € Gebühren fällig. Diese stehen übrigens nicht dem Fahrer zu.taxipost hat geschrieben:@sivas
wenn dein cc-system eine kombi-eingabe nicht kann,
dann hättest du die möglichkeit gehabt zuerst den einkauf und dann deine leistung abzurechnen,
also die karte 2x durchziehen.
vorausgesetzt natürlich, dass dein gar keine mwst.sätze vorgibt oder dir die auswahl zw. 0, 7, 19% erlaubt.
2x durchziehen ist nur kosmetik.
sagt wer, tarif oder ?!
war hier etwas tarifpflichtig ?!
es gibt auch systeme, bei denen es anders ist.sivas hat geschrieben: noch was: der im Rahmen einer Kartenzahlung dem Kunden übergebene Kundenbeleg ist keine Quittung !
daher meine frage, "welches system hast du".
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
Klar gibt es Vorgehensweisen, bei denen der Unternehmer seine Forderung an den Dienstleister verkauft und dieser sie dann wie eine eigene Forderung eintreibt (deshalb die Dienstleisterquittung). Das ist aber doch gar nicht mehr notwendig, da online die Deckung überprüft und die Lastschrift sofort ausgeführt werden kann - oder eben nicht. Dann muss 'ne andere Karte herhalten oder der Kunde kann an einem Geldautomaten seinen eingeräumten Kreditrahmen ausschöpfen und die Fahrt bar bezahlen.
Bei dieser Vorgehensweise kommen oft unterschiedliche Mehrwertsteuersätze zu Anwendung. Der Forderungsverkauf wird mit 19 %, die Beförderungsleistung mit 7 % beaufschlagt.
Bei dieser Vorgehensweise kommen oft unterschiedliche Mehrwertsteuersätze zu Anwendung. Der Forderungsverkauf wird mit 19 %, die Beförderungsleistung mit 7 % beaufschlagt.
Zuletzt geändert von sivas am 09.11.2017, 14:57, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
2,00 € Gebühr sind bei Kreditkarten in Düsseldorf laut Tarif zu erheben (merkwürdigerweise).
Nach meiner Kenntnis ist dieses Vorgehen ab 2018 europaweit untersagt.
Nach meiner Kenntnis ist dieses Vorgehen ab 2018 europaweit untersagt.
freundlichst
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
Ab 13 Januar 2018 tritt § 270a BGB im Rahmen zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie in Kraft und untersagt Zahlartenaufschläge u.a. bei Kreditkartenzahlungen. Insofern ist hier seitens der Aufsichtsbehörden in den betroffenen Tarifgebieten Handlungsdruck gegeben. Lt. Tarif muß man kassieren, lt. Gesetz darf man nicht kassieren.
Ich sag ja immer Hamburg und Berlin sind was das Gewerbe angeht tiefste Provinz.
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Zuletzt geändert von KlareWorte am 09.11.2017, 15:27, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
Vor allem problematisch, weil das Taxameter deshalb umgestellt werden muss und neu geeicht werden muss.
freundlichst
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
Tach zusammen,sivas hat geschrieben:Ob ein großes oder kleines Tarifgebiet Vorteile hat ?
Ein großes hilft uns halt gegen überhöhte Preisnachlassforderungen der Krankenkassen.
Ein kleines gestattet uns, eigene Fahrpreiskalkulationen bei zB. Flughafenzubringerfahrten für Reiseveranstalter vorzunehmen.
Wenn's nach mir ginge, gäbe es zwar ein großes Tarifgebiet, die Tarifpflicht würde jedoch mit Durchfahren des 15. Kilometers aufgehoben werden. Dann können ab mittelweiten Fahrten auch Zu- / Abschläge erhoben werden oder von vorneherein ein Pauschalpreis vereinbart werden.
das gab es bei uns vor weiß ich wieviel Jahren mal. Fahrt endet außerhalb des Pflichtfahrgebiets, zack kamen 25% Zuschlag dazu.
Da hatten wir aber auch noch ein Kilometergeld jenseits von Gut und Böse.
Problem war, dass sich viele Fahrer die 25% in die eigene Tasche gesteckt haben. Fiel dann nur auf, wenn derjenige irgendwo außerhalb geblitzt worden ist. Dann kam er oder sie in Erklärungsnot.
Angenehmen Tag noch.
Gruß
Wolfgang
Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
Alles gut.Thomas-Michael Blinten hat geschrieben: Da wo das Pflichtfahrgebiet nur die Gemeinde umfasst stimmt deine Aussage natürlich...war mal wieder missverständlich ausgedrückt...unser Pflichtfahrgebiet haben wir uns nicht ausgesucht, bei meiner OKP lag die Grenze des Pflichtfahrgebietes noch in Essen-Kettwig (unter der Brücke). Keine Ahnung wer, wann und warum das geändert hat...ist auch im Alltag wenig von Belang.
Unser PFG wurde mal um den Ex-DDR-Regierungsflughafen-Schönefeld in der tiefsten Brandenburger Provinz erweitert, ohne gefragt zu werden. Das Pflichten auch Rechte umfassen wurde geflissentlich übersehen.
Macht aber nix . Wir kippen aus und fertig. Back to the roots. Rudow Spinne ist nicht weit.
Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
was meinst du damit ?KlareWorte hat geschrieben:
Ich sag ja immer Hamburg und Berlin sind was das Gewerbe angeht tiefste Provinz.
Hamburg hat keine zuschläge für bargeldlose zahlungen !
und Berlin...
als LDS die "bereithalten-vereinbarung" für berliner taxen am airport sxf zum januar (2013 ???) gekündigt hatte,
hat Berlin noch anfang Dez. des vorjahres das bereithalten am sxf lt. verordung erlaubt.
kurz vor weihnachten kam dann das geschenkt - änderung und verbot des bereithaltens.
in der grossstadt agiert man.
hektisch reagieren überlässt man der provinz.
grüsse aus der Bundeshauptstadt
Zuletzt geändert von taxipost am 10.11.2017, 07:16, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
Berliner ...
Wie kann man nur so blöd sein, seinen Hauptstadt-Flugplatz auf fremden Territorium zu bauen.
War doch von vorneherein klar, dass der NIE in Betrieb geht. Einen besseren Lärmschutz gibt es nicht.
Wie kann man nur so blöd sein, seinen Hauptstadt-Flugplatz auf fremden Territorium zu bauen.
War doch von vorneherein klar, dass der NIE in Betrieb geht. Einen besseren Lärmschutz gibt es nicht.
Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
die alternative wäre gewesen,
Brandenburg zu annektieren.
hör bloss auf !!!
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Zuletzt geändert von taxipost am 10.11.2017, 08:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
Warum nicht ?
muss halt vorher die Potsdamer Kavallerie ausgeschaltet werden.
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
und was machst du dann mit den vielen wölfen ?
Brandenburg ist voll damit.
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
Alles Taktik. Überlasse die grossen Aufgaben den Provinzlern und du wirst sehen: es geht in die Hose .sivas hat geschrieben:Berliner ...
Wie kann man nur so blöd sein, seinen Hauptstadt-Flugplatz auf fremden Territorium zu bauen.
War doch von vorneherein klar, dass der NIE in Betrieb geht. Einen besseren Lärmschutz gibt es nicht.
Ein schöneres Geschenk kann uns nicht gemacht werden als TXL offen zu halten.
Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
nächstes geschenk wird gerade gepackt,
sxf bald wieder für berliner taxen offen.
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Zuletzt geändert von taxipost am 12.11.2017, 12:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
Es geht hier um Kartenzahlung.
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
... und die Frage, was man mit den Belegen macht.
Einfach mal einen wegwerfen ? Kann der Betrag halt nicht mehr verrechnet werden ... was soll's.
Fragt dann der Chef "wo kommt das Geld her ? wie soll ich das denn verbuchen ..."
Einfach mal einen wegwerfen ? Kann der Betrag halt nicht mehr verrechnet werden ... was soll's.
Fragt dann der Chef "wo kommt das Geld her ? wie soll ich das denn verbuchen ..."
Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln
taxipost hat geschrieben:nächstes geschenk wird gerade gepackt,
sxf bald wieder für berliner taxen offen.