Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

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Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von sivas » 05.11.2017, 20:43

Nicht ganz, denn ich kann sie nicht als Wechselgeld rausgeben (zumindest würde ich das als Kunde nicht akzeptieren).

Berechne ich als Fahrer die Höhe der abzugebenden Einnahmen, wird die Summe der Kreditkartenbelege wie auch der Rechnungsbeträge, von den errechneten Einnahmen (Taxameterdifferenz + Pauschalfahrten) abgezogen (Ausgaben wie Tanken natürlich auch, sollen hier aber unberücksichtigt bleiben).

Die Buchhaltung sortiert dann: Bargeld, Kreditkarten-Kassenbelege und Lieferscheine.
Auf Basis der Lieferscheine werden dann Rechnungen geschrieben, die dann wie zuvor die Kassenbelege, in der Ablage für zu überprüfende Zahlungseingänge landen.

Aufgrund der Einzeleinnahmeaufzeichnung wird dann entscheiden, ob auf die Einnahmen 7% oder 19% Mehrwertsteuer abzuführen sind. Die Zahlweise hat darauf keinen Einfluss !

Ring frei !

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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von sivas » 05.11.2017, 20:56

Die Vorgeschichte, ein Kommentar auf einen Teil des aktuellen [TDeG] Rundschreibens:
sivas hat geschrieben:Seit wann stellt ein Zahlungsdienstleister Quittungen aus ?
Der Fahrgast erhält vom Taxifahrer keinen Beleg über die Taxifahrt. Diesen bekommt er automatisch per Email an die in seiner App hinterlegte Adresse gesendet.
Was er bestätigen kann, ist den Abschluss des Zahlungsvorganges und die Höhe des transferierten Betrages - aber eine Quittung ?

Der Fahrer hat eine Quittung auszustellen, mit dem Hinweis: 'per PayPal bezahlt', womöglich mit dem Zusatz: 'vorbehaltlich des Zahlungseinganges'.

Beide erhalten über ihre Email-Adresse einen MwSt-neutralen Beleg über den Zahlungsvorgang. Dabei wäre es hilfreich, wenn vor Ort bereits eine Belegnummer genannt werden kann. Diese kann dann abgeschrieben werden, wobei sie der Fahrer in seiner Abrechnung zusammen mit der Höhe des transferierten Betrages angibt - dann braucht's auch keinen Drucker.

Geldscheine sind doch auch MwSt-neutal. Oder gibt's verschiedene Zwanziger ? je nach Höhe der damit auch beglichenen Steuer.
KehrenTAXI hat geschrieben:Warum soll das ein Problem darstellen?

Siehe hier und hier.
sivas hat geschrieben:Ich hab jemandem 10 € gegeben. Dafür hab ich von siner Kreditkarte 15 € abgebucht.
Jetzt fragt mich meine Chefin: "Welcher Fahrt soll ich denn diesen Zahlungsvorgang zurechnen ? und welcher MwSt-Satz kommt zur Anwendung ?"
Ih hab ihr erklärt, dass da jemand Geld brauchte und 5 € für Geldwechseln von Kreditkarte zu Bar doch recht gut seien ...
War sie wohl nicht mit einverstanden.
KehrenTAXI hat geschrieben:Da hat sie wohl recht.

15,00 € Einnahme ohne Taxameter zu 19 % Umst. (entspricht 12,60 € netto).

10,00 € Ausgabe ohne Beleg ausgegeben. Wo ist das Geschäft? Du hast sie geschädigt.

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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von sivas » 05.11.2017, 21:04

Ich habe niemanden geschädigt !
Statt 10 €, ist halt jetzt ein Kassenbeleg über 15 € drinnen, in der Kasse. Ich habe den Kassenbestand erhöht - ohne Umsatz generiert zu haben. Diese Differenz ist > Trinkgeld !
Da ich bei der letzten 60 €-Fahrt es geschafft habe, dass der Kunde Bar bezahlt, kann mein Chef die Gebühren für die 15 € an seinen Zahlungsdienstleister verschmerzen.

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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von sivas » 06.11.2017, 09:10

Ich hatte einen Funkauftrag: 'Einkauf für Kunden, bitte anrufen'.

Nachdem ich den Einkauf durchgeführt hatte, stellte ich gegenüber dem Kunden folgende Forderung auf:
- für Einkauf vorgelegtes Geld gemäss Kassenbon: 34,20 €
- Fahrtkosten mit Wartezeit gemäss Taxameter: 18,40 €
macht zusammen 52,60 €.

Der Kunde gab mir eine Kreditkarte und bat mich, 60 € 'abzubuchen', ich tat dem so.

Im Nachhinein erfuhr ich, dass meine Chefin von diesen 60 € > 9,58 € MwSt (19%) abgeführt hatte. Da die 18,40 € in dem errechneten Tagesumsatz enthalten und nicht besonders gekennzeichnet waren, wurden darauf auch noch mal 1,20 € MwSt abgeführt ...

Bei der damaligen Abrechnung ermittelte ich den Umsatz nach Taxameter-Fahrpreisdifferenz und gab diesen abzüglich des Kassenbelegbetrages von 60 € ab. Ich hatte bei der Einkaufsfahrt also ein Trinkgeld von 41,60 €, wovon ich die Kundenausgaben von 34,20 € beglich > bleibt ein Trinkgeld von 7,40 € übrig.

Was lief bei der Abrechnung dieses Geschäftsvorfalles alles schief ?

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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von KehrenTAXI » 06.11.2017, 09:21

Die ganze Fahrt musste mit 19 % versteuert werden. Das ist absolut richtig. Ein Sonderauftrag wird mit 19 % versteuert.
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von sivas » 06.11.2017, 10:04

Ok, dann hätte ich bei meiner Abrechnung dazuschreiben müssen: "Einkaufsfahrt über 18,40 € enthalten".

Für diesen Betrag hätte meine Chefin dann 19 % USt abführen müssen, nachdem sie ihn aus dem Gesamtumsatz herausgenommen hätte. Für den Rest hätte sie 7 % USt abgeführt.

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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von KehrenTAXI » 06.11.2017, 10:21

Nein, leider fast alles falsch.

Der Auftrag war in Gänze ein Sonderauftrag und muss immer mit 19 % versteuert werden.

Du durftest ein Einkaufsbeleg nicht dem Kunden aushändigen. Das war dein, bzw. der des Unternehmens. Den Betrag hättest du mit deinem Unternehmer abrechnen müssen.

So hat dein Kunde auf wundersame Weise Geld vermehrt. Er kann nun deine Quittung 60,00 € plus den Einkaufsbeleg sich von einem Drutten theoretisch als Ausgabe erstatten lassen.

Ein Trinkgeld hättest du auf gar keinen Fall einbehalten dürfen!
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von Taxi Georg » 06.11.2017, 10:22

sivas hat geschrieben:Ok, dann hätte ich bei meiner Abrechnung dazuschreiben müssen: "Einkaufsfahrt über 18,40 € enthalten".
Für diesen Betrag hätte meine Chefin dann 19 % USt abführen müssen, ...
Richtig! Alle Fahrten, die nicht der Personenbeförderung dienen, sind mit 19% zu berechnen.
KehrenTAXI hat geschrieben:Du durftest ein Einkaufsbeleg nicht dem Kunden aushändigen.
Das war dein, bzw. der des Unternehmens.
Den Betrag hättest du mit deinem Unternehmer abrechnen müssen.
Auch richtig, durchlaufender Posten / Fremdleistung.
Oder Einkaufsbeleg mitgeben aber dann nur die Einkaufsfahrt quittieren.
KehrenTAXI hat geschrieben:Ein Trinkgeld hättest du auf gar keinen Fall einbehalten dürfen!
Doch, wenn der Tip separat auf der Quittung steht.
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von KehrenTAXI » 06.11.2017, 10:30

Wenn der TIP auf dem KK-Beleg stünde, ja.

Steht er aber nicht, weil der TIP sich nur rechnerisch ergab.
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von sivas » 06.11.2017, 10:44

Tatsache war, dass ich dem Kunden den Einkaufsbeleg trotz dessen Wunsches nicht überliess. Ich gab ihn mit der Tagesabrechnung ab.
Dieser Beleg wäre dann wie ein Firmenausgabenbeleg (Schnaps & Zigaretten ?) zu behandeln gewesen und die darin enthaltene MwSt wäre zu verrechnen gewesen. Ob dies geschah, wurde mir nicht mitgeteilt. Mir wurde nur der Vorwurf gemacht, dass wegen der Kartenzahlung 9,58 € USt abgeführt wurden >
bei Einkaufsfahrten nur Barzahlung akzeptieren !
dann kann auch alles mit 7 % abgerechnet werden :wink: .
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von KehrenTAXI » 06.11.2017, 10:57

Für die Geldvorlage nur Bargeld kassieren, befreit nicht von den 19 % Umst. Es sei denn, der Unternehmer rechnet "bereinigt" ab.

Das Einbehalten des Ausgabebelegs war dann ja doch genau richtig.
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von sivas » 06.11.2017, 12:30

"bereinigt" abrechnen hört sich gut an, berichte mal.

Wie ermitteln wir unseren Umsatz ? von dem wir dann die USt. abführen.

Wir ermitteln anhand der Taxameter-Grundzahlen den während einer bestimmten Zeitspanne erzielten Fahrpreis. Da schlagen wir noch die Summe der Pauschalfahrten dazu > das ist der Umsatz.

Da idR. vom Kunden auf den Fahrpreis noch Trinkgeld draufgeschlagen und dieser Gesamtbetrag dann bezahlt und von uns auch als Ganzes quittiert wird, zähle ich das Trinkgeld zu den Firmeneinnahmen, von denen USt. abgeführt werden muss. Trinkgeld wird idR. NICHT gezahlt, bei Pauschal- und Rechnungsfahrten.

Der Umsatz ergibt sich also aus:
Taxameter-Fahrpreisdifferenz + Summe der Pauschalfahrten + 0,10 x (Taxameter-Fahrpreisdifferenz - Summe der Rechnungsfahrten, die keine Pauschalfahrten sind)
Der dritte Summand ist der pauschale Trinkgeldzuschlag von 10 %.

Damit liegen wir auf der sicheren Seite und müssen auch keine Quittungsdurchschläge erstellen - das Trinkgeld wird pauschal dem aufgezeichneten Umsatz hinzugeschlagen und auf diesem Umsatz wird die USt. entrichtet.

Was hier auffällt, ist dass die Art des Zahlungseinganges KEINEN Einfluss auf die Höhe des Umsatzes hat !

Es ist also egal, ob der Kunde Bar oder mit Karte bezahlt, dies ist umsatzneutral.

Bei der Fahrerabrechnung werden Kassenbelege wie Bargeld abgegeben und verrechnet. Sie werden in die Ablage für zu überprüfende Zahlungseingänge gelegt und das irgendwann mal eingehende 'Buchgeld' kann der Kasse zugerechnet werden - wie Bargeld, nur halt etwas später. Kassenbelege allein lösen keine Steuerpflicht aus, da bereits die damit beglichenen Forderungen steuerlich korrekt erfasst und behandelt wurden.

Es war also von meiner Chefin falsch gewesen, von den 60 € USt. abzuführen ! Die USt. wurde bereits mit dem per Taxameter aufgezeichneten Umsatz abgeführt, einschliesslich eines pauschalen Trinkgeldzuschlages. Sie hätte den Kassenbeleg einfach nur in die richtige Ablage tun müssen ...
Zuletzt geändert von sivas am 06.11.2017, 13:10, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von KehrenTAXI » 06.11.2017, 16:37

Die Taxameteraufzeichnung enthält aber nur 7 %. Also musste sie nachbessern. Die Fahrt kostet 19 %.

Mach es nicht so kompliziert.
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 06.11.2017, 16:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von Grossraum » 06.11.2017, 17:58

Tach zusammen,

also Schnaps und Zigaretten als Firmenausgabebeleg zu führen wäre doch bei einem Taxiunternehmen mal was neues :D .

Brauche ich für die Fahrer zu Schichtbeginn :lol: .

Schönen Tag noch
Gruß
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von Taxi Georg » 07.11.2017, 01:08

KehrenTAXI hat geschrieben:Die Taxameteraufzeichnung enthält aber nur 7 %.
Ach, ist ja interessant! Wo steht das?
Im Taxameter sind gar keine MwSt. drin! Der Fahrpreis ist inklusive MwSt.!
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 07.11.2017, 01:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von sivas » 07.11.2017, 12:11

Ob eine Taxi-Fahrt mit 7 oder 19 % MwSt in die Buchhaltung eingeht, kann der Fahrer oft gar nicht entscheiden, muss er auch nicht. Deshalb schreibt er auf alle Quittungen 7 % drauf.
Lediglich bei Rechnungsfahrten kann der Unternehmer entscheiden, welcher %-Satz zur Anwendung kommt, der Lieferschein macht dazu deshalb keine Aussage.
Dumm nur, wenn bei einer direkt bezahlten Fahrt ein eindeutig 19 % MwSt beinhaltender Fahrpreis mit 7% quittiert wurde ...

Das Thema hier ist aber: ist bei Auftauchen eines Kassenbeleges automatisch MwSt auf die Betragshöhe abzuführen ?

(Im Nachhinein kann dieser Zahlvorgang keiner Fahrt zugeordnet werden, auch ist nicht bekannt, ob im Rahmen dieser Zahlung eine Quittung ausgestellt wurde, weil zB.der Fahrer nicht mehr erreichbar ist.)

Ich meine: Nein !

Die Umsatzsteuer wird auf den Umsatz bezogen abgeführt.
Dieser ergibt sich aus der Taxameter-Fahrpreisdifferenz, der Summe der Pauschalfahrten und dem pauschalen Trinkgeldzuschlag.
Die Zahlweise hat darauf keinen Einfluss !

>> Kassenbelege aufgrund von Kartenzahlungen wandern direkt in die entsprechende Ablage.

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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von KlareWorte » 07.11.2017, 12:39

sivas hat geschrieben:
Die Umsatzsteuer wird auf den Umsatz bezogen abgeführt.

Nein, das ist sachlich falsch. Wenn man das so macht, wird es bei einer Betriebsprüfung Probleme geben. Genau deswegen gibts es ja u.a. die Einzelaufzeichnungspflicht.

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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von KlareWorte » 07.11.2017, 12:43

sivas hat geschrieben:Ob eine Taxi-Fahrt mit 7 oder 19 % MwSt in die Buchhaltung eingeht, kann der Fahrer oft gar nicht entscheiden, muss er auch nicht. Deshalb schreibt er auf alle Quittungen 7 % drauf.

Nein, er darf nicht auf alle Quittungen 7% draufschreiben. Wenn er es nicht entscheiden kann (weil zu dumm oder nicht richtig ausgebildet), muß er eben jemanden fragen.

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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von KehrenTAXI » 07.11.2017, 13:06

Der Sachverhalt ist doch ganz eindeutig, klarer geht es kaum, es war eine 19 %-Fahrt. Ich verstehe den Konflikt gar nicht, außer, dass sich angeblich Fahrer darüber keine Gedanken machen müssen. Sie müssen! Fachkunde!
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 07.11.2017, 13:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von taxipost » 07.11.2017, 14:30

welches cc-system hast du ?
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